Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Ich schreib zu dem Quatsch vpn @pp nix mehr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Habe gestern vollendendes Schreiben bekommen :
Obwohl gegen das gleiche vorige Schreiben schon ein Widerspruch läuft, ich stelle mir die Frage ist mein Sachbearbeiter dumm
oder will er noch eine Klage in der gleichen Sache noch mal provozieren beim SG.
Obwohl gegen das gleiche vorige Schreiben schon ein Widerspruch läuft, ich stelle mir die Frage ist mein Sachbearbeiter dumm
oder will er noch eine Klage in der gleichen Sache noch mal provozieren beim SG.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 19. Mai 2018, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Hier meine Antwort an den Sachbearbeiter zum lesen :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Herzlichen Glückwunsch, du hast dich entschlossen dich mit Schwung ins offene Messer zu stürzen.
Da du dich standhaft als beratunsgresistent erwiesen hast, spare ich mir jeden weiteren Kommentar.
Da du dich standhaft als beratunsgresistent erwiesen hast, spare ich mir jeden weiteren Kommentar.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Firmen - Ausgaben
Du musst jetzt die Belege im Jobcenter vorbeibringen! Da steht doch ganz klar in der Mitwirkungsaufforderung, dass Du eine EKS, ein Fahrtenbuch, vollständige Einnahmebelege und vollständige Ausgabebelege einreichen musst. Dein Antwortschreiben wird dem aber in keinster Weise gerecht. Da kommt dann eine Leistungseinstellung und Du wirst sämtliche Leistungen zurückzahlen müssen!
Re: Firmen - Ausgaben
Jep, seh ich auch so, die Leistungseinstellung winkt schon gar fröhlich plus natürlich Rückforderung für den zu prüfen BWZ
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Und ihr habt alle Recht und ich freue mich schon auf meine Klagen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 19. Mai 2018, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
da ja vieles nurein Anrtsgericht anordnen kann
Nicht der Sachbearbeiter, nicht der Sachbearbeiter ...ich stelle mir die Frage ist mein Sachbearbeiter dumm
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Hier die neue Sachlage zur meiner Frage an das SG :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Hier meine Reaktion in der Sache :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
möchte lch auch §ie persönlich mal über diese Sachlage unüenichten da Sie sonst nicht alle
zusemrnenhänge verctehen können.
Der wird sich über diese unterstellte Dummheit sicher freuen.Und diese Zusamnenhänge sind ja einfaeh und nicfit so kompliziert
Die Fehler werden auch in jedem Schreiben mehr.
So, zweimal neue Schreiben. Zweimal Kommentar. Ich bin raus bis zum nächsten Schreiben wie ich es Günter versprochen habe!
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Und mein Nachreichung da zu :
Zu #368 + 370 ich bin nur ein Mensch und Menschen machen nun mal Fehler, oder ..., bist du Fehler frei Breymja ?
Bin nun gespannt was passiert und was das LSG - Hessen mir Antwortet zu der Sachlage.Zu #368 + 370 ich bin nur ein Mensch und Menschen machen nun mal Fehler, oder ..., bist du Fehler frei Breymja ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 19. Mai 2018, 10:03, insgesamt 7-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Oh, mal wieder eine Nachreichung binnen Sekunden. Dann darf ich ja nochmal einen Kommentar schreiben.
Achtung: Antwortest du hierauf ohne ein neues Schreiben, gibts von mir keine Antwort. Ich hab Günter versprochen, nur einen Kommentar pro Schreiben abzugeben. Ich diskutiere also nicht mehr mit.
Das trifft voll zu!Und behalte mir auch vor dieses Schreien so zu veröfientlichen.
Nein, ganz sicher nicht. Aber wenn man mir schon vierzig Mal den - objektiven - Fehler vorhält, sehe ich den üblicherweise ein. Gerade wenn es sich um Dinge der Rechtschreibung oder Formulierung handelt. Und dann mache ich das besser - nicht schlechter. Oder ich versuche es wenigstens. Das ist bei dir alles nicht zu erkennen. Im Gegenteil - es ist und bleibt Rumgetrolle und eine Gefahr für alle tatsächlich Hilfesuchenden.Zu #368 + 370 ich bin nur ein Mensch und Menschen machen nun mal Fehler, oder ..., bist du Fehler frei Breymja ?
Achtung: Antwortest du hierauf ohne ein neues Schreiben, gibts von mir keine Antwort. Ich hab Günter versprochen, nur einen Kommentar pro Schreiben abzugeben. Ich diskutiere also nicht mehr mit.
Re: Firmen - Ausgaben
@PP, wenn Du bis spätestens Freitag, 1. Juni 2018 nicht wie von #362 Olivia vorgeschlagen reagierst, werden sich deine Verbindlichkeiten (Schulden) unweigerlich erhöhen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.Peterpanik hat geschrieben: ↑Di 19. Dez 2017, 11:10 Von mir fordert das Jobcenter in der Firmensache mittlerweile über 10000,00 € zurück und Ich weigere mich strikt das Zurück zu zahlen.
Was bedeutet das in der Praxis (dein Fax vom 18.05.2018)?
Wenn ich mir (erstmals) das 6-seitige Formular Jobcenter-EKS.04.2018 (Anlage zur ...) und das 6-seitige Formular Jobcenter-HS.04.2018 (Hinweise für Selbständige HS) betrachte, frage ich Dich - wie willst Du denn die EKS [anders] ausfüllen als dort vorgegeben?3. das das Jobcenter mir Nachweist warum ich die EKS anders ausfüllen muss , als ich kann .
Gut, die Seiten 3 bis 6 lassen sich nicht wie Seite 1 und 2 ohne weiteres am PC ausfüllen. Aber wo ist dein EKS-Problem?
EKS musstest Du doch in den letzten Jahren zig fach erstellen...
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Weist friys ich fülle sie aus so gut ich kann und wenn das dem Jobcenter nicht passt ist das eben so, mir auch egal.
Ist auch egal was ich in die EKS schreibe mein Sachbearbeiter machen doch was er will und im Enddefekt muss ich doch alles beim SG klären.
Ach noch eins früher wurden alle Firmenausgaben vom meinen Jobcenter anerkannt und seit der ALG II V nicht mehr ,
aber laut Grundgesetz steht aber meiner Firma auch Bestandschutz zu, aber niemand beim Jobcenter hält sich an das GG.
Ist auch egal was ich in die EKS schreibe mein Sachbearbeiter machen doch was er will und im Enddefekt muss ich doch alles beim SG klären.
Ach noch eins früher wurden alle Firmenausgaben vom meinen Jobcenter anerkannt und seit der ALG II V nicht mehr ,
aber laut Grundgesetz steht aber meiner Firma auch Bestandschutz zu, aber niemand beim Jobcenter hält sich an das GG.
Re: Firmen - Ausgaben
Du benötigst eine Sozialberatung, in der Dir das Ausfüllen der Anlage EKS erklärt wird.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Ach Olivia das habe ich schon eingefordert vor Jahren beim Sachbearbeiter aber er will mir nichts erklären,
er ist eben so bzw. er trifft einfach seine Entscheidungen fern der Realität und der Kunde kann sich der Realität leider nicht entziehen,
aber das begreift mein Sachbearbeiter seit Jahren leider nicht, und ich weiß bis heute nicht warum er immer Geld von mir fordert das er findet.
er ist eben so bzw. er trifft einfach seine Entscheidungen fern der Realität und der Kunde kann sich der Realität leider nicht entziehen,
aber das begreift mein Sachbearbeiter seit Jahren leider nicht, und ich weiß bis heute nicht warum er immer Geld von mir fordert das er findet.
Re: Firmen - Ausgaben
Mir tut der Sachbearbeiter leid.
Gewerbeuntersagung, Leistungseinstellung und der Zauber ist endlich vorbei ....
Alle H4er, die sich vernünftig selbständig machen wollen und wegen solchen Leuten Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen tun mir ebenso leid.
Traurige Realsatire.
Gewerbeuntersagung, Leistungseinstellung und der Zauber ist endlich vorbei ....
Alle H4er, die sich vernünftig selbständig machen wollen und wegen solchen Leuten Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommen tun mir ebenso leid.
Traurige Realsatire.
Re: Firmen - Ausgaben
Gewerbeuntersagung, dafür wäre das Gewerbeamrt zuständig, da sehe ich keinen Grund.
Aber Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung ist auch sehr wirkungsvoll. Und je nach SG bekommt man da dann nur den "freundlichen" Hinweis - wirk mit und alles ist fein, auch wenn JC so "dolle" Sachen verlangt wie Steuerbescheide ab 2014 und Schufa-Auskunft
Aber Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung ist auch sehr wirkungsvoll. Und je nach SG bekommt man da dann nur den "freundlichen" Hinweis - wirk mit und alles ist fein, auch wenn JC so "dolle" Sachen verlangt wie Steuerbescheide ab 2014 und Schufa-Auskunft
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Zu #376 Tester auf welcher Seite stehst du eigentlich ?
Ich bin seit Jahren bereit alles zu Regeln mit dem SB, zum Beispiel wurde in der Verhandlung in 2013 beim SG - Marburg unter Zeugen eine mündlicher Kompromiss bzw. eine klare Vereinbarung getroffen zwischen mir und dem Jobcenter : Ich gebe meine Firmenausgabenbeleg dem Jobcenter für 14 Tage und danach setzen wir uns zusammen und sprechen über die Ausgaben und klären Unstimmigkeiten, ich gab sofort im Gericht meine Ausgabenbelege dem Vertreter vom Jobcenter und warte auf den Termin für das ( Warte ich Heute noch drauf. ) Gespräch, aber das Jobcenter schickte mir nur meine Belege zurück mit der Bemerkung sie hätten alles kopiert. Und niemand vom Jobcenter hat sich je an die Absprachen gehalten, diese Leute in meinen Jobcenter sind leider nicht Vertrauenswürdig und erpressen indirekt auch Kunden wie mich.
Ich bin seit Jahren bereit alles zu Regeln mit dem SB, zum Beispiel wurde in der Verhandlung in 2013 beim SG - Marburg unter Zeugen eine mündlicher Kompromiss bzw. eine klare Vereinbarung getroffen zwischen mir und dem Jobcenter : Ich gebe meine Firmenausgabenbeleg dem Jobcenter für 14 Tage und danach setzen wir uns zusammen und sprechen über die Ausgaben und klären Unstimmigkeiten, ich gab sofort im Gericht meine Ausgabenbelege dem Vertreter vom Jobcenter und warte auf den Termin für das ( Warte ich Heute noch drauf. ) Gespräch, aber das Jobcenter schickte mir nur meine Belege zurück mit der Bemerkung sie hätten alles kopiert. Und niemand vom Jobcenter hat sich je an die Absprachen gehalten, diese Leute in meinen Jobcenter sind leider nicht Vertrauenswürdig und erpressen indirekt auch Kunden wie mich.
Re: Firmen - Ausgaben
Intelligente Menschen lassen solche Vereinbarungen in das Verhandlungsprotokoll aufnehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Günter wollten wir damals, aber die Richterin Breuer hat damals auch auf Nachfrage von mir es einfach auch nicht gemacht,
aus heutiger Sicht sehe ich das so : Sie hat es nicht gemacht weil man mich kalt stellen wollte und weil sie dem Jobcenter helfen wollte. Und weil Sie ( Was ich erst später über einen befreundeten SB erfahren habe dem Jobcenter (Sie kannte die Rechtsvertreter vom Jobcenter sehr gut.) helfen wollte die Realität zu vertuschen. ) auch die Realität nicht sehen wollte, ob wohl mein Beistand ( Kleinschaos kennt ihn auch. ) und ich der Richterin die Realität sehr genau erklärt haben. Was aus der Sache geworden ist im gesamten kann man zum teil in diesen Ted nachvollziehen.
aus heutiger Sicht sehe ich das so : Sie hat es nicht gemacht weil man mich kalt stellen wollte und weil sie dem Jobcenter helfen wollte. Und weil Sie ( Was ich erst später über einen befreundeten SB erfahren habe dem Jobcenter (Sie kannte die Rechtsvertreter vom Jobcenter sehr gut.) helfen wollte die Realität zu vertuschen. ) auch die Realität nicht sehen wollte, ob wohl mein Beistand ( Kleinschaos kennt ihn auch. ) und ich der Richterin die Realität sehr genau erklärt haben. Was aus der Sache geworden ist im gesamten kann man zum teil in diesen Ted nachvollziehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Wenn ich im mündlichen Termin den Antrag stelle: Die mündlich getroffene Vereinbarung zwischen dem Kläger ..... und der Beklagten JobCenter ..... vertreten durch ..... ist schriftlich im Verhandlungsprotokoll wie folgt zu fixieren .....
Dann steht das drin. Da kann keine Richterin mit den Wimpern klimpern und nee sagen.
Dann steht das drin. Da kann keine Richterin mit den Wimpern klimpern und nee sagen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Firmen - Ausgaben
Günter du hast ja Recht, aber in 2013 ist es leider anders gelaufen beim SG, kann mein Beistand bestätigen.
Kleinachos kann ihn also Herrn Z. fragen zur Verhandlung - 2013, und dann dessen Antwort hier mal einstellen.
Kleinachos kann ihn also Herrn Z. fragen zur Verhandlung - 2013, und dann dessen Antwort hier mal einstellen.
Re: Firmen - Ausgaben
Als Ausdruck der im Grundgesetz verankerten Berufsfreiheit ist die selbstständige Ausübung eines stehenden Gewerbes grundsätzlich jedem gestattet, ohne dass es dafür einer Erlaubnis bedarf. Die Ausübung eines selbstständigen Gewerbes kann nur untersagt werden, wenn die für den Betrieb des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht gegeben ist und eine Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist ~ § 35 GewO.
Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung, auch wegen der mittlerweile aufgelaufenen Verbindlichkeiten, ziemlich naheliegend.