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Re: Firmen - Ausgaben
Und Formulare haben ausgefüllt zu werden. Ein durchgestrichenes Formular wird als "Nullformular" gewertet und führt zu einer Rückforderung aller Leistungen einschliesslich Krankenkasse.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #803 hat vorige Woche einen Termin bei meiner neuen Sachbearbeiterin und wir haben uns darauf geeinigt das die Belege zu der hier veröffentlichten EKS im Januar 2019 vorgelegt werden nur zur Einsichtnahme. Und wir wollen zusammen über die Firmenausgaben dann Reden.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Olivia, es kommen harte Zeiten für Dich.
Es wird also keine Postings von PP geben bis Januar.
Sei tapfer und halte durch.
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Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Kommunikations-Störungen und Klärungen wurden schon 1981 vom Kommunikationspsychologen Friedemann Schulz von Thun in seiner Buchreihe „Miteinander-reden“ dargestellt.Peterpanik hat geschrieben: ↑Sa 15. Sep 2018, 09:49 [...] meine Sachbearbeiter reden seit 2016 ja nicht mehr mit mir [...]
Miteinander reden – so einfach, so schwierig, so hilfreich!Peterpanik hat geschrieben: ↑Di 9. Okt 2018, 17:58 [...] einen Termin bei meiner neuen Sachbearbeiterin [...] wir wollen zusammen über die Firmenausgaben dann Reden.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier mal ein Schreiben wo alle raus entnehmen können das ich nach Lösungen suche im guten :
Weise alle darauf hin das ich seit 2014 schon versuche Lösungen herbeizuführen, das Jobcenter hat ja einfach nie so richtig reagiert.
Und erst jetzt im Oktober-2018 hat meine neue Sachbearbeiterin mal reagiert und man fängt an nach Lösungen zu suchen im Jobcenter.
Weise alle darauf hin das ich seit 2014 schon versuche Lösungen herbeizuführen, das Jobcenter hat ja einfach nie so richtig reagiert.
Und erst jetzt im Oktober-2018 hat meine neue Sachbearbeiterin mal reagiert und man fängt an nach Lösungen zu suchen im Jobcenter.
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- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Dafür reicht der Steuerbescheid allein eben nicht aus, das ergibt sich ganz klar aus dem SGB II.
Also wirds wohl weitergehen. Ring frei zur nächsten Runde
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Firmen - Ausgaben
Nur dass du einen winzigen Gedankenfehler hast.
Du bist kein "Firmeninhaber" im Sinne des HGB. Deine Firma ist keine juristische Person, somit ist der "Firmeninhaber" PP als getrennte Person vom Privatmann PP nicht existent.
Du bist kein "Firmeninhaber" im Sinne des HGB. Deine Firma ist keine juristische Person, somit ist der "Firmeninhaber" PP als getrennte Person vom Privatmann PP nicht existent.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #814 ja du hast Recht bis jetzt, aber ob es wirklich so ist weiß leider noch niemand bis Heute, erst wenn das Bundesverfassungsgericht was sagt dazu wissen wir wie der Einkommensteuerbescheid wirklich zu sehen ist, und nur das Bundesverfassungsgericht kann uns allen auch
sagen ob Jobcenter den Einkommensteuerbescheid auch anerkennen müssen nach dem Artikel 3 Satz 1 des Grundgesetzes oder nicht.
Zu #815 auch du hast Recht, aber ich muss mein Gewerbe doch finanziell von meinen privat Einnamen = 416,-€ plus KDU. trennen, oder ...
sagen ob Jobcenter den Einkommensteuerbescheid auch anerkennen müssen nach dem Artikel 3 Satz 1 des Grundgesetzes oder nicht.
Zu #815 auch du hast Recht, aber ich muss mein Gewerbe doch finanziell von meinen privat Einnamen = 416,-€ plus KDU. trennen, oder ...
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Ich bin und hab in der Schule wg. Krankheit gefehlt.
Gut, zugegeben, es mangelt am Intellidingsbums.
Aber bitte, lieber Peterpanik, erklär' Du mir bitte den Zusammenhang zwischen Einkommensteuerbescheid und dem von Dir erwähnten Artikel des Grundgesetzes.
Wenn's geht, mit einfachen Worten, so dass auch ich das verstehe.
Gut, zugegeben, es mangelt am Intellidingsbums.
Aber bitte, lieber Peterpanik, erklär' Du mir bitte den Zusammenhang zwischen Einkommensteuerbescheid und dem von Dir erwähnten Artikel des Grundgesetzes.
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Re: Firmen - Ausgaben
"Die Firma" - ich meine jetzt nicht die Kölner Hip-Hop-Musikgruppe oder den Film von Regisseur war Sydney Pollack, ist, wie schon unter #815 @Günter anführt, ein ins Handelsregister eingetragener Name eines Unternehmens.
Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe und Synonyme dazu gerne (aus purer Unwissenheit) vereinheitlicht, in den rechts- und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch unterschieden.
Nach außen hin hört sich "Firmeninhaber" nach mehr an. Aber wenn ich jahrelang ständig am Existenzminimum herum krebse, sehe ich diese Selbstständigkeit nicht als echte Alternative, es besser zu machen als meine Chefs und das zu verdienen, was meine Arbeit wert ist.
Wenn ich hier immer wieder lese, dass die meisten Selbständigen mit Grundsicherung sich scheuen, ihren "Status" möglichen Kunden zu offenbaren, zeigt auch, wie sich diesen Menschen fühlen.
Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe und Synonyme dazu gerne (aus purer Unwissenheit) vereinheitlicht, in den rechts- und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch unterschieden.
Nach außen hin hört sich "Firmeninhaber" nach mehr an. Aber wenn ich jahrelang ständig am Existenzminimum herum krebse, sehe ich diese Selbstständigkeit nicht als echte Alternative, es besser zu machen als meine Chefs und das zu verdienen, was meine Arbeit wert ist.
Wenn ich hier immer wieder lese, dass die meisten Selbständigen mit Grundsicherung sich scheuen, ihren "Status" möglichen Kunden zu offenbaren, zeigt auch, wie sich diesen Menschen fühlen.
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Re: Firmen - Ausgaben
zu #817 einfach Marsu, den Einkommensteuerbescheid erhalten alle die Bürger vom Finanzamt die dort ihre Steuerformular einreichen, oder ... , und alle die so einen Einkommensteuerbescheid erhalten können ihn bei anderen Behörden vorlegen nach Artikel 3 Satz 1 GG, oder ... , nur für Hartz 4 er soll der Artikel 3 Satz 1 GG nicht gelten, oder ... , und genau das ist ja der Verstoß des Jobcenters gegen das Grundgesetz.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 10. Okt 2018, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Ist es nicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Steuerrecht für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens gem. SGB II nicht anwendbar ist.
Dann kannst du ja auch sagen das Bürger mit keinem oder geringen Einkommen ALG II erhalten, Millionäre aber nicht ist ein Verstoß gegen das GG. Gleiches Recht für alle.
Dann kannst du ja auch sagen das Bürger mit keinem oder geringen Einkommen ALG II erhalten, Millionäre aber nicht ist ein Verstoß gegen das GG. Gleiches Recht für alle.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #820 es ist nur eine Verordnung für die Berechnung also zum prüfen von Firmenausgaben und die beruht auf einen fragwürdigen Gesetz, und genau deshalb hat jeder Hartz 4 er das Recht diese Verordnung überprüfen zu lassen durch das Bundesverfassungsgericht auf Vereinbarkeit mit Artikel 3 Satz 1 des Grundgesetzes, und wenn den das oberste Gericht irgendwann mal was entscheidet ist es so, bis es aber soweit ist sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Verordnung immer gerechtfertigt. Verweise mal auf die Angängige-klage wegen den Sanktionen.
Re: Firmen - Ausgaben
Nö, den Einkommensteuerbescheid erhalten alle die Bürger vom Finanzamt, die, abhängig von der Art ihrer Einkünfte entsprechend (ausgefüllte) Steuerformulare, einreicht haben.Peterpanik hat geschrieben: ↑Mi 10. Okt 2018, 11:56 ... den Einkommensteuerbescheid erhalten alle die Bürger vom Finanzamt die dort Einkommensteuerbescheide einreichen ...
Für Kleinunternehmer und Freiberufler bietet sich Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) als eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung an. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Dem Selbständigen ohne ergänzende Grundsicherung gestattet der Gesetzgeber mit der EÜR vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um sein zu versteuerndes Einkommen zu mindern. Was ich normalerweise da alles an "Werbungskosten" rein packen kann will das SGB II verhindern. Der Luxusschlitten vor dem Jobcenter oder ein Geschäftsessen als "wichtige" Ausgabe passt nicht zur angemessene Lebensart eines Hartz4ler. Deswegen haben wir ja ständig die Querelen bezüglich 'notwendig und angemessene' Ausgaben. Ober will uns 'normale' erwerbsfähige Leistungsberechtigte der Gesetzgeber gar nur vor ungleicher Behandlung "schützen"?
Re: Firmen - Ausgaben
Essen gehen und Geschenke machen hat das Jobcenter verboten. Dazu musste eine entsprechende Erklärung bei Beginn des Selbständigkeit unterzeichnet werden. Wäre die Erklärung nicht unterzeichnet worden, wäre eine Vermittlung in SV-pflichtige Arbeitsplätze erfolgt, so der damalige Sachbearbeiter.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #822 du hast recht, habe es oben bei mir geändert, und weil Sachbearbeiter ständig was erfinden beim Jobcenter existiert der Streit nur.
Wenn Sachbearbeiter die Realität berücksichtigen müssten wäre alles einfacher für die Gewerbetreibende, aber ob wir das noch erleben ?
Zu #823 so was kenne ich auch nicht und so was würde ich nie unterschreiben.
Wenn Sachbearbeiter die Realität berücksichtigen müssten wäre alles einfacher für die Gewerbetreibende, aber ob wir das noch erleben ?
Zu #823 so was kenne ich auch nicht und so was würde ich nie unterschreiben.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
@ PP: wo genau steht:
"....alle die so einen Einkommensteuerbescheid erhalten können ihn bei anderen Behörden vorlegen nach Artikel 3 Satz 1 GG ..."
In welchem Gesetz, Verordnung, ....?
Da hab ich jedenfalls nichts gefunden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... renderHelp
Nachtrag:
Wo ich was mit "Einkommensteuerbescheid" und Art. 3 GG gefunden habe, ist dieses hier: Seite 3, Punkt 14 (Numerierung links vom Text)
Das aber hat nichts mit der "Vorlage bei anderen Behörden" zu tun.
"....alle die so einen Einkommensteuerbescheid erhalten können ihn bei anderen Behörden vorlegen nach Artikel 3 Satz 1 GG ..."
In welchem Gesetz, Verordnung, ....?
Da hab ich jedenfalls nichts gefunden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... renderHelp
Nachtrag:
Wo ich was mit "Einkommensteuerbescheid" und Art. 3 GG gefunden habe, ist dieses hier: Seite 3, Punkt 14 (Numerierung links vom Text)
Das aber hat nichts mit der "Vorlage bei anderen Behörden" zu tun.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #825 Marsu ob es wo steht weiß ich nicht, aber wenn ein Bürger was bei einer Behörde vorlegt wird es anerkannt, Beispiel ein Vater legt seinen Einkommensteuerbescheid im Rathaus vor weil er sein Kind im Kindergarten anmelden will dann reicht der Bescheid der Behörde um die Kosten festzusetzen die der Vater dann im Monat zahlen muss für den Kindergarten.
Und nun zum Jobcenter, auch das Jobcenter erkennt grundsätzlich Bescheide anderer Behörden an, zum Beispiel werden Kindergeldbescheide von der Behörde - Arbeitsamt immer schon anerkannt , es werden immer schon Rentenbescheide von der zuständigen Behörde anerkannt und Schwerbehindertenausweise werde immer von der zuständigen Behörde anerkannt und nun frage dich auch einfach mal warum sie keine Einkommensteuerbescheid anerkennen. Diese Behörde - Jobcenter misst mit zweierlei Maß denn manche Bescheide erkennt sie an und manche nicht, das darf sie nicht, denn durch Anerkennung mancher Bescheide und anderer nicht verstößt die Behörde bewusst gegen Artikel 3 Satz 1 GG.
Und nun zum Jobcenter, auch das Jobcenter erkennt grundsätzlich Bescheide anderer Behörden an, zum Beispiel werden Kindergeldbescheide von der Behörde - Arbeitsamt immer schon anerkannt , es werden immer schon Rentenbescheide von der zuständigen Behörde anerkannt und Schwerbehindertenausweise werde immer von der zuständigen Behörde anerkannt und nun frage dich auch einfach mal warum sie keine Einkommensteuerbescheid anerkennen. Diese Behörde - Jobcenter misst mit zweierlei Maß denn manche Bescheide erkennt sie an und manche nicht, das darf sie nicht, denn durch Anerkennung mancher Bescheide und anderer nicht verstößt die Behörde bewusst gegen Artikel 3 Satz 1 GG.
Re: Firmen - Ausgaben
Und wo steht, dass das JC die Steuerbescheide nicht anerkennt? Die werden voll anerkannt, sind aber für die Berechnung des ALG II nicht relevant.
Ein Steuerbescheid gibt Auskunft über Steuerschuld oder Guthaben. Das hat nix mit dem Rechtsanspruch auf Berechnung des Existenzminimums für die Grundsicherung zu tun. Das ist nicht angenehm, aber rechtmäßig.
Ein Steuerbescheid gibt Auskunft über Steuerschuld oder Guthaben. Das hat nix mit dem Rechtsanspruch auf Berechnung des Existenzminimums für die Grundsicherung zu tun. Das ist nicht angenehm, aber rechtmäßig.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #827 Günter ist so nicht ganz richtig, da zu bei meiner Verhandlung am 10.09.2018 im SG hat die Richterin auch festgestellt nach dem sie verschiedene Firmenausgaben aus 2015 überprüft hat, das alle meine Firmenausgaben notwendig und berechtigt waren in 2015 und also mit dem Einkommensteuerbescheid-2015 übereinstimmen, und warum niemand beim Jobcenter bzw. beim SG den Bescheid jetzt anerkennt weiß ich nicht.
Ich vermute das es interne mündliche Anweisungen gibt bei diesen Behörden die sie schön unter der Decke halten oder es ist politisch so gewollt.
Und noch da zu, weil nun eine Richterin festgestellt hat das ich alle meine Firmenausgaben erklären kann, fängt das Jobcenter mit umdenken an.
Ich vermute das es interne mündliche Anweisungen gibt bei diesen Behörden die sie schön unter der Decke halten oder es ist politisch so gewollt.
Und noch da zu, weil nun eine Richterin festgestellt hat das ich alle meine Firmenausgaben erklären kann, fängt das Jobcenter mit umdenken an.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Mal abgesehen davon, dass sich Art. 3 GG mit Menschen befaßt und nicht mit Sachen, Dokumenten oder gar explizit mit Steuerbescheiden, hast Du denn einen Bescheid, ein Schreiben, vom JC vorliegen, wo sinngemäß drinnesteht:
Wir, das JC von Buxtehude (oder wo auch immer) erkennen den von Ihnen vorgelegten Steuerbescheid des Finanzamtes Tutenhausen aus dem Jahre 20xx nicht an.
Weil ..... und wir verweisen auf Art. xxx GG.
Oder irgendein anderes Gesetz, Verordnung....
Hast Du sowas?
Wir, das JC von Buxtehude (oder wo auch immer) erkennen den von Ihnen vorgelegten Steuerbescheid des Finanzamtes Tutenhausen aus dem Jahre 20xx nicht an.
Weil ..... und wir verweisen auf Art. xxx GG.
Oder irgendein anderes Gesetz, Verordnung....
Hast Du sowas?
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #829 Marsu so was habe ich auch, hier :
Habe schon Widerspruch eingelegt, werde ihn gleich einstellen hier.
Habe schon Widerspruch eingelegt, werde ihn gleich einstellen hier.
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Re: Firmen - Ausgaben
Marsu hier der Widerspruch von mir :
Hinweis mit, siehe Anlage, ist das Protokoll (dort Seite 2 gemeint) meiner Verhandlung - 10.09.2018 gemeint das hier Veröffentlicht ist.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.