Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
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friys
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Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#1

Beitrag von friys »

Gedankengrundlage SGB II § 31 Pflichtverletzungen
"Der wichtige Grund ist ein unbestimmter Rechtsbegriff ohne Auslegungsspielraum und gerichtlich voll überprüfbar."

In Anlehnung an hier: ... kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen. "Damit werden keine ausreichenden ernsthaften Bewerbungsbemühungen angenommen."

Eine Stellenangebot einer Behörde mit dem Hinweis
Ihre aussagekräftige Bewerbung (Lebenslauf, vollständ...) übersenden Sie bitte bis spätestens TT/MM/YYYY per E-Mail an
weist explizit auf eine Bewerbungsfrist hin.

Frage: Ist die abgelaufene Bewerbungsrist im Sinne vom JC ein ausreichend "objektiver wichtiger Grund" sich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag zu bewerben?
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Koelsch
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn es nicht Deine Schuld ist, dass die Frist abgelaufen ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#3

Beitrag von marsupilami »

Wenn JC den VV zu spät abschickt ... liegt doch nicht im Einfluss des eLB!

Wenn die mir sowas schicken würden, würde ich da aber ein Extra-Fass aufmachen!

Empfänger dann auch Geschäftsführung, Regionaldirektion, Kundenreaktionsmanagement Nürnberg.
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friys
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#4

Beitrag von friys »

Natürlich zeugt ein zu später eingehender VV auf eine befristete Stellenausschreibung vom Wissen, von den Fähigkeiten und Fertigkeiten, ebenso von motivationbezogenen Prozessen eines JCler. Selbstverständlich ist es nicht die Schuld eines eLB, wenn der anderen Seite Versäumnisse anzulasten sind.

Eure Meinung ist auch meine. Ausgehend von dem alten Urteil LSG – L 7 AS 84/13 stellt sich mir jedoch die Frage, ob das JC oder Gerichte unterstellen können: Eine abgelaufene Bewerbungsfrist ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen.
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marsupilami
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#5

Beitrag von marsupilami »

Das wird - trotz LSG-Urteil - eine Einzelfall-Entscheidung werden.

Ich persönlich würde argumentieren: warum soll ich den potentiellen AG mit meiner Bewerbung "belästigen", wenn die Frist abgelaufen ist?
Denn ich muss ja davon ausgehen, dass später eingehende Bewerbungen überhaupt nicht berücksichtigt werden, denn sonst bräuchte AG ja keine Frist setzen.
Er will das eigentlich Auswahlverfahren ja nach Ende dieser Frist starten und das soll nicht durch Nach-Kleckerer gestört werden.
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friys
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#6

Beitrag von friys »

Bin völlig deiner Ansicht, @marsu. Ich suche vorausschauend nur nach eventuell vorhandenen "Argumenten", die meinem gesunden Menschenverstand entgegen sprechen. Ebenso interessiert mich Ideen, diesen Wahnwitz und Irrsinn aufzuzeigen.

Einige wahnsinnige in den Jobcentern versuchen doch immer, den eLB ihren Irrsinn nahe zu bringen. Und das irre ist - es funktioniert bei nicht wenigen der Irren ohne Zurückweisung!
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Günter
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#7

Beitrag von Günter »

Im Sanktionsfall (es muss ja erst eine Anhörung erfolgen) würde ich argumentieren, es gibt unterschiedliche Urteile zu dem Thema, wenn also nicht mal die Juristen einig sind, ob sich auf nach Fristablauf zugestellte VVs zu bewerben ist, wie soll ich das als juristischer Laie bewerten. Aus meiner Berufspraxis weiß ich wie lästig falsche Bewerbungen sind, also gehe ich davon aus, dass ein Personalentscheider immer sagen wird, wer sich zu spät, also fehlerhaft, bewirbt, der wird auch im Job Fehler machen. So dass ich bereits für potentiell spätere Bewerbungen aussortiert bin. Daher habe ich mich nicht beworben, denn ich werde nicht für Fehler des JC in Haftung gehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#8

Beitrag von friys »

Keine Frage, @Günter, sehe ich genauso.

Ich argumentiere dem JC resp. der Rechtsbehelfsstelle gegenüber gerne mit konkreten Daten (Az, Urteil, etc.), statt ohne näher zu differenzieren beispielsweise zu formulieren: "es gibt unterschiedliche Urteile zu dem Thema..." Konkrete Urteile konnte ich bisher noch nicht ausfindig machen.
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Günter
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#9

Beitrag von Günter »

Jepp, aber damit läufst du immer Gefahr, dass im Falle eines SG-Verfahrens der Richter sagt, du benötigst keine anwaltliche Hilfe, du kannst dich selbst verteidigen. Mir hat ein Richter in ähnlicher Situation sinngemäß gesagt, sie brauchen keinen Anwalt, mit denen werden sie alleine fertig, sobald ich merke das die Chancengleichheit nicht mehr gewährleistet ist, sag ich Bescheid dann können sie einen Anwalt hinzuziehen.
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friys
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#10

Beitrag von friys »

Kann ich nachvollziehen. Aber im Falle eines gerichtlichen Verfahrens entscheide ich, ob ich eine fachgerechte Rechtsberatung benötige. Ja, kann mir auch vorstellen, dass einem wegen "angeblicher Rechtskenntnise" die Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird. Nix ist unmöglich. Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist erodiert.

Gerichtskosten werden in den drei Instanzen des Sozialgerichts, Landessozialgerichts und Bundessozialgerichts für ALG2s nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten müssen sowieso erst einmal selbst aufgebracht werden. Am Ende eines Gerichtsverfahrens steht dann die Entscheidung, welche Partei welche Kosten tragen.

Die JC haben selbstverständlich den längeren Atem. Mit dieser Gewissheit fällt es leicht gegen Hartzies angehen. Aber - gut vorbereitet, mit plausibler Argumentation und Hinweisen auf Gerichtsentscheidungen besteht zumindest die Hoffnung, dass die JC-Rechtsabteilung der Ansicht des eLB folgt. Wenn nicht, bleibt noch immer die Wahl zwischen Klageaufrechterhaltung oder Klagerücknahme.
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kleinchaos
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#11

Beitrag von kleinchaos »

Wenn der SB die genannten Fristen eines Arbeitgebers dehnbar auslegt, dann sollte man ihn fragen, warum er selbst Fristen setzt und deren Einhaltung penibelst bewertet, notfalls mit Sanktion. Denn wenn man Fristen flexibel handhaben will einerseits, kann man nicht sanktionieren, wenn der eLB einen Tag später zum Meldetermin kommt. Flexibele Frist
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friys
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#12

Beitrag von friys »

@kc, mir gefällt die Vorstellung, der SB entgegen zu halten, warum sie "die genannten Fristen eines Arbeitgebers dehnbar auslegt ..." :-)

Andererseits stellte das OVG NRW mit Beschluss Az. 6 B 1114/04 fest (ja, ich weiß, ist 14 Jahre her, trotzdem...):

"Da es sich bei der im Rahmen einer Stellenausschreibung gesetzten Bewerbungsfrist nicht um eine Ausschlussfrist, sondern um eine Ordnungsfrist handele, liege es im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, ob sie eine verspätete Bewerbung noch berücksichtigen oder zurückweisen wolle."

Das JC könnte also argumentieren, der eLB hätte es trotzdem versuchen müssen sich mit einer Bewerbung in Arbeit zu bringen, da er verpflichtet sei, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern, richtig?
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Günter
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#13

Beitrag von Günter »

Nein, denn mit der verspäteten Abgabe der Bewerbung beweist der Bewerber, dass er nicht fähig ist auch nur die einfachsten Arbeitsvorgaben einzuhalten. Damit disqualifiziert er sich für mögliche spätere Bewerbungen bei dem Arbeitgeber, denn wenn die Stelle jetzt besetzt wird, bedeutet es nicht, dass der neue AN auch die Probezeit übersteht, so dass durchaus realistische Chancen bestehen, dass der AG die Stelle in Kürze neu besetzen will.
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friys
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#14

Beitrag von friys »

"Einfachste Arbeitsvorgaben":
In einem von meiner JC-FM initiierten Zwiegespräch mit dem JC-Geschäftsführer gab es eine einhellige Meinung: Jobhopping und ständige Veränderungen sind nicht unser Ziel. Schriftlich liegt mir vor, Zitat: „Wie mitgeteilt, ist auch dem Jobcenter an einer langfristigen
Integration gelegen. Hier gibt es keinen Dissens.“

Drei Tage darauf erhielt ich von der JC-FM eine "Stelleninformation" mit der üblichen Aufforderung, mich umgehend auf - diesen Aushilfsjob mit befristeten Stundenlohnvertrag zu bewerben. Das befristetes Arbeitsverhältnis teilte sich in zwei Zeitabschnitte auf: Mitte März bis Mitte April 2018 und Anfang/Mitte Juli bis Ende August 2018. Die Stellenausschreibung enthielt noch folgende Bedingung: "Wir können nur Bewerber/innen berücksichtigen, die in beiden Zeitabschnitten für die Tätigkeit zur Verfügung stehen".

Die JC-FM hat sich damit wiederholt "disqualifiziert" und einen weiteren negativen Beleg für die falsche Art von "Betreuung und Vermittlung" abgeliefert. Sie macht aber einfach weiter mit ihrer verbeamteten, stereotypen, mechanisch gedankenlosen Betreuungsarbeit.
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friys
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#15

Beitrag von friys »

Habe mir erlaubt bei der Behörde anzufragen:

1) Ist die Stelle noch vakant?
2) Sind von Amts wegen noch Bewerbungen erwünscht?
3) Oder ist das Auswahlverfahren schon längst abgeschlossen und das Stellenangebot wurde nur versehentlich noch nicht im Jobportal geschlossen?

Ein paar Stunden später erhalte ich die Rückmeldung: "Die Bewerbungsfrist ist bereits am 6. April 2018 abgelaufen, so dass Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können."

Das Stellenangebot ist bis dato noch in der Jobbörse der BA online, also noch nicht "geschlossen". Vgl. auch "offene Stellen".
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marsupilami
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#16

Beitrag von marsupilami »

Die kommen doch so schon kaum mit der Arbeit hinterher, da kannst Du doch nicht allen Ernstes erwarten, dass die die offene Stellenangebote, bei denen die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, schließen und nicht mehr als VV's verschicken.

Die kümmern sich ja auch nicht darum, wenn bestimmte Stellenangebote tatsächlich nichts anderes sind, als offensichtliche Anwerbungen im Rahmen von Schneeball-Systemen.
Durfte ich selbst mehrfach feststellen.
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Koelsch
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#17

Beitrag von Koelsch »

Und bitte auch daran denken - man verweist doch so gerne auf die "vielen offenen Stellen", das kann man doch nicht einfach kaputt machen.
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Re: Abgelaufene Bewerbungsrist ausreichend objektiver wichtiger Grund, sich nicht auf einen VV zu bewerben?

#18

Beitrag von friys »

Das Stellenangebot wurde heute im Jobportal der BA von der Arbeitgeberbehörde geschlossen, gut drei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Immerhin.
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