Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#451

Beitrag von Günter »

Als juristischer Laie würde ich gerne wissen, nach welcher Rechtsgrundlage man einen Richter im Sozialgericht zwingen kann, Sachverhalte wie
Es wird beantragt,
das die Richterin des Sozialgericfits Frau *** mir erklärt wie man das gleiche Geld zwei mal ausgeben kann.
zu erklären.

Füge doch bitte deiner Begründung hinzu: Der Antrag wir aufgrund § 4711 GzAuEdJfuB (Gesetzes zur Auskunfts- und Erklärungspflicht der Justiz für unbelehrbare Bürger) gestellt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#452

Beitrag von marsupilami »

@ peterpanik: Du bist Dir schon im Klaren darüber, dass dieser Satz
Es wird beantragt,
das die Richterin des Sozialgerichts Frau Xxxxxx, mir erklärt, wie man das gleiche Geld zweimal ausgeben kann.
Begründung
Niemand vom Jobcenter, und auch damals bei meiner Verhandlung in 2013 hat schon die Richterin Frau Xxxxx
es nicht gekonnt, und da Sie ja meine Urteile sprechen, müssen Sie mir ja auch diese Frage im Vorfeld
beantworten können. Können Sie es nicht, sind Sie wahrscheinlich nicht geeignet für diese Aufgaben.
eine Ohrfeige in's Gesicht der Richterin ist?

Du kritisierst indirekt damit auch die Personalentscheidung der Geschäftsführung dieses Gerichtes, diese Frau als Richterin einzustellen.

Denkst Du eigentlich darüber nach, was Du da so schreibst?


Die Guddste muss jetzt darüber nachdenken, wie sie Dir sachlich und angemessen antwortet bzw. diese Verhandlung weiter führt.

Und hat damit keine Zeit für wesentlich wichtigere und dringendere Angelegenheiten anderer eLB's.


Mach Dir doch endlich mal selber klar, dass es nicht darum geht, ob man Geld 2mal ausgeben kann oder nicht.
Es geht letztendlich darum, ob Deine Ausgaben als Selbstständiger vom JC anerkannt werden oder nicht.
Wenn Du dann noch mehr solche Eigen-Belege wie schon mal weiter vorne in diesem Thread vorlegst, dann kann ich die Entscheidung des JC durchaus nachvollziehen.
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#453

Beitrag von Peterpanik »

Marsu ich gehe so mit denen um wie die mit mir auch umgehen, weiste es ist alles erklärbar und auch alles im guten regelbar ;
aber wenn das Jobcenter und vielleicht auch das SG das nicht will, denn die wollen mich wahrscheinlich fertig machen ;
werde ich mich mit den Mitteln wehren die mir als einfacher Bürger bleiben, das SG könnte ja mit mir Reden,
und bei so einen Gespräch wehre ja manches auch Klärbar oder ... , ich bin immer Gesprächsbereit.

Das stand auch noch in meinen Schreiben :

3 Anlagen , mal zur Kenntnisname : Habe in den noch laufenden Strafverfahren gegen Herrn ... auch
eine Beschwerde ( Kopie ) eingereicht , und nur durch diese erfolgte Zurückweisung von der Ober-
Staatsanwaltschaft ist indirekt auch klar erwiesen das man ja Geld nur einmal ausgeben kann .
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#454

Beitrag von Koelsch »

Es lohnt nicht - wenn ich schon lese, das SG könne ja mit PP reden. Ein SG ist neutral, d.h. es kann allenfalls mit beiden Parteien reden. Das nennt man dann Erörterungstermin.

Mich würde es nicht wundern, wenn irgendwann einem Richter der Kragen platzt und er eine Mißbrauchsgebühr gegen PP verhängt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#455

Beitrag von friys »

Missbrauch ist anzunehmen, wenn die Rechtsverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.
(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 – L 12 AL 5449/09).

So wie ich @PP kennengelernt habe, wird er wahrscheinlich denken & sagen: Schon mal einem nackten Mann in die Tasche gefasst?
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#456

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch wo steht das Fragen nicht erlaubt sind im Gesetzt, oder habe ich was verpasst.
Ja so eine Gebühr hätte mein Sachbearbeiter schon lange verdient, denn alle meine Klagen muss ich nur wegen ihm einreichen, gestern
musste ich wieder 5 Klagen einreichen wegen dem Sachbearbeiter und wenn es so weitergeht muss noch mehr Klagen einreichen bis zur Rente.

Zu #462 gegen alle bescheide laufen Widersprüche bzw. sind mittlerweile Klagen eingereicht, warte seit 3 Jahren auf die Verhandlungen schon.
Zu #466 ich bin auch bereit mit dem SG und dem Jobcenter zusammen zu Reden, ich habe kein Problem da mit.
Zu # 467 meine Klagen sind aber nicht aussichtslos und das wissen alle also das SG und Jobcenter sehr genau.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Di 5. Jun 2018, 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#457

Beitrag von friys »

Den Satz in der Begründung "Können Sie es nicht, sind Sie wahrscheinlich nicht geeignet für diese Aufgaben." würde ich mich trauen einem JC-SB zu präsentieren, aber einer Vorsitzenden am Gericht - :never:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#458

Beitrag von Peterpanik »

friys weiste was habe ich noch zu verlieren mit 62, wenn ihr Vorgesetzter es auch nicht beantworten kann dann vielleicht sie.

Ich freue mich Heute schon auf die Verhandlungen, werde dann 10 € auf den Tisch der Richterin legen und dann soll sie mir es zeigen :
und zwar persönlich wie man das Geld doppelt ausgeben kann. Wenn sie das dann nicht kann werde ich sie Fragen was das alles soll hier.
Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#459

Beitrag von Breymja »

Willst du so wirklich deinen Lebensabend verbringen? Mich macht das traurig.

Was kann denn die arme Richterin dafür? Die muss nach dem Gesetz handeln, nicht nach irgendwelchen Weisheiten.
Und das Gesetz sieht nun mal vor, dass das JC Ausgaben auch nicht anerkennen kann, wenn sie nicht notwendig oder dem Lebensstandard eines eLB nicht angemessen waren. Die Richterin kann zwar einige Ausgaben dann dennoch anerkennen, aber mit "doppeltem Geldausgeben" hat die Frau nichts zu tun. Versuch doch lieber, die Richterin davon zu überzeugen, dass all diese Ausgaben notwendig und angemessen waren - dann kriegst du die Forderung vielleicht auch vom Tisch - oder wenigstens (deutlich) reduziert. Aber so wird das wohl keinen Erfolg haben. Streiten um des Streiten Willens oder Erfolg haben, was willst du denn?
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#460

Beitrag von Olivia »

Peter Panik, das ist doch Unsinn. Du sollst das Geld nicht zweimal (für die selbe Betriebsausgabe) ausgeben, sondern ggf. zu Unrecht getätigte Betriebsausgaben erstatten. Für die Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen bildet die ALG II-V die Grundlage. Diese regelt:
Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen. Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen.Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.

http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html
Die Grundlage für die Rückforderung bildet § 41a SGB II:
Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__41a.html
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#461

Beitrag von Peterpanik »

Breymja wenn ich Rente kriege gehts mir gut, ja die Richterin braucht doch nur das ganze Verfahren auszusetzen nach § 100 SGG und vollendende Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen : Ist die ALG - Verordnung mit Artikel 3 Satz 1 vereinbar.
Und wenn die es Entschieden hätten wüsten wir alle woran wir sind, oder ...

ZU #472 habe keine Firmenausgaben zu unrecht gemacht. Und ich lasse mir nichts unterstellen vom Jobcenter.
Und ich will ja den SB alles erklären seit 2013 aber der will es nicht wissen, denn er verweigert jedes Gespräch mit mir.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Di 5. Jun 2018, 12:06, insgesamt 4-mal geändert.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#462

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 11:25 Versuch doch lieber, die Richterin davon zu überzeugen, dass all diese Ausgaben notwendig und angemessen waren - dann kriegst du die Forderung vielleicht auch vom Tisch - oder wenigstens (deutlich) reduziert.
Völlig richtig. Peter Panik sollte mit stichhaltigen Argumenten bezüglich jeder einzelnen Betriebausgabe belegen und darlegen, dass die jeweilige Betriebsausgabe angemessen, notwendig, unvermeidbar und sinnvoll zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe war. Dies muss dem Gericht für die einzelnen BWZ deutlich gemacht werden. Bei den Belegen müssen unbedingt Nachbesserungen gemacht werden, denn so, wie einige der Belege hier präsentiert worden sind, genügen diese nicht den Anforderungen an eine ordentliche Buchhaltung.

Wenn also die Belege nachgebessert werden und zu jedem einzelnen Beleg die Notwendigkeit begründet wird, besteht eine Chance, dass das Gericht der Argumentation folgt und die Forderung dann vom Tisch ist.

Was keinesfalls zum Erfolg führt, ist unsachliche Richterschelte und der ebenfalls unsachliche Einwand, Geld könne nicht zweimal ausgegeben werden. Bezüglich eines Rückforderungsbescheides liegt keine Aufforderung zum Geld 2x ausgeben vor, sondern es wird verlangt, dass zu Unrecht erhaltene Leistungen erstattet werden. Sollten dazu keine Mittel vorhanden sein, wird die Forderung im Rahmen der Aufrechnung nach genau festgelegten Regeln zurückgezahlt. Die Aufrechnung geht auch nicht unbefristet, sondern endet nach einer bestimmen Zahl von Monaten.
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Re: Firmen - Ausgaben

#463

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 11:43 vollendende Frage
Das heisst "folgende"!!!!!!!!
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#464

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 11:46
Peterpanik hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 11:43 vollendende Frage
Das heisst "folgende"!!!!!!!!
:pssst: Das ist ein sehr weit verbreiteter Irrglaube ...... sagt PP :jojo: :jojo:
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Re: Firmen - Ausgaben

#465

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 11:43 Breymja wenn ich Rente kriege gehts mir gut, ja die Richterin braucht doch nur das ganze Verfahren auszusetzen nach § 100 SGG und vollendende Frage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen : Ist die ALG - Verordnung mit Artikel 3 Satz 1 vereinbar.
Allein diese Äußerung zeigt mir, dass Du nicht der blassen Ahnung blauen Dämmerschein hast.
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Re: Firmen - Ausgaben

#466

Beitrag von Peterpanik »

Olivia alle Firmenausgaben waren notwendig, und die Richtlinien die ich seit 2013 einfordere für seine Entscheidungen hat mir SB nie gegeben .

Mal da von abgesehen erkläre mir mal wie man von 416,-€ was zurückzahlen kann und es gib auch noch den Pfändungsschutz glaube von 1111,-€.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#467

Beitrag von Koelsch »

Guck nur mal in § 43 SGB II
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Re: Firmen - Ausgaben

#468

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch ist zwecklos wir drehen uns im Kreis, schreibe hier weiter wenn was neues gibt.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#469

Beitrag von marsupilami »

Nein!
Bitte nicht! Bitte nicht! :heul:

Ich flehe Dich auf Knieen an:
Bitte!Bitte! Nicht!
Zuletzt geändert von marsupilami am Di 5. Jun 2018, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#470

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 11:55 Olivia alle Firmenausgaben waren notwendig, und die Richtlinien die ich seit 2013 einfordere für seine Entscheidungen hat mir SB nie gegeben .
Für Ermessensentscheidungen gibt es keinen Katalog, der Dir vorgelegt werden könnte.
Mal da von abgesehen erkläre mir mal wie man von 416,-€ was zurückzahlen kann
Das braucht Dir niemand zu erklären, denn die Gesetzeslage sieht nun einmal die Möglichkeit einer Aufrechnung vor. Die Höhe der Aufrechnung beträgt 10% des Regelsatzes, in besonderen Fällen 30%.
es gib auch noch den Pfändungsschutz glaube von 1111,-€.
Der Pfändungsschutz hat nichts mit der Aufrechnung im SGB II zu tun, sondern der Pfändungsschutz bezieht sich auf den Teil eines Einkommens, der bei überschuldeten Arbeitnehmern nicht gepfändet werden darf. Du darfst da keine unzusammenhängenden Dinge durcheinander werfen, die sachlich nichts miteinander zu tun haben.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#471

Beitrag von Koelsch »

Oli, das ist alles richtig, gilt aber nur im Rahmen des Rechtssystems der BRD und nicht im Rechtssystem von Traumland
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#472

Beitrag von Peterpanik »

Hatte ja folgende Frage eingereicht :
37. Auskunft - Jobcenter 13.05.2018.odt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#473

Beitrag von Peterpanik »

Und habe nun folgende Antwort erhalten :
38. Jobcenter - Antwort 07.06.2018.pdf
kann aber noch dauern bis ich weiß was es kosten soll, werde es dann hier einstellen.
Aber eins ist schon klar es ist möglich seine elektronische Leistungsakte auch elektronisch zu erhalten.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#474

Beitrag von Koelsch »

Dann fang schon mal an zu sparen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#475

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch das Amt darf nur seine Eigenkosten in Rechnung stellen mehr nicht, das sind :

1. Die Einkaufskosten für den Stick, und jeder hier weiß was Sicks (Sticks kosten zwischen 8,- + 48,-€) kosten, es reichen 16 GB = 20,-€, oder ...
2. Kommt hinzu die Arbeitszeit zum kopieren und die beträgt wenn man zum Beispiel 16 GB kopiert höchstens 15 Minuten, oder ........
3. Der Stundenlohn eines Jobcenter -mitarbeiters beläuft sich pro Stunde auf höchstens ca. 28,- €, kosten also 15 Minuten nur 7,- €, oder ...

Also Koelsch es bleibt alles im überschaubaren Bereich für den Kunden.
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