Sperre droht

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Koelsch
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Re: Sperre droht

#26

Beitrag von Koelsch »

Der Sohn soll sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, PKH gibt's nur, wenn's vor Gericht geht - und so weit seid ihr noch nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Sperre droht

#27

Beitrag von friys »

chris1 hat geschrieben: Fr 13. Jul 2018, 18:04 Aber es muss doch erst geprüft werden ob er hilfebedürftig ist, oder sind die dazu Verpflichtet ihn sofort bei der Krankenkasse zu versichern ?
Hypothese: Die Grundsicherungsbehörde stellt irgendwann fest, dass keine Hilfebedürftigkeit besteht und kann das rechtssicher begründen. Dann muss rückwirkend mindestens der Mindestbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) vom Versicherungsnehmer gezahlt werden.

Wenn eine "vorläufige" freiwillige KV besteht und ich die wichtige Versicherungskarte (KVK) resp. elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten habe, bin ich zumindest auf der sicheren Seite, wenn eine medizinische Behandlung notwendig wird.

Ohne ausreichende Gesundheit ist ein Kampf gegen Behördenwillkür nur schwerlich zu überstehen. Die teils menschenverachtenden Methoden der Jobcenter haben schon so manches Menschenleben auf dem Gewissen.
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Koelsch
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Re: Sperre droht

#28

Beitrag von Koelsch »

Dzur Rückforderung von KV Beiträgen guck mal hier - so leicht ist das nicht:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013456.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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friys
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Re: Sperre droht

#29

Beitrag von friys »

Vor Bezug von ALG II war ich in der "freiwilligen" Krankenversicherung (KV) in der GKV versichert. Sechs Wochen nach Beginn des ALG-II-Bezugs hat meine Krankenversicherung von sich aus die KV-Überzahlungen auf mein Girokonto überwiesen. Ob da § 26 SGB IV - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge mitgeholfen hat, weiß ich nicht. Die Rückerstattung durch die KV erfolgte völlig geräuschlos.

Für @chris1
Fachliche Weisungen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Leistungsberechtigten von ALG II, 3.1 Zuordnung zu einer Krankenkasse
(1) Die Mitgliedschaft in der GKV und sozialen PV beginnt mit dem Tag, von dem an Alg II bezogen wird. Der Zeitpunkt, an dem die Bewilligung erfolgt, ist unerheblich.
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Re: Sperre droht

#30

Beitrag von chris1 »

Noch einmal danke für die vielen Antworten
friys hat geschrieben: Sa 14. Jul 2018, 11:29
chris1 hat geschrieben: Fr 13. Jul 2018, 18:04 Aber es muss doch erst geprüft werden ob er hilfebedürftig ist, oder sind die dazu Verpflichtet ihn sofort bei der Krankenkasse zu versichern ?
Hypothese: Die Grundsicherungsbehörde stellt irgendwann fest, dass keine Hilfebedürftigkeit besteht und kann das rechtssicher begründen. Dann muss rückwirkend mindestens der Mindestbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) vom Versicherungsnehmer gezahlt werden.
[/url].
Die Frage die sich für mich stellt, wenn er kein eigenes Einkommen hat, bei mir wohnt und verpflegt wird, da er ja kein Geld hat, kann/werde ihn ja nicht verhungern lassen, ist er dann hilfsbedürftig, so das er Geldleistung vom Amt erhält ? Oder muss ich ihn Hypothetisch erst rausschmeißen, damit er Hilfsbedürftig wird ?!


So jetzt berichte ich noch einmal über den derzeitigen Stand der Dinge.

Mein Sohn war heute noch einmal beim Amt wegen ALG 2 um wegen der Versicherung nachzufragen die haben ihn nur blöd angeschaut und gesagt das er zu seinem Termin kommen solle der am 02.08. ist und dann könnte es noch dauern :5:

Habe dann heute gleich beim Anwalt angerufen und ihm die Lage erklärt, was ich machen könnte, weil ich Donnerstag selbst dort hingehen werde um mit denen zu sprechen.

Nun ja er sagte ich könnte es versuchen und jetzt einen Anwalt einzuschalten wäre noch zu früh. Er meinte er könne zwar bei Gericht einen Antrag stellen, weiß jetzt nicht mehr genau was für einen, aber das würde auch alles ein paar Wochen dauern. Wir sollten dann abwarten bis er seinen Termin hat und dann schauen wir mal.

Ich solle aber nicht in Vorleistung bei der Krankenversicherung gehen, da ich das Geld nicht wiederbekommen werde.


Der Anwalt meinte noch das wenn er aus Gesundheitlichen Gründen länger Krank ist das er dann wohl kein ALG 2 bekomme sondern Sozialgeld.

Boa ich könnte Kotzen, ich sehe schon das sich das über Wochen oder Monate zieht.

Mein Sohn meinte das das in dem Antrag steht ob er 3 std pro Tag arbeiten könnte, wenn er das verneint bekommt er wohl erst gar kein ALG 2......

Wie soll er das denn in seiner jetzigen Situation wissen, er braucht doch erst mal Ärzliche Hilfe und dazu eine Versicherung.


LG
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Koelsch
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Re: Sperre droht

#31

Beitrag von Koelsch »

Mit 28 kommt allenfalls eine HG in Frage - und der kann man widersprechen.
Weniger als 3 Stunden dauerhaft arbeitsfähig = kein ALG II sondern Grundsicherung nach SGB XII - von den Sätzen her aber gleich.
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Re: Sperre droht

#32

Beitrag von marsupilami »

Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
Die ALG II Formulare entweder online ausfüllen und dann ausdrucken oder ausdrucken und von Hand ausfüllen.
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015207.pdf

Alle anderen Formulare (Einkünfte, Vermögen, etc.) gibt's auch - runterblättern bis Arbeitslosengeld II
https://www.arbeitsagentur.de/formulare-a-z

Eintüten und per Einwurf-Einschreiben an's zuständige JC schicken.
Ist im Ernstfall nicht gerichtsfest, aber Du kannst bezeugen, dass Du dabei warst, als Dein Sohn die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare eingetütet und zur Post gebracht hat.

Damit gilt der Antrag noch diesen Monat gestellt und dem JC zugestellt.
Vermutlich wird bis zu dem Termin im August nichts kommen.

Zu dem Termin im August begleitest Du Deinen Sohn als Beistand, wenn Dir das möglich ist.
Ansonsten jemanden - eine vertrauenswürdige Person - suchen und die um Begleitung bitten.
Im letzteren Falle braucht die nichts weiter zu tun, als sich Notizen machen.
Name des (Fremd-)Beistandes beim JC angeben ist höflich und sollte reichen.
Wenn von der Begleitung Perso verlangt wird oder gar kopiert werden soll, nach der Rechtsgrundlage fragen.
Vom Perso Deines Sohnes muß nicht unbedingt eine Kopie in die Akte genommen werden.
Vorzeigen zum Abgleichen der Daten mit denen auf dem Antrag sollte reichen.
https://www.datenschutzbeauftragter-inf ... s-erlaubt/

Wenn man Euch bzw. Dir vorhält, dass der "Junge" ja Brot und Unterkunft hat, dann wirst Du erklären, dass Du Druck machst, dass er sich eine eigene Wohnung sucht und sich selbst versorgt.
Die Wohnung ist entweder nicht groß genug für ein Dauer-Wohnverhältnis bzw. das Vater-Sohn-Verhältnis ist und kann nicht dauerhaft so eng aufeinander bleiben.
Wenn die Wohnung/Haus doch groß genug ist, dann (Unter-)Mietvertrag.
Bitte ab Juno datieren!!
Wenn Mietwohnung, dann steht die Erlaubnis des Vermieters noch aus und das könnte u.U. auch eine Ablehnung sein. :unschuld:

Notier Dir von Hand auf, was in etwa Du sagen willst - dann prägt sich das besser ein und es kommt besser, überzeugender rüber.

Vermutlich wird man Deinem Sohn eine EGV zur Unterschrift vorlegen oder eine Maßnahme "anbieten"
Die EGV auf gar keinen Fall sofort vor Ort unterschreiben!!
Mitnehmen, einscannen oder abfotografieren, anonymisieren und hier einstellen, wir sagen ob gut oder schlecht bzw. machen Änderungsvorschläge.
Hier http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22 gibt's Anleitungen zum Scannen, fotografieren, anonymisieren, hochladen.

Auch wenn eine Maßnahme "angeboten" wird:
Fragen: Wo? Was? Fahrtkostenregelung? Ziel der Maßnahme?
Alles schriftlich geben lassen!
Auf gar keinen Fall einfach mündlich abspeisen lassen.

Zur Gesundheitssituation Deines Sohnes wird man Auflagen machen.
Entweder Attest beibringen - Kostenfrage klären!!
Attest kostet - wer zahlt? Sohn hat kein Geld, Deine Einkünfte sind nicht so üppig.
by the way: laß Dich auf gar keinen Fall in eine sog. Bedarfsgemeinschaft - BG - hineinziehen!!
Dein Sohn ist alt genug für eine eigene BG.
Du unterstützt zwar vorübergehend mit Sachleistungen, aber ansonsten bist Du unbeteiligter Dritter.

Ansonsten wird man zur Gesundheitssituation Deines Sohnes einen Termin beim Medizinischen Dienst des JC vorgeben bzw. für den dortigen Doc Schweigepflichtentbindungen vorlegen.
Es muss mindestens der Hinweis folgen, dass diese freiwillig sind.
Wenn das nicht gemacht wird, weißt Du, was Du von dem SB, dem JC halten kannst.
Andererseits - und das macht die Schrulligkeit komplett - wird ohne diese vom MD kein "Bericht" erstellt und damit kann keine Rücksicht auf die gesundheitliche Situation genommen werden.

Der MD wird für den Sachbearbeiter / Arbeitsvermittler nur ein Formblatt ausfüllen, auf dem draufsteht, wieviele Stunden pro Tag der Deliquent arbeitsfähig ist.
Ob und welche Streßfaktoren (schwer heben, viel bücken, abwechselnd gehen/stehen, Zugluft, Termindruck, .....) zu vermeiden sind.
Was genau dem jungen Mann fehlt, wird nicht an den SB weitergeben.
Sollte zumindest nicht sein.

So, ich glaube, ich habe das Wichtigste mal zusammengefasst.
Sollten Fehler drinne sein, wird die Community das sicherlich richtigstellen.
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Koelsch
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Re: Sperre droht

#33

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: sehr gut und vollständig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sperre droht

#34

Beitrag von kleinchaos »

Wegen der Erwerbsfähigkeit: grundsätzlich ist bei Antragstellern zwischen 15 und 67 immer das JC die erste Anlaufstelle. Wenn ich im Antrag behaupte, nicht erwerbsfähig zu sein, muss das JC dies erst prüfen. Dazu wird der Medizinische Dienst der BA eingeschalten. Erst danach wird aufs GruSi-Amt verwiesen bzw verbleibt er im JC
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friys
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Re: Sperre droht

#35

Beitrag von friys »

chris1 hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 19:35 Die Frage die sich für mich stellt, [...], ist er dann hilfsbedürftig, [...] ?
Bedürftigkeit liegt vor, wenn das volljährige Kind mangels eigener Einkünfte oder eigenen Vermögens nicht in der Lage ist, seinen Lebensbedarf selbst zu decken. Reicht etwaiges eigenes Einkommen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs aus, besteht hinsichtlich des Restbedarfs ein Unterhaltsanspruch gegen die unterhaltsverpflichteten Eltern.
chris1 hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 19:35 Habe dann heute gleich beim Anwalt angerufen und ihm die Lage erklärt, [...] und dann schauen wir mal.
Ein Rechtsanwalt ist dann gut für euch, wenn er für eure Rechtsangelegenheit befähigt ist und diese mit dem gebotenen Einsatz seiner Kenntnisse und Fähigkeiten bearbeitet. Ist eurer nun ein guter oder schlechter Rechtsanwalt?
chris1 hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 19:35 Ich solle aber nicht in Vorleistung bei der Krankenversicherung gehen, da ich das Geld nicht wiederbekommen werde.
Wenn dem so wäre, wie der Advokat sagte, dann hat meine Krankenkasse mit der Rückerstattung alles falsch gemacht. Vgl. mein Post #29.

chris1 hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 19:35 Der Anwalt meinte noch das wenn er aus gesundheitlichen Gründen länger Krank ist das er dann wohl kein ALG 2 bekomme sondern Sozialgeld.
Wenn dem JC mitgeteilt wird, dass man gesundheitliche Beschwerden hat, die für die Beratung bzw. Vermittlung Auswirkungen haben, will das JC die gesundheitliche Leistungsfähigkeit durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit abklären lassen.

Dann erhält man u. a. ein "Informationsblatt zur Vorstellung im Ärztlichen Dienst" und einen mindestens 5-seitigen Gesundheitsfragebogen nebst Formularen zur Entbindung von der Schweigepflicht, z. B. für das Sozialgericht, für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, für die Berufsgenossenschaft / gesetzl. Unfallversicherung, für den Arzt des Gesundheitsamtes sowie eine "Erklärung" - sprich Einverständniserklärung, dass Befundunterlagen, Untersuchungsergebnisse, Krankenhausentlassungsberichte, Krankengeschichten oder ähnliche Unterlagen der Ärztin / dem Arzt der Agentur für Arbeit im verschlossenen Umschlag zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen innerhalb der Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) erforderlich ist.
chris1 hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 19:35 [...] ich sehe schon das sich das über Wochen oder Monate zieht.
Ja, darauf müsst ihr euch wohl oder übel einstellen.
chris1 hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 19:35 Mein Sohn meinte das das in dem Antrag steht ob er 3 std pro Tag arbeiten könnte, wenn er das verneint bekommt er wohl erst gar kein ALG 2...... Wie soll er das denn in seiner jetzigen Situation wissen...
Ich würde erst einmal meine Einschätzung angeben, dass ich täglich 3 bis unter 6 Stunden am Tag Arbeiten verrichten kann. Eine "Ärztliche Einschätzung" (es gibt sogar ein entsprechendes Formular vom Jobcenter dafür) und / oder vorläufige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird hilfreich sein. Nach dem ganzen Gesundheitsfragen-Brimborium wird sich wohl der wirkliche Grad der Arbeitsfähigkeit herausstellen. Bis dahin besteht erst einmal Anspruch auf ALG II - vgl. auch Post #34.

Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) nach dem SGB II hat, wer in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bedürftig im Sinne des Gesetzes ist und als erwerbsfähig gilt.

"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." (§ 8 (1) SGB II).

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,

Nicht erwerbsfähig im Sinne des SGB II ist dagegen, wer nicht nur vorübergehend (d.h. mehr als ein halbes Jahr) - weniger als 3 Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit ausüben kann oder - arbeitsunfähig erkrankt ist oder - sich in stationärer Behandlung befindet. Hier findet dann der Übergang vom SGB II zum SGB XII statt. Dazwischen liegt noch Sozialgeld (§ 23 SGB II), wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

chris1 hat geschrieben: Di 17. Jul 2018, 19:35 [...] er braucht doch erst mal Ärzliche Hilfe und dazu eine Versicherung.
Um so wichtiger ist die Gesundheitskarte (eGK) der GKV. Ohne eGK erhält dein Sohn nur Hilfe bei akuten Schmerzen oder wenn er lebensbedrohlich erkrankt ist. Deinem Sohn geht es aber schon längere Zeit schlecht. Dies eventuell zu bagatellisieren halte ich für grob fahrlässig. Er braucht professionelle Hilfe.

Wir können euch nur Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Entsprechende Entscheidungen zu treffen, liegt ausschließlich in eurem Ermessen.
Breymja

Re: Sperre droht

#36

Beitrag von Breymja »

Reicht etwaiges eigenes Einkommen nicht zur Deckung des Lebensbedarfs aus, besteht hinsichtlich des Restbedarfs ein Unterhaltsanspruch gegen die unterhaltsverpflichteten Eltern.
Den es beim volljährigen Kind - außer in Erstausbildung - nicht gibt.
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friys
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Re: Sperre droht

#37

Beitrag von friys »

Breymja hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 10:52 Den es beim volljährigen Kind - außer in Erstausbildung - nicht gibt.
Das ist nicht zutreffend.

Durch § 9 Abs. 5 SGB II wird die gesetzliche Vermutung aufgestellt, dass ein Hilfesuchender, der in Hausgemeinschaften mit Verwandten oder Verschwägerten lebt, von ihren Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach dem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Die vom Gesetz vermutete Tatsache besteht darin, dass Verwandte oder Verschwägerte, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sich gegenseitig im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten unterstützen, auch wenn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Unterhaltspflicht besteht. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft eine sittliche Pflicht, entsprechend dem Gedanken der Familiennotgemeinschaft, zur gegenseitigen Unterstützung besteht.

In der Praxis wird aus dem Nettoeinkommen der Eltern ein bereinigtes Einkommen ermittelt. Ebenso der Eigenbedarf der zusammenlebenden Personen plus berücksichtigungsfähiger Miete & Nebenkosten. Den Eigenbedarf übersteigender Betrag wird entsprechend der zu berücksichtigen Personen aufgeteilt.

Zum Beispiel: Hausgemeinschaft bestehend aus Vater (Rentner) + Sohn (eLB). Der Vater wird zu 50% des den Eigenbedarf übersteigenden Betrages belastet. Das bedeutet: dieser Betrag wird dem Sohn von seiner Regelleistung abgezogen.
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Re: Sperre droht

#38

Beitrag von Breymja »

auch wenn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch keine Unterhaltspflicht besteht.
Genau das habe ich gesagt, weil du zuerst das Gegenteil behauptet hast. Meine Aussage war also richtig und nicht falsch.

Alles weitere aus deinem letzten Posting habe ich gar nicht kommentiert und ist nicht relevant für meine Aussage. Es gibt keine Unterhaltsverpflichtung. Ob das JC irgendeine Unterstützung vermutet hat nichts mit einer Verpflichtung zu tun. Die Vermutung ist zudem widerlegbar, war aber gar nicht Bestandteil meines Postings. Es besteht keine Unterhaltsverpflichtung.
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Re: Sperre droht

#39

Beitrag von friys »

Eine gesetzliche Vermutungsregelung besteht nicht. Deshalb bedarf es In der Praxis einer positiven Feststellung des Grundsicherungsträgers, dass eine Haushaltsgemeinschaft zwischen dem Hilfebedürftigen und einem Verwandten vorliegt, mit dem dieser in einer Wohnung zusammen lebt. Und die wird unter anderem wie unter #37 vorletzter Absatz, ermittelt. Ggf. überprüft der Grundsicherungsträger die Angaben bei einem Hausbesuch. Nicht gegenseitig unterhaltspflichtig sind Menschen, die zwar eine Wohngemeinschaft haben, aber keine Haushaltsgemeinschaft bilden.

Grundsätzlich besteht nach BGB § 1601 eine Unterhaltsverpflichtung: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Normal unterhaltspflichtig sind: Eltern für ihre volljährigen Kinder, volljährige Kinder für ihre Eltern, der Vater eines nichtehelichen Kindes gegenüber der Kindsmutter. Demnach sind Eltern ihren Kindern und eventuell sogar ihren Enkelkindern zum Unterhalt verpflichtet. Daraus folgt auch, dass keine Unterhaltspflichten zwischen Geschwistern untereinander, zwischen Stiefeltern und Stiefkindern sowie zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern bestehen. Quellen: §§ 93, 94 SGB XII

Es kommt auch vor, dass Kinder ihren Eltern und in besonderen Ausnahmefällen sogar ihren Großeltern zum Unterhalt verpflichtet sein können.
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Re: Sperre droht

#40

Beitrag von marsupilami »

Und was genau bringen solche Grundsatz-Diskussionen dem Threadersteller?
Und "ich hab dies gesagt und nicht jenes".

lasst doch den Thread-Ersteller auch mal Luft holen!
Ihr verschreckt den bzw. den Sohn doch völlig.
Was soll denn jetzt schon das Schreck-Gespenst des Hausbesuches?

Noch ist ja nicht mal ein Antrag effektiv gestellt!
Das mit der Vermutung mit der Haushaltsgemeinschaft durch das JC bearbeiten wir, wenn es soweit ist.

Dass das alles komplexer und schwieriger ist als Kindergeburtstag hat chris1 ja schon festgestellt.


Schritt für Schritt und ohne viel pseudo-juristische Diskussionen und Schuld-Ab- und -Zuweisungen.
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Re: Sperre droht

#41

Beitrag von Koelsch »

Marsu, das ist manchen hier anscheinend zu hoch, da geht's nicht so sehr darum anderen kurz, knapp und halbwegs präzise zu helfen, sondern darum kleinkidisch zu sagen: Ätschebätsch ich hab Recht.
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Re: Sperre droht

#42

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 13:06 Was soll denn jetzt schon das Schreck-Gespenst des Hausbesuches?
Schreck-Gespenst? Diesmal Hausbesuch zur Feststellung BG oder nicht. Dann lass dir mal von @kc berichten.
marsupilami hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 13:06 Schritt für Schritt und ohne viel pseudo-juristische Diskussionen
Das Anführen von relevanten Paragraphen hat nichts mit pseudo-juristische Diskussionen zu tun. Worauf begründest zu deine Einschätzungen?
marsupilami hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 13:06 lasst doch den Thread-Ersteller auch mal Luft holen!
Du hast recht. @chris1 muss ermal ab Posting #32 Luft holen.
Und wir könnten in der Tat Passagen in die Rubrik "Grundsatzdiskussionen rund um das SGB" verlagern.
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Re: Sperre droht

#43

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 13:10 da geht's nicht so sehr darum anderen kurz, knapp und halbwegs präzise zu helfen
Viele Fragen von @chris1 bedingen viele Antworten, wenn ihm geholfen sein soll.
Koelsch hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 13:10 sondern darum kleinkidisch zu sagen: Ätschebätsch ich hab Recht.
Diese Ansicht ist wirklich "kleinkidisch".
Koelsch hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 13:10 ... ich hab Recht.
Mir geht es grundsätzlich nicht ums Recht haben, sondern um Darlegung und Begründung meiner Aussagen.
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Re: Sperre droht

#44

Beitrag von marsupilami »

Ich bin lange genug Mitglied dieses Forums um zu wissen, was "Hausbesuch" bedeutet.

Nur steht das konkret eben nicht an!
Ihr könnt doch nicht schon jetzt Tapeten-Auswahl diskutieren, wenn noch nicht mal das Fundament des Hauses gegossen ist!

Und was soll diese Diskussion um gegenseitige Unterhaltsverpflichtung!
Ist das akut? Hat das JC da schon konkret was zu geschrieben, einen entsprechenden Bescheid zugeschickt?

Jaaa, könnte evtl. relevant werden.
Das ist aber hätte, hätte, Fahrradkette!! und wir müssen dem Thread-Ersteller nicht unnötig Angst machen!
Dafür sorgt ja schon das JC!!

Wir sind - so verstehe ich das zumindest - ein Hilfe-Forum, wo insbesondere bei konkreten Fragen konkrete Antworten gegeben werden.
SGB II Neulingen können wir aus vielerlei Erfahrungen heraus die ersten eigenen Schritte erklären und die ersten, vermutlichen Reaktionen des JC aufzeigen.

Aber eine Diskussion um der Diskussion willen ist fruchtlos bis unangebracht.


Herr im Himmel, hilf.

Oder auf gut Schwäbisch:
Liab's Herrgöttle von Bib'rach, schmeiß' Hirn ra ond du vorher d'r Blitz en da Rägaschirm neifahra lassa, dass des Hirn au a'kommt



Sorry, dass ich im konkreten Thread geschreddert hab'!
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Re: Sperre droht

#45

Beitrag von Koelsch »

So wie Du seh ich das auch Marsu. Das ganze Gesülze mit Unterhaltspflicht, Hausbesuch ja/nein spielt im Moment keine Rolle, das kann man aufgreifen, wenn's aktu wird. Alles andere sehe ich auch als für den konkret Hilfesuchenden extrem verwirrend an.
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Re: Sperre droht

#46

Beitrag von Breymja »

friys hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 12:49 Eine gesetzliche Vermutungsregelung besteht nicht.
Sprechen wir heute aneinander vorbei? Einen Beitrag weiter oben hast du noch "wird gesetzlich vermutet" geschrieben. Das ist jetzt der zweite Beitrag, der das, was du zuerst geschrieben hast, selbst wieder umdreht. Und ich möchte es heute mal mit Höflichkeit versuchen: Hast du da einen Dreher drin, oder bin ich jetzt zu doof?

Beim Rest hast du natürlich Recht, aber in den überwiegenden Fällen greift die Erwerbsobliegenheit:
Ein Volljähriger habe bei hinreichender Leistungsfähigkeit seiner Eltern nur dann Anspruch auf Unterhalt, solange er wegen Schulbesuchs, Studiums oder einer Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen könne und müsse. Volljährige Kinder, die sich keiner Berufsausbildung unterzögen, seien grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 95177.html

//EDIT:
Sorry, habe die vorherigen Beiträge nicht gelesen - ich antworte immer direkt auf den ersten neuen Beitrag, wenn ich ihn sehe. Gerne die Postings verschieben oder mir kurz Bescheid geben, dann schreib ich fryis das per PM und dann lösche ich das hier. Sorry!

Grundsätzlich wurde das wichtigste aber doch schon gesagt: Es muss unbedingt schnellstmöglich ein Antrag gestellt werden, die Angabe der Erwerbsfähigkeit ist vom Jobcenter zu prüfen, die Krankenversicherung muss wiederhergestellt werden und der Betroffene braucht ganz dringend professionelle Hilfe. Und ich bin immer noch der Meinung, dass hier Not am Mann ist und das SG unter Umständen helfen kann, Leistungen hier schnell und vorläufig zu erhalten.
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Re: Sperre droht

#47

Beitrag von marsupilami »

Breymja hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 16:21 Sorry, habe die vorherigen Beiträge nicht gelesen - ich antworte immer direkt auf den ersten neuen Beitrag, wenn ich ihn sehe.
Das hat seine Vorteile.
Welche jetzt genau?
Nun, ... also .... ähhhh .... mein Gott, es ist so heiß heute.
Breymja hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 16:21Gerne die Postings verschieben oder mir kurz Bescheid geben, dann schreib ich fryis das per PM und dann lösche ich das hier.
Nö, warum? Ist doch lustich.
Breymja hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 16:21 und das SG unter Umständen helfen kann, Leistungen hier schnell und vorläufig zu erhalten.
Wie soll das gehen?
Das SG wird fragen: habt ihr Antrag beim JC gestellt?
Nein?
Dann macht das.
Wir sind erst involviert, wenn a) Antrag gestellt und somit der Deliquent auch beim JC offiziell bekannt ist und b) wenn "Kunde" und JC unterschiedlicher Auffassung sind über einen bestimmte Sachverhalt und der Widerspruchsbescheid den Ärger nicht aus der Welt schafft.
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Re: Sperre droht

#48

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Mi 18. Jul 2018, 17:16 Das hat seine Vorteile.
Welche jetzt genau?
Nun, ... also .... ähhhh .... mein Gott, es ist so heiß heute.

Nö, warum? Ist doch lustich.
Der Inhalt des obigen Postings hat jetzt was genau mit dem Thema/der Überschrift zu tun? :1:
Breymja

Re: Sperre droht

#49

Beitrag von Breymja »

Nö, warum? Ist doch lustich.
Nein, weil ich durchaus verstehe, dass das hier ein Hilfethread ist, und das Posting ab dem Hinweis nicht mehr angemessen war, daher gerne weg damit.
Wie soll das gehen?
Das SG wird fragen: habt ihr Antrag beim JC gestellt?
Nein?
Dann macht das.
Wir sind erst involviert, wenn a) Antrag gestellt und somit der Deliquent auch beim JC offiziell bekannt ist und b) wenn "Kunde" und JC unterschiedlicher Auffassung sind über einen bestimmte Sachverhalt und der Widerspruchsbescheid den Ärger nicht aus der Welt schafft.
Nach der Antragsstellung, falls Verschleppung, Probleme -> SG ist auch dafür zuständig, dass Existenzminimum vorläufig sicherzustellen, was hier definitiv notwendig ist. Dann kann man die Probleme klären, während die Leistung schon läuft. Das hat bei mir ja auch schon geklappt.
Das hat seine Vorteile.
Welche jetzt genau?
Nun, ... also .... ähhhh .... mein Gott, es ist so heiß heute.
Weil ich halt auf diesen einen Beitrag antworten wollte, die anderen lese ich erst nach meiner Antwort. Das mache ich schon immer so. Und dann editiere ich notfalls noch was rein, falls ich zum Rest auch was sagen will. Das ist dem Flow in meinen Gedanken geschuldet.
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Re: Sperre droht

#50

Beitrag von marsupilami »

@ fryis: Er reflektiert das über mehrere Postings Vorangegangene.

@ breymja: grundsätzlich hat das JC erstmal ziemlich lange Zeit, einen Antrag zu bearbeiten.
Gemäß § 88 I SGG ist – erst – nach 6 Monaten die Erhebung einer sog. Untätigkeitsklage möglich, wenn über den Leistungsantrag „ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden wurde“.
http://anwalt-renner.de/?p=95

Wenn man also vorher bei Gericht erscheint, braucht man gute Gründe.
Da aber der eigentliche eLB ja beim Vater untergekommen ist und von dem auch mit Sachleistungen (Verpflegung, etc) unterstützt wird, wird das Gericht vermutlich in diesem Falle eben keine Eilbedürftigkeit sehen.

Auch:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/durch ... 72545.html
Signatur?
Muss das sein?
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