Betriebsausgabe ja oder nein?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Betriebsausgabe ja oder nein?

#1

Beitrag von Koelsch »

Wir haben zwar schon einen ausführlich Fred zu einem ähnlichen Thema - nur geht's da ja um sehr komplizierte Sachverhalte. Daher ein neuer Fred mit etwas Einfachem, das mich aber dennoch "am grübeln" bringt.

eLB mach FM klar - mit Auto gäb's mehr Gewinn

FM nickt mittem Kopp und sagt auch schriftlich: OK, kauf mal bis € 3.500

eLB kauft bei Händler für € 3.000

nach 2 Tagen gibt's ein kurzes, "unschönes" Geräusch, Auto steht

Diagnose: Steuerkette (!) übergesprungen - Motor Totalschaden

Auto wird zum Händler gebracht, der schüttelt mittem Kopp und der Ärger beginnt und zieht sich bis heute:

Mein Problem:

JC wird (vermutlich) jetzt bei Vorlage der aEKS sagen: Wie - insgesamt laut Fahrtenbuch knapp 100 km Fahrstrecke und das auch noch zum Treil privat = Auto war nicht notwendig, Betriebsausgabe von € 3.500 kann nicht als notwendig anerkannt werden, trotz vorheriger Genehmigung. Planun und Realität klaffen extrem auseinander.

So - und nu? Kann man da im Vorfeld was machen (Sachlage mit dem Schaden am Auto ist JC bekannt)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#2

Beitrag von marsupilami »

Hat eLB die Genehmigung zum Autokauf schriftlich?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#3

Beitrag von Koelsch »

Steht doch da - ja :brilleputzen1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#4

Beitrag von Olivia »

Der Schaden geht selbstverständlich nicht zu Lasten des eLB, denn die Zusage der Kostenübernehme bezog sich auf den Zeitpunkt der Anschaffung des Autos. Zu diesem Zeitpunkt waren alle Bedingungen eingehalten: Kosten bis max. 3.500 €, vorherige Kostenzusage durch das Jobcenter, dargelegte betriebliche Notwendigkeit.

Wenn nun 2 Tage später das Auto ausfällt, so ist das nun mal das betriebliche Risiko. Dieses ändert nichts an der Kostentragungspflicht des Jobcenters. Hauptsache ist aber, von den 100 km sind mindestens 51 km betrieblich gewesen!
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#5

Beitrag von Koelsch »

Dein Wort in JC's Ohr. Mit dem JC hab icch bisher "weniger gute" Erfahrungen gemacht
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Olivia
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#6

Beitrag von Olivia »

Sozialgericht ick hör dir trapsen
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#7

Beitrag von Koelsch »

So weit sind wir noch nicht. Im Moment grübel ich eben noch, ob man vor Abgabe der aEKS noch was "Geschicktes" machen kann.
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Olivia
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#8

Beitrag von Olivia »

Die Ansprüche gegen die Werkstatt auf das Jobcenter überleiten?
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#9

Beitrag von Koelsch »

Glaub ich nicht, dass JC daran Interesse hat. Betriebsausgabe nicht enerkennen ist doch "viel einfacher"
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tigerlaw
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#10

Beitrag von tigerlaw »

Noch ein anderer Aspekt : Wenn JC kein Darlehen gegeben hat, sondern der Wagen bar gekauft wurde, dann müsste ansonsten der Gewinn im BWZ mindestens 3000 Euro groß sein, damit überhaupt noch ein restlicher Gewinn übrig bleibt. Anderenfalls geht es sowieso ins Vermögen 😣😣
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#11

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter wird eventuell auch irgendeine Mauschelei mit der Werkstatt vermuten. Vielleicht schicken die ja den Aussendienst dorthin?
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Günter
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#12

Beitrag von Günter »

Ich würde so argumentieren.

Die Investition für das betriebliche Kfz wurde begründet und beantragt. Das JC hat diese Investition als sinnvoll und angemessen genehmigt. Egal warum das Kfz jetzt defekt ist, es ist eindeutig eine betriebliche Ausgabe und damit vom Gewinn abzusetzen. Die schriftliche Genehmigung durch das JC ist ein staatlicher Verwaltungsakt, dem der Bürger vertrauen kann und muss, es sei denn, er stellt in einer oberflächlichen (das JC darf nicht zu hohe Ansprüche an die Prüfung durch den nichtjuristischen Laien stellen) Prüfung grobe Rechtswidrigkeiten fest. Es gilt immer noch das Zuflussprinzip, d.h. die Ausgaben im BWZ werden den Einnahmen gegenübergestellt und der daraus resultierende Gewinn ermittelt. Wenn das Kfz nach Umtausch oder Reparatur in einem anderen BWZ dem eHB hilft Gewinn zu erwirtschaften, so wird der ja auch bei der Gewinnermittlung voll einbezogen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#13

Beitrag von Olivia »

Genau, das Kfz hätte ja auch am letzten Tag des BWZ gekauft werden können, mit dem gleichen Ergebnis wie jetzt mit dem Defekt.
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#14

Beitrag von Koelsch »

Jep, so in der Richtung denke ich auch. Aber erst mal abwarten, was JC so muckelt. Bekam gerade Nachricht, es hat da wohl mal wieder ein SB-Wechsel stattgefunden. Manchmal hat man ja Glück und gerät an den einen vernünftigen SB, den es vielleicht im JC gibt.
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marsupilami
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Re: Betriebsausgabe ja oder nein?

#15

Beitrag von marsupilami »

Günter's Argumentation scheint mir sinnvoll.
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