Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Battiste
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Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#1

Beitrag von Battiste »

Selbstständiger eLB möchte eine Fortbildung besuchen.
Diese kostet 800Euro und ermöglicht ihm dann anschliessend aus eigener Kraft mehr Geld zu verdienen.
Er möchte diese Fortbildung selbst bezahlen und hat keine EGV unterschrieben. Es wurde auch kein Verwaltungsakt erlassen.

Darf er ohne vorherige Absprache den Betrag ausgeben und als Ausgabe in der EKS geltend machen?
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Koelsch
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#2

Beitrag von Koelsch »

Eindeutig ja, es gibt keine Rechtsvorschrift, wonach Betriebsausgaben zuvor vom JC genehmigt werden müssen. (Dieses Faktum scheint nur bei weitem nicht jedem JC bekannt - siehe der diesbezügliche Unfug in vielen EGV's)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Battiste
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#3

Beitrag von Battiste »

Sehr gut. Danke. Er braucht auch ein neues Handy. Wie sieht es da aus:-)
Olivia
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#4

Beitrag von Olivia »

Auch das kann er kaufen und in die Betriebskosten reinzusetzen versuchen. Wenn ein zweites Handy für privat existiert, dann zu 100%. Ansonsten 50 oder 80%. Handy geht aber nicht das teuerste, sondern ich würde sagen bis max. 200 oder 300 €.
Battiste
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#5

Beitrag von Battiste »

ok. Top.
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#6

Beitrag von Battiste »

Noch eine schlussendliche Problematik die oft anliegt, evt. gibt es hier schon Lösungswege dazu.
Die Mehrwertsteuer.
eLB bezahlt diese jährlich.
Gibt es da Wege, dass man statt monatlich oder jährlich - EKS gerecht - einmal bis Ende Juni und einmal bis Ende Dezember zahlt?
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#7

Beitrag von tigerlaw »

Formlosen Antrag beim FA stellen (mit entsprechender Begründung dazu) die USt-Erklärung quartalsweise einreichen zu dürfen, da bei jährlicher Zahlung die Gefahr besteht, dass der Gewinn dadurch voll aufgezehrt wird, JC sich aber (natürlich) nicht an den Verlusten beteiligt.

Bei diesem Antrag dann auch sofort eine Dauerfristverlängerung beantragen (kostet bei Quartalszahlung keine 1/11-Vorschusszahlung), dann muss die Anmeldung jeweils zum 10.2., 10.5., 10.8. und 10.11. erfolgen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Battiste
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#8

Beitrag von Battiste »

Super. Danke.
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friys
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#9

Beitrag von friys »

tigerlaw hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 15:58 Bei diesem Antrag dann auch sofort eine Dauerfristverlängerung beantragen ...
Vor allem in Kombination mit der Ist-Versteuerung ist die Dauerfristverlängerung ein wirksames Instrument, um die gesetzliche Fälligkeit der Umsatzsteuer für den Selbstständigen positiv zu gestalten und Liquidität zu schonen.

- - -

Oha! Wenn ich als arbeitsuchender ALG2 eLb eine vom Jobcenter bezahlte Fort- und Weiterbildung besuchen möchte, benötige ich vor Aufnahme der Maßnahme einen Bildungsgutschein. Vorher wird noch die Eignung des eLb für die Bildungsmaßnahme festgestellt. Ganz nebenbei handelt es sich auch noch um eine Ermessensleistung.

Ein Selbstständiger in Grundsicherung macht einfach die zuzahlenden Kursgebühren und sonstige damit verbundenen Kosten zum Tatbestand des § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II - und schon sind die Fortbildungskosten vom Einkommen abzusetzen, ohne vorher über den Grund und Höhe der Kosten Rechenschaft ablegen zu müssen.

Das ist eine Besserstellung der Selbstständigen in Grundsicherung gegenüber dem arbeitsuchenden, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Grundsicherung. Wie kann das sein?
Olivia
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#10

Beitrag von Olivia »

friys hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 19:11 Das ist eine Besserstellung der Selbstständigen in Grundsicherung gegenüber dem arbeitsuchenden, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Grundsicherung. Wie kann das sein?
Weil Selbständige bereits in den Arbeitsmarkt integriert sind und somit selbst verantwortlich sind für ihr Können und die Aufrechterhaltung von aktuellem Wissen und Können. Bei Arbeitslosen, die ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis haben wollen, übernimmt das Jobcenter für die Dauer der Arbeitslosigkeit die "Schirmherrschaft" über die Genehmigung von Fortbildungen. Diese werden im Regelfall abgelehnt, da die Fortbildung ja nicht vom Leistungsberechtigten bezahlt wird. Sobald der Angestellte in einem SV-Verhältnis gelandet ist, kann er einen Antrag auf Fortbildung beim Arbeitgeber einreichen. Da gibt es keine Besserstellung von Selbständigen.
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marsupilami
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#11

Beitrag von marsupilami »

Seh ich nicht ganz so.
Denn wenn der "normale" eLB dem JC eine Bescheinigung eines potentiellen AG vorlegt, worin dieser AG die Einstellung des eLB verpflichtend bestätigt, wenn eLB diese oder jene Fortbildung besucht, bekommt eLB selbstverständlich die selbige vom JC bezahlt und ist somit für eLB kostenfrei.

Abgesehen davon: ohne jetzt groß die einzelnen Ungerechtigkeiten gegenüber Selbstständigen bzw. normalen LB aufzulisten, strotzt das gesamte SGB von solchen Ungereimtheiten, Widersprüchlichkeiten und Ungerechtigkeiten.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#12

Beitrag von Günter »

Wenn der Selbstständige seine Weiterbildung selbst bezahlt, dann benötigt er weder einen Bildungsgutschein, noch eine Genehmigung. Dann kommt das in die Betriebsausgaben und Basta. Wir sind Bürger und keine hirnamputierten Untertanen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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kleinchaos
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#13

Beitrag von kleinchaos »

Und wir hatten es hier doch schon öfter mal, dass selbst gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden und erst im langwierigen Klageverfahren durchgesetzt werden müssen.
Die JC tun sich bei Weiterbildungen für Selbständige schwer, weil sie ja die SV-pflichtigen Jobs vermitteln sollen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#14

Beitrag von Olivia »

Fortbildung wurde mir bereits mal gestrichen. So einfach ist das also nicht.
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Günter
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#15

Beitrag von Günter »

Na und? Sollen wir auf unsere Rechte verzichten, nur weil die SBs bewusst Gesetze brechen? Wer sich unterwirft und zu kriechen anfängt, der wird immer weiter niedergemacht. Geachtet wird nur der, der seine Rechte kennt und sich intelligent zur Wehr setzt.

Meint denn wirklich jemand, wenn man die Fortbildung beantragt, die würde genehmigt? Das einzige was man erreicht, ist der SB weiß, er hat den eHB bereits so eingeschüchtert, dass der glaubt er braucht eine Genehmigung. Und dann setzt der seine Machtspielchen fort.

Für mich folgt daraus die Erkenntnis, es hat keinen Sinn jemanden um Genehmigung zu bitten, es macht nur Sinn seine Rechte zu kennen und sich rechtzeitig zu wehren.

SBs sind genauso faul wie jeder andere Mensch. Keiner von denen hat Lust auf Zusatzarbeit. Also werden die sich auf die konzentrieren, die die mit wenig Aufwand zerstören können. Wir bekommen doch in den Foren nur die Extremfälle von verbohrten Typen mit, die ihre Macht missbrauchen. Wieviele gibt es, die halbwegs pragmatisch an ihre Arbeit gehen?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#16

Beitrag von Koelsch »

friys hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 19:11
tigerlaw hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 15:58 Bei diesem Antrag dann auch sofort eine Dauerfristverlängerung beantragen ...
Ein Selbstständiger in Grundsicherung macht einfach die zuzahlenden Kursgebühren und sonstige damit verbundenen Kosten zum Tatbestand des § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II - und schon sind die Fortbildungskosten vom Einkommen abzusetzen, ohne vorher über den Grund und Höhe der Kosten Rechenschaft ablegen zu müssen.
Nöö, das ist keine Einkommensbereinigung, er nimmt's in die Betriebsausgaben, wie Günter u.a. schon schrieben
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#17

Beitrag von kleinchaos »

Problematisch wird es immer dann, wenn eLB die Kosten nicht selbst tragen kann oder aus den Einnahmen generieren kann. Dann muss er beantragen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#18

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 23:20 Fortbildung wurde mir bereits mal gestrichen. So einfach ist das also nicht.
Davon gehe ich in Wirklichkeit aus: So einfach ist das nicht, wie in #2 und #12 angeklungen.
kleinchaos hat geschrieben: Mi 6. Jun 2018, 06:59 Problematisch wird es immer dann, wenn eLB die Kosten nicht selbst tragen kann oder aus den Einnahmen generieren kann. Dann muss er beantragen.
Gut nachvollziehbar: wenn das Konto ein Plus aufweist, wird es weniger Probleme mit der Anerkennung der Kosten geben.
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#19

Beitrag von Günter »

Es steht klipp und klar in Posting 1

Battiste hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 15:12 Selbstständiger eLB möchte eine Fortbildung besuchen.
Diese kostet 800Euro und ermöglicht ihm dann anschliessend aus eigener Kraft mehr Geld zu verdienen.
Er möchte diese Fortbildung selbst bezahlen und hat keine EGV unterschrieben. Es wurde auch kein Verwaltungsakt erlassen.

Darf er ohne vorherige Absprache den Betrag ausgeben und als Ausgabe in der EKS geltend machen?

Ich lese da nix von bitte, bitte lieber SB darf ich dich um einen Bildungsgutschein anflehen.

Da steht eindeutig ich möchte Geld investieren, um den Gewinn zu erhöhen.
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#20

Beitrag von friys »

Es steht klipp und klar in Posting #9:
friys hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 19:11 Wenn ich als arbeitsuchender ALG2 eLb eine vom Jobcenter bezahlte Fort- und Weiterbildung besuchen möchte, benötige ich vor Aufnahme der Maßnahme einen Bildungsgutschein.
Ich lese Bildungsgutschein nur in Verbindung mit arbeitsuchenden, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Grundsicherung.
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#21

Beitrag von Günter »

es ging aber nicht um einen arbeitssuchenden ALG2eLB (was ne Abkürzungsorgie) sondern um einen Selbstständigen und die Frage Selbstbewusstsein oder Unterwerfung.
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#22

Beitrag von friys »

Bildungsgutschein :brilleputzen1: Hauptsache Du benutzt immer die 100% eindeutigen Abkürzungen.
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Koelsch
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#23

Beitrag von Koelsch »

Nein, es geht und ging hier im Posting nicht um die Frage Bildungsgutschein ja oder nein, es ging um die Frage: Muss ich eine geplante Betriebsausgabe zuvor vom JC abnicken lassen.
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#24

Beitrag von Günter »

friys hat geschrieben: Mi 6. Jun 2018, 08:12 Bildungsgutschein :brilleputzen1: Hauptsache Du benutzt immer die 100% eindeutigen Abkürzungen.
:pssst: ich kürze meist frei Schnauze, das lässt mehr Raum für Interpretationen. :lachen1: :lachen1: :lachen1:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Abschliessende EKS Ausgabe: Weiterbildung

#25

Beitrag von friys »

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