Krankenversicherung und Steuerbescheid
- kleinchaos
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Krankenversicherung und Steuerbescheid
Ich hab da mal ne echt knifflige Frage:
Selbständiger mit Gründungszuschuss wird von der KV auf 240€ monatlich eingestuft
Nun kommt knapp 2 Jahre später der Steuerbescheid, den will die KV auch haben. Berechnet daraufhin neu und erstattet einen Teil der bereits gezahlten Beiträge.
Nun kommts: wie ihr bereits ahnt, ist der Selbständige Aufstocker. Und was wird nun mit den erstatteten Beiträgen? EKS für den Zeitraum ist schon abschließend berechnet.
Selbständiger mit Gründungszuschuss wird von der KV auf 240€ monatlich eingestuft
Nun kommt knapp 2 Jahre später der Steuerbescheid, den will die KV auch haben. Berechnet daraufhin neu und erstattet einen Teil der bereits gezahlten Beiträge.
Nun kommts: wie ihr bereits ahnt, ist der Selbständige Aufstocker. Und was wird nun mit den erstatteten Beiträgen? EKS für den Zeitraum ist schon abschließend berechnet.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Die KK Beiträge wurden doch mit eigenem Geld bezahlt. Insofern stellt die Erstattung durch nur einen Rückfluss von Vermögen dar. Denke daher nicht, dass die Zahlung als Einkommen anzurechnen ist.
- marsupilami
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Wenn er noch im Bezug ist, muss er/sie den Geldzufluß auf jeden Fall melden.
Und dann wird's vermutlich laufen, wie bei NK bei KdU:
Vermieter will soviel Geld haben für Heizung, WW, Schornsteinfeger, Hausmeister, .....
Dann sagt der Vermieter: hab doch nicht soviel gebraucht, kriegst was zurück.
JC hat ja gezahlt aufgrund der Argumentation des eLB: KV will soviel Geld haben.
Nun zahlt KV zurück aufgrund von St-Bescheid und damit ist das für eLB ein durchlaufender Posten und geht auf's Konto von JC.
Andererseits könnte man argumentieren:
Gründungszuschuss ist Pauschale. eLB muß und darf selber entscheiden, wofür der das im Einzelnen ausgibt. Ähnlich wie beim Regelsatz.
Da eLB gut gewirtschaftet hat (weniger Stromverbrauch) und nun was zurückbekommt von KV (Stromversorger), ist das seines und er/sie kann das behalten.
Und dann wird's vermutlich laufen, wie bei NK bei KdU:
Vermieter will soviel Geld haben für Heizung, WW, Schornsteinfeger, Hausmeister, .....
Dann sagt der Vermieter: hab doch nicht soviel gebraucht, kriegst was zurück.
JC hat ja gezahlt aufgrund der Argumentation des eLB: KV will soviel Geld haben.
Nun zahlt KV zurück aufgrund von St-Bescheid und damit ist das für eLB ein durchlaufender Posten und geht auf's Konto von JC.
Andererseits könnte man argumentieren:
Gründungszuschuss ist Pauschale. eLB muß und darf selber entscheiden, wofür der das im Einzelnen ausgibt. Ähnlich wie beim Regelsatz.
Da eLB gut gewirtschaftet hat (weniger Stromverbrauch) und nun was zurückbekommt von KV (Stromversorger), ist das seines und er/sie kann das behalten.
Signatur?
Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
JC hat aber aufgestockt aufgrund der etwas höheren Bedürftigkeit durch höhere KV-Beiträge. Nun gibts welche zurück.
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass im Fall von KK-Beitragserstattungen leider wie bei Guthaben aus Betriebskostenüberschuss oder Steuererstattung von FA verfahren wird.
Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Marsu's Argumentation folgend würde ich auch sagen: JC kann allenfalls in Höhe es Aufstockungsbetrages verrechnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Ja, so sehe ich das auch
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Die Fachliche Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Leistungsberechtigten von Arbeitslosengeld II 20-09-2017 (PDF) machen mich momentan nicht wirklich schlauer, aber unter 5.1 (14) Erstattung von Beiträgen zur GKV, Rz. 5.15 (Seite 23) wird angeführt:
Vielleicht kannst Du etwas damit anfangen.Die KV- und PV-Beiträge sind in diesen Fällen weder vom Leistungsberechtigten noch vom BVA oder von den LKK zu erstatten.
- kleinchaos
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
danke, da schau ich nochmal
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Momentchen: In welchen Zeiten war er im aufstockenden Bezug? Zu jenen Zeiten war er eindeutig nach § 5 I Nr. 2a SGB V beitragspflichtig (mit Zahlung durch JC). Versicherung als Selbständiger tritt demgegenüber zurück.
D.h. Kasse muss Beiträge für jenen Zeitraum erstatten. Kasse hätte eigentlich gar nicht erst Beiträge erheben dürfen. Er hat also die zusätzlichen Beiträge aus H-4-Geld bezahlt. --> Erstattung dürfte kein "Einkommen" sein!
Außerdem: Die zitierten FW behandeln nur die Erstattungsansprüche des JC, gegenüber dem gesundheitsfonds einerseits und dem Leistugnsempfänger andererseits.
Über die mögliche Anrechnung einer Beitragserstattung an den eLB als Einkommen schweigen sie sich aus.
Auch von der Logik her müsste da eher in den FH / FW zu § 11 geregelt werden!
D.h. Kasse muss Beiträge für jenen Zeitraum erstatten. Kasse hätte eigentlich gar nicht erst Beiträge erheben dürfen. Er hat also die zusätzlichen Beiträge aus H-4-Geld bezahlt. --> Erstattung dürfte kein "Einkommen" sein!
Außerdem: Die zitierten FW behandeln nur die Erstattungsansprüche des JC, gegenüber dem gesundheitsfonds einerseits und dem Leistugnsempfänger andererseits.
Über die mögliche Anrechnung einer Beitragserstattung an den eLB als Einkommen schweigen sie sich aus.
Auch von der Logik her müsste da eher in den FH / FW zu § 11 geregelt werden!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Jein, aber da er in der Zeit ja Gründungszuschuss erhalten hat, wäre der Gründungszuschuss als Einkommen beim ALG II zu berücksichtigen.
Tigerlaw aber hat Recht, die KV hätte nicht nur wg. Steuerbescheid zurückzahlen müssen sondern komplett 100%, da eLB ja über ALG II zu 100% KV-versichert war.
Tigerlaw aber hat Recht, die KV hätte nicht nur wg. Steuerbescheid zurückzahlen müssen sondern komplett 100%, da eLB ja über ALG II zu 100% KV-versichert war.
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- kleinchaos
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
ELB hat während der ganzen Zeit ALG2 bezogen, Gründungszuschuss wurde als Einkommen berücksichtigt.
Die KV-Beiträge wurden in der EKS eingetragen und berücksichtigt
Die KV-Beiträge wurden in der EKS eingetragen und berücksichtigt
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Re: Krankenversicherung und Steuerbescheid
Also in der EKS und C2?
Dann sehe ich es wirklich so, JC hat die KV zu zahlen und KV hat die gesamten erhaltenen Beiträge zu erstatten.
Dann sehe ich es wirklich so, JC hat die KV zu zahlen und KV hat die gesamten erhaltenen Beiträge zu erstatten.
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