Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#451

Beitrag von Olivia »

Hilfesuchender hat geschrieben: Fr 13. Apr 2018, 19:43 Meine momentane Rente beläuft sich auf ca. 200.- Euro. Wer zahlt dann meine vom JC genehmigte Miet-Wohnung und meine PKV ( insgesamt ca. 1400.- Euro ) ? In die gesetzliche Versicherung kann ich nicht zurück, dieser Zug ist schon abgefahren.
Dann musst Du in den Basistarif der PKV wechseln und wirst leider zum Patienten 3. Klasse. Einen gewöhnlichen PKV-Tarif zahlen die nicht.
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#452

Beitrag von Hilfesuchender »

Das wäre MORD
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#453

Beitrag von Hilfesuchender »

Danke Koelsch !
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#454

Beitrag von friys »

Hilfesuchender hat geschrieben: Mi 11. Apr 2018, 17:34 Von 10 e-mails wird eine davon beantwortet, Lesebestätigungen noch nie erhalten. Nachdem nur hin und wieder geantwortet wird besteht wohl keine Pflicht der SB`s ?
Lesebestätigungensanforderungen erhalte ich so gut wie nie. Selbst klicke ich sie auch meist weg. Schon mal probiert, ob die E-Mail-Zusammenarbeit mit deinem JC über das sog. "betreute Benutzerkonto" besser funktioniert als über ein E-Mail-Programm oder Webmailer?

Aus dem "Jobbörse Leitfaden": 5.4 Nachricht an die Betreuerin bzw. den Betreuer versenden
Sie können nicht nur aus dem Kontext eines Vermittlungsvorschlages eine Nachricht an Ihre Betreuerin bzw. Ihren Betreuer senden, sondern auch über Ihre persönliche Startseite in Ihrem Benutzerkonto in der JOBBÖRSE. Dadurch können Sie bei wichtigen Änderungen schnellstmöglich mit Ihrer Agentur für Arbeit in Kontakt treten.
In der schmäleren Spalte auf der rechten Seite unter der Rubrik "Betreuung" finden sich bei mir 3 Unterpunkte:

> Meine Termine
> Ihr Hauptbetreuer
> Nachricht an Betreuer verfassen
Auf dieser Seite können Sie Ihre Nachricht verfassen und anschließend an den angegebenen Empfänger versenden.
Als Empfänger ist "Hauptbetreuer" vorgegeben. Erforderliche Angabe ist ein Betreff. Die Nachricht kann bis zu 4.000 Zeichen umfassen.

Die Online-Anmeldung des Benutzerkontos als Bewerber inklusive Geburtsdatum ist relativ flott erstellt. Aus Sicherheitsgründen erhält man eine PIN (Persönliche Identifikations-Nummer), mit der das Konto freigeschaltet wird, in einer eigenen Briefpostsendung. Erst nach dieser Aktivierung stehen die kompletten Funktionen der JOBBÖRSE zur Verfügung. Innerhalb einer Woche war mein Konto einsatzbereit.
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#455

Beitrag von Olivia »

Geht das für ALG I oder II?
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kleinchaos
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#456

Beitrag von kleinchaos »

Das ist über den Account der Jobbörse in beiden SGB möglich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#457

Beitrag von friys »

Jeder Kunde, egal ob ALG II oder I, erhält automatisch ein sog. "betreutes Benutzerkonto" bei der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Den Zugang erhält man nicht nur über den oben beschriebenen Weg sondern auch, wenn JC-FM aufgefordert wird, dem eLB den Zugang zu ermöglichen. Warum der Zugang nicht gleich mit der "Zwangseröffnung" ermöglicht wird - keine Ahnung.

Einen separaten Account mit alleiniger Kontrolle des Nutzers, also ohne "Betreuung", ist auch als "Bewerber" und als "Arbeitgeber" möglich. Als Bewerber (eLB) kann ich dort bspw. kostenlose "Stellengesuche" platzieren, ohne Einmischung von BA / Jobcenter, und meinen Lebenslauf, Fähigkeiten und Anlagen (max. 3 MB) frei formulieren . D. h. freie Texte formulieren in einem vorgegebenen Rahmen. Sehe ich als Vorteil gegenüber eines betreuten Benutzerkontos, denn die sind alle nach Schema F erstellt. Individualität: Fehlanzeige. Lohnt sich meiner Ansicht aber nur für eLB, die wirklich raus wollen aus dem Bezug.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Weiterleitung von Postfachnachrichten an seine E-Mail-Adresse / externe E-Mail-Adresse abzulehnen. Sinn und Zweck muss jeder selbst entscheiden.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#458

Beitrag von Olivia »

Kann dem betreuten Benutzerkonto widersprochen werden, wenn man es nicht für sinnvoll erachtet?
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#459

Beitrag von marsupilami »

Einfach nicht nutzen?
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#460

Beitrag von friys »

Nein. Meine "freundlichen Briefe" sind am JC abgeperlt. Ein Widerspruch gegen ein betreute Benutzerkonto aus Datenschutz bedenklichen Gründen wurde abgelehnt, u. a. mit Hinweis auf § 35 Abs 1 Satz 2 SGB III.
Nach § 35 Abs 1 Satz 2 SGB III ist das Zusammenführen von Arbeitgebern mit geeigneten Arbeitnehmern eine gesetzliche Kernaufgabe der BA bzw. nach §§ 1 und 2 SGB II die Aufgabe der Jobcenter. Im Rahmen des gesetzlichen Vermittlungsauftrages dürfen die Daten des Arbeitssuchenden ohne dessen vorherige Einwilligung an potentielle Arbeitergeber weitergegeben werden, wenn dies nach Maßgabe des § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X erforderlich ist.
So stereotyp wie das betreute Benutzerkonto angelegt ist, kräht kein Hahn nach irgendetwas oder irgendjemanden. Für mich stellt es nur eine Alibifunktion dar, um das Bemühen der BA / Jobcenter um Vermittlung & Betreuung nach außen hin zu suggerieren. Momentan sind laut BA-Homepage über 2,4 Mio. Bewerberprofile hinterlegt und stehen über 1,5 Mio. Stellenangeboten gegenüber. Was will uns das sagen? Angebot und Nachfrage passen nicht zueinander!
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#461

Beitrag von Günter »

Ich wußte gar nicht, dass es sowas gibt, da hatten die mich jahrelang verar... betreut und keiner sagt mir was. :heul: :heul: :heul:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#462

Beitrag von Koelsch »

Kannte ich auch nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#463

Beitrag von marsupilami »

Ich schon.
Und ich hab es in unangenehmer Erinnerung bzw. hab es dann eben nicht genutzt.
Hat auch kein Hahn danach gekräht, dass ich es nicht genutzt habe.

Unangenehm deshalb, weil meine Vermittlungs-SB mich in diesem Account kaufm. Fach- oder Betriebswirt (ich weiß es nicht mehr genau) anpries, was ja nicht den Tatsachen entsprach.
Meiner Bitte, das zu ändern - ich konnte es nicht - hat sie erst nach 2-maliger schriftlicher Aufforderung entsprochen.
Das 2. Schreiben ging dann auch an GF, Regionaldirektion.
Meine Begründung war: ich müsse diesen nicht vorhandenen höherwertigen "Titel" beim potentiellen AG verkaufen oder zurechtlügen und nicht sie.
Ich bekomme dann eine Sperrfrist reingewürgt, wenn AG herausfindet, dass ich bei der Bewerbung bzw. Einstellung gelogen habe und mich wieder feuert.
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#464

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 10:49 Einfach nicht nutzen?
Genau. Es gibt bisher keine Verpflichtung, in den Jobbörsen-Account überhaupt rein zu gucken. Es wird wird meist einseitig vom JC benutzt und allerlei Daten eingepflegt, u. a. EinV als PDF. An letzten hinterlegten Version habe wohl nur ich meinen Spaß...
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#465

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 11:29 Ich wußte gar nicht, dass es sowas gibt,
Koelsch hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 11:32 Kannte ich auch nicht
Dass ist doch das fantastische an diesem Forum: Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch was dazu.

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Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#466

Beitrag von Olivia »

Kommen dann ZAF/Arbeitgeber auf einen zu und laden einen ein, wenn sie die Stellenbeschreibung in der Jobbörse lesen?
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#467

Beitrag von friys »

Auf mich alte Krücke nicht. Keine Einladungen ever.
Zuletzt geändert von friys am Mi 16. Mai 2018, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#468

Beitrag von marsupilami »

Ist mir damals nicht passiert.
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emmse
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#469

Beitrag von emmse »

friys hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 11:22Momentan sind laut BA-Homepage über 2,4 Mio. Bewerberprofile hinterlegt und stehen über 1,5 Mio. Stellenangeboten gegenüber. Was will uns das sagen? Angebot und Nachfrage passen nicht zueinander!
Soweit ich das in Erinnerung habe (es ist schon ein paar Jahre her) stehen da auch Nicht-Arbeitslose drin. Also praktisch jeder kann sich da "einschreiben" (das sollte wohl mal Konkurenz zu xing und co. werden). Bei den Stellenangeboten ist es möglich, dass diese nicht 1:1 sind, sondern für 1 auch mehrere eingestellt werden, zB Zeitarbeit.
Meine Frage wäre da eher, ob Leute, die eine Anstellung gefunden haben, da auch wieder gelöscht werden. Die Erfahrung (mit Datenkraken) sagt: Nein.
Zudem würde ich gerne exakt wissen, was da alles eingepflegt werden kann und auf was exakt Dritte Zugriff haben. Mit "elektronischen Akten" wird das zunehmend bedenklicher.

Was ich, obwohl ich aus dem "Raster" bin, (vom JC) zugesendet bekomme, sind Einladungen zu Job-Börsen-Veranstaltungen und ähnlichen Kram. Sehr grenzwertig in meinem Fall, da dazu keine Einwilligung vorliegt. Ich denke, dass ich da in einer Datenbank stehe, die für solche (Werbe-)Zusendungen angelegt wurde.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#470

Beitrag von Koelsch »

Zu dem Thema kann ich nix sagen, aber wir sollten hier beim Thema bleiben. Jobbörse hat damit nur sehr wenig zu tun. Besser einen neuen Fred aufmachen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#471

Beitrag von emmse »

Koelsch hat geschrieben: So 15. Apr 2018, 22:25 Zu dem Thema kann ich nix sagen, aber wir sollten hier beim Thema bleiben. Jobbörse hat damit nur sehr wenig zu tun. Besser einen neuen Fred aufmachen.
Das geht easy per Forum-Software. Wenn du denkst es sollte, dann mach es. Ich hab keine Rechte dazu. Einfach an passender Stelle die Beiträge in ein neues Thema auskoppeln.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#472

Beitrag von Koelsch »

Klar geht das, aber es geht auch, dass die User versuchen, in den Freds einigermaßen beim Thema zu bleiben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#473

Beitrag von friys »

Habe Antwort zu Posting #470 von @emmse am Thema Die JOBBÖRSE in Leichter Sprache | betreutes Benutzerkonto angehängt.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#474

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- mein großer Freudenkreis erledigt die Post für mich per persönlicher Abgabe im JC und bekommen Bestätigungsnachweis an wen und um was für ein Anliegen es sich handelt.

Thema 2: olivia hatte glaube ich mal angefragt wegen Verkauf durch einen ebay-Shop und das bringe ich nun in Erfahrung:


gekauft für 80.- Euro

im Auftrag ( ebay-Verkausagentur ) verkauft für: 129,00
– ebay-Gebühren 12,90
Provision der Agentur:
26 % (inkl. MwSt.) 33,54
Für Sie: 82,56

minus WE 80.- € = Gewinn 2,56 Euro

Man muß ja nicht bei ebay verkaufen und somit 36% weniger in der Kasse haben oder respektiert der SB diesen Vorschlag ?

Das glaube ich nicht, was bringt denn auf Dauer mehr ? Ein kleines Darlehen oder der ersehnte Wirbelsäulenstuhl und höhere Beträge zum Anrechnen ?

Auch wenn ich selbst bei ebay verkaufen würde, wären es 26 % mehr.......................

LG
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#475

Beitrag von Olivia »

Hilfesuchender hat geschrieben: Di 17. Apr 2018, 23:21 = Gewinn 2,56 Euro
Vollkommen richtige Gewinnermittlung. Entweder Du setzt diese 2,56 € direkt als Einnahme in die EKS rein und dann keine weiteren Kosten, oder aber Du setzt den Bruttogewinn rein und dann alle mit der Gewinnerzielung zusammenhängenden Kosten.
Man muß ja nicht bei ebay verkaufen und somit 36% weniger in der Kasse haben oder respektiert der SB diesen Vorschlag ?
Über die Art des Verkaufs entscheidest ganz allein Du selbst, denn Du lenkst Dein Unternehmen und nicht der SB.
Das glaube ich nicht, was bringt denn auf Dauer mehr
Der SB kann Dich freundlich im nächsten Vermittlungsgespräch zu diesem Umstand ansprechen und Dich höflich fragen, was die Beweggründe für Deine Vorgehensweise ist. Mehr nicht. Innerhalb der EKS kommt dem SB kein Kürzungsrecht für vermeintlich unwirtschaftliche Verkäufe zu, denn die Art der Geschäftserledigung bestimmst nur Du selbst. Der SB hat lediglich ein Überprüfungsrecht, ob Kosten grob missbräuchlich entstanden sind. Darunter fallen beispielsweise der Kauf eines Luxussportwagens während des Leistungsbezugs (Maserati o.ä.).
Wenn ich selbst bei ebay verkaufen würde, wären es 26 % mehr.......................
Der SB könnte Dir ja im nächsten Vermittlungsgespräch einen für Dich kostenfreien Kurs anbieten, wie Du ggf. selbst erfolgreich bei eBay verkaufst, und Dir ein Darlehen für die Erstellung von AGB, für Rechtsberatung, für eine Kamera und für ein Fotozelt gewähren und Dir schon mal vorab eine Kostenübernahme für die dauerhaft anfallenden Kosten eines Internetanschlusses gewähren. Vielleicht stellt er Dir auch eine Kostenübernahmebestätigung für einen Texter aus, so dass die Angebote auch wirklich Höchstpreise erzielen. Der SB soll das alles mal durchdenken, denn all das sind ja die Gründe, warum Du Dich für eine Verkaufsagentur entschieden hast. Sprich den SB einfach mal darauf an und frage nach einer Bewilligung all dieser Dinge.
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