Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#801

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 10. Okt 2018, 17:04 Zu #827 Günter ist so nicht ganz richtig, da zu bei meiner Verhandlung am 10.09.2018 im SG hat die Richterin auch festgestellt nach dem sie verschiedene Firmenausgaben aus 2015 überprüft hat, das alle meine Firmenausgaben notwendig und berechtigt waren in 2015 und also mit dem Einkommensteuerbescheid-2015 übereinstimmen, und warum niemand beim Jobcenter bzw. beim SG den Bescheid jetzt anerkennt weiß ich nicht.

Ich vermute das es interne mündliche Anweisungen gibt bei diesen Behörden die sie schön unter der Decke halten oder es ist politisch so gewollt.
Und noch da zu, weil nun eine Richterin festgestellt hat das ich alle meine Firmenausgaben erklären kann, fängt das Jobcenter mit umdenken an.
Davon hab ich nichts gelesen so weit ich mich erinnere. Ich hab gelesen, Du hättest vorgetragemn dass Deine Ausgaben notwendig waren. Eine Wertung des Gerichts lese ich nicht, das scheint mir mal wieder hochgradiges Wunschdenken zu sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#802

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch alles was Mündlich besprochen wurde in der Verhandlung - 10.09.18 mit der Richterin steht nicht im Protokoll aber mein Beistand hat es gehört. Darum wehre es sehr wichtig gewesen wenn ein paar Zuschauer da gewesen wären, da war leider aber nur ein Zuschauer.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 10. Okt 2018, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#803

Beitrag von marsupilami »

@ PP: zu 70. nicht nur die 3 ersten Absätze auf Seite 2 anstreichen sondern auch den letzten Absatz auf Seite 1 lesen und verstehen!!

zu 70.0: jetzt wirst Du aber albern!
Das JC kann und darf keine "Zeugen" vernehmen!!
Und die Richterin wird sowohl Dir als auch dem JC was husten, wenn die aufgrund Deines Widerspruches als Zeuge geladen wird!!

Mir fällt nur noch ein:


insbesondere ab 01:41
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#804

Beitrag von Koelsch »

Eigenartig, sehr eigenartig, dass Du bei solch einer klaren, eindeutigen "Feststellung" der Richterin nicht darauf bestehst, das genau die in's Protokoll kommt. Die hat Dir doch das Protokoll vorgespielt und gefragt, ob Du einverstanden bist. Und da hast Du dann, ich wähle mal das Wort "brav" und nicht das andere kurze Wort mit "b" am Anfang gesagt, ja, das ist ok.

Nur mal so off-topic: Sagt Dir das Wort Eigentor irgendwas :unschuld: :unschuld:
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Re: Firmen - Ausgaben

#805

Beitrag von Peterpanik »

Marsu das sie das nicht tun weiß ich selbst, aber es gibt noch einen Zeugen in der Sache nämlich mein Beistand der am 10.09.18 da bei war.

Koelsch ich und mein Beistand wollten es aber die Richterin tat es leider aber nicht.

Wenn was passiert werde ich weiter berichten hier.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#806

Beitrag von Olivia »

Was nicht im Protokoll steht, ist irrelevant.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#807

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 10. Okt 2018, 20:26

Koelsch ich und mein Beistand wollten es aber die Richterin tat es leider aber nicht.

Sorry, aber anscheinend hat die Richterin Dich gut durchschaut - in den durchaus vorhandenen Fällen, in denen ich mit einem Protokoll nicht einverstanden war, wurde dann erneut "verhandelt" bis es stimmte. Ich bin doch nicht so grenzenlos blöd und lass was mit meiner Zustimmung in einem Gerichtsprotokoll veramtlichen. :arge:
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Re: Firmen - Ausgaben

#808

Beitrag von Olivia »

:arge: :arge: :arge:
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#809

Beitrag von Günter »

Manchmal, nee eigentlich immer, denke ich, du bist alle 4 Daltons in einer Person



Bild
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#810

Beitrag von Peterpanik »

Will mal eine interessante Antwort vom Jobcenter hier einstellen :
70.1 neue Antwort.pdf

Und Kämpfen lohnt sich, denn alle Rückforderungen (von über 10000,-€ seit 2015) sind nicht rechtskräftig bis Heute.
Werde da es mir erlaubt wurde im Schreiben wieder Widerspruch einlegen beim Jobcenter und das in den nächsten Tagen.
Da zu noch, bis heute habe ich keine der vier im Protokoll vorab erwähnten Urteile im Original mit der Urteilsbegründung erhalten.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#811

Beitrag von Günter »

Und was interpretierst du in das Schreiben?

Ich lese da Ü-Antrag geht nicht, weil die Bescheide nicht rechtskräftig sind.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#812

Beitrag von Peterpanik »

Günter kann ich dir sagen nichts,
aber seit 2015 fordert das Inkasso aus Gelsenkirchen schon Geld von mir zurück und erst seit 11.10.2018 steht fest das für die Forderungen keine Rechtsgrundlage besteht, das Heißt doch das das Jobcenter bzw. das Inkasso seit Jahren von mir Geld forderte ohne einen korrekten Bescheid.

Das Beweist doch auch das Jobcenter ihre Kunden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel unter Druck setzen, und nicht jeder hält
das über Jahre aus. Viele Kunden erkennen dann lieber was an und zahlen an das Jobcenter was zurück, um diesen Druck zu entgehen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#813

Beitrag von Koelsch »

Nu ja, ich les was anderes, genau wie Günter, aber das kennen wir ja schon
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Re: Firmen - Ausgaben

#814

Beitrag von friys »

Eine andere Art von Exit-Strategie ...
Peterpanik hat geschrieben: Sa 13. Okt 2018, 13:09 Und Kämpfen lohnt sich, denn alle Rückforderungen (von über 10000,-€ seit 2015) sind nicht rechtskräftig bis Heute.
Peterpanik hat geschrieben: Di 5. Jun 2018, 11:43 ... wenn ich Rente kriege gehts mir gut
Peterpanik hat geschrieben: So 20. Mai 2018, 16:32 ... dann können sie machen was sie wollen. So ist die Realität und die Zeit läuft für mich.
:pssst: Nur noch 34 Monate durchhalten ...
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#815

Beitrag von Koelsch »

Wenn er aber GruSi bekommen sollte, dürfte der § 51 Abs. 2 SGB I durchaus interessant sein :unschuld:
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Re: Firmen - Ausgaben

#816

Beitrag von Günter »

friys hat geschrieben: Sa 13. Okt 2018, 15:13 :pssst: Nur noch 34 Monate durchhalten ...

Wir? :ohnmacht:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#817

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 13. Okt 2018, 16:15 Wenn er aber GruSi bekommen sollte, dürfte der § 51 Abs. 2 SGB I durchaus interessant sein :unschuld:
50% der Ansprüche werden aufgerechnet? Das ist heftig.
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Re: Firmen - Ausgaben

#818

Beitrag von kleinchaos »

... und dann kommt immer noch das Inkasso ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#819

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?
Aufrechnung und Inkasso?

Dann sind wir doch wieder auf Anfang: Geld kann man doch nicht 2mal ausgeben!
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#820

Beitrag von Günter »

Endlich hat das mal jemand begriffen. :bravo: PP hat den ersten User bekehrt.
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Re: Firmen - Ausgaben

#821

Beitrag von Koelsch »

Das ist nicht so. Beim § 51 SGB I gibt es ja nicht die 3 Jahresgrenze des § 43 Abs. 4 SGB II.

Heißt im Klartext, PP ist bis zur Löffelabgabe auf reine Bedarfsdeckung begrenzt. Sollte er was dazu verdienen, dann gibt's keine Freibeträge oder so, es geht alles an's JC.

Bekäme er 'ne dicke Rente, dann wird JC eben in die Rente pfänden, bis runter zum Bedarf.
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Re: Firmen - Ausgaben

#822

Beitrag von tigerlaw »

§ 51 II SGB I (i.V. mit § 52 SGB I !!) ist etwas komplizierter:

Folgende theoretischen Werte:

SGB-XII-Bedarf (incl. KdU) sei 850,00 €

Drei Alternativen gibt es dann:

1. Rente ist kleiner als 850,00 € --> DRV knappst nix ab
2. Rente ist großer als 1.700,00 € --> DRV knappst halbe Rente ab
3. SGB-XII-Bedarf < Rente < 1.700,00 € --> DRV knappst die Differenz zwischen Rente und 850,00 € ab
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#823

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw danke für deine Auskunft und nur die Nr. 1 von dir passt auf mich, also kriegt niemand was wenn Ich in Rente gehe von mir.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#824

Beitrag von Koelsch »

Außer Du meinst, zur GruSi oder Rente was dazu verdienen zu müssen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#825

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch wenn ich mit meinen Gewerbe dann was da zu verdiene,
würde nach Abzug meiner Firmenausgaben für die Nichts übrigbleiben,
oder denkst etwa ich teile mit dem zuständigen Amt auch nur einen Euro.
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