Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Was bedeutet, dass der Hauptberuf auf Eis liegt? Wenn ein Beruf mehr als 12 Monate auf Eis liegt, ist es zwar nicht ausgeschlossen aber dennoch unwahrscheinlich, jemals dorthin zurück zu kehren, weil die Fertigkeiten "eingeschlafen" sind. Da nutzt es dann auch nichts, sich selber noch etwas vorzumachen. Sinnvoller wäre dann, einen Businessplan für die jetzige zeitausfüllende Nebentätigkeit zu erstellen und sich zu überlegen, wie man mit der aktuell ausgeübten Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit überwindet.
Du kannst übrigens auch einen Antrag auf Bezuschussung der Tätigkeit beim Jobcenter stellen. Sachkosten sind förderungsfähig, wenn damit perspektivisch die Hilfebedürftigkeit weiter reduziert werden kann.
Du kannst übrigens auch einen Antrag auf Bezuschussung der Tätigkeit beim Jobcenter stellen. Sachkosten sind förderungsfähig, wenn damit perspektivisch die Hilfebedürftigkeit weiter reduziert werden kann.
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Selbstständige Aufstocker sind seit Jahren politisch unerwünscht. Speziell die CDU/CSU-Politiker fürchten Missbrauch durch Selbstständige und möchte schon seit Jahren Zuschüsse für Selbstständige zeitlich begrenzen oder besser ganz abschaffen. Den subventionierten Selbstständigen wird ständig ein "Schönen" des Einkommens vorgeworfen. So werden beispielsweise vom JC gerne steuerrechtlich von Finanzämtern akzeptierte Ausgaben in Frage gestellt oder nicht anerkannt. Selbstständige Aufstocker scheinen den JC noch mehr verhasst als "normaler" ALG-II-Empfänger (eLB).
Um die Jahrtausendwende galt die ICH-AG als Sprung in die Zukunft für Existenzgründer und Gründerinnen. Die eigene Zukunft neu erfinden und sich selbständig machen hieß es, Verantwortung für sich selbst und sein Tun übernehmen und die eigenen Visionen und Ideen mit Konsequenz in die Realität umsetzen. Heute sind Gründungszuschuss aus ALG I und das Einstiegsgeld aus ALG II nebst Investitionszuschuss nicht mehr einfach zu erhalten, auch wenn von der BA proklamiert wird: "Eine Existenzgründung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Wir unterstützen Ihren Schritt in die Selbstständigkeit mit Informationen und beraten Sie zu Fördermöglichkeiten."
Um die Jahrtausendwende galt die ICH-AG als Sprung in die Zukunft für Existenzgründer und Gründerinnen. Die eigene Zukunft neu erfinden und sich selbständig machen hieß es, Verantwortung für sich selbst und sein Tun übernehmen und die eigenen Visionen und Ideen mit Konsequenz in die Realität umsetzen. Heute sind Gründungszuschuss aus ALG I und das Einstiegsgeld aus ALG II nebst Investitionszuschuss nicht mehr einfach zu erhalten, auch wenn von der BA proklamiert wird: "Eine Existenzgründung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Wir unterstützen Ihren Schritt in die Selbstständigkeit mit Informationen und beraten Sie zu Fördermöglichkeiten."
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Hallo Günter, wenn Spion, dann Doppel-Agent.
Mit der Annahme liegst du nicht ganz richtig, siehe das Formular zur Gewerbeanmeldung im Anhang. Beim Finanzamt-Formular gab es, soweit ich mich erinnere, glaube auch so eine Option, bin mir aber nicht sicher.
Den Fakt mit dem "nebenberufliche" selbständige Tätigkeit habe ich nicht im Bezug zum JC erwähnt, sondern weil hier einige noch am Hobby/Liebhaberei kleben geblieben sind.
Das mit dem Hauptberuf werde ich wie erwähnt hier nicht ausbreiten, nur soviel: aus gesundheitlichen Gründen.
Ich will auch keinen Zuschuss oder sonstwas, sondern nur meine Einnahmen größtmöglich behalten dürfen, ... ja, Die Aufstockung.
Ich finde die jetzigen Regelungen nicht in Ordnung. Eine einheitliche jährliche Betrachtung von Einnahmen/Einkommen/Erwerbseinkommen und gleichmäßige Aufteilung auf 12 Montae bei allen Hilfebedürftigen gleichermaßen fände ich in Ordnung. Wie bei anderen Institutionen, wie zB dem Finanzamt - Jahressteuer, da gibts keine Monatssteuer oder einmalige Steuer auf Einnahmen/Einkommen/Erwerbseinkommen. Das muss vereinheitlicht und vereinfacht werden. Aber auf mich hört ja keiner. ^^
@friys: "Selbstständige Aufstocker sind seit Jahren politisch unerwünscht."
Ich habe da viel mehr das Gefühl, dass Hilfebedürftige an sich unerwünscht sind. Zumindest lässt man mich das immer wieder aufs neue spüren.
Wenn man zB eine Krankheit hat, wegen der man nicht arbeiten kann, dann soll man entweder schnellstmöglich wieder gesund werden, oder wenn das nicht möglich ist, schnellstmöglich sterben. Hauptsache das Problem "Hilfebedürftigkeit" ist schnellstmöglich gelöst. Und hier sehe ich das Hauptproblem, das "Hilfebedürftigkeit" als "Problem" angesehen wird, das unbedingt mit allen Mitteln gelöst werden muss. Das finde ich krank.
EDIT: Sorry, ein Abmelde-Forumlar erwischt. Aber im Anmelde-Formular stehts auch so drin.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von emmse am So 15. Apr 2018, 12:36, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Von der Steuerrechtlichen Gewinnermittlung ist man seit Ende 2008 (meine ich) weg, seitdem köchelt JC sein eigenes miserabel schmeckendes Süppchen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Mit der Annahme liegst du nicht ganz richtig, siehe das Formular zur Gewerbeanmeldung im Anhang. Beim Finanzamt-Formular gab es, soweit ich mich erinnere, glaube auch so eine Option, bin mir aber nicht sicher.
Selbst wenn, dann trifft das nicht für dich zu.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unt ... -anmelden/Besonderheit die nebenberufliche Selbstständigkeit birgt.
Handelsgewerbe vs. Nebengewerbe anmelden
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen, erfolgt einer der ersten Schritte der Anmeldung beim Gewerbeamt. Auf dem Anmeldebogen muss dann angegeben werden, ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden wollen. Dies ist die klassische Unterscheidung, ob Sie Vollzeit gründen oder nebenberuflich selbstständig sind.
Der wesentliche Unterschied zwischen der Vollerwerbsgründung und der nebenberuflichen Selbstständigkeit liegt u.a. in der Anzahl der Wochenarbeitsstunden, die für das Nebengewerbe aufgebracht werden dürfen. Aktuell ist es ein Arbeitsaufwand von 18 Stunden pro Woche, der noch als Nebengewerbe angesehen wird. Als Faustregel gilt, dass der Nebenerwerb zeitlich und wirtschaftlich den Haupterwerb nicht übersteigen darf. Generell gibt der Begriff Nebengewerbe keinerlei Auskunft über die Rechtsform. So ist eine Gründung im Nebengewerbe als Einzelunternehmer, GbR oder GmbH möglich.
Denn du erwähntest dein "Hauptgewerbe" wird zur Zeit nicht ausgeübt, du widmest deine Zeit vollkommen dem "Nebengewerbe" Damit ist per Definition dein angebliches Nebengewerbe aber zum Hauptgewerbe mutiert.
Was darf ich also als Doppelagent dem JC melden?Hallo Günter, wenn Spion, dann Doppel-Agent.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Ich meine auch, dass es vor sehr langer Zeit die Frage auf dem FA-Fragebogen gab.
Im aktuellen Finanzamt "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" findet sich so ein Frage-Passus nicht. Trotzdem sind Stolperfallen, also typische Unklarheiten und Fehlerquellen, eingebaut.
Nebenbei: Die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) gilt ab 25. Mai 2018. Ppraktisch jeder verfügt heute über einen Computer und bearbeitet damit Kunden- und Mitarbeiterdaten. Mit fünf Schritten machen Sie Ihr Unternehmen fit. Die Datenschutzhinweise von Internetseiten werden das Haupteinfallstor für Abmahnungen sein. Also aktiv werden und den Abmahngaunern vorher das Wasser abgraben.
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
"Hauptberuf", nicht "Hauptgewerbe". Hauptberuflich bin ich nicht selbständig.
Vielen Dank für diese Info. Ich werde meine Äußerungen dazu überdenken.
Dazu habe ich eine OFF-TOPIC Frage bezüglich:
Bei einem Rentenantrag darf man nur maximal 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig sein. 18 durch 5 ergibt aber 3,6 h/Tag. 18 durch 6 ergäbe 3 h/Tag. Gilt Samstag hier auch als "Arbeitstag"?"Aktuell ist es ein Arbeitsaufwand von 18 Stunden pro Woche, der noch als Nebengewerbe angesehen wird."
So einen (Doppel-)Agenten habe ich mir schon immer gewünscht! ;)
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Samstag ist per Definition ein Werktag, siehe auch die Regelungen im §3 Abs.2 Bundesurlaubsgesetz.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Von den Gerichten wird immer wieder bestätigt, dass der Samstag zu den Werktagen zählt. Arbeitstag und Werktag sind Juristisch gesehen wohl nicht dasselbe. Mein Gott Walter, ist das ein Bürokratiemonster.
SGB: Gemäß Erreichbarkeitsanordnung (EAO) haben eLB sicherzustellen, dass der Leistungsträger sie persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz durch Briefpost erreichen und für den nächsten Werktag einladen kann.
- kleinchaos
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Samstag als Werktag ist klar, die Rentenversicherungspflicht und die Zeitgrenze für den Unterschied zwischen Arbeitslos oder nicht arbeitslos ist aber 15 Wochenstunden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Aha. Gibt es da eine Quelle?kleinchaos hat geschrieben: ↑So 15. Apr 2018, 22:15 Samstag als Werktag ist klar, die Rentenversicherungspflicht und die Zeitgrenze für den Unterschied zwischen Arbeitslos oder nicht arbeitslos ist aber 15 Wochenstunden
Mir wurde immer nur gesagt, und das sehr oft schon: 3 Stunden am Tag. 15 Wochenstunden ist was ganz anderes. Das könnten auch 2 x 7,5 h sein, oder 3 x 5, oder 1 x 15! Guter Hinweis! 1 x 15 durcharbeiten ist was anderes als 5 x 3. Laut dieser Definition müsste man aber auch 1 x 15 durchhalten, 1 x wöchentlich, jede Woche.
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
§ 138 Abs.3 SGB III - da stehen die 15 Stunden
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Nein, kc, in § 43 I 2 SGB VI und § 43 II 2 SGB VI wird von täglich unter 6 bzw. unter 3 Stunden gesprochen.kleinchaos hat geschrieben: ↑So 15. Apr 2018, 22:15 Samstag als Werktag ist klar, die Rentenversicherungspflicht und die Zeitgrenze für den Unterschied zwischen Arbeitslos oder nicht arbeitslos ist aber 15 Wochenstunden
Nur hat es sich eingebürgert, 15 Stunden/Woche zu sagen, weil überwiegend eine 5-Tage-Arbeitswochen gilt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Danke für den Hinweis.
"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
Laut den vorherigen Infos müssten es dann aber 6 Tage mit 18 Stunden sein, was wieder mit der anderen Gesetzgebung konform geht.
Man muss aufpassen wie ein Fuchs.
- kleinchaos
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Tiger, das ist aber die Erwerbsfähigkeit. Das ist wieder was anderes.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
"(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,"
Das ist ja mal wieder witzig, weil dann wären Erwerbsminderungsrentner vermittelbar?
1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für sie oder ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,"
Das ist ja mal wieder witzig, weil dann wären Erwerbsminderungsrentner vermittelbar?
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
@kc: Stimmt, da habe ich vielleicht zu schnell im Faden gelesen.
@emmse: Es gibt ja eingeschränkte und volle EM. Dies ist auch für H-4- relevant: Nur wer volle EM hat, fällt aus dem Regime der JC und in das der Sozialämter.
@emmse: Es gibt ja eingeschränkte und volle EM. Dies ist auch für H-4- relevant: Nur wer volle EM hat, fällt aus dem Regime der JC und in das der Sozialämter.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Erwerbsminderungsrentner mit einer vollen EM, also unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, können aber sehr wohl in der Lage sein, ca 6 Stunden täglich zB in einer Behindertenwerkstatt arbeiten zu können.
Besonders in der Zeit der befristeten Rentenzahlung kann die DRV durchaus als Reha-Maßnahme dazu auffordern.
Besonders in der Zeit der befristeten Rentenzahlung kann die DRV durchaus als Reha-Maßnahme dazu auffordern.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Ich habe das jetzt eher so verstanden:
Es wird EM wegen Arbeitsfähigkeit weniger als 3 Stunden täglich festgestellt. (Wobei "täglich" 7 Tage in der Woche meint).
Es wird zudem festgestellt, dass 2,5 Stunden werktäglich möglich sind. 6 x 2,5 = 15 Stunden/Woche.
Somit ist die volle EM-Person auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt vermittelbar.
Das öffnet völlig neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt!!!
Es wird EM wegen Arbeitsfähigkeit weniger als 3 Stunden täglich festgestellt. (Wobei "täglich" 7 Tage in der Woche meint).
Es wird zudem festgestellt, dass 2,5 Stunden werktäglich möglich sind. 6 x 2,5 = 15 Stunden/Woche.
Somit ist die volle EM-Person auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt vermittelbar.
Das öffnet völlig neue Perspektiven für den Arbeitsmarkt!!!
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Einfach mal informieren, dann kann man immer noch Halbwissen in die Welt posaunen.
https://www.deutsche-rentenversicherung ... rente.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
DRV vs. JC bis zum BGH BSG. Das wird ein Spaß! ;)
DRV stellt "weniger als 3 Stunden täglich" fest.
JC stellt "2,5 Stunden werktäglich" möglich fest.
DRV stellt "weniger als 3 Stunden täglich" fest.
JC stellt "2,5 Stunden werktäglich" möglich fest.
Zuletzt geändert von emmse am Mo 16. Apr 2018, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
DRV ist auch das BSG zuständig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Entscheidend ist die Feststellung der DRV, das JC ist mangels Fachwissen außen vor
§44a SGB II
§44a SGB II
(2) Die gutachterliche Stellungnahme des Rentenversicherungsträgers zur Erwerbsfähigkeit ist für alle gesetzlichen Leistungsträger nach dem Zweiten, Dritten, Fünften, Sechsten und Zwölften Buch bindend; § 48 des Zehnten Buches bleibt unberührt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Ich habe jetzt die "Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" gefunden mit "Entspricht der Rechtslage mit Stand Dezember 2014". Darin ist einiges nicht aktuell. Gibt es da eine neuere Version, und wenn ja, wo?
Zudem habe ich die Frage, was kann als Ausgaben "pauschal" angegeben werden?
zB Telefon/Internet: 29,90 €. ?
Werden die Beiträge zu einer Privaten Haftpflichtvesicherung anerkannt? Wo gibt man das im EKS an?
Ich möchte nicht mehr als notwendig bei den Ausgaben angeben, aber doch einiges was auch angerechnet wird. zB wenn sich die Angabe der Anschaffung neuer Hardware vermeiden lässt, die zwar anteilsmäßig angerechnet werden kann, aber wenn sie als Ausgaben die Einnahmen eh nicht tangiert, wegen 100 € Freibetrag, weil andere Ausgaben die Einnahmen schon drücken, dann nicht. Das JC muss nicht alles wissen.
Zudem habe ich die Frage, was kann als Ausgaben "pauschal" angegeben werden?
zB Telefon/Internet: 29,90 €. ?
Werden die Beiträge zu einer Privaten Haftpflichtvesicherung anerkannt? Wo gibt man das im EKS an?
Ich möchte nicht mehr als notwendig bei den Ausgaben angeben, aber doch einiges was auch angerechnet wird. zB wenn sich die Angabe der Anschaffung neuer Hardware vermeiden lässt, die zwar anteilsmäßig angerechnet werden kann, aber wenn sie als Ausgaben die Einnahmen eh nicht tangiert, wegen 100 € Freibetrag, weil andere Ausgaben die Einnahmen schon drücken, dann nicht. Das JC muss nicht alles wissen.
Re: Ausgaben bei Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit (EKS)?
Meines Wissens gibt's da bisher keine Neuauflage - und Pauschal geht so gut wie gar nix, jeder Cent Betriebsausgabe ist nachzuweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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