@ peterpanik: Du bist Dir schon im Klaren darüber, dass dieser Satz
Es wird beantragt,
das die Richterin des Sozialgerichts Frau Xxxxxx, mir erklärt, wie man das gleiche Geld zweimal ausgeben kann.
Begründung
Niemand vom Jobcenter, und auch damals bei meiner Verhandlung in 2013 hat schon die Richterin Frau Xxxxx
es nicht gekonnt, und da Sie ja meine Urteile sprechen, müssen Sie mir ja auch diese Frage im Vorfeld
beantworten können. Können Sie es nicht, sind Sie wahrscheinlich nicht geeignet für diese Aufgaben.
eine Ohrfeige in's Gesicht der Richterin ist?
Du kritisierst indirekt damit auch die Personalentscheidung der Geschäftsführung dieses Gerichtes, diese Frau als Richterin einzustellen.
Denkst Du eigentlich darüber nach, was Du da so schreibst?
Die Guddste muss jetzt darüber nachdenken, wie sie Dir sachlich und angemessen antwortet bzw. diese Verhandlung weiter führt.
Und hat damit keine Zeit für wesentlich wichtigere und dringendere Angelegenheiten anderer eLB's.
Mach Dir doch endlich mal selber klar, dass es nicht darum geht, ob man Geld 2mal ausgeben kann oder nicht.
Es geht letztendlich darum, ob Deine Ausgaben als Selbstständiger vom JC anerkannt werden oder nicht.
Wenn Du dann noch mehr solche Eigen-Belege wie schon mal weiter vorne in diesem Thread vorlegst, dann kann ich die Entscheidung des JC durchaus nachvollziehen.