Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Manchmal meint man, die haben se nicht mehr alle.
Aufstocker im Krankengeld, Aufforderung Proberechnung Wohngeld (Anspruch besteht wohl, Antrag gestellt, dauert hier aber mal locker 8 Monate, Proberechnung noch nicht gemacht worden), für Juli einfach kein Geld überwiesen worden ohne Bescheid.
Telefonisch wurde das sogar noch bestätigt "ja er hat ja keine Proberechung gemacht, daher wurde wohl nix gezahlt, ne ein Bescheid brauchen wir da nicht".
Der Einwand, ohne Änderungsbescheid etc. könne doch nicht einfach die Zahlung eingestellt werden .... wußte man auch nicht weiter und würde sich nochmals bei der Leistungsabteilung erkundigen.
Es geht hier um 50 €.
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Ich würde denen kurz schreiben.
Sie haben mich ohne eine Rechtsgrundlage aufgefordert eine Wohngeldproberechnung erstellen zu lassen, obwohl ihnen bekannt sein muss, dass es diese beim Wohngeldamt nicht gibt.
Jetzt haben sie um den Druck zu erhöhen die Zahlung ohne Bescheid eingestellt.
damit ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Sollte ich bis zum 27.07.2018 keinen Geldeingang auf meinem Konto feststellen, werde ich Strafanzeige wegen §240 StGB gegen sie, ihren Teamleiter sowie den Geschäftsführer des JC bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
Verteiler: SB XXXXX
Kopie an Teamleiter YYYYYY
Geschäftsführer JC ZZZZZZ
Sie haben mich ohne eine Rechtsgrundlage aufgefordert eine Wohngeldproberechnung erstellen zu lassen, obwohl ihnen bekannt sein muss, dass es diese beim Wohngeldamt nicht gibt.
Jetzt haben sie um den Druck zu erhöhen die Zahlung ohne Bescheid eingestellt.
damit ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Sollte ich bis zum 27.07.2018 keinen Geldeingang auf meinem Konto feststellen, werde ich Strafanzeige wegen §240 StGB gegen sie, ihren Teamleiter sowie den Geschäftsführer des JC bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
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Geschäftsführer JC ZZZZZZ
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Denke ich auch so, denn SG wird im Zweifel bei € 50 ja keine Eilbedürftigkeit sehen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Ich denke der GF wird keinen Bock auf die Schreiberei, die so eine Anzeige auslöst haben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Bei mir hat das SG in (Mir haten sie es auch Eingestellt ohne Grund.) fast gleicher Sache nach Stellung einer EA auch noch die letzten fehlenden 10,-€ bewilligt und dann war mein Regelsatz wieder komplett. Und so ist er Heute noch, das ganze war vor gut 3 Jahren bei mir.
Bei mir ging es um mein Gewerbe und wie bekannt das man das gleiche Geld nicht zwei mal ausgeben kann.
Bei mir ging es um mein Gewerbe und wie bekannt das man das gleiche Geld nicht zwei mal ausgeben kann.
Zuletzt geändert von Peterpanik am So 22. Jul 2018, 21:02, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Hatte man bei Dir auch die Zahlungen ohne Bescheid eingestellt und eine Wohngeldproberechnung verlangt?
Das hattest Du bisher nach meiner Erinnerung noch nicht im Forum gaschildert.
Das hattest Du bisher nach meiner Erinnerung noch nicht im Forum gaschildert.
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
@admin: könnte man wenigstens in "meinen" Threads die nicht zum Thema passenden Äußerungen von PP entfernen? Danke.
Aktualisierung:
Nun ist endlich ein Bescheid eingetrudelt. Ablehnungsbescheid mit der Begründung "man habe keine Proberechnung Wohngeld gemacht" und es bestünde Anspruch auf Wohngeld und das sei vorrangig und deswegen sei abgelehnt worden, obwohl eine Unterdeckung festgestellt wurde.
Was nun? Widerspruch? Wie begründen? Wohngeld dauert hier scheinbar bis zu 8 Monate. Das Geld aber fehlt jetzt.
Aktualisierung:
Nun ist endlich ein Bescheid eingetrudelt. Ablehnungsbescheid mit der Begründung "man habe keine Proberechnung Wohngeld gemacht" und es bestünde Anspruch auf Wohngeld und das sei vorrangig und deswegen sei abgelehnt worden, obwohl eine Unterdeckung festgestellt wurde.
Was nun? Widerspruch? Wie begründen? Wohngeld dauert hier scheinbar bis zu 8 Monate. Das Geld aber fehlt jetzt.
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Sachstand: Konto leer, Mäuse bekommen horror vacui im Kühlschrank.
JC weigert sich, jetzt auch mit 'Begründung, zu zahlen. Die kennen ansonsten aber die Situation des eLB. ==> ER-Antrag auf Leistung mit gleichzeitigem Erstattungsanspruch des JC gegen die Wohngeldstelle.
In der Antragsschrift am besten auch noch die Beiladung der Kommune beantragen (denn die SG-Entscheidung greift ja ggf. auch in deren Rechte als WoGG-Behörde ein).
JC weigert sich, jetzt auch mit 'Begründung, zu zahlen. Die kennen ansonsten aber die Situation des eLB. ==> ER-Antrag auf Leistung mit gleichzeitigem Erstattungsanspruch des JC gegen die Wohngeldstelle.
In der Antragsschrift am besten auch noch die Beiladung der Kommune beantragen (denn die SG-Entscheidung greift ja ggf. auch in deren Rechte als WoGG-Behörde ein).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Bei der Bewilligung von Wohngeld wäre die Krankenkasse nicht enthalten. Bei ALG II dagegen sehr wohl.
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Danke für die Antworten.
@Olivia: der eLB bekommt gerade Krankengeld.
"Leider" ist das Konto nicht leer der eLB hat einen Spargroschen auf dem Giro, welches er jedoch für einen Führerschein verwenden möchte (also Vermögen), ist da noch ein ER Antrag gerechtfertigt? Es geht um einen möglichen WG Anspruch von "nur" 60 EUR. Die fehlen aber seit Juni.tigerlaw hat geschrieben: ↑Fr 10. Aug 2018, 15:14 Sachstand: Konto leer, Mäuse bekommen horror vacui im Kühlschrank.
JC weigert sich, jetzt auch mit 'Begründung, zu zahlen. Die kennen ansonsten aber die Situation des eLB. ==> ER-Antrag auf Leistung mit gleichzeitigem Erstattungsanspruch des JC gegen die Wohngeldstelle.
In der Antragsschrift am besten auch noch die Beiladung der Kommune beantragen (denn die SG-Entscheidung greift ja ggf. auch in deren Rechte als WoGG-Behörde ein).
@Olivia: der eLB bekommt gerade Krankengeld.
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Bei € 60 plus "Vermögen" sieht's mit ER schlecht aus, leider
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- marsupilami
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Ginge das Vermögen evtl. als Schonvermögen durch?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Darum geht es doch nicht, wenn Geld zum Leben und für Miete vorhanden ist, ist keine eA möglich.
Was erzählen wir ständig über nur Bares ist Wahres.
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Und ich hatte nicht genügend weit gedacht: Wenn Wohngeldansprüche im Raum stehen, dann sind ansonsten die JC-Zahlungen eher gering. Also unter ca. 100 € monatliche Deckungslücke dürfte keine Eilbedürftigkeit bejaht werden.
Der Schützling sollte also das (soweit leicht zu liquidieren) Vermögen vorerst verbrauchen und dann ggf. ER-Antrag stellen.
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Wird denn bei der Betrachtung der Deckungslücke der Krankenkassen-Mindestbeitrag unter den Tisch fallen gelassen? Das ist doch ein ziemlicher Batzen jeden Monat.
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Bei der Betrachtung eilbedürftig ja/nein spielt das vermutlich keine Rolle
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Der eLB ist doch im Krankengeldbezug, aufstockend bekam er 60€ vom JC, die widerrum nun sagen, es gibt Wohngeld, hols dir da. Nun was neues: Krankenkasse sagt "bist wieder gesund, gibt kein Krankengeld mehr" (also auch Widerspruch gegen die Krankenkasse).
Gegen den JC Bescheid sollte man nun wohl am Besten Widerspruch erheben.
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Das sind meistens die "Professoren vom-grünen-Tisch"
Die können die AU-Schreibung des Arztes übersteuern.
Die können die AU-Schreibung des Arztes übersteuern.
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Ja sicher, JC kann nicht bei Notlage, und die ist hier gegeben, mit dem Finger auf andere zeigen. Verweise die mal auf § 43 SGB I und sie sollen mal sagen, wo sie das pflichtgemäße Ermessen dazu ausgeübt und dargelegt haben.
Weiterer Hinweis https://openjur.de/u/272409.html Randnummer 15
Weiterer Hinweis https://openjur.de/u/272409.html Randnummer 15
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Gibt es dazu Regeln? Wann darf der MDK eine Krankschreibung übersteuern? Darf der das nur, wenn sich die Krankenkasse in ihrer Satzung eine Begutachtung des Patienten vorbehält?
Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Grundsätzlich immer, wenn der KK-SB eine entsprechende Frage an den MDK stellt.
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Re: Zahlung eingestellt ohne Bescheid
Hatte man bei Dir auch die Zahlungen ohne Bescheid eingestellt und eine Wohngeldproberechnung verlangt?
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