Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#251

Beitrag von Koelsch »

Richtig - und auch das FA prüft, ob nötig und angemessen. Nur die Maßstäbe dort sind ertwas anders als beim JC aber ähnlich unspezifisch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#252

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Um Koelsch's Vortrag in #255 aufzugreifen:

Es gab hier im Nachbarort vor etlichen Jahren fürchterliche Aufregung, als im Bereich einer Einmündung einer Straße (aus einem Wohngebiet) in die andere (Ortsdurchgangsstraße) die Verkehrsschilder entfernt wurden.

Es handelte sich dabei im Bereich der einen Straße um das Zeichen 205 und im Bereich der anderen um das Zeichen 306
Eine Liste der Zeichen mit Bilder gibt's hier.

Erst als ausdrücklich und mehrfach in der regionalen/überregionalen Presse und im lokalen "Gemeindeblatt" - auch in den entsprechenden "Blättern" der Nachbargemeinden - auf die gültige Regelung "Rechts vor Links" und den § 1 StVO verwiesen wurde, kühlten die Gemüter langsam ab.
Aber erst als cent-genau vorgerechnet wurde, was Anschaffung und Unterhalt allein dieser beiden - eigentlich unnützen - Schilder kostet, war Ruhe im Karton.

Soll heißen: es gibt Grundregeln - im Straßenverkehr und im SGB.
Und es gibt die Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, jeden einzelnen Bordstein zu nummerieren oder eben nicht bzw. eines JC - in Form von ellenlangen Listen und komplizierten Formulierungen - auszuführen, welche Betriebsausgaben eines selbstständigen Aufstockers anzuerkennen sind und welche nicht.
Wenn Ihr - ratlose und Peterpanik - Euch letzteres wünscht, dann bekommen wir einen Staat, in dem selbst Ein- und Ausatmen, Haare wie womit kämmen, Unterhosen trocken an der Wäschespinne im Vorgarten, .... reguliert werden.

Ist es das, was Ihr wollt?
Damit erstickt Ihr jegliche Fantasie, jegliche Eigen-Iniative, jedes Engagement (denn dann wird auch haarklein geregelt, wer wann was wo in der "Tafel" kostenlos an wen abgeben darf - z.B.)
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#253

Beitrag von Peterpanik »

Na dann will ich mal aus der Praxis ein Beispiel aufzeichnen hier :
21. Bartennahme - 2018.odt
Dieses Geld wurde entnommen aus der Firmenkasse um unterwegs Kleinigkeiten zu bezahlen und um mein Essen unterwegs zu bezahlen, (Aus meinen Regelsatz kann ich das Essen in Rasthäusern bzw. Imbissbuden wenn ich unterwegs bin nicht bezahlen.) ich mache Fahrerservice und bin im ganz Deutschland unterwegs seit Jahren, diese entnommenen 200,-€ waren für einen Zeitraum von 3 Wochen bzw. für 11 durchgeführte Fahrten von 8-10 Stunden pro Fahrt im Durchschnitt.Und das erkennt Sachbearbeiter nicht an und kürzt es, ob wohl die Ausgabe berechtigt ist.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#254

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 07:56 Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du dann jeden Tag von Schland nach Knäckebrot pendelst um Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt hier in Schland zu halten und damit Anspruch auf ALG zu haben? Denn ich habe erhebliche Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass das JC einfach so akzeptiert, ...
Als Rechtsberater Dienste in Schweden anbieten - mit deutscher Grundsicherung? Und dann echauffieren wir uns über Meldungen wie Hartes Vorgehen bei Missbrauch des Sozialsystems.

Peterpanik hat geschrieben: Di 8. Mai 2018, 21:35 Anscheinend existieren solche Richtlinien nur im Kopf meines Sachbearbeiters oder ...
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
§ 5 Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben Ausgaben sind höchstens bis zur Höhe der Einnahmen aus derselben Einkunftsart abzuziehen.
Alg II-V (3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. ... Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#255

Beitrag von marsupilami »

@ Peterpanik:

Schon die Überschrift ist falsch.
FalschFalschFalschFalschFalschFalschFalschFalschFalschFalschFalschFalsch


200 Tacken für Tages-Verpflegung?

Würd' ich auch nicht anerkennen.
Ich würde mich als JC-MA in etwa an der Spesenregelung für (LKW-)Fahrer halten.
Aktuelle Spesensätze in Deutschland ab 2018:
8 bis 24 Std. 12 EUR
ab 24 Std. 24 EUR
Übernachtungskosten im Inland 20 EUR od. nach Beleg
http://www.lkw-auskunft.com/info/spesen.html

D.h. Du musst eine Liste machen: an welchen Tagen wie lange unterwegs und dann entsprechende Beträge lt. Spesenregelung als Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Nicht einfach so als Barentnahme.

Somit war der JC-MA im Recht, diese Ausgabe als nicht betriebsnotwendig abzulehnen.
Zuletzt geändert von marsupilami am Mi 9. Mai 2018, 09:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#256

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 08:44 Na dann will ich mal aus der Praxis ein Beispiel aufzeichnen hier : 21. Bartennahme - 2018.odt Dieses Geld wurde entnommen aus der Firmenkasse um unterwegs Kleinigkeiten zu bezahlen und um mein Essen unterwegs zu bezahlen, (Aus meinen Regelsatz kann ich das Essen in Rasthäusern bzw. Imbissbuden wenn ich unterwegs bin nicht bezahlen.) ich mache Fahrerservice und bin im ganz Deutschland unterwegs seit Jahren, diese entnommenen 200,-€ waren für einen Zeitraum von 3 Wochen bzw. für 11 durchgeführte Fahrten von 8-10 Stunden pro Fahrt im Durchschnitt.Und das erkennt Sachbearbeiter nicht an und kürzt es, ob wohl die Ausgabe berechtigt ist.
"Firmenbelange und Essen unterwegs" sind nicht genau genug. Firmenbelange kann alles mögliche sein, für Essen unterwegs gibt es die Auswärtspauschale von bis zu 12 € täglich. Dazu muss die Notwendigkeit des Auswärtsaufenthalts für jeden Tag einzeln belegt werden sowie vorher betriebliche Ortsabwesenheit beantragt werden. Kein Wunder, dass die Ausgabe als privat gewertet worden ist. Firmenbelange müssten bis auf den Cent einzeln mit Quittungen nachgewiesen werden, z.B. durch Parkscheine, eine Quittung über eine Schraube für 0,30 €, einen Beleg aus dem Aldi-Markt für Mineralwasser für 0,11 € zusammen mit einer Auflistung mit tagesaktuellem Preisvergleich, dass das preiswerteste Mineralwasser gewählt wurde.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#257

Beitrag von Günter »

Wenn es eine Pauschale gibt, dann muss eben nicht jedes Gramm Butter einzeln belegt werden, samt Bescheinigung des Arztes, dass es Butter und kein Schweineschmalz sein muss. Betriebsbedingte Abwesenheit muss eben nicht beantragt werden. Ansonsten haste wahr.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#258

Beitrag von Olivia »

Das wurde mir aber anders erklärt, d.h. es wurde erklärt, dass innerhalb der Pauschale bis zu 12 € täglich geltend gemacht werden können, wenn entsprechende Einzelausgaben angefallen sind und durch Einzelbeleg nachgewiesen werden. Und betriebsbedingte Abwesenheit musste ich stets beantragen, da das Gesetz keinen Unterschied mache zwischen privat und betrieblich. Allerdings wurden die betrieblichen Tage wenigstens nicht auf die 21 Tage pro Jahr angerechnet.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#259

Beitrag von Günter »

Eine Pauschale ist eine Pauschale und wird immer eine Pauschale bleiben.

Betriebliche Abwesenheit kann nicht genehmigt werden, denn dann müsstet du vor jedem Kundentermin erst die Genehmigung einholen und wenn du deinen SB nicht erreichst, dann bleibst du mit dem Hintern zu Hause und den Umsatz macht ein anderer. nee, so nicht.

Wir haben Rechte, aber wer anfängt sich von 12 € Pauschale auf 7,23 € per Beleg runterhandeln zu lassen und seine Kundentermine genehmigen lässt, der macht sich seine Rechte kaputt und wird zum willenlosen Büttel des geistlosen SBs.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#260

Beitrag von Peterpanik »

Für Olivia und Günter, Kleinigkeiten sind zum Beispiel eine Kaputtlampe am Auto auswechseln, und 200,-€ geteilt durch 11 = 18,18 € pro Fahrt.

Ich kriege für meinen Fahrerservice auf Abruf etwas mehr wie den Mindestlohn pro Stunde und kann keine Spesen in Rechnung stellen da in meinen Stundenlohn alle Kosten für den Kunden enthalten sind. Und ich weiß auch nicht was du dir zusammen phantasierst und durch meine Arbeit die ich seit Jahren mit Zustimmung des Jobcenter genau seit 2002 ausführe deshalb gilt für mich keine Ortsanwesenheit. Und das was ich tue ist mit meinen Finanzamt abgestimmt seit dem Jahr 2002, denn sie müssen ja auch meine Ausgaben anerkennen und das tun sie bis zu einen Betrag von 20,-€ pro Fahrt bei mindestens 8 Arbeitsstunden inklusive der gesetzlich vorgeschrieben Pausen, und ich arbeite nur auf Abruf also wenn das Handy klingelt und ich von einen meiner Auftraggeber gebraucht werde, aber es gibt Zeiten da klingelt im Monat nur drei mal mein Telefon und manchmal gar-nicht im Monat, das ist die Realität mit der ich seit Jahren lebe. Und das sollten alle jetzt einfach mal zur Kenntnisnehmen hier.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#261

Beitrag von friys »

:jojo: "Gewerbefreiheit, auch als freies Unternehmertum bezeichnet ist die grundsätzliche Freiheit für jedermann, sich gewerblich zu betätigen. Sie ergibt sich als praktische Konsequenz aus dem Grundmotiv der allgemeinen Berufsfreiheit."

:arge: Selbstständige Aufstocker sind seit Jahren politisch unerwünscht. Selbstständigkeit, vielleicht noch als "Ergänzer" tue ich mir nicht mehr an.



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SGB II Fachliche Weisungen | BA Zentrale GR 11 Stand: 18.08.2016 | §§ 11-11b SGB II

Notwendige Ausgaben (11.139)
6.5 (1) Als notwendige Ausgaben, die mit der Erzielung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen verbunden sind, können z. B. nachfolgend aufgeführte Posten in dem unabwendbar notwendigen Umfang berücksichtigt werden: Reisekosten

Darüber hinaus können Verpflegungsmehraufwendungen nur abgesetzt werden, soweit sie tatsächlich angefallen und nachgewiesen sind. Die Obergrenze bildet für tatsächlich nachgewiesene Mehraufwendungen die geltenden steuerrechtlichen Regelungen (BSG vom 11.12.2012 Az. B 4 AS 27/12 R) in der Fassung des Bundesreisekostengesetzes und des Einkommensteuergesetzes seit dem 1.1.2014.
  • 24:00 Stunden abwesend |Bis 24 Euro mit Nachweis
  • Mehr als 8 Stunden abwesend | Bis 12 Euro mit Nachweis
  • 12:00 bis 24:00 Stunden abwesend |Pauschal 6 Euro ohne Nachweis
Sonstige notwendige und nachgewiesene Ausgaben (z. B. Übernachtungskosten) können darüber hinaus im Rahmen des § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II abgesetzt werden
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#262

Beitrag von Olivia »

Sag ich doch, bis zu 12 oder sogar 24 Euro können nur mit Nachweis geltend gemacht werden. Ansonsten gibt es nur 6 Euro pauschal.
Peterpanik hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 09:45 Für Olivia und Günter, Kleinigkeiten sind zum Beispiel eine Kaputtlampe am Auto auswechseln
Dann muss für diese Kaputtlampe ein konkreter Beleg in der Buchhaltung sein und dieser muss dem Jobcenter in Kopie eingereicht werden, um eine Anerkennung als notwendige Ausgabe zu bewirken. Wenn das unterlassen wurde und die Widerspruchsfrist für den abschliessenden Bescheid vorbei ist, dann können nachträglich keine Kosten mehr geltend gemacht werden.
200,-€ geteilt durch 11 = 18,18 € pro Fahrt
Das interessiert das Jobcenter überhaupt nicht. Im SGB II können bei einem überwiegend betrieblich genutzten Kfz die tatsächlich nachgewiesenen Kosten geltend gemacht werden, keinesfalls aber eine Fahrtenpauschale. Wenn das Kfz weniger als 50% betrieblich genutzt wird, können sogar nur 0,10 € pro km geltend gemacht werden. In jedem Fall ist ein Fahrtenbuch zu führen, wo jede Fahrt einzeln aufgeführt ist.
Ich kriege für meinen Fahrerservice auf Abruf etwas mehr wie den Mindestlohn pro Stunde
Für Selbständige gilt das MiLoG aber nicht.
ich kann keine Spesen in Rechnung stellen da in meinen Stundenlohn alle Kosten für den Kunden enthalten sind
Der Stundenverrechnungssatz gegenüber dem Kunden ist etwas völlig anderes als der rechnerische Stundenlohn, der nach Abzug aller Kosten für Dich übrig bleibt. Bitte nicht verwechseln!
Und ich weiß auch nicht was du dir zusammen phantasierst
Ich habe mir überhaupt nichts zusammen phantasiert.
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#263

Beitrag von kleinchaos »

Man kann auch mehr geltend machen, aber nie ohne Nachweise und plausible Begründung.
Betriebliche Ausgabe ist einzeln zu belegen, von der halben Klopapierrolle für hinterm Busch bis zur defekten Kupplung.
6€ oder 12€ als Pauschale, das bedeutet aber auch die sogenannte Nichtprüfungsgrenze. Alles drüber wird gnadenlos geprüft. Und meist nicht anerkannt, aber auch beim FA oft nicht anerkannt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#264

Beitrag von Peterpanik »

Ach Olivia + Kleichaos glaub ihr alles was man euch so erzählt ?,
ich treffe meine Entscheidungen alleine und wenn mein Sachbearbeiter das anders sieht dann muss er es mir beweisen; kann er das nicht und hält sich nicht an die Vorgaben der BA also die Plausibilitätsüberprüfung die er nur in meinen Beisein machen kann weil dann ja sofort alle Probleme im Einvernehmen besprochen- und geklärt werden können; alles was der Sachbearbeiter ohne mein Beisein entscheidet wird im Nachhinein beim SG geklärt von mir. Und auch Firmenbelege kann er nur einsehen in meinen Beisein, da es dir vielleicht entgangen ist auf allen Quittungen stehen Heute die Namen von dem der dich Bedient hat und diese Daten fallen unter Datenschutz und dürfen nicht ohne Einwilligung des Bedieners dem Jobcenter zugänglich gemacht werden, machst du das trotzdem machst du dich Strafbar, nur dem Finanzamt darfst du sie vorlegen weil sie berechtigt sind zum einsehen in alle Firmenbelege. Und ab 25.05.2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung für alle und wenn dann dem Jobcenter die Daten von Dritten gibst machst du dich Strafbar. Ich werde am 25.05.2018 das was im Anhang zu lesen ist meinen Sachbearbeiter so zuschicken und ich werde mich auch daran halten, denn ich habe keine Lust für andere mich Strafbar zu machen, denn es ist mein Leben.
22. Rechtshinweis - 25.05.2018.odt
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Re: Firmen - Ausgaben

#265

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Mi 9. Mai 2018, 11:46 Sag ich doch, ...
:jojo: Du sagst "Das wurde mir aber anders erklärt, d.h. es wurde erklärt, dass ..."
:kopfkratz: und ich belege mit von @Peterpanik gesuchten Richtlinien als Lektüre - denn er glaubt wohl nicht alles was so erzählt wird...
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#266

Beitrag von marsupilami »

@ Peterpanik: bleib doch mal bei einer Sache!!!
Diesem Eigenbeleg!

Um den geht es momentan.
Der ist - ohne weitere Original-Belege z.B. für die kaputtige Scheinwerfer-Birne und/oder einen Beleg für 1-mal Currywurst mit Pommes-Schranke - absoluter Schwachsinn.
Den darf ein JC-SB so gar nicht durchgehen lassen.
Da holt er sich doch spätestens bei einer hausinternen Revision oder gar vom Bundesrechnungshof einen geharnischten Rüffel!!
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#267

Beitrag von Koelsch »

Tut mir leid, zu den Postings des panischen Peters enthalte ich mich eines jeden Kommentars - und das hat Gründe
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben

#268

Beitrag von Olivia »

Richtig, bitte bei der Sache bleiben und auf die Postings auch mal inhaltlich eingehen!

Bei der Verarbeitung von Daten durch Behörden findet nicht die DSGVO, sondern die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 Anwendung.
Zuletzt geändert von Olivia am Mi 9. Mai 2018, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#269

Beitrag von marsupilami »

Braucht Dir nicht leid zu tun.
Aber es geht doch nicht, dass er weiter diesen Schwachsinn völlig unkommentiert weiterspinnt.

Denn ich würde mich nicht wundern, wenn es da draußen Leute gibt, die auf diesen Unfug hereinfallen und Peterpanik zu ihrem Helden erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben

#270

Beitrag von Olivia »

Daher sollte dieser Thread eventuell geschlossen werden.
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Re: Firmen - Ausgaben

#271

Beitrag von Koelsch »

Nöö, wir geben auch manchmal Menschen die faire Chance, sich abgrundtief lächerlich zu machen - auch außerhalb des Witzefred
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben

#272

Beitrag von marsupilami »

Nein! auf gar keinen Fall.

Denn dann verbreitet Peterpanik seinen Müll quer durch das ganze Forum.
Das hatten wir doch schon!!
Und wenn wir ihn sperren bzw. rauswerfen, meldet er sich einfach unter neuem Namen an und das Spiel geht von vorne los und Peter behauptet dann andernorts, daß dieses Forum ein diktatorisches ist, wo man einfach so gesperrt wird.
Nur weil man seinen Schriftverkehr mit JC und / oder SG einstellt.

NeinNein, laß man.
Für jemanden, der zufällig als Gast reinschaut, muß klar erkennbar sein, dass alle außer Peter Geisterfahrer sind und nur er allein aufrecht und tapfer gegen den Behörden-Wahnsinn kämpft.
Für uns alle.
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Re: Firmen - Ausgaben

#273

Beitrag von Olivia »

Also dann noch einmal ganz klar, Peter sollte mal auf die gestellten Fragen in den Postings eingehen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#274

Beitrag von Koelsch »

Richtig, tut er aber nicht. Seine unzähligen Schreiben enthalten ja außer einer Unmenge an Fehler praktisch keinerlei konkrete Fakten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben

#275

Beitrag von marsupilami »

Hat er doch!
Dieser Eigenbeleg.

Die Frage war - also so interpretiere ich das: warum erkennt der JC-SB diese notwendige Firmenausgabe nicht an?
Und div. Personen haben versucht, ihm das zu erklären.

Da die Erklärung offenbar nicht gefällt, ist Peter zum nächsten Thema - Datenschutzgrundverordnung - gesprungen.
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