WBA Antrag

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
schimmy
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WBA Antrag

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Wir haben am Dienstag den 17.07.2018 einen WBA Antrag gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter eingereicht und bis zum heutigen Tage noch keinen neuen Bewilligungsbescheid erhalten,das sind jetzt seit Dienstag vier Wochen her. Die Zeit Naht ja auch, letzte Auszahlung der Leistung war Ende Juli, der jetzige Bewilligungsbescheid endet am 31.08.2018.

Ich habe mir jetzt gedacht ich lasse dem Jobcenter ein Erinnerungsschreiben zukommen bezüglich der Bearbeitung,was haltet ihr davon?

Bitte um Bemeckerung/Ergänzung/oder Abänderung des Schreibens.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am Dienstag den 17.07.2018 einen Weiterbewilligungsantrag gegen Empfangsbestätigung bei ihnen im Jobcenter eingereicht und bis zum heutigen Tage keinen neuen Bewilligungsbescheid erhalten.

Ich bin auf eine Entscheidung angewiesen,da der jetzige Bewilligungsbescheid am 31.08.2018 endet.

Mit freundlichen Grüßen

Schimmy
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Koelsch
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Re: WBA Antrag

#2

Beitrag von Koelsch »

Raus damit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: WBA Antrag

#3

Beitrag von marsupilami »

"Ich bin auf eine kurzfristige Entscheidung angewiesen, ....."

Reicht ansonsten.
Weg demit.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: WBA Antrag

#4

Beitrag von Olivia »

schnell raus damit
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Günter
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Re: WBA Antrag

#5

Beitrag von Günter »

Und die Antwort lautet

Sehr geehrter Herr Ungeduld,

Sie haben schuldhaft die Steuerklasse ihrer Frau geändert, deshalb werden wir erst bescheiden, wenn die ersten 27 neuen Gehaltsabrechnungen einschl. der 103 komplett ausgefüllten 13 seitigen Einkommensbescheinigungen für den Arbeitgeber samt eidesstattlicher Erklärung des Steuerberaters .......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: WBA Antrag

#6

Beitrag von Olivia »

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Günter
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Re: WBA Antrag

#7

Beitrag von Günter »

Du hast mich angemaltsteckt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: WBA Antrag

#8

Beitrag von Olivia »

Ich befürchte aber, dass Du mit Deinem Posting Recht hast. Schimmy wird sich jetzt erst mal rechtfertigen müssen für den Steuerklassenwechsel. Dann müssen die genannten Nachweise eingereicht werden (Gehaltsabrechnungen einschl. der komplett ausgefüllten Einkommensbescheinigungen). Bis dahin ist der WBA blockiert.
Sie haben mehrere Anliegen gleichzeitig eingereicht. Bitte beachten Sie, dass nur ein Anliegen nach dem anderen bearbeitet werden kann. Deswegen muss der WBA liegen bleiben, bis die Steuerklasse geklärt ist.
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Günter
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Re: WBA Antrag

#9

Beitrag von Günter »

Oli, bei mir ham´se nen Ironiestempel in die Fontanelle gekloppt, mein Posting war nicht so ganz ernst gemeint.

Trotzdem, ohne den neuen Bescheid würde ich auf keinen Fall das Nebenkostenguthaben überweisen.

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 01#p491001
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: WBA Antrag

#10

Beitrag von schimmy »

Olivia hat geschrieben: Do 16. Aug 2018, 21:44 Ich befürchte aber, dass Du mit Deinem Posting Recht hast. Schimmy wird sich jetzt erst mal rechtfertigen müssen für den Steuerklassenwechsel. Dann müssen die genannten Nachweise eingereicht werden (Gehaltsabrechnungen einschl. der komplett ausgefüllten Einkommensbescheinigungen). Bis dahin ist der WBA blockiert.
Sie haben mehrere Anliegen gleichzeitig eingereicht. Bitte beachten Sie, dass nur ein Anliegen nach dem anderen bearbeitet werden kann. Deswegen muss der WBA liegen bleiben, bis die Steuerklasse geklärt ist.
Warum sollten wir uns rechtfertigen müssen warum wir die Steuerklasse gewechselt haben?

Die Lohnabrechnungen für Juni und Juli sind mit eingereicht worden,aus den beiden Lohnabrechnungen geht der Steuerklassenwechsel hervor,das sollte als Nachweis ausreichen.
Olivia
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Re: WBA Antrag

#11

Beitrag von Olivia »

Bei mir ist auch ein Ironiestempel an dem Posting dran. Bitte nicht zu ernst nehmen. :pssst:
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Re: WBA Antrag

#12

Beitrag von schimmy »

Olivia hat geschrieben: Do 16. Aug 2018, 22:39 Bei mir ist auch ein Ironiestempel an dem Posting dran. Bitte nicht zu ernst nehmen. :pssst:
Ich nehme das nicht ernst,jeder hat seine Meinung und das ist auch gut so.
schimmy
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Re: WBA Antrag

#13

Beitrag von schimmy »

Moin Moin zusammen,

So werde ich das Schreiben jetzt auf den Weg bringen per Fax und dann abwarten was passiert, ansonsten bringe ich Anfang September das Sozialgericht in die Spur.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am Dienstag den 17.07.2018 einen Weiterbewilligungsantrag gegen Empfangsbestätigung bei ihnen im Jobcenter eingereicht und bis zum heutigen Tage keinen neuen Bewilligungsbescheid erhalten.

Ich bin auf eine kurzfristige Entscheidung angewiesen,da der jetzige Bewilligungsbescheid am 31.08.2018 endet.

Mit freundlichen Grüßen

Schimmy
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marsupilami
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Re: WBA Antrag

#14

Beitrag von marsupilami »

Genau. :Daumen:
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Muss das sein?
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Re: WBA Antrag

#15

Beitrag von Olivia »

Richtig. :Daumen:
schimmy
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Re: WBA Antrag

#16

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Was haltet ihr von diesem Schreiben?


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17.7. haben wir einen WBA gestellt. Bis heute ist keine neue Bewilligung bei uns eingegangen. Damit wir zum 1.9. nicht Leistungslos dastehen beantrage ich hiermit eine vorläufige Lesitungsgewährung nach §41a SGB II,

Mit freundlichem Grüßen
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Koelsch
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Re: WBA Antrag

#17

Beitrag von Koelsch »

Kann man machen, warum nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: WBA Antrag

#18

Beitrag von Olivia »

Gute Idee. Damit hat das Jobcenter eine Wahlmöglichkeit, falls sie die Änderung der Steuerklasse noch nicht verarbeitet haben oder es nicht können, weil sie damit überfordert sind.
schimmy
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Re: WBA Antrag

#19

Beitrag von schimmy »

Guten Morgen zusammen,

Ich habe das Schreiben noch einmal ein wenig überarbeitet.

Bitte um Bemeckerung/Ergänzung/oder Abänderung des Schreibens.


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe am Dienstag den 17.07.2018 einen Weiterbewilligungsantrag gegen Empfangsbestätigung bei ihnen im Jobcenter eingereicht.

Bis zum heutigen Tage habe ich keinen neuen Bewilligungsbescheid erhalten.

Ich bin auf eine kurzfristige Entscheidung angewiesen,da der jetzige Bewilligungsbescheid am 31.08.2018 endet.

Damit ich zum 01.09.2018 nicht ohne Leistung da stehe beantrage ich hiermit eine vorläufige Leistungsgewährung nach Paragraph 41a SGB II.

Mit freundlichen Grüßen
Olivia
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Re: WBA Antrag

#20

Beitrag von Olivia »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am Dienstag, dem 17.07.2018 einen Weiterbewilligungsantrag gegen Empfangsbestätigung bei ihnen im Jobcenter eingereicht.

Bis zum heutigen Tage habe ich keinen neuen Bewilligungsbescheid erhalten.

Ich bin auf eine kurzfristige Entscheidung angewiesen, da der jetzige Bewilligungsbescheid am 31.08.2018 endet.

Damit ich zum 01.09.2018 nicht ohne Leistung da stehe, beantrage ich hiermit eine vorläufige Leistungsgewährung nach Paragraph 41a SGB II, falls bis zu diesem Datum noch keine endgültige Entscheidung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
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marsupilami
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Re: WBA Antrag

#21

Beitrag von marsupilami »

Laß den spezifischen § weg und schreib:
Damit ich zum 01.09.2018 nicht ohne Leistung da stehe, beantrage ich hiermit eine vorläufige Leistungsgewährung nach den gesetzlichen Regelungen, falls bis zu diesem Datum noch keine endgültige Entscheidung möglich ist.

Denn wenn sich das weiter hinzieht und womöglich Kreise bis zum SG zieht, wird man dort u.U. PKH verweigern.
Denn wer gezielt einschlägige §§ aufführt, der kennt sich aus, der braucht keinen Anwalt und keine PKH.

Wenn Du den Banausen ein's auswischen willst, kannst Du ja schreiben:
"......, beantrage ich hiermit eine vorläufige Leistungsgewährung nach den Ihnen sicherlich bekannten gesetzlichen Regelungen, ...."
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schimmy
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Re: WBA Antrag

#22

Beitrag von schimmy »

Guten Morgen zusammen,

Erst einmal möchte ich mich bei allen für die Mithilfe bedanken.

Ich habe das Schreiben gestern per Fax an das Jobcenter gesendet und warte nun ab.



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am Dienstag, dem 17.07.2018 einen Weiterbewilligungsantrag gegen Empfangsbestätigung bei ihnen im Jobcenter eingereicht.

Bis zum heutigen Tage habe ich keinen neuen Bewilligungsbescheid erhalten.

Ich bin auf eine kurzfristige Entscheidung angewiesen, da der jetzige Bewilligungsbescheid am 31.08.2018 endet.

Damit ich zum 01.09.2018 nicht ohne Leistung da stehe, beantrage ich hiermit eine vorläufige Leistungsgewährung nach den gesetzlichen Regelungen, falls bis zu diesem Datum noch keine endgültige Entscheidung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
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Koelsch
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Re: WBA Antrag

#23

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: WBA Antrag

#24

Beitrag von marsupilami »

Jep.
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Günter
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Re: WBA Antrag

#25

Beitrag von Günter »

:pssst: ist doch schon raus.
Ich habe das Schreiben gestern per Fax an das Jobcenter gesendet und warte nun ab.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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