Was passiert im schlimmsten Fall...

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Was passiert im schlimmsten Fall...

#1

Beitrag von Nalani »

Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und ziemlich verzweifelt gerade...
Folgendes:
Ich bin Hypnosecoach und angehende Heilpraktikerin Psychotherapie (Prüfung im März).
Ich möchte mich jetzt bereits als Hypnosecoach selbstständig machen. Das war soweit auch alles klar. Mein Businessplan sollte weitergereicht werden und das Ganze seinen Gang gehen.
Nun gab es eine neue SB (welch Freude) und die meinte mich nun plötzlich für 6(!) Monate in eine Maßnahme zu stecken, um mich wieder an Arbeit zu kriegen. Nochmal.. Ich habe einen Plan, stehe kurz vor Beginn der Selbstständigkeit, bin alleinerziehend und muss natürlich neben Haushalt etc auch für den Heilpraktiker lernen. Und nun muss ich für 6 Monate a 20std/Woche in eine Maßnahme um Bewerbungen etc zu schreiben. Das ist doch zum heulen.
Ich blöde Kuh hab unwissend die EGV unterschrieben.

Nun ist meine Frage... Was ist, wenn ich mich "morgen" einfach selbstständig mache? Was würde im schlimmsten Fall passieren? Muss ich dann dennoch zu der Maßnahme? Die macht mir einfach alles kaputt, denn mit Fahrzeit sind es mindestens 30std in der Woche in denen ich weder lernen noch meine Selbstständigkeit weiter ausbauen könnte...

Habt ihr einen Rat?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Kannst Du mal die Zuweisung zur Maßnahme und den Passus in der EGB anonymisiert hier im Forum einstellen. Vielleicht sehen wir da ja schon was Fehlerhaftes.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#3

Beitrag von Nalani »

Ich probiere es...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#4

Beitrag von Nalani »

Seite zwei
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#5

Beitrag von Nalani »

Seite drei
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#6

Beitrag von Nalani »

Und der Rest ist das allgemeine blabla.. . Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Ich fühle mich so mies... Da buckelt man sich eh schon rund und versucht allein aus dem Ganzen raus zu kommen und dann muss man so einen Driss machen...

Ach so... Beim Träger war ich am 31.08,aber die haben mich zunächst nicht aufgenommen, weil sie es selbst als Schwachsinn erachtet haben und erstmal nochmal mit meiner SB sprechen wollten. Das ist heute geschehen und die Dame bleibt dabei.. Ich muss morgen früh dort antreten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#7

Beitrag von Koelsch »

OK, was hast Du vom Maßnahmeträger erhalten?

Mir geht's um Beschreibung der Maßnahme und vor allem umd die Zeitangaben seitens des Maßnahmeträgers.

Wie sieht's mir der Übernahme der Fahrtkosten aus - wurde dazu ein Antrag gestellt? Den Passus n der EGV mit dem Mobilticket hab ich gelesen. Wie lange ist mit Bus/Bahn hin- und Rückfahrt zum Maßnahmeträger?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#8

Beitrag von Nalani »

Ach so.. Von dem Träger habe ich bisher keine Unterlagen.
Zeitangabe ist variabel.. Zwischen 8.00-16.30 muss ich innert 5 Tagen auf 20std kommen.

Kein Antrag auf Fahrtkosten bisher, ich fahre mit dem Auto. Die Zeit ist je nach Uhrzeit extrem unterschiedlich. Zwischen 25min und 1,5std pro Strecke ist vermutlich alles denkbar
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#9

Beitrag von marsupilami »

Wie kann eine EGV, die offenbar am 21.08.2018 erstellt wurde, am 21.08.2018 fortgeschrieben werden.

Da die Anwesenheitszeiten definiert wurden, Fahrtkostenregelung enthalten ist, sehe ich auf den ersten Blick keine Möglichkeit, aus diesem Vertrag auszusteigen.

Was fehlt - aber den Kohl vermutlich nicht fett macht, ist der sonst übliche Passus, dass die einzelnen Punkte des Vertrages besprochen wurden.
Auch wird eine Aussage, dass Du zu der Erstellung der Inhalte dieses Vertrages nichts beigetragen hast, sondern SB den einfach ausgedruckt hat und zur Unterschrift vorgelegt hat, nichts bringen.

Bleiben eigentlich nur 2 Strategien:
Wie gut stehst Du Dich mit Deinem Hausarzt?

Die andere garantiert Zoff mit dem JC:
Der Maßnahmeträger wird Dir vermutlich noch eigene Schriftstücke zur Unterschrift vorlegen.
Dort die Unterschrift verweigern mit der Begründung: Du verstehst die Formulierung nicht richtig und kannst auch nicht abschätzen, welche Konsequenzen evtl. auf Dich zukommen, wenn Du nach den Schriftstücken was falsch machst.

Abgesehen davon besteht in Deutschland Vertragsfreiheit: man/vrau muß nicht automatisch alles unterschreiben, was vorgelegt wird.

Außerdem hast Du bereits eine EGV unterschrieben - somit ist Dein Vertragspartner das JC, alles andere hälst Du schlicht für überflüssig.
Diese Argument ist wackelig, da ja schon in der - unterschriebenen - EGV drinsteht Punkt 4, dass das JC dieses Unternehmen dazuschaltet.


Was evtl. was bringen könnte: Du wurdest zur Unterschrift gedrängt, es wurde nichts besprochen, insbesondere keine Konsequenzen, es gab keine Erläuterungen, erst nach mehreren Tagen zu Hause ist Dir die Tragweite dieses Vertrages aufgegangen.
Insbesondere die Nicht-Berücksichtigung Deiner Vorbereitungen auf Selbstständigkeit und die Prüfung.
Signatur?
Muss das sein?
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#10

Beitrag von Nalani »

Also auch wenn ich mich morgen offiziell selbstständig machen würde, können die mich trotzdem zwingen dahin zu latschen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#11

Beitrag von Koelsch »

Prüf das mal, 1,5 Stunden mit Bus/Bahn wäre sehr gut, denn das wäre ein Grund, die Maßnahme abzulehnen.

Um mal den schlimmsten Fall zu illustrieren: 30% Sanktion

Siehe auch http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=16096

Aber, das soll nicht verschwiegen werden, JC könnte rumzicken und eben mehrfach sanktionieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#12

Beitrag von Günter »

Nein.

Mitteilung

Sie zwingen mich durch die mit Sanktionen bedrohte Zwangsteilnahme an einer Sinnlosmaßnahme meine geplante Selbstständigkeit vorzuziehen. Da ich derzeit noch mit Akquise und Gründungsmaßnahmen beschäftigt bin, werde ich erst in zwei bis drei Monaten die ersten Einnahmen erzielen können. Sollten sie Sanktionen gegen mich verhängen, werde ich mich vor dem Sozialgericht zur Wehr setzen. Ihnen ist bekannt, dass ich in Absprache und mit Zustimmung ihrer Vorgänger erhebliche Zeit und Energie in meine geplante Selbstständigkeit investiert habe. Das werde ich nicht aufs Spiel setzen, nur um ihren Lehrgang, der für mich absolut verfehlt ist, zu füllen.

Es gibt hier Leute, die in der Lage sind meine Entwürfe zu entschärfen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#13

Beitrag von Nalani »

Aber wäre es nicht so, dass im Falle einer Selbstständigkeit die Rahmenbedingungen der Egv sich verändert haben und sie somit hinfällig ist?

Und.. Ich hab im Netz gefunden, dass eine Maßnahme über einen Zeitraum von 6 Monaten unzulässig ist. Der max Zeitraum (ü25) beträgt 8 Wochen...
Das ist doch alles eine riesen Farce
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#14

Beitrag von Nalani »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:27 Prüf das mal, 1,5 Stunden mit Bus/Bahn wäre sehr gut, denn das wäre ein Grund, die Maßnahme abzulehnen.

Ich fahre ja mit dem Auto. Je nach Verkehrsaufkommen (Bonn rein und raus) variiert es
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#15

Beitrag von Günter »

Natürlich ist es eine Farce. Wie gut sind deine Nerven? Wie ist dein Durchhaltevermögen? Traust du dir das zu?

Die Alternative ist, du gibst klein bei, die Selbstständigkeit ist zerstört und du wirst für die immer der Putzlappen sein.

Willst du das?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#16

Beitrag von Koelsch »

Nalani hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:37 Aber wäre es nicht so, dass im Falle einer Selbstständigkeit die Rahmenbedingungen der Egv sich verändert haben und sie somit hinfällig ist?

Und.. Ich hab im Netz gefunden, dass eine Maßnahme über einen Zeitraum von 6 Monaten unzulässig ist. Der max Zeitraum (ü25) beträgt 8 Wochen...
Das ist doch alles eine riesen Farce
Richtig, 6 Monate ist unzulässig. Die Dauer richtet sich nach § 45 Abs. 2 SGB III iVm § 16g SGB II

Und damit hätten wir einen Grund, die Maßnahme abzulehnen. Sieh bitte zu, dass Du vom Maßnahmeträger irgendwas bekommst, dass die Sache länger als 6 Wochen läuft
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#17

Beitrag von Nalani »

Günter hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:42 Natürlich ist es eine Farce. Wie gut sind deine Nerven? Wie ist dein Durchhaltevermögen? Traust du dir das zu?

Die Alternative ist, du gibst klein bei, die Selbstständigkeit ist zerstört und du wirst für die immer der Putzlappen sein.

Willst du das?

Ich fürchte ich muss da irgendwie durch...meine Businessunterlagen liegen beim Team für Selbstständige... Aber bevor die nicht entschieden haben, ob sie mich übernehmen, hab ich wohl kaum eine Chance.
Kürzen ist nicht.. Ich hab ein Kind mit zu versorgen und zahle meine kompletten Ausbildungen ja aus eigener Tasche... F*ck.. Das ist echt so zum... Aaaahhh
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#18

Beitrag von Nalani »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:49
Nalani hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:37 Aber wäre es nicht so, dass im Falle einer Selbstständigkeit die Rahmenbedingungen der Egv sich verändert haben und sie somit hinfällig ist?

Und.. Ich hab im Netz gefunden, dass eine Maßnahme über einen Zeitraum von 6 Monaten unzulässig ist. Der max Zeitraum (ü25) beträgt 8 Wochen...
Das ist doch alles eine riesen Farce
Richtig, 6 Monate ist unzulässig. Die Dauer richtet sich nach § 45 Abs. 2 SGB III iVm § 16g SGB II

Und damit hätten wir einen Grund, die Maßnahme abzulehnen. Sieh bitte zu, dass Du vom Maßnahmeträger irgendwas bekommst, dass die Sache länger als 6 Wochen läuft

Also wenn ich morgen den Vertrag vom Träger bekomme und dort, logischerweise der Zeitraum drin steht, dann unterschreibe ich den nicht? Hab ich dich richtig verstanden?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#19

Beitrag von Koelsch »

Richtig, und dann schreibst Du ans JC, dass Du die Maßnahme nicht antreten wirst, weil die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und dann startest Du mit der Selbstständigkeit, dazu brauchst Du nicht das ok des JC.
Möglich, dass ich in der Selbstständigenabteilung Deines JC noch bekannt bin. Ist aber schon Jahre her, dass ich dort einige Male war. Kann man aber wiederholen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#20

Beitrag von Günter »

Nalani hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:51
Günter hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:42 Natürlich ist es eine Farce. Wie gut sind deine Nerven? Wie ist dein Durchhaltevermögen? Traust du dir das zu?

Die Alternative ist, du gibst klein bei, die Selbstständigkeit ist zerstört und du wirst für die immer der Putzlappen sein.

Willst du das?

Ich fürchte ich muss da irgendwie durch...meine Businessunterlagen liegen beim Team für Selbstständige... Aber bevor die nicht entschieden haben, ob sie mich übernehmen, hab ich wohl kaum eine Chance.
Kürzen ist nicht.. Ich hab ein Kind mit zu versorgen und zahle meine kompletten Ausbildungen ja aus eigener Tasche... F*ck.. Das ist echt so zum... Aaaahhh
Wenn du jetzt nach all den Entbehrungen aufgibst, dann ist deine Selbstständigkeit für immer verspielt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#21

Beitrag von Nalani »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 20:59 Richtig, und dann schreibst Du ans JC, dass Du die Maßnahme nicht antreten wirst, weil die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und dann startest Du mit der Selbstständigkeit, dazu brauchst Du nicht das ok des JC.
Möglich, dass ich in der Selbstständigenabteilung Deines JC noch bekannt bin. Ist aber schon Jahre her, dass ich dort einige Male war. Kann man aber wiederholen.

Aber laufe ich dann nicht Gefahr, dass die mich aus lauter Niggelichkeit zunächst sanktioniert?

Und doch... Wenn ich mich mit Hilfe vom jc selbstständig machen will, brauch ich das ok aus der Abteilung.
Ich will gar keine Förderung von denen, sondern nur aus der Vermittlung raus sein. Und das geht nur über das Selbstständigenteam
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#22

Beitrag von Koelsch »

Ja, die Gefahr besteht, aber dagegen wäre dann ein Eilantrag an's SG möglich. Bei 30% ist Eilbedürftigkeit sicher gegeben.

Raus aus der Vermittlung ist eine "Kann-Leistung" des JC. Gesetzlich ist ein derartiger Anspruch nirgendwo geregelt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#23

Beitrag von Günter »

Wer hat denn den Quatsch erzählt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#24

Beitrag von Nalani »

Koelsch hat geschrieben: Mo 3. Sep 2018, 21:12 Ja, die Gefahr besteht, aber dagegen wäre dann ein Eilantrag an's SG möglich. Bei 30% ist Eilbedürftigkeit sicher gegeben.

Raus aus der Vermittlung ist eine "Kann-Leistung" des JC. Gesetzlich ist ein derartiger Anspruch nirgendwo geregelt.

Man sagte mir, wenn das Team mich übernimmt, bin ich Vollzeitselbständige und somit aus der Vermittlung raus?!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#25

Beitrag von Günter »

sondern nur aus der Vermittlung raus sein. Und das geht nur über das Selbstständigenteam

Wer hat denn den Quatsch erzählt?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“