Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#76

Beitrag von marsupilami »

Nein.
Das ist nur der bequemere Weg für den SB, damit hat er einfach weniger Arbeit.

Wenn SB was auf dem Kasten hat und sich - noch - ein Quentchen Menschlichkeit, dann wird auch er diese Fragen, Änderungsvorschläge - egal von Günter oder mir - durchlesen, überlegen und kukken: was hab ich geschrieben - was schreibt der/die Deliquent*in?
Ahhh ja, das macht Sinn, das kann geändert werden, mit dem bin nicht einverstanden, das bleibt so - und schickt dann die geänderte EGV zur Unterschrift.

Wenn das ein Machtmensch ist oder ein fauler, dann wird er/sie diese Änderungsvorschläge nicht berücksichtigen und das Ganze als Verwaltungsakt schicken.
Wenn Du nun gegen irgend ein Teil dieses VA verstößt, kannst Du sanktioniert werden.
Zwar vorher Anhörung, aber die fruchtet oft genug nicht.
Dann wird sanktioniert, also Geld abgezogen.
Du schreibst dagegen einen Widerspruch.

Es kommt ein Widerspruchsbescheid von der Widerspruchsabteilung des JC.
Wenn Dein Widerspruch gut formuliert war, wird abgeholfen und Du bekommst Dein bisher bewilligtes Geld weiter.
Wenn der Widerspruchsbescheid negativ ist, heißt das, dass die Sanktion - angeblich - rechtens war, kein Fehler oder Fehlentscheidung des JC.

Gegen einen solchen Widerspruchsbescheid kann man/vrau klagen. Bei Gericht.
Und jetzt wird die EGV und vor allem Deine Änderungsvorschläge/Fragen interessant.
Denn der/die Richter*in will natürlich wissen, was stand in der EGV bzw. in dem VA, gab es wirklich ein Aushandeln dieser EGV, gab es Änderungsvorschläge, warum ist das JC der Auffassung, dass dagegen verstoßen wurde, warum ist der/die Deliquent*in der Auffassung, dass nicht, ...

Und da hat man eben bessere Karten, wenn man zeigen kann, ich habe versucht zu verhandeln - wie ja auch im Gesetz vorgesehen, ich habe sinnvolle Änderungsvorschläge gemacht, ich habe mich redlich bemüht als mündiger Bürger!! und nicht einfach obrigkeitsgläubig hingenommen.
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Olivia
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#77

Beitrag von Olivia »

Nein, es kann gut sein, dass der Sachbearbeiter Günters Vorschlag abzeichnet und genehmigt. Der Vorschlag hat alle Argumente drin, die nötig sind. Es kann auch sein, dass der jetzige Sachbearbeiter den Vorgang weiterreicht, weil er sich überfordert fühlt und den Vorgang schnell abgeben möchte.
Elea
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#78

Beitrag von Elea »

Ich kann erst dann widersprechen, wenn Sanktionen durchgeführt wurden? Ich dachte gegen den VA könnte man schon widersprechen?

Da muss man doch widersprechen können wenn die einfach ohne meine Einwilligung und Unterschrift die EGV als gültig erklären. Das heißt es doch wenn sie einen VA draus machen. Oder verstehe ich was falsch?
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#79

Beitrag von Koelsch »

Du kannst dem VA bereits widersprechen, dazu braucht's keine Sanktion
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#80

Beitrag von Olivia »

Es kann wie gesagt gut sein, dass die Änderungen angenommen werden und dann Ruhe ist, lange bevor es zu irgendeinem Widerspruch kommt.
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#81

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:

Wobei es beim entschiedenen Fall aber um eine "unterschriebene" EGV ging. Trotzdem muss die "Gegenleistung" des JC "stimmen".
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#82

Beitrag von Koelsch »

Danke, das passt gut
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Elea
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#83

Beitrag von Elea »

Ich würde es gerne so schreiben. Was meint ihr dazu?
(Bitte nicht wundern wegen dem Datum. Bei meinem Termin letzte Woche hat er mir keine neue ausgedruckt sondern ich sollte die alte unverändert unterschreiben.)

Sehr geehrter Herr .......,

Ich bin nicht einverstanden mit folgenden Punkten der Eingliederungsvereinbarung vom 15.06.2018.

Ich betreibe selbstständig ein Gewerbe. Der derzeitige monatliche Gewinn liegt bei etwa ... € und deckt damit meinen Bedarf. Die Tatsache, dass ich mit ..... eine Bedarfsgemeinschaft bilde bewirkt, dass aufstockend ALG II bezogen werden muss.

Bitte ändern Sie daher folgendes:

3. Ziele kompletten Text bitte ersetzen durch:

Ausbau und Stabilisierung der Selbstständigkeit mit dem Ziel die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Das soll durch Umsatzsteigerung und Gewinnung neuer Kunden durch Werbemaßnahmen und Ausweitung der Geschäftsfelder erreicht werden.

4. Unterstützung durch das Jobcenter bitte ergänzen durch:

Das Jobcenter verpflichtet sich meine Arbeitsabläufe nicht durch unnötige Termine und Bürokratie zu stören. Betriebsausgaben insbesondere für Werbung werden anerkannt.

5. Zur Integration in Arbeit bitte ersetzen durch:

Ich lege im Rahmen meiner gesetzlichen Verpflichtungen spätestens zwei Monate nach Ablauf des BWZ eine abschließende EKS mit geschwärzten Belegen im Sinne des Datenschutzes vor. Das Jobcenter verpflichtet sich bis spätestens 3 Monate nach Abgabe der abschließenden EKS den BWZ endgültig zu bescheiden.


Vielen Dank im Voraus.
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#84

Beitrag von Koelsch »

Liest sich für mich ok
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Günter
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#85

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#86

Beitrag von marsupilami »

Okay.
Aber ich erlaube mir doch herzhaft zu :lachen1:

Meines ist Dir zu scharf, aber Günter's Polemik übernimmst Du in Punkt 4.

Natürlich sind deren Vorladungen und Bürokratie mehr als lästig, aber Du bist Dir schon im Klaren darüber, dass Du damit deren einzige Daseinsberechtigung angreifst. Ich als SB würde mich da mächtig angep.....t fühlen, wenn man mir vorschreiben wollte, ob überhaupt und wann und wie oft ich jemanden zum Gespräch einlade und wie oft ich ihn/sie mit Post beglücke.

Das würde ich wiederum niemals so schreiben.
Wenn dann in etwa so:
4. Unterstützung durch das Jobcenter bitte ergänzen durch:

Das Jobcenter hält sich aus meinen Geschäftsabläufen heraus und überläßt einzelne Geschäftsentscheidungen allein mir.
Betriebsausgaben insbesondere für Werbung werden alle anerkannt.
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Elea
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#87

Beitrag von Elea »

Unnötige Termine und Bürokratie sind der einzige Daseinszweck des Jobcenters :-)
Mit dem Satz bin ich eh nicht so glücklich, ich lasse ihn lieber ganz weg und schreibe nur das mit den Betriebsausgaben für Werbung. Das ist wichtig.
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#88

Beitrag von Koelsch »

OK, mach das so
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#89

Beitrag von marsupilami »

Gut.

Dann heb' Dir die Einmischung in Deine Geschäfte für später auf.
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Elea
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#90

Beitrag von Elea »

Lange hatte ich Ruhe, auf das Schreiben kam überhaupt keine Reaktion. Vielen Dank nochmal an alle.

Aber natürlich hat das Jobcenter mich nicht vergessen und nächste Woche habe ich einen Termin dort. Leider bei dem selben Sachbearbeiter. Gibt es eine Möglichkeit irgendwie Zeit zu schinden? Der SB müsste in den nächsten Monaten ausgewechselt werden.

Da ist doch dieses Formular wo ich ankreuzen kann dass ich nicht zum Termin erscheine weil ich eine Tätigkeit aufgenommen habe. Hat das schonmal jemand verwendet und was passiert dann?
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#91

Beitrag von Koelsch »

Dann will er wissen, was das für eine Tätigkeit ist.

Wenn's was "Selbstständiges" ist mit gerne auch mündlich abgesprochenem, engem Abgabetermin, dann sollte das durchgehen und ein neuer Termin vom JC kommen.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#92

Beitrag von Olivia »

Falls ein Kundentermin zur gleichen Zeit ansteht, bist Du verhindert.

Hattest Du damals eigentlich Erfolg bei der EGV-Verhandlung? Hast Du Lust, uns ein Update zu geben??
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#93

Beitrag von Elea »

Olivia, ich hatte das Schreiben so abgegeben wie wir es hier besprochen hatten. Darauf kam keine Reaktion. Keine Antwort, kein VA, keine Einladung... bis jetzt halt. Ich war also ein halbes Jahr EGV-los.

Die Tätigkeit besteht darin dass ich meinem Haupt-Kunden täglich (werktags) zur Verfügung stehe und alles mache was er haben will. Diverse Büroarbeiten... meistens ziemlich kurzfristig, kann ich also jetzt noch gar nicht voraussehen was nächsten Mittwoch ansteht. Insgesamt ist aber ziemlich viel zu tun grade und auf meiner ToDo-Liste stehen noch ca. 10 Aufgaben.

Ich bin grade unentschlossen ob ich versuchen soll den Termin abzusagen oder doch lieber hingehen und es hinter mich bringen. Wenn er meine Absage nicht akzeptiert und uns das Geld kürzt? Andererseits, sobald sie das Geld kürzen, bekomme ich einen Beratungsschein kann einen Anwalt nehmen.
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#94

Beitrag von marsupilami »

Hingehen und das Gespräch knapp halten.

Am besten mit Beistand.


Wenn SB wissen will, wie die Geschäfte laufen: jetzt grad im Moment nicht, weil ich hier in diesem JC-Büro bin und mich nicht um mein Geschäft kümmern kann. Ansonsten kommt mit der aEKS ja am Ende des Bewilligungszeitraumes ein "Geschäftsbericht"!

Alle Forderungen, Wünsche, Träume des SB's möge dieser doch bitte in Ruhe schriftlich ausformulieren und Dir auf postalischem Wege zukommen lassen.

Lass Dich auf keinerlei Diskussionen ein, nichts unterschreiben.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#95

Beitrag von Olivia »

Elea hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 23:36 Olivia, ich hatte das Schreiben so abgegeben wie wir es hier besprochen hatten. Darauf kam keine Reaktion. Keine Antwort, kein VA, keine Einladung... bis jetzt halt. Ich war also ein halbes Jahr EGV-los.

Bravo Elea! :bravo: Das hört sich doch gut an. Bei der EGV handelt es sich lediglich um eine Soll-Vorschrift. Wenn der Verwaltungsaufwand zu gross ist und der Kunde an sich integriert ist, kann das Jobcenter vom Abschluss einer EGV absehen. Dieses Ziel ist offenbar erreicht worden.

Falls Du den nächsten Termin dann doch wahrnimmst, könntest Du anregen, den EGV-losen Zustand weiter fortzuführen. Begründung, Du bist weiter gut integriert und hast kein Interesse an einer EGV. Die Erfahrung zeigt, dass es auch ohne EGV gut ging.

Ansonsten sollen sie Dir wie gehabt den Vorschlag mitgeben und wenn Du magst, besprechen wir den neuen Vorschlag wieder hier.
Elea hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 23:36Die Tätigkeit besteht darin dass ich meinem Haupt-Kunden täglich (werktags) zur Verfügung stehe und alles mache was er haben will. Diverse Büroarbeiten... meistens ziemlich kurzfristig, kann ich also jetzt noch gar nicht voraussehen was nächsten Mittwoch ansteht. Insgesamt ist aber ziemlich viel zu tun grade und auf meiner ToDo-Liste stehen noch ca. 10 Aufgaben.
Daraus folgt, dass Du möglicherweise kurzfristig verhindert bist zu Deinem nächsten Termin. Ich schlage folgendes Schreiben ans Jobcenter vor:
SgDuH,

bezüglich des von Ihnen mitgeteilten nächsten Termins im Jobcenter teile ich Ihnen mit, dass ich zu diesem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich einen wichtigen, nicht verschiebbaren Kundentermin haben werde. Der Kunde hat ein Terminanliegen, das zu diesem Zeitpunkt bearbeitet werden muss. In diesem Fall werde ich bei Ihnen leider nicht erscheinen können. Die Art meiner Tätigkeit bedingt, dass Kundenanliegen oft sehr kurzfristig abgearbeitet werden müssen. In der schnellen Verfügbarkeit meiner Arbeitskraft liegt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal meiner Tätigkeit. Auf meiner To-Do-Liste befinden sich aktuell bereits ca. 10 Aufgaben von Kunden zur Erledigung, die abgearbeitet werden müssen (Büro-, Sortier- und Aufräumarbeiten). Gerade zum Neujahr ist ein regelrechter Schub an Arbeit hereingekommen.
Ich melde mich kurzfristig, ob der Termin bei Ihnen im Jobcenter von mir noch wahrgenommen werden kann oder ob er wegen dringender Auftragsabarbeitung verschoben werden muss.
Elea hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 23:36Ich bin grade unentschlossen ob ich versuchen soll den Termin abzusagen oder doch lieber hingehen und es hinter mich bringen.
Mit dem Schreiben kannst Du Dir den Termin noch offenhalten und das Jobcenter gleichzeitig schon mal darauf einrichten, dass wahrscheinlich ein wichtiger Kundentermin hereinkommt, der dann vorgeht.
Elea hat geschrieben: Do 31. Jan 2019, 23:36Wenn er meine Absage nicht akzeptiert und uns das Geld kürzt? Andererseits, sobald sie das Geld kürzen, bekomme ich einen Beratungsschein kann einen Anwalt nehmen.
Nicht verschiebbare Kundentermine zwecks Bedürftigkeitssenkung sind ein wichtiger Grund für eine Absage im Sinne des SGB II. Mit der freundlichen Vorankündigung hast Du bereits im Vorfeld alles getan, um Dich mit dem Jobcenter abzustimmen. Daraus seitens des Jobcenters eine Sanktion zu konstruieren, wäre absurd und rechtswidrig. Denk daran, dass Dich bald ein neuer SB betreut, bei dem die Beratungsgespräche dann besser werden könnten.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#96

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#97

Beitrag von marsupilami »

Ja, kann man/vrau so schreiben.

Anderer Vorschlag, wenn's denn schon in die Richtung Terminverschiebung gehen soll
SgDuH,

Auf Ihre rechtsfolgenbewehrte "Einladung" hin teile ich Ihnen mit, dass ich zu diesem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich einen wichtigen, nicht verschiebbaren Kundentermin haben werde. Der Kunde hat zu diesem Zeitraum mehrere Terminwünsche avisiert um diverse Aufgaben erledigen zu lassen, die dann aber auch kurzfristig abgearbeitet werden müssen. In diesem Fall werde ich bei Ihnen leider nicht erscheinen können. Die Art meiner Tätigkeit bedingt, dass Kundenanliegen in der Regel sehr kurzfristig abgearbeitet werden müssen. In dieser schnellen Verfügbarkeit meines Wissen und Können liegt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal meiner Tätigkeit. In meinem Auftragsbuch befinden sich aktuell mehrere Aufgaben von Kunden zur Erledigung, die ebenfalls zusätzlich zu den oben genannten Aufträgen eines neuen Kunden abgearbeitet werden müssen. Gerade mit dem Jahreswechsel ist ein regelrechter Schub an Aufträgen hereingekommen, der mich zeitlich sehr in Anspruch nimmt.
Aktuell kann ich Ihnen 2 andere Termine [Daten eingeben] abbieten.
Ich bitte um kurzfristige [ca. 1 Woche anbieten] Rückmeldung, welchen der beiden Termine sie favorisieren.
Es wäre nett, wenn der/die Forst*in sich definitiv entscheiden könnte: Termin ja oder nein.
Wenn Nein, dann mit welcher Begründung? Mal ein Konzept erstellen, in welche Richtung die Begründung für Terminverschiebung gehen soll?
Denn schließlich muss er/sie - und nicht die Mitglieder dieses Forums - ja diese Terminverschiebung u.U. beim JC dann "verkaufen".
Plan B, wenn JC sich nicht meldet bzw. auf dem Termin beharrt?

Oder gibt das 'nen Brexit?
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Günter
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#98

Beitrag von Günter »

Ohne "höchstwahrscheinlich"! Ich hab ´nen Termin Basta.

Geldverdienen geht vor "mit dem SB sinnlos rumlabern". Die nächsten zwei Monate bin ich für meinen Kunden fest verplant und muss auf Zuruf sofort verfügbar sein.

Sanktionen sind nicht möglich, da Arbeit ein "wichtiger Grund" im Sinne des SGB II ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#99

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 08:55 Ja, kann man/vrau so schreiben.

Anderer Vorschlag, wenn's denn schon in die Richtung Terminverschiebung gehen soll
SgDuH,

Auf Ihre rechtsfolgenbewehrte "Einladung" hin teile ich Ihnen mit, dass ich zu diesem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich einen wichtigen, nicht verschiebbaren Kundentermin haben werde. Der Kunde hat zu diesem Zeitraum mehrere Terminwünsche avisiert um diverse Aufgaben erledigen zu lassen, die dann aber auch kurzfristig abgearbeitet werden müssen. In diesem Fall werde ich bei Ihnen leider nicht erscheinen können. Die Art meiner Tätigkeit bedingt, dass Kundenanliegen in der Regel sehr kurzfristig abgearbeitet werden müssen. In dieser schnellen Verfügbarkeit meines Wissen und Können liegt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal meiner Tätigkeit. In meinem Auftragsbuch befinden sich aktuell mehrere Aufgaben von Kunden zur Erledigung, die ebenfalls zusätzlich zu den oben genannten Aufträgen eines neuen Kunden abgearbeitet werden müssen. Gerade mit dem Jahreswechsel ist ein regelrechter Schub an Aufträgen hereingekommen, der mich zeitlich sehr in Anspruch nimmt.
Bis hier hin bravo. :bravo:
Aktuell kann ich Ihnen 2 andere Termine [Daten eingeben] abbieten.
Ich bitte um kurzfristige [ca. 1 Woche anbieten] Rückmeldung, welchen der beiden Termine sie favorisieren.
Nein, es soll ja erst der Sachbearbeiter wechseln, bevor der neue Termin anberaumt wird. Soll sich das Jobcenter melden mit einem neuen Terminvorschlag, der dann hoffentlich nach dem SB-Wechsel liegt, der ja erhofft wird!
Es wäre nett, wenn der/die Forst*in sich definitiv entscheiden könnte: Termin ja oder nein.
Hat eben beides was für sich. Hingehen: dann hat man den Termin hinter sich. Nicht hingehen: Sachbearbeiter wechselt in Kürze und beim neuen SB wird alles besser/anders/neu.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#100

Beitrag von Günter »

Nehmt endlich das "höchstwahrscheinlich" aus dem Text.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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