Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#751

Beitrag von Koelsch »

Das konnte ich natürlich nicht wissen, dass Teppichhändler nicht bereits sind, für ein Schnäppchen auch mal die Abholung zu organisieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#752

Beitrag von Hilfesuchender »

H
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#753

Beitrag von Hilfesuchender »

Schönen Abend euch allen, morgen muß ich zum Neurologen da meine Nerven durch dieses Kasperltheater seitens des JC angegriffen sind. Das ist auch einer der Gründe warum ich alles so schnell wie möglich weg haben will. PS: gut 90 % der Entsorger werfen bei Räumungen alles weg und das ist kein Witz denn diese bekommen ihre Festkosten und etwas Gewinn. So ein Gewerbe führe ich allerdings nicht
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#754

Beitrag von Koelsch »

Schnellen Erfolg beim Neurologen - und wenn ich Dein letztes Posting lese - also weg mit dem, was da rumliegt, egal ob's Geld bring oder nicht. Wichtig, es kostet nix, denn dann hast Du ja am Ende 105 "Gewinn"/Monat
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#755

Beitrag von Hilfesuchender »

r
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#756

Beitrag von Koelsch »

Ich gehe davon aus, Du hast für den WBA eine Eingangsbestätigung - so wie wir es hier endlos predigen.

Dann kurz:
Mein WBA ging Ihnen am .... nachweislich zu, die abschließende EKS werde ich Ihnen nach Ablauf des BWZ selbstverständlich zukommen lassen einschl. der dazu gehörenden Kontoauszüge etc.
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#757

Beitrag von marsupilami »

SgDuH,
am [Datum] habe ich nachweislich eine WBA an Ihr Haus verschickt.
(Anmerkung: "nachweislich" sollte dann aber auch stimmen!! Qualifizierter Fax-Bericht, Einschreiben incl. Zeugen der Eintüten gesehen hat, ..., NEIN!! E-Mail zählt nicht als qualifizierter Nachweis!!)
Für den Verlust von Dokumenten zwischen der Posteingangstelle Ihres Hauses und Ihrem Schreibtisch bin ich nicht verantwortlich.

Allerdings mache ich Sie bzw. Ihr Haus verantwortlich für den nachlässigen Umgang mit Dokumenten - bzw. den Verlust von Dokumenten, auf denen meine Sozial-Daten aufgeführt sind, verantwortlich.

mfg.

Meine Ansicht:
Kontoauszüge: der bisherige Verzicht darauf ist freiwillig.
Ansonsten haben die durchaus Anspruch darauf, Deine Bedürftigkeit zu prüfen bzw. Du hast den Nachweis der Bedürftigkeit zu führen.
Und das geht halt nur über Kontoauszüge.


Was genau spricht gegen die "Vermischung" von WBA und EKS?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#758

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Koelsch,- hatte zu diesem Zeitpunkt massive Bewegungsprobleme mit einer Wegstrecke von 50 Meter welche vom Arzt in der AU festgehalten wurden. Es gab keine andere Möglichkeit als der 20 meter entferne Briefkasten. An die Frau Bundesdatenschutzbeauftragte schreiben ? Finde leider nicht gerade euer Schreiben bzgl. der Frist der abschliessenden EKS.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#759

Beitrag von Koelsch »

Dann reich den WBA nachweislich nach und ansonsten mein Vorschlag hinsichtlich aEKS dazu schreiben
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#760

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Marsupilami,- es gibt 5 Zeugen beim Eintüten, beim Abwiegen und aufkleben der Briefmarke sowie dem Einwurf in den Briefkasten. Danke für deine Nachricht.
Ach ja,- der BWZ geht bis 30.08.18 und somit kann ich die abschliessende EKS nicht vor Ablauf des Monats August einreichen. Also wohl kein Geld für Miete und PKV am 01.09.18 ?!
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#761

Beitrag von Koelsch »

Ja, so wird das wohl dann sein. Einzige Chance, sofort den WBA hin zum JC mit entsprechendem Anschreiben.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#762

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- wurde gerade in den Laden gefahren. Geschäft bleibt zu wegen AU ! Besserer Internet-Zugang im Laden.
Frage zu den Kontoauszügen: im Internet-Shop ausdrucken vom 11.05.18 bis 11.08.2018 und zum SB schicken ? Korrekt ? Kann mit 3 Zeugen zum JC fahren und die Post in den großen tiefen Briefkasten einwerfen. Ist das auch ok so ?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#763

Beitrag von Olivia »

Würde ich an Deiner Stelle schnell machen. Ansonsten gibt es ab nächsten Monat kein Geld!
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#764

Beitrag von Hilfesuchender »

Werde an die Frau Datenschutzbeauftragte schreiben. Das ist nun das 8.mal, dass Unterlagen nicht ankommen oder verschwinden.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#765

Beitrag von Koelsch »

Mach das so
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#766

Beitrag von Olivia »

Gibt es eine Chance, dass Dir jemand das gesamte Warenlager "in einem Rutsch" abkauft? Mottenteppiche kannst Du vorher aussortieren. Da könntest Du einen Preisnachlass geben. Inserat in der Zeitung?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#767

Beitrag von Hilfesuchender »

t
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#768

Beitrag von Hilfesuchender »

D
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#769

Beitrag von Koelsch »

Liest sich ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#770

Beitrag von Peterpanik »

:jojo: :jojo:
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#771

Beitrag von marsupilami »

Ob sich das okay liest, kann ich nicht beurteilen.
Das ist so unscharf, dass ich das nicht lesen kann.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#772

Beitrag von Tester »

Hilfesuchender hat geschrieben: Sa 11. Aug 2018, 15:58 In diesem Lager steckt extrem viel Arbeit und wenn ich das komplett für ein Stück Brot anbiete, bin ich hinterher in der Klappsmühle fall`s das raus kommt. Mein Gesicht würde ich verlieren, müßte alles vorher genau notieren und aufzeichnen !!! Gehen wir mal 30 Jahre zurück. Da hatte ich einem Goldaufkäufer einen posten Schmuck verkauft. Ein paar Monate später mußte ich zur Sachfahndung, weil der Käufer behauptete, dass ein für gestohlen gemeldetes Schmuckstück ( gefunden bei ihm ) bei meinem Posten dabei war. Mein Glück war, das mein Verkauf 1 Tag vor dem Einbruch war. Das passiert mir nicht mehr. OK ?
Das ist alles sehr wirres Zeugs. :1:

Du hast ein Haufen Müll in irgendwelchen Lagern, die Du einzig und allein nur aus Deinem Regelsatz finanzierst.

Das JC wird kein Problem damit haben, wenn Du den Müll entsorgst. Du solltest Dir eingestehen, das die goldenen Zeiten der Trödelhändler schon lange vorbei sind und Du nicht mehr auf einen Goldschatz sitzt, sondern nur auf Müll.

So bis hier hin drehst Du Dich nur im Kreis.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#773

Beitrag von Koelsch »

Es wäre mir sch... egal, ob JC ein Problem hat oder nicht. Wenn ich derzeit nur Geld aus dem Regelsatz rein stecken kann/muss - dann weg damit, so schnell wie möglich und ohne Rücksicht auf evtl. Erlöse.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#774

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#775

Beitrag von Olivia »

Tester hat geschrieben: Sa 11. Aug 2018, 20:25
Hilfesuchender hat geschrieben: Sa 11. Aug 2018, 15:58 In diesem Lager steckt extrem viel Arbeit und wenn ich das komplett für ein Stück Brot anbiete, bin ich hinterher in der Klappsmühle fall`s das raus kommt. Mein Gesicht würde ich verlieren, müßte alles vorher genau notieren und aufzeichnen !!! Gehen wir mal 30 Jahre zurück. Da hatte ich einem Goldaufkäufer einen posten Schmuck verkauft. Ein paar Monate später mußte ich zur Sachfahndung, weil der Käufer behauptete, dass ein für gestohlen gemeldetes Schmuckstück ( gefunden bei ihm ) bei meinem Posten dabei war. Mein Glück war, das mein Verkauf 1 Tag vor dem Einbruch war. Das passiert mir nicht mehr. OK ?
Das ist alles sehr wirres Zeugs. :1:

Du hast ein Haufen Müll in irgendwelchen Lagern, die Du einzig und allein nur aus Deinem Regelsatz finanzierst.

Das JC wird kein Problem damit haben, wenn Du den Müll entsorgst. Du solltest Dir eingestehen, das die goldenen Zeiten der Trödelhändler schon lange vorbei sind und Du nicht mehr auf einen Goldschatz sitzt, sondern nur auf Müll.

So bis hier hin drehst Du Dich nur im Kreis.
Volle Zustimmung. Den Kreis kann man als Müllstrudel präzisieren.
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