Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
der ratlose
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#26

Beitrag von der ratlose »

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Kriterien an die sich ein Leistungsempfänger halten kann wenn er Betriebsausgaben tätigt.

Das fängt bei dem Begriff "Angemessen" an, ein Begriff wo selbst die LSGs sagen das dies nicht durch Sachverständige geklärt werden kann, sondern allein der Richterlichen Rechtsprechung unterliegt.

Bestes Beispiel:
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mir in einem EA Verfahren bestätigt, das auch der Kundenwunsch kein Maßstab dafür ist, ob eine Betriebsausgabe notwendig,angemessen und unvermeitbar sei.
Der Kunde kann nicht einfach sagen das ich ins Geschäft XY fahren soll um dort für ihn die Ware YX zu kaufen.
Wenn das Gericht oder der SB herausfinden das es diese ware woanders günstiger gab,habe ich die Differenz selbst zu tragen, sie wird nicht als Betriebsausgabe gewertet.
ich habe auch zu prüfen ob der Kunde die Ware wirklich benötigt,ob sie für ihn angemessen,notwendig und unvermeitbar ist, denn nur wenn sie das ist, kann ich wiederum diese Ausgabe, die ich ja für den Kunden tätige, für die mich der Kunde bezahlt, die der Kunde ja selbst bezahlt als Betriebsausgabe geltend machen.

Ich denke das eine Verfassungsbeschwerde nicht so schwer sein dürfte.

Aber zurück zum Thema.
1.
Das JC kann auch einen vorläufigen Bescheid nicht willkürlich erlassen.
Ich meine das die BA in ihren fachlichen Hinweisen sogar ausführt das die angaben in der vEKS genau geprüft werden sollen da der Leistungsempfänger davon ausgehen muss das er mit der dementsprechenden Ausgabe vertrauensschutz geniest.

2.
Es gibt die relativ neuen FH zum § 41a von der BA.

3.
Allein die Ausführungen der Landessozizialgerichte das ein Leistungsempfänger durch einen vorläufigen Bewilligungsbescheid keinen Vertrauensschutz begründen kann ,dürfte schon verfassungswidrig sein.
Die Höhe des Regelsatzes, die angemessene KDU an sich selbst, müssen schon im bewilligten vorläufigen Bewilligungsbescheid Vertrauenschutz genießen.

4.
Ich persönlich bezweifle das mehr als eine Handvoll Richter im Sozialrecht überhaupt qulitativ also fachlich in der Lage sind Betriebsausgaben zu bewerten oder zu verstehen.
Ich persönlich bin dafür das beste Beispiel, ich weiß das die Richter in der Regel völlig Blöde sind , was Selbständige betrifft und diese Unwissenheit mit persönlichen Meinungen und Lügereien zu übertünchen versuchen.
Es macht sogar Spaß sie in ihre eigenen Lügereien zu führen, wenn sie kompletten Blödsinn in ihren Beschlüssen ausführen der ihnen wenig später komplett auf die Füße fällt.
Ich persönlich habe noch nie einen SG Richter getroffen der, was Selbständige betrifft, kompetend war, sich selbst informiert hat oder einen sachlichen Vortrag unvoreingenommen angenommen hat.

Ich zum Beispiel kann gar nicht mehr in einen normalen sozialversicherungspflichtigen job vermittelt werden weil ich regelmässig mit meinen 10/12/und 14 jährigen Kindern eine temporäre BG bilde.

5.
Also ich kann nicht bewerten ob eine Betriebsausgabe den Kriterien des SGB II genügt, und solange bleibe ich halt eben weiter im Leistungsbezug.
Irgendwann finde ich bestimmt einen Richter der mir erklärt wo ich vor der Betriebsausgabe erfahren kann,ob dies angemessen,notwendig und unvermeidbar ist.

Und allein diese Unbestimmtbarkeit rechtfertigt die Verfassungsklage.
Olivia
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#27

Beitrag von Olivia »

Bei der Beurteilung, ob eine Betriebsausgabe angemessen, notwendig und unvermeidbar ist, gehört ein unternehmerisches Wagnis dazu, das in den Bereich der Existenzsicherung ausgedehnt wird. Denn wenn eine Ausgabe unangemessen ist, wird dafür das Existenzminimum angegriffen.
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tigerlaw
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#28

Beitrag von tigerlaw »

Die Diskussion führt jetzt aber etwas vom Kern der Frage weg:
Gibt (bzw. gab bis 31.07.2016) § 328 SGB III dem Jobcenter einen Freibrief, nach Belieben die Entscheidung über eine aEKS ad calendas Graecas zu verschieben, ohne dass dem eLB irgendwann ein Vertrauensschutz zur Seite steht oder nicht?
Fast alle Gerichte (eben außer dem SG Neubrandenburg) geben hier die Antwort "Ja", und auch "mein" Richter hängt derzeit dieser Lösung an.

Nur dazu solltet Ihr Euch hier Gedanken machen.

Und: Diese Frage kann jeden von Euch betreffen, bei dem das JC mehr als ein Jahr zur Prüfung benötigt hat, weil erst noch überlegt werden musste, ob statt "hochweißem" auch "öko-graues" Papier angemessen war! :gaga:
Zuletzt geändert von tigerlaw am Do 22. Jun 2017, 10:19, insgesamt 2-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
der ratlose
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#29

Beitrag von der ratlose »

Die getätigte Betriebsausgabe steht dem Leistungsempfänger aber nicht mehr zur Verfügung, es wäre höchstens zu hinterfragen ob er sich persönlich mit der Betriebsausgabe bereichert hätte.
Es wäre also fiktives Einkommen, vor allem da der LE keine Möglichkeit hat diese Ausgabe vorher überprüfen zulassen.
Es gibt dazu schlicht keine verbindliche Rechtsliteratur.

In meinem Falle hatte das LSG sogar 2 oder 3 mal endschieden das das JC mir auf Anfragen ob eine bestimmte Betriebsausgabe angemessen,notwendig und unvermeidbar sei , nicht zu antworten brauche, da die gefahr bestehe das ich dadurch meine Leistungen optimieren würde.(Ist kein Witz das haben die tatsächlich so ausgeführt)
Das JC hätte mir in der Vergangenheit ja erklärt wie das genau funktioniert und wie ich die Anlage EKS auszufüllen habe.
Monate später ist im Rahmen einer Untätigkeitsklage der Rechtsvertreter des JC im Gericht aufgestanden und hat vorgetragen das das JC seit 7 Jahren überhaupt nicht weiß was es als mein Einkommen zu betrachten hat und wo dieses in die Anlage EKS einzutragen wäre.

ich habe da eine sehr interessante Erfahrung gemacht, letzendlich sind die schlicht faul wie die Nacht und wollen Selbständige wegdrücken weil es zuviel Arbeit macht und man nachdenken muß.
Gerade Richter versuchen mich zu bestrafen weil ich sie mit so etwas belästige.
Es gibt da jetzt so ein Agreement, wenn ich Aufträge (eines bestimmten Gewerbes ) über dritte laufen lasse, diese dann nur als Sub mit abarbeite läßt man mich gewähren, weil die Problematik mit den Betriebsausgaben nicht anfällt.
Ich kann also einen Auftrag der mich aus dem Leistungsbezug führen würde, einfach an meine Partnerin abgeben, ihn dort als Sub
für eine Hand voll Dollar abarbeiten,(sie streicht also den Gewinn ein) und das was ich bekomme (die Hand voll Dollar) zahle ich ihr dann noch als Kindesunterhalt und kann daher nicht angerechnet werden.

Das ist die perverse Logik all dessen, alle sind zufrieden, das JC hat kaum Arbeit,und das Gericht wird nicht belästigt mit solchen Sachen.


Es ist doch merkwürdig mit welcher Vehemenz öffentlich Bedienstete,(was ja selbst Richter letztlich sind) versuchen eine Betriebsausgabe zu personaliesieren und dafür sogar bereit sind das Existenzminimum eines LE anzugreifen.
Es wäre ja sinnvoll wenn der selbe Maßstab bei ihnen selbst angelegt würde.

Ich behaupte das ich dann Butterbrote mit in eine LSG Verhandlung mitnehmen müsste um sie den Richtern zu geben damit die aufstehen können um ein Urteil zu verkünden.
JC Sachbearbeiter würden regelmässig verhungern.
der ratlose
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#30

Beitrag von der ratlose »

tigerlaw hat geschrieben: Do 22. Jun 2017, 10:17 Die Diskussion führt jetzt aber etwas vom Kern der Frage weg:
Gibt (bzw. gab bis 31.07.2016) § 328 SGB III dem Jobcenter einen Freibrief, nach Belieben die Entscheidung über eine aEKS ad calendas Graecas zu verschieben, ohne dass dem eLB irgendwann ein Vertrauensschutz zur Seite steht oder nicht?
Fast alle Gerichte (eben außer dem SG Neubrandenburg) geben hier die Antwort "Ja", und auch "mein" Richter hängt derzeit dieser Lösung an.

Nur dazu solltet Ihr Euch hier Gedanken machen.

Und: Diese Frage kann jeden von Euch betreffen, bei dem das JC mehr als ein Jahr zur Prüfung benötigt hat, weil erst noch überlegt werden musste, ob statt "hochweißem" auch "öko-graues" Papier angemessen war! :gaga:

Aus diesem grunde werde ich solange leistungen nach dem SGB II beziehen , bis der letzte bescheid rechtskräftig ist.
ich werde bestimmt nicht, einen Betrieb führen, keine Leistungen mehr bekommen und mich dann aber noch mit einem solchem Blödsinn in meiner Freizeit rumschlagen ohne dafür bezahlt zu werden.
Ich müsste ja den Rest meines Lebens für das JC erreichbar sein,falls die mir etwas zustellen wollen.

Wenn es keine Frist gibt, in der ein JC einen Verwaltungsakt zu erlassen hat,dadurch sogar das BGB ausgehebelt wird, dürfte das per se Verfassungswidrig sein.
Der Bürger würde nie Rechtssicherheit erlangen können.
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#31

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:es musste erst noch überlegt werden, ob statt "hochweißem" auch "öko-graues" Papier angemessen war! :gaga:
Öko-graues Papier ist allein dem Jobcenter vorbehalten, es ist das Papier, auf dem die amtlichen Bescheide erstellt werden! :gaga:
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Pegasus
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#32

Beitrag von Pegasus »

Ha Oli bist Du Dir da ganz sicher? Das Gruselamt hier hat auch diese Papiersorte. Und ich selbst habe früher dieses Papier für Kopien benutzt. :1:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#33

Beitrag von Tester »

Tester hat geschrieben: Di 20. Jun 2017, 22:48 Naja die erste weicht ein bisschen ab, die 2te deutlich durch zuviele Zahlungseingänge. Die erste aEKS ist mit Kopien der Belege eingereicht, die 2te warte ich, bis die mich auffordern.
Der erste BWZ ist nun schon über ein Jahr her, nix gehört. Der zweite BWZ immer noch keine Aufforderung gekommen.


Ich hab schon den Verdacht, die machen das mit voller Absicht und wollen einen über die Bewilligung hinaus terrorisieren "schau Du mal schön jeden Tag in den Briefkasten, irgendwann kommt ein Schreiben von uns mit der kompletten Rückforderung für ein Jahr, gerade dann, wenn du denkst der grüne Zweig ist da, damit machen wir dann Deine Selbständigkeit wieder platt, wäre ja noch schöner du hast Erfolg".
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Koelsch
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#34

Beitrag von Koelsch »

Der Verdacht dürfte leider nicht völlig aus der Luft gegriffen sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#35

Beitrag von Olivia »

:kotz:

Da würde ich dem Jobcenter noch mal eine Aufforderung schicken, eine bzw. zwei abschliessende EKS zu erteilen.
Tester
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#36

Beitrag von Tester »

Olivia hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 05:18 :kotz:

Da würde ich dem Jobcenter noch mal eine Aufforderung schicken, eine bzw. zwei abschliessende EKS zu erteilen.
Keine schlaffende Hunde wecken, ich rechne mit einer fetten Nachzahlung für den 2. BWZ und eine kleine Nachzahlung für den ersten BWZ (wenn sie alle Kosten akzeptieren). Da lass ich es lieber bleiben, aktiv zu werden.
Olivia
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#37

Beitrag von Olivia »

Okay, das ist natürlich ein Argument. Wenn ein Jahr rum ist, keine Reaktion erfolgt ist duch das JC und alle Unterlagen vorgelegt wurden, dann ist für BWZ seit 1.8.2016 keine Nachforderung mehr möglich. Vorausgesetzt, Du hast keine abschliessende Entscheidung beantragt.
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Koelsch
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#38

Beitrag von Koelsch »

Leider falsch, die ganz überwiegende Rechtsprechung sagt leider - § 45 Abs 4 SGB X ist auf vorläufige Bescheide nicht anzuwenden. Die können also noch am St.Nimmerleinstag mit einer Rückforderung angedackelt kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#39

Beitrag von Olivia »

Wirklich? Bedeutet das, dass § 41 a Abs. 5 SGB II bei vorläufigen Bescheiden 10 Jahre Frist gibt?
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Koelsch
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#40

Beitrag von Koelsch »

Nein, wenn JC Unterlagen anfordert, Du die Unterlagen "brav" einreichst und JC dann ein Jahr trödelt, dann gilt der vorläufige Bescheid.

Aber wenn JC nicht nach aEKS fragt, dann kann JC diese Frage meines Erachtens bis zum St. Nimmerleinstag nachholen und dann eben ggf. auch Rückforderungen stellen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#41

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 11:26 Nein, wenn JC Unterlagen anfordert, Du die Unterlagen "brav" einreichst und JC dann ein Jahr trödelt, dann gilt der vorläufige Bescheid.
Für den ersten BWZ habe ich die aEKS und die Unterlagen ja eingereicht, leider nicht dokumentiert beim persönlichen Einwurf (ja ich weiß, war blöd). Also können die sich da immer noch rausreden, sie hätten es nicht bekommen.
Koelsch hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 11:26 Aber wenn JC nicht nach aEKS fragt, dann kann JC diese Frage meines Erachtens bis zum St. Nimmerleinstag nachholen und dann eben ggf. auch Rückforderungen stellen.
Beim St. Nimmerleinstag bin ich in der Grundsicherung und hab meine Pelunzen versteckt .... :-)
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#42

Beitrag von Koelsch »

Also beim Einwurf in den Briefkasten war doch jemand dabei :zwinker:
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#43

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 11:26 Nein, wenn JC Unterlagen anfordert, Du die Unterlagen "brav" einreichst und JC dann ein Jahr trödelt, dann gilt der vorläufige Bescheid.

Aber wenn JC nicht nach aEKS fragt, dann kann JC diese Frage meines Erachtens bis zum St. Nimmerleinstag nachholen und dann eben ggf. auch Rückforderungen stellen.
Wahnsinn, wie kompliziert. Frage, und welche Frist gilt, wenn keine Aufforderung zur Abgabe durch das Jobcenter ergeht, aber trotzdem ein Einwurf kompletter Unterlagen erfolgt ist?
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#44

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 12:54 Also beim Einwurf in den Briefkasten war doch jemand dabei :zwinker:
Wenn Du das warst, jetzt erinnere ich mich .... :pssst:

Ich habe aber leider auch das Datum vergessen, wann das war, natürlich aber auf dem Umschlag "unter zeugen am XX.XX.XXXX" draufgeschrieben. :5:
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Re: Dauer bis aEKS vom Jobcenter beschieden wird?

#45

Beitrag von Koelsch »

Im Zweifel schreibt man dem JC doch zunächst mal: aEKS mit allen Unterlagen ist Ihnen nachweislich zugegangen :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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