Formulierungshilfe
Re: Formulierungshilfe
Richtig - und ich tendiere doch zu einer Antwort einfach wegen des Hintergedankens, dass es sich in den örtlichen Zeitarbeitskreisen rumspricht: "Finger weg von eLB, das ist 'ne Gewitterziege." Denn Konkurrenz hin und Konkurrenz her, man spricht untereinander und miteinander.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Formulierungshilfe
So in der Art. Wie ich sehe haben sie die Ernsthaftigkeit meiner Bewerbung vollkommen falsch eingeschätzt. Das ist sehr bedauerlich. Noch bedauerlicher wäre es, sollte ich merken, dass sie unter Missachtung der neuen Datenschutzrichtlinien meine Daten an unbeteiligte Dritte weitergeben. ich mache schon jetzt vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich im Zweifelsfall sie persönlich für eventuell entstehende Schäden schadensersatzpflichtig mache.
Mit freundlichen ....
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Formulierungshilfe
"unbeteiligte Dritte" geht nicht.
eLB ist ja vom JC dazu aufgefordert worden, sich dort zu bewerben.
Und JC will schon von AG Rückmeldung haben, wenn die über's Arbeitsamt Bewerber anfordern.
Wenn schon, dann ungefähr so:
"Noch bedauerlicher wird es für Sie, sollte ich merken, dass sie unter Missachtung der neuen Datenschutzrichtlinien meine Daten ohne meine schriftliche Einwilligung weitergeben. Dazu zählt auch jeglicher Schriftverkehr zwischen Ihrem Hause und mir. Ich mache schon jetzt vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich im Zweifelsfall zusätzlich Sie persönlich für eventuell entstehende Schäden schadensersatzpflichtig mache."
eLB ist ja vom JC dazu aufgefordert worden, sich dort zu bewerben.
Und JC will schon von AG Rückmeldung haben, wenn die über's Arbeitsamt Bewerber anfordern.
Wenn schon, dann ungefähr so:
"Noch bedauerlicher wird es für Sie, sollte ich merken, dass sie unter Missachtung der neuen Datenschutzrichtlinien meine Daten ohne meine schriftliche Einwilligung weitergeben. Dazu zählt auch jeglicher Schriftverkehr zwischen Ihrem Hause und mir. Ich mache schon jetzt vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich im Zweifelsfall zusätzlich Sie persönlich für eventuell entstehende Schäden schadensersatzpflichtig mache."
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Muss das sein?
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Re: Formulierungshilfe
Rückmeldung ja - in der Form: Hat sich beworben.
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Re: Formulierungshilfe
Noch mal komplettiert - bitte auch noch mal auf Fehler gucken, ich kenn meine Schwäche da
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Re: Formulierungshilfe
Als bekennender Legastheniker bin ich nicht befugt, die Rechtschreibung zu kontrollieren, als bekennender Zyniker erkläre ich mich aber mit dem Inhalt solidarisch.
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- marsupilami
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Re: Formulierungshilfe
Wenn's denn sein muss:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 93#p482393
Ich erlaube mir zu erinnern:http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 93#p482393
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Muss das sein?
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- angel6364
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Re: Formulierungshilfe
Das Komplettierte noch mal kommentiert.
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"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Formulierungshilfe
Danke - und wie Marsu meinte: Erst mal drüber schlafen, das klärt den Blick (manchmal)
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Re: Formulierungshilfe
Ich würde nicht darauf antworten. Das Risiko doch noch eingeladen zu werden - als Retourkutsche - wäre mir zu hoch:-)
An dem vorgeschlagenen Text habe ich keine Fehler gefunden, ich würde diesen Satz komplett weglassen:
"Auch wenn viele Leute etwas falsch machen, wird es dadurch nicht richtig – so zumindest meine Meinung."
Weil ich es im Satz davor bereits besser auf den Punkt gebracht finde. Zumal es nicht umgangssprachlich ist.
Folgend auch noch eine veränderte Variante, denn ich würde dem Herrn die fraglichen Stellen markiert beifügen, damit er diesmal das richtige Dokument lesen kann und sich somit seiner Inkompetenten Antwort leichter bewusst werden kann:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.6.2018.
Zur Klarstellung habe ich Ihnen auf der anliegenden Kopie Ihres Schreibens farblich markiert, wo sich dort “namenhaft“ statt „namhaft“ findet. „Callcenteragent m/w“ ist in dem Text nicht vorhanden, dafür aber die von mir markierte Formulierung, die einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot darstellt.
Zur Frage „mittelständisch“ statt, wie sie meinen, „mittelständig“: Mittelständig sind Pflanzen, dort unterscheidet man unterständig, mittelständig und oberständig, nicht jedoch bei Unternehmen. Wenn Sie glauben, „mittelständiges Unternehmen“ sei angeblich sprachlich gebräuchlich, so ist dies falsch.
Offenbar haben sie die Ernsthaftigkeit meiner Bewerbung auch vollkommen falsch eingeschätzt.
Das ist sehr bedauerlich.
Noch bedauerlicher wäre es, sollte ich merken, dass sie unter Missachtung der neuen Datenschutzrichtlinien meine Daten ohne meine schriftliche Einwilligung an Dritte weitergeben. Dazu zählt auch unser Schriftverkehr. Ich mache schon jetzt vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich im Zweifelsfall Sie persönlich für eventuell entstehende Schäden schadensersatzpflichtig mache.
An dem vorgeschlagenen Text habe ich keine Fehler gefunden, ich würde diesen Satz komplett weglassen:
"Auch wenn viele Leute etwas falsch machen, wird es dadurch nicht richtig – so zumindest meine Meinung."
Weil ich es im Satz davor bereits besser auf den Punkt gebracht finde. Zumal es nicht umgangssprachlich ist.
Folgend auch noch eine veränderte Variante, denn ich würde dem Herrn die fraglichen Stellen markiert beifügen, damit er diesmal das richtige Dokument lesen kann und sich somit seiner Inkompetenten Antwort leichter bewusst werden kann:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.6.2018.
Zur Klarstellung habe ich Ihnen auf der anliegenden Kopie Ihres Schreibens farblich markiert, wo sich dort “namenhaft“ statt „namhaft“ findet. „Callcenteragent m/w“ ist in dem Text nicht vorhanden, dafür aber die von mir markierte Formulierung, die einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot darstellt.
Zur Frage „mittelständisch“ statt, wie sie meinen, „mittelständig“: Mittelständig sind Pflanzen, dort unterscheidet man unterständig, mittelständig und oberständig, nicht jedoch bei Unternehmen. Wenn Sie glauben, „mittelständiges Unternehmen“ sei angeblich sprachlich gebräuchlich, so ist dies falsch.
Offenbar haben sie die Ernsthaftigkeit meiner Bewerbung auch vollkommen falsch eingeschätzt.
Das ist sehr bedauerlich.
Noch bedauerlicher wäre es, sollte ich merken, dass sie unter Missachtung der neuen Datenschutzrichtlinien meine Daten ohne meine schriftliche Einwilligung an Dritte weitergeben. Dazu zählt auch unser Schriftverkehr. Ich mache schon jetzt vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich im Zweifelsfall Sie persönlich für eventuell entstehende Schäden schadensersatzpflichtig mache.
- marsupilami
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Re: Formulierungshilfe
Ich hab drüber geschlafen.
Bin immer noch der Auffassung: diese "Affäre" an dieser Stelle ohne Antwort beenden.
Es schaukelt sich unnötig hoch, es bringt nix.
Oder was genau will der Absender erreichen? Was ist das Ziel?
Bzw. das ist doch schon erreicht: er/sie wird nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Aber: man sieht sich immer 2- oder gar mehrmals im Leben.
Auch wenn womöglich bei dem einen oder anderen das Gefühl entsteht, der hat gewonnen!
Hat er nicht.
Aufgrund seiner schnellen Reaktion überhaupt und dem "Sprachstil" im Schreiben: der fühlt sich angepisst und hat das sofort rausgelassen.
Was hat es ihm gebracht?
Nix.
Es hat dem Bewerber nur gezeigt, dass er ziemlich impulsiv ist.
Den Bewerber nicht einzuladen, hätte er auch einfacher haben können: einfach nicht antworten.
Cool gewesen wäre, für die Bewerbung zu danken und dass das Auswahlverfahren noch dauert - und es dann bis zum St. Nimmerleinstag dauern zu lassen.
Wg. seiner evtl. Rückmeldung an das JC: wenn er ein bisken nachdenkt, läßt er das.
Denn eine evtl. Sanktion der/des Bewerber*in kann zu leicht auf ihn zurückgeführt werden.
Und dann hat man die Firma, die Person so und so an Kanthaken, ob mit oder ohne Ankündigung.
Bin immer noch der Auffassung: diese "Affäre" an dieser Stelle ohne Antwort beenden.
Es schaukelt sich unnötig hoch, es bringt nix.
Oder was genau will der Absender erreichen? Was ist das Ziel?
Bzw. das ist doch schon erreicht: er/sie wird nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen.
Aber: man sieht sich immer 2- oder gar mehrmals im Leben.
Auch wenn womöglich bei dem einen oder anderen das Gefühl entsteht, der hat gewonnen!
Hat er nicht.
Aufgrund seiner schnellen Reaktion überhaupt und dem "Sprachstil" im Schreiben: der fühlt sich angepisst und hat das sofort rausgelassen.
Was hat es ihm gebracht?
Nix.
Es hat dem Bewerber nur gezeigt, dass er ziemlich impulsiv ist.
Den Bewerber nicht einzuladen, hätte er auch einfacher haben können: einfach nicht antworten.
Cool gewesen wäre, für die Bewerbung zu danken und dass das Auswahlverfahren noch dauert - und es dann bis zum St. Nimmerleinstag dauern zu lassen.
Wg. seiner evtl. Rückmeldung an das JC: wenn er ein bisken nachdenkt, läßt er das.
Denn eine evtl. Sanktion der/des Bewerber*in kann zu leicht auf ihn zurückgeführt werden.
Und dann hat man die Firma, die Person so und so an Kanthaken, ob mit oder ohne Ankündigung.
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Muss das sein?
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Re: Formulierungshilfe
Im Normalfall siegt bei mir dieTrägheit und ich spar mir die Energie für eine ausgiebige Ruhepause auf. Aber die Unterstellung der Bewerber sei zu blöd zum korrekten Lesen würde mir schon eine Reaktion à la Koelsch entlocken.
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Re: Formulierungshilfe
Nach dem Schlaf tendiere ich nun auch dazu, nicht auf das Schreiben reagieren, dem AG aber sehr wohl deutlich machen, wenn Du mit Deiner Antwort "an Dritte" und das ist auch JC gehst, dann bekommst Du Ärger an die Backe.
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- marsupilami
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Re: Formulierungshilfe
dann nimm die Variante von Battiste, die ich nochmal "bemeckert" habe - also alles süffisante etc raus:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12.6.2018.
Zur Klarstellung habe ich Ihnen auf der anliegenden Kopie der fraglichen Stellenausschreibung farblich markiert, wo sich dort “namenhaft“ statt „namhaft“ findet. „Callcenteragent m/w“ ist in dem Text nicht vorhanden, dafür aber die von mir markierte Formulierung, die einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot darstellt.
Zur Frage „mittelständisch“ statt, wie sie meinen, „mittelständig“: Mittelständig sind Pflanzen, dort unterscheidet man unterständig, mittelständig und oberständig, nicht jedoch bei Unternehmen. Wenn Sie glauben, „mittelständiges Unternehmen“ sei angeblich sprachlich gebräuchlich, so ist dies schlicht und einfach falsch.
Zum Abschluß noch eine Anmerkung:
Sollte ich merken, dass sie unter Missachtung der neuen Datenschutzrichtlinien meine Daten ohne meine schriftliche Einwilligung an Dritte weitergeben. Dazu zählt auch dieser gesamte Schriftverkehr. Ich mache schon jetzt vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich im Zweifelsfall auch Sie persönlich für eventuell entstehende Schäden schadensersatzpflichtig mache.
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Re: Formulierungshilfe
Jep, ich denke, so machen wir das
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- marsupilami
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Re: Formulierungshilfe
Was mir noch einfällt:
Nicht diese Woche abschicken!
Erst nächste Woche.
Warum?
Der Schreiber hat sich Zeit gelassen und nicht im Zorn/Trotz zurückgeschrieben, sondern nachgedacht und dann dieses Schreiben sorgfältig formuliert und erstellt.
Püschologie und so.
Dann latürnich Rechtschreibung, Zeichensetzung, doppelte Leerzeichen etc. überprüfen.
Das muss dann perfekt sein.
Nicht diese Woche abschicken!
Erst nächste Woche.
Warum?
Der Schreiber hat sich Zeit gelassen und nicht im Zorn/Trotz zurückgeschrieben, sondern nachgedacht und dann dieses Schreiben sorgfältig formuliert und erstellt.
Püschologie und so.
Dann latürnich Rechtschreibung, Zeichensetzung, doppelte Leerzeichen etc. überprüfen.
Das muss dann perfekt sein.
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- marsupilami
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Re: Formulierungshilfe
Was mir noch einfällt:
Nicht diese Woche abschicken!
Erst nächste Woche.
Warum?
Der Schreiber hat sich Zeit gelassen und nicht im Zorn/Trotz zurückgeschrieben, sondern nachgedacht und dann dieses Schreiben sorgfältig formuliert und erstellt.
Püschologie und so.
Dann latürnich Rechtschreibung, Zeichensetzung, doppelte Leerzeichen etc. überprüfen.
Das muss dann perfekt sein.
Nicht diese Woche abschicken!
Erst nächste Woche.
Warum?
Der Schreiber hat sich Zeit gelassen und nicht im Zorn/Trotz zurückgeschrieben, sondern nachgedacht und dann dieses Schreiben sorgfältig formuliert und erstellt.
Püschologie und so.
Dann latürnich Rechtschreibung, Zeichensetzung, doppelte Leerzeichen etc. überprüfen.
Das muss dann perfekt sein.
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Muss das sein?
Re: Formulierungshilfe
Das Arbeitgeberschreiben ist zwar lustig, irgendwo aber auch eine Frechheit. Sich abzulassen über Auslastung oder Lust zu entscheiden ...
Marsu, ist dein Internetz heute kaputt? So viele gleiche Doppelposts.
Marsu, ist dein Internetz heute kaputt? So viele gleiche Doppelposts.
Re: Formulierungshilfe
Und das AG Schreiben ist sachlich falsch. Deshalb wäre ein höfliche Richtigstellung vielleicht doch wichtig. Und der Hinweis zum Datenschutz ist in dem Fall präventiv wichtig.
Re: Formulierungshilfe
Der AG bezieht sich halt auf den VV, der eLB auf das private Schreiben von denen.
Re: Formulierungshilfe
Im letzten Abschnitt ist noch ein kleiner Fehler.
Re: Formulierungshilfe
Lassen sich evtl. aus der EU-DSGVO oder dem Bundesdatenschutzgesetz Rechte wahrnehmen, d.h. eine Löschung oder Sperrung der Bewerberdaten nach der Beendigung des Schriftverkehrs einfordern?
Re: Formulierungshilfe
Klar, das hab ich bei meinem ZAF-Anschreiben schon gemacht, bevor der VV kam und ich mich noch bewerben musste, was ich dann auch noch tat - das hat denen natürlich nicht gepasst, Antwort war dann nur, Bewerbung gleich verworfen und alle Daten gelöscht.
- marsupilami
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Re: Formulierungshilfe
Nein, mein Internet ist nicht kaputt.
Aber mein Verfolgungsball zickt schon seit ein paar Tagen rum.
Hier setzt er Doppelpostings und beim Zocken stink ich immer ab.
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 14. Jun 2018, 13:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Formulierungshilfe
Verfolgungswas? Meinst du einen "Trackball"? Wer zum Geier benutzt derart uralte Technik heute noch?