Hallo zusammen
Zu einen Bescheid machte ich einen Widerspruch, diese reichte ich beim JC ein. Die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Ich hätte aber in diesem Widerspruch eine andere Formulierung schreiben müssen z.B. diese hier.
Dieses Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, da bereits eine Klage vor dem Sozialgericht zu diesem Rechtsproblem eingereicht wurde.
Wie kann ich das noch Nachreichen?
Ich danke Euch im Voraus.
Nachtrag zu einem Widerspruch
Re: Nachtrag zu einem Widerspruch
Ich würde schreiben:
Ich beantrage das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung im Rechtsstreit Aktenzeichen .... ruhen zu lassen.
Logo kannst du während des laufenden Verfahrens Tatsachen bzw Anträge nachreichen.
Ich beantrage das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung im Rechtsstreit Aktenzeichen .... ruhen zu lassen.
Logo kannst du während des laufenden Verfahrens Tatsachen bzw Anträge nachreichen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Nachtrag zu einem Widerspruch
Sollte im Prinzip reichen.
Aber vielleicht noch vorsichtshalber die Weiterzahlung der Leistungen fordern.
Aber vielleicht noch vorsichtshalber die Weiterzahlung der Leistungen fordern.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Nachtrag zu einem Widerspruch
Danke Euch.
Schreibe ich als Betreff: Nachtrag zum Widerspruch vom 02.10.2018
oder ??
Schreibe ich als Betreff: Nachtrag zum Widerspruch vom 02.10.2018
oder ??
Re: Nachtrag zu einem Widerspruch
Scheint mir klar zu sein um das korrekt zuzuordnen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Nachtrag zu einem Widerspruch
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?