Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
D.h. der Widerspruch zur EGV hat sich bereits positiv ausgewirkt?
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Nebenkostennachzahlung - ich nehme an für 2017. Wann war die Kostensenkungsaufforderung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
#101 Ich würde das mal ganz deutlich so interpretieren:-)
#102 Ja. 2017. Kostensenkungsaufforderung wüßte ich jetzt nichts von, aber die Wohnung wird ohnehin nicht komplett bezahlt, da Bezug ohne Einverständnis des JC (leider). Wohnungsgröße für eine Person ist 61qm. Alte Wohnung war aber 75qm.
#102 Ja. 2017. Kostensenkungsaufforderung wüßte ich jetzt nichts von, aber die Wohnung wird ohnehin nicht komplett bezahlt, da Bezug ohne Einverständnis des JC (leider). Wohnungsgröße für eine Person ist 61qm. Alte Wohnung war aber 75qm.
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Sch.... dann dürfte das nix werden mit NK-Nachzahlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Wie es scheint, sind momentan mindestens drei Abteilungen involviert: SB / Fallmanager, Leistungsabteilung, Rechtsbehelfsstelle. Trotzdem gehe ich davon aus, dass der SB beim persönlichen Kontakt mit der eLB über die eAkte die Anhängigkeiten einsehen kann. So kann ich keine positive Auswirkungen erkennen, wenn innerhalb 10 Minuten zwar "sehr höflich" aber "praktisch nichts relevantes gesprochen" wurde. Wohl ebenso kein Wort zum Widerspruch gegen EGV-VA mit gleichzeitigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung angeklungen ist. Und die "Ablehnung der Nebenkostennachzahlung" ist ebenfalls nicht positiv. Und die Pflicht sich (sehr häufig) zu bewerben, ist auch noch gegeben ...
- kleinchaos
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Der Vermittler kann zwar die Bescheide einsehen, aber nicht die Bearbeitungsschritte zur Berechnung, von daher wäre es müßig vom Vermittler eine Erklärung zu erwarten. Und bei einem Termin aller 2 Wochen brauch man nicht ne halbe Stunde oder länger einzuplanen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Den Vorwurf, die Unterschrift dazu erschlichen zu haben, könnte ich als JC-Vermittler nicht auf mir sitzen lassen, zu mal wenn die eLB mir nach sieben Tagen persönlich gegenüber ist.
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Gibt es dazu Bearbeitungsschritte? Ich dachte, die tippen einfach das Einkommen und die Freibeträge ein und dann erledigt das PC-Programm automatisch die Berechnung.kleinchaos hat geschrieben: ↑Sa 16. Jun 2018, 09:47 Der Vermittler kann zwar die Bescheide einsehen, aber nicht die Bearbeitungsschritte zur Berechnung
- kleinchaos
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Die einzelnen Berechnungen, also die Langfassung, ist gespeichert, erscheint natürlich nicht auf dem Bescheid, wäre zu lang
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Zumindest beim früheren JC-Programm konnte SB alles manuell eingeben - anders sind mir bekannte Bescheide mit einfachen Additionsfehlern nicht erklärlich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Liegt vielleicht auch daran, dass sich die Gesetzeslage nicht mit einem Programm abbilden lässt (zu komplex)?
- marsupilami
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Ach!
Und wozu hat Koelsch sich an diesen ALG-Rechner abgezappelt und zum Download angeboten?
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874
weil er zu simpel ist?
Und wozu hat Koelsch sich an diesen ALG-Rechner abgezappelt und zum Download angeboten?
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874
weil er zu simpel ist?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Was nutzt die beste KI, wenn ein Hohlkopp vor dem Terminal sitzt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Jenau - mit ca. 2.700 Formeln hat man das erschlagen - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... ln#p470155marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 16. Jun 2018, 14:44 Ach!
Und wozu hat Koelsch sich an diesen ALG-Rechner abgezappelt und zum Download angeboten?
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874
weil er zu simpel ist?
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
#105 Eine Verbesserung ist zumindest, dass keine neuen Bewerbungsvorschläge gekommen sind, wie eigentlich geplant.
#114 Das gehört eigentlich in die Presse und eine gemeinnützige Organisation sollte 2 Millionen Downloads verteilen.
#114 Das gehört eigentlich in die Presse und eine gemeinnützige Organisation sollte 2 Millionen Downloads verteilen.
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Kleines update: Bis dato keine Reaktion und keine neuen Briefe oder Forderungen etc.
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Schon mal gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
finde ich auch
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Dann hoffen wir mal das es so bleibt.
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
JC-SB krank oder Mitarbeiterwechsel, oder ...?
Gem. § 88 Abs. 2 SGG ist den Widerspruchsstellen der Jobcenter eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten eingeräumt. Bei mir wurde die 3-Monatsfrist fast bis zum „Anschlag“ ausgereizt.
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
Heute kam der Bescheid: Widerspruch stattgegeben. Das damals erhaltene Schreiben ist somit gegenstandslos. Also ist eure Einschätzung bestätigt worden. Danke.
Re: Pflicht sich zu bewerben trotz 450Euro Job?
und danke für die Rückmeldung
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