Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Tierheilpraxis
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Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#1

Beitrag von Tierheilpraxis »

Hallo meine Lieben,

ich habe mal wieder Fragen an die Profis unter euch. Bis jetzt war ich eigentlich immer eine "brave" ALG2 Bezieher,in die sich kooperativ gezeigt hat. Allerdings geht mir das Jobcenter inzwischen gewaltig auf den Keks, um es mal salopp zu sagen.

Ich habe seit 2015 ein Gewerbe angemeldet. Richtig tätig diesbezüglich bin ich eigentlich erst seit Mai diesen Jahres. Davor habe ich mich noch in Ausbildung befunden, einen Maßnahme des Jobcenters besucht und allgemeine vorbereitende Tätigkeiten (wie Homepage erstellen, Werbemaßnahmen, Recherchen und und und) und Weiterbildung gemacht. All das habe ich in Eigenleistung erbracht, was natürlich unheimlich viel Zeit in Anspruch genommen hat, da ich mir etliches einfach erst mal aneignen musste. Außerdem habe ich mich parallel auf einen Nebenjob beworben. In der EGV war ein 450,- Euro Job vereinbart, ich habe aber einen sozialversicherungspflichtigen Midijob gefunden. Sprich ich arbeite 14,5 Stunden die Woche abhängig beschäftigt, die sich auf drei Tage verteilen. Außerdem übernehme ich bei Bedarf Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Die restliche Zeit nutze ich für meine Selbständigkeit.

Leider hat sich meine Kollegin im Sommer das Bein gebrochen, so dass in dieser Zeit täglich im Büro gearbeitet habe und mehr als meine 14,5 Stunden. Priorität hatte tatsächlich mein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Ich mag den Job, das Team ist toll und ich werde dort wirklich geschätzt. Aber natürlich hat meine Selbständigkeit darunter gelitten. Ende vom Lied, das Jobcenter will das ich mich auf eine Vollzeitstelle bewerbe. Ich will aber unter keinen Umständen weder meine Selbständigkeit noch meinen derzeitigen Job aufgeben. Im Übrigen übernimmt das JC nur noch einen geringen Teil, den Rest finanziere ich alles selbst.

Im letzten Termin wollte die SB mich zu Bewerbungen verpflichten. Sie kommt in zwei Wochen zu einem Ortstermin in meine Praxis und will eine neue EGV mit mir besprechen. Allerdings habe ich heute schon mal einen Bewerbungsvorschlag für eine Vollzeitstelle erhalten. Ich kann aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitstelle annehmen. Ich habe nämlich meinen letzten Job aus genau solchen Gründen im gegenseitigem Einvernehmen mit meinem Arbeitgeber aufgegeben. Das war ein Job in dem ich für 30 Wochenstunden gut 3500,- Euro verdient habe. Wahnsinnig viel Geld aber leider auf Kosten meiner Gesundheit. Hätte ich ja bei dem Gehalt nicht gemacht, wenn es nicht notwendig gewesen wäre. Das kann und will ich nicht mehr. Das weiß meine SB auch. Nicht zuletzt durch die viele Vertretungsarbeit war ich im Sommer gesundheitlich erneut angeschlagen. Ich brauche einfach ein Stück Flexibilität, sonst klappt das nicht :-(

Aber dem JC kann man es scheinbar nicht recht machen. Ich hab sogar nen besseren Job als vereinbart und das reicht immer noch nicht. Die Zeit die ich brauche um die Praxis so richtig ins Laufen zu bringen, wollen sie mir offensichtlich auch nicht geben, also habe ich jetzt auch keine Lust mehr kooperativ zu sein. Ich bin so verärgert, dass ich gerade schon dabei bin zu recherchieren, wie ich die SB jetzt ein bisschen ärgern kann. Bewerbungskosten beantragen und die EGV nicht unterschreiben. Was fällt euch denn noch so alles ein, um die Dame, die ich eigentlich mag, ein bisschen zu nerven?

Das nächste was ich mir zulege ist ein Sozialrechtskommentar. Wisst ihr welcher da empfehlenswert ist? Ich dachte ja immer ich habe meine BR Zeiten hinter mir, aber ok scheinbar nicht. Dann halt jetzt SGB statt Arbeitsrecht.

In diesem Sinne ein wunderschönes Wochenende euch allen :-)
Olivia
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#2

Beitrag von Olivia »

Tierheilpraxis hat geschrieben: Sa 10. Nov 2018, 21:56 meine SB kommt in zwei Wochen zu einem Ortstermin in meine Praxis und will eine neue EGV mit mir besprechen

Ich bin so verärgert, dass ich gerade schon dabei bin zu recherchieren, wie ich die SB jetzt ein bisschen ärgern kann
Wenn Du die SB ärgern willst: hast Du schon mal daran gedacht, ihr den Zutritt zu verwehren? Du bist doch nicht verpflichtet, die SB an Deinem Arbeitsplatz zu empfangen!
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#3

Beitrag von Koelsch »

Erst mal eine kurze Nachfrage: Hat sich hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=22710 was getan?

Sozialrechtskommentar - hast Du Dich da mal nach den Preisen erkundigt? Ich würde da eher mal gucken, ob z.B. die Stadtbücherei nicht so was im Angebot hat.

Gibt es zu den gesundheitlichen Einschränkungen was "ärztliches" also z.B. ein Attest des Hausarztes. Wenn ja, leg das SB vor und dann schaun mer mal.
Wenn nein, begründe ihm genau mit diesem Argument, warum mehr "regelmäßige" Arbeit nicht drin ist. Dann muss SB ggf. den medizinischen Dienst einschalten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#4

Beitrag von Tierheilpraxis »

Siehste da bin ich noch gar nicht drauf gekommen. Ich bin ja in dem Spezialtrupp für Selbständige und da ist eine Betriebsbesichtigung scheinbar üblich. Aber du hast recht, wo steht denn, dass ich sie da rein lassen muss. Mal schauen, wie sie reagiert wenn ich ihr sage der Termin soll bei ihr im Büro stattfinden.
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#5

Beitrag von Koelsch »

Lies dazu mal https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... 8.2010.pdf ab Randnummer 6.16

und auch mal hier - https://harald-thome.de/fa/harald-thome ... pdf_1_.pdf ab unten Seite 3. Frag SB'chen mal, welche Verdachtsmomente auf Leistungsbetrug er/sie bei Dir denn vermutet
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#6

Beitrag von Olivia »

Tierheilpraxis hat geschrieben: Sa 10. Nov 2018, 22:14 Ich bin ja in dem Spezialtrupp für Selbständige und da ist eine Betriebsbesichtigung scheinbar üblich
Denkbar wäre, dass man Dich dann ins Team für die Vermittlung in SV-Arbeitsplätze umsetzt.
Aber du hast recht, wo steht denn, dass ich sie da rein lassen muss.
In den FH steht:
Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz hat die betroffene Person das Recht, dem Außendienst den Zutritt zu ihrer Wohnung zu verweigern; über dieses Recht und die Folgen der Verweigerung ist sie zu belehren. Die betroffene Person darf nicht durch Vorspiegeln falscher Tatsachen unter Druck gesetzt werden. Sie entscheidet selbständig, ob sie dem Außendienst Zutritt gewährt oder nicht.

In den Schutzbereich des Artikels 13 Grundgesetz fallen in eingeschränktem Umfang auch Betriebs- und Geschäftsräume, insbesondere soweit diese nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich kann daher auch hier nicht gegen den Willen der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers ein Zutritt erfolgen; dies gilt auch dann, wenn ein nach § 64 Abs. 1 i. V. m. § 319 Abs. 1 Satz 1 SGB III verlangter Zutritt verweigert wird.

Im Regelfall ist ein Hausbesuch in Geschäfts- oder Betriebsräumen einer leistungsberechtigten Person jedoch schon deshalb nicht erforderlich und somit ausgeschlossen, weil hinsichtlich der Aufklärung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfangreiche Mitwirkungspflichten bestehen, die gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I auch die Vorlage entsprechender Beweisurkunden umfassen.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015894.pdf
Mal schauen, wie sie reagiert wenn ich ihr sage der Termin soll bei ihr im Büro stattfinden.
Das solltest Du besser schriftlich regeln. Sag den Ortstermin unter Hinweis auf die Regelung in den Fachlichen Weisungen ab.
Tierheilpraxis
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#7

Beitrag von Tierheilpraxis »

Vielen lieben Dank für die rechtlichen Hinweise. Da werde ich ihr ne nette Mail dazu schreiben. Scheinbar wird sie auch ganz schön unter Druck gesetzt, weil das letzte Mal noch eine andere Person anwesend war, aber das soll ja nicht mein Problem sein. Ich mag einfach nicht mehr. Mich nervt ja eh der ganze EKS Aufwand schon, aber wenn sie es nicht anders wollen, dann halt jetzt richtig. :-)
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#8

Beitrag von Olivia »

Tierheilpraxis hat geschrieben: Sa 10. Nov 2018, 22:36 Da werde ich ihr ne nette Mail dazu schreiben
Du könntest die SB schriftlich auffordern, Deine Mailadresse und Telefonnummer aus dem System zu löschen. Sie soll mit Dir nur noch auf dem Postweg kommunzieren. Die Angabe einer Mailadresse und Telefonnummer ist freiwillig und kann zurückgezogen werden. Du kannst auch einen Hinweis auf die DSGVO geben und die Datenschutzbehörden informieren, wenn Dir entgegen Deinem Wunsch weiter gemailt wird.
Tierheilpraxis
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#9

Beitrag von Tierheilpraxis »

:-) auch ne nette Idee. Ich lese gerade zum Thema Bewerbung. Muss ich ja wohl machen, in der Hoffnung mein Arbeitszeugnis schreckt schon ab. Da steht nämlich zwischen den Zeilen drin, das ich Betriebsrat und sehr unangenehm war. Deshalb denke ich, da kommen sicherlich von den großen Firmen die sich auskennen immer gleich Ablehnungen. Bei den kleinen muss ich mir was einfallen lassen. Habe gerade was von einem Disclaimer gelesen, der Datenweitergabe unter Strafe stellt. Dann kann die SB anfragen, aber im Falle, dass da irgendeiner was weiter gibt, gibt es dann halt ne Strafanzeige. Da muss ich mal noch recherchieren zu. Eigentlich nervt mich dieses Gedöns ja, aber irgendwann reicht es einfach und dann kann ich auch sehr ungemütlich werden.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#10

Beitrag von Olivia »

Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Mit der Aufforderung zur Löschung der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse widerrufen Sie die jobcenterinterne Nutzung.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... 378199.pdf
Ich lese gerade zum Thema Bewerbung. Muss ich ja wohl machen
Das kommt darauf an. Wenn Du in Vollzeit selbständig tätig bist und die Bewerbungen Deine selbständige Tätigkeitsausübung stören, hast Du ein Anrecht auf Ermessensausübung des Jobcenters. Dieses muss dann ermitteln, inwieweit die angestrebte Tätigkeit die Bedürftigkeit senkt und dieses Ziel darf nicht durch gleichzeitige Bewerbungen auf andere Jobs konterkariert werden.

Als erstes muss gegen eine etwaige Verpflichtung zu Bewerbungen widersprochen werden. Deshalb sollte eine vorgelegte EGV auch nicht sofort unterschrieben, sondern erstmal zur Prüfung mitgenommen werden. Du kannst sie hier hochladen und wir schauen dann mal drüber. Die EGV kann auch als Verwaltungsakt kommen, gegen den Du dann in Widerspruch gehst.

Den Bewerbungsverpflichtungen sollte schon aus dem Grund widersprochen werden, weil Du gesundheitlich nicht in der Lage dazu bist. Im Zweifelsfall wird sich das Sozialgericht mit der Bewerbungsauflage und der Zahl der mindestens erforderlichen monatlichen Bewerbungen auseinandersetzen.
Zuletzt geändert von Olivia am Sa 10. Nov 2018, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#11

Beitrag von Günter »

Sehr genervte SB,

da ihre ständigen Besuche in meinen Geschäftsräumen weder vom Gesetz gedeckt sind, sondern geschäftsschädigend sind und mich außerdem an meiner Arbeit hindern, erteile ich ihnen für die Zukunft Hausverbot und werde weitere Besuche durch Sie oder andere Mitarbeiter des JC als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgen lassen, Mit Hinweis auf die einschlägigen Paragraphen des SGB X und die DSGVO fordere ich sie weiterhin auf, sämtliche Telefonnummern und E-Mail Adressen aus ihrem System und den Akten zu löschen. Diese Löschung ist schriftlich zu bestätigen und wird gegebenenfalls durch Akteneinsicht überprüft werden.

Desweiteren fordere ich sie auf, von weiteren Vermittlungsvorschlägen auf Vollzeitjobs Abstand zu nehmen. Ihnen ist sowohl meine gesundheitliche Situation als auch der Aufbau meiner Selbstständigkeit bekannt.

Ihr permanenter unangemessener Druck stellt in meiner Situation schon fast den Tatbestand der versuchten Körperverletzung dar. Ich werde mich notfalls strafrechtlich zur Wehr setzen.

Mit freundlichen lmaA .....
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Tierheilpraxis
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#12

Beitrag von Tierheilpraxis »

Ihr seid echt klasse :-) Ja, ich hab mich jetzt ein Jahr lang wirklich brav verhalten, aber jetzt ist Zeit dann doch mal mein inneres Arschloch rauszulassen (sorry für die Ausdrucksweise). Ich habe heute stundenlang recherchiert und dank euch einige richtig gute Möglichkeiten rausgefunden, der guten jetzt dann auch mal auf den Keks zu gehen. Beim letzten Mal war ich leider gesundheitlich so angeschlagen, dass ich ihr nicht wirklich Kontra geben konnte. Passiert mir nicht mehr. Das nächste mal, wenn ich mich nicht gut fühle melde ich mich krank! Dann muss sie halt den Termin verschieben. Ich wünsche euch ne gute Nacht :-)
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marsupilami
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#13

Beitrag von marsupilami »

Tierheilpraxis hat geschrieben: Sa 10. Nov 2018, 21:56 ...
...
Das nächste was ich mir zulege ist ein Sozialrechtskommentar. Wisst ihr welcher da empfehlenswert ist? Ich dachte ja immer ich habe meine BR Zeiten hinter mir, aber ok scheinbar nicht. Dann halt jetzt SGB statt Arbeitsrecht.
...
Auf der Startseite von Tacheles links, da gibt es ein Angebot vom Tacheles Verein
"Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z"

Den kann man/vrau dann hier
http://www.dvs-buch.de/?buch=1

bestellen.
Das ist auch preislich durchaus akzeptabel um nicht zu sagen "den Lebenshaltungskosten eines ALG-II-Empfängers angepasst".

Ebenfalls auf der Startseite links oben kann man die Folien herunterladen.
Die sind immer ganz gut für einen Einstieg und Überblick über die Systematik.

Ansonsten ist der Nomos-Verlag gut sortiert.
Aber der hat dann eben Fachbuch-Preise.

"Handbuch Sozialrechtsberatung" von Fasselt / Schellhorn gibt's hier:
http://web.inxmail.com/beck/newsletter_ ... &c=display - bischen nach unten scrollen.

Auch hier gibt es eine ganz gute Auswahl.
https://www.buecher.de/rubrik/fachbuech ... /02391005/
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Günter
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#14

Beitrag von Günter »

Ich versuche mal eine entschärfte Version

Sehr verquere ...,

Sie haben in den letzten Monaten mehrfach meine Geschäftsräume aufgesucht um unangemessenen Druck auf mich aufzubauen. Weder die Frequenz ihrer Besuche, noch das Eindringen in meine Geschäftsräume sind gesetzlich gedeckt. Sie versuchen mich bei der Ausübung meiner geschäftlichen Tätigkeit zu behindern, der ständige Besuch einer Mitarbeiterin des JC ist für mich auch geschäftsschädigend.

Daher bin ich zum Selbstschutz gezwungen Ihnen und allen anderen Mitarbeitern des JC Hausverbot zu erteilen. Bei Zuwiderhandlungen werde ich die Polizei rufen und Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen.

Weiter Kontakte zwischen uns werden in Zukunft nur noch schriftlich per Post erfolgen. Ich fordere sie daher auf, sämtliche E-Mail Adressen und Telefonnummern gem. den einschl. Bestimmungen des SGB und der DSGVO aus ihrem System und den Akten zu löschen. Diese Löschung ist schriftlich zu bestätigen und wird gegebenenfalls durch Akteneinsicht überprüft werden.

Desweiteren fordere ich sie auf, von weiteren Vermittlungsvorschlägen auf Vollzeitjobs Abstand zu nehmen. Ihnen ist sowohl meine gesundheitliche Situation als auch der Aufbau meiner Selbstständigkeit sowie mein Midi-Job bekannt.

Ihr permanenter unangemessener Druck stellt in meiner Situation schon fast den Tatbestand der versuchten Körperverletzung dar. Ich werde mich notfalls strafrechtlich zur Wehr setzen. Zumal sie mit allen Mitteln versuchen meine Selbstständigkeit in geschäftsschädigender Weise zu torpedieren. Das verstößt gegen die grundgesetzlich garantierte Berufs- und Gewerbefreiheit.

Mit unfreundlichen ...



Ich denke das ist als Warnschuss ausreichend, falls nötig muss dann noch der Scharfschütze gezielt auf die Schwachstellen feuern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#15

Beitrag von Tierheilpraxis »

Vielen lieben Dank für die Links :-)

Mir ist eben in meiner aktuellen EGV aufgefallen, dass ich darin den Besuch der Betriebsstätte vereinbart habe. Leider war ich an dem Termin nicht ganz auf der Höhe (krankheitsbedingt), sonst hätte ich ihr da schon gesagt, ich unterschreibe nicht. Aber, aus Fehlern wird man klug. Ich lade euch das Ding mal hoch. Vielleicht schaut ihr mal drüber, was ich da dummerweise unterschrieben habe. Und vielleicht einen Tip wie das hochladen kann. Ja ich weiß, ich Depp. Aber hab ich noch nie gemacht :-)
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marsupilami
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#16

Beitrag von marsupilami »

Günter, langsam mit den jungen Pferden.

Wenn ich das Eingangsposting richtig gelesen habe, hat SB bisher nur einen (1) Besuch angekündigt.
Also sollten die beiden ersten Absätze Deiner letzten Version weiter entschärft werden.

In etwa:
Nach längerer Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen, einer Besichtigung meiner Geschäftsräume durch Sie nicht zuzustimmen.
Sollten Sie doch auf einer Besichtigung bestehen, wollen Sie mir (Anmerkung: wenn freundlich dann mit "bitte", wenn höflich ohne) die rechtlichen Grundlagen nennen und eine Begründung, warum Sie glauben, meine Geschäftsräume besichtigen zu müssen.

Alles andere - E-Mail, Telefon, ..... - ist okay.
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Olivia
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#17

Beitrag von Olivia »

Dann solltest Du die EGV kündigen. Begründung, die Verhältnisse haben sich so wesentlich geändert, dass Du an den Hausbesuchen nicht mehr festhalten kannst. Die Hausbesuche stören Deine Tätigkeitsausübung und bringen Dich an den Rand eines Nervenzusammenbruchs. Durch den unangemessenen Druck und die Frequenz der Besuche wurde ein Zustand erreicht, der kurz vor Deinem Zusammenbruch ist. Deine ganze Kraft geht nur noch in Abwehr rein und das ist unzumutbar.
Hiermit kündige ich meine Eingliederungsvereinbarung mit sofortiger Wikung. Es ist mir unzumutbar, daran auch nur einen einzigen Tag länger festzuhalten. Die Verhältnisse haben sich durch Ihre ständigen Hausbesuche so wesentlich geändert, dass ich an den Hausbesuchen nicht mehr festhalten kann. Die Hausbesuche stören meine Tätigkeitsausübung und bringen mich an den Rand eines Nervenzusammenbruchs. Durch den unangemessenen Druck und die Frequenz der Besuche wurde ein Zustand erreicht, der kurz vor einem Kollaps ist. Meine ganze Kraft geht nur noch in Abwehr rein und das ist vollkommen unzumutbar.

+ Günters Schreiben ranhängen
Zuletzt geändert von Olivia am So 11. Nov 2018, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#18

Beitrag von marsupilami »

Digitalisieren, anonymisieren, hochladen:
Dafür gibt's Anleitungen hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22


Nachtrag:
Nochmal: bisher ist die Besichtigung der Geschäftsräume nur angekündigt.

Wenn aber eine Besichtigung in der EGV vereinbart wurde, müsste meine entschärfte Variante umformuliert werden.
Etwa so:

Nach längerer Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen, entgegen der Vereinbarung in der EGV einer Besichtigung meiner Geschäftsräume durch Sie nicht zuzustimmen.
Ich berufe mich dabei auf den besonderen gesetzlichen Schutz der Wohnung, der auch weitestgehend für Geschäfts- und Betriebsräume gilt.
Sollten Sie doch auf einer Besichtigung bestehen, wollen Sie mir (Anmerkung: wenn freundlich dann mit "bitte", wenn höflich ohne) die rechtlichen Grundlagen nennen und eine Begründung, warum Sie glauben, meine Geschäftsräume besichtigen zu müssen.

Eine volle Kündigung der EGV wird vermutlich nicht möglich sein.
Denn wenn nur ein Punkt dieser EGV nicht gelten soll, wird nicht nicht gleich die komplette EGV unwirksam.

Genaue Nennung der §§ habe ich in meiner Formulierung bewußt rausgelassen.
Die kann man immer noch nachschieben, wenn SB auf Erfüllung der EGV besteht.
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tigerlaw
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#19

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: So 11. Nov 2018, 09:10 (...)
Ansonsten ist der Nomos-Verlag gut sortiert.
Aber der hat dann eben Fachbuch-Preise.

"Handbuch Sozialrechtsberatung" von Fasselt / Schellhorn gibt's hier:
http://web.inxmail.com/beck/newsletter_ ... &c=display - bischen nach unten scrollen.
(...)
Dafür dürfte die TE nicht der richtigen Zielgruppe angehören.

Ich habe ja bei Beck-online das Modul NOMOS-SOZIALRECHT abonniert, da ist auch der Fasselt/Schellhorn mit im Angebot.

Aktuell gibt es die 5. Auflage. Im Vorwort zur 1. Auflage stand:
Vorwort zur 1. Auflage
Mit dem Handbuch der Sozialrechtsberatung – HSRB wird Praktikerinnen und Praktikern der sozialen Arbeit ein Werk zur Verfügung gestellt, das in Zeiten der so apostrophierten großen Sozialrechtsreformen (Hartz IV) eine professionelle Beratung der Betroffenen ermöglicht.

Das HRSB verfolgt drei Zielsetzungen: Das Buch soll zunächst einen knappen systemati­schen Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche des Sozialrechts liefern. Danach sollen die »Lebenslagen und Problemlagen«, die in der Praxis der Sozialrechtsberatung typi­scherweise vorkommen, erläutert werden. Hinweise zur rechtlichen Situation der Beratungs­personen sollen die Ausführungen abrunden.

Leserinnen und Leser mögen sich ein Urteil darüber bilden, wie diese Ziele im Handbuch umgesetzt wurden. Nicht immer war es möglich, Wiederholungen gänzlich zu vermeiden bzw. die vorgegebenen Gewichtungen konzeptionell umzusetzen (so galt es, die im Augen­blick wohl wichtigsten Gesetzeswerke SGB II und XII in Teil I des Handbuchs sehr viel brei­ter als geplant darzustellen); es versteht sich von selbst, dass das HRSB nicht alle Lebensla­gen antizipieren und jeden Einzelfall aufnehmen konnte. Mit einem umfangreichen und detaillierten Stichwortverzeichnis und dem beiliegenden Plakat zu den Leistungsansprüchen im Sozialrecht erhält der Leser aber auch weitere wertvolle Arbeitsmittel an die Hand. Auf ein gesondertes Abkürzungverzeichnis wurde verzichtet, verwiesen sei auf Kirchner/Butz, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 5. Auflage, Berlin 2003.

So steht dem Nutzer ein – wie wir glauben – neuartiges und informatives Handbuch zur Ver­fügung; wie immer bei Neukonzeptionen trifft die Urheber das Risiko des neuen Weges, so dass wir für Anregungen wie Kritik dankbar sind (nomos@nomos.de).



Autoren und Verlag

Und das Inhaltsverzeichnis weist folgende Gliederung auf:
Teil I Sozialleistungsrecht
Einleitung (Rn. 1-50)

§ 1 Ausbildungsförderung (Rn. 1-17)

§ 2 Arbeitsförderung (Rn. 1-49)

§ 3 Gesetzliche Unfallversicherung (Rn. 1-43)

§ 4 Gesetzliche Krankenversicherung (Rn. 1-69)

§ 5 Soziale Pflegeversicherung (Rn. 1-44)

§ 6 Gesetzliche Rentenversicherung (Rn. 1-128)

§ 7 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) (Rn. 1-37)

§ 8 Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden (Rn. 1-22)

§ 9 Kinder- und Jugendhilfe, Adoptionsvermittlung (Rn. 1-35)

§ 10 Eltern- und Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss (Rn. 1-25)

§ 11 Wohngeld (Rn. 1-7)

§ 12 Sozialhilfe (Rn. 1-175)

§ 13 Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (Rn. 1-43)

§ 14 Europäisches Sozialrecht (Rn. 1-64)

Teil II Lebenslagen und Problemlagen
§ 15 Ausbildung (Rn. 1-118)

§ 16 Arbeitslosigkeit (Rn. 1-241)

§ 17 Armut (Rn. 1-70)

§ 18 Kinder/Jugendliche (Rn. 1-83)

§ 19 Lebenspartnerschaften Erwachsener, Alleinerziehende und Schwangere (Rn. 1-198)

§ 20 Alter (Rn. 1-94)

§ 21 Drogen/Sucht (Rn. 1-90)

§ 22 Behinderung (Rn. 1-91)

§ 23 Krankheit (Rn. 1-194)

§ 24 Pflegebedürftigkeit (Rn. 1-217)

§ 25 Besondere soziale Schwierigkeit (Strafentlassene/Wohnungslose) (Rn. 1-101)

§ 26 Migrantinnen und Migranten (Rn. 1-348)

Teil III Beratung
§ 27 Die Beratung im Sozialrecht (Rn. 1-172)
Der Kommentar von Münder zum SGB II kostet neu 65 €. Aktuell ist es die 6. Auflage von Anfang 2017, also schon nach der sog. "Rechtsvereinfachung". Die Vorauflage stammt von 2013, ich empfehle es nicht, sie antiquarisch zu erwerben (es sei denn, dass man rechtsgeschichtlich interessiert ist ... :gaga: )
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#20

Beitrag von Olivia »

Welcher Kommentar ist für Laien besser? Münder für 65 € oder Knickrehm / Kreikebohm / Waltermann für 225 €? Gibts noch weitere??
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#21

Beitrag von Olivia »

An die TE: Kannst Du die EGV mal nach Marsus Anleitung hochladen? Man müsste mal sehen, was für Regelungen da drin stehen. Handelt es sich um eine EGV mit Dauerbindungswirkung oder läuft die EGV zu einem bestimmten Zeitpunkt ab?

Die Vereinbarung von Hausbesuchen in den Geschäftsräumen könnte rechtswidrig sein, da sie das Verhältnismässigkeitsgebot verletzt. Die SB besitzt keine Sachkenntnis, die für Hausbesuche nötig wäre, und sie ist kein Coach.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#22

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: So 11. Nov 2018, 11:22 Welcher Kommentar ist für Laien besser? Münder für 65 € oder Knickrehm / Kreikebohm / Waltermann für 225 €? Gibts noch weitere??
Ja, z.B. Eicher/Luik aus dem Beck-Verlag für 89 €. Oder den juris-Praxiskommentar in Printfassung mit 12 Monaten Online-Zugang, kostet aber auch schon 149,00 € (incl. MWSt).

Knickrehm u.a. decken das gesamte Sozialrecht ab.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#23

Beitrag von marsupilami »

Sag ich doch: Fachbuch-Preise!
Bleibt also das Buch von Tacheles.

Aber wir weichen zu sehr vom Thema ab.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#24

Beitrag von Tierheilpraxis »

Also ich hab die EGV jetzt "bereinigt" und als pdf gespeichert. Aber scheinbar bin ich blind. Ich finde nirgendwo den Button Datei anhängen? Und um die Frage zu beantworten, nein meine SB war noch nie in den Geschäftsräumen. Sie kennt sie nur aus Bildern auf der Homepage. Ich habe letztes Jahr eine Maßnahme durch das Jobcenter bei einem Träger gemacht, der mich bei der Suche nach Räumen und auch sonst etwas unterstützt hat. Die waren mal bei mir Zuhause, als ich noch die Abstellkammer als Lagerraum genutzt habe und haben befürwortet, dass ich dringend eigene geschäftliche Räumlichkeiten brauche. Seit dem war aber niemand mehr da. Und die Maßnahme ist seit 12.2017 beendet. Zu dem Zeitpunkt habe ich auch meine Teilzeittätigkeit begonnen.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#25

Beitrag von friys »

Tierheilpraxis hat geschrieben: So 11. Nov 2018, 10:55 Mir ist eben in meiner aktuellen EGV aufgefallen, dass ich darin den Besuch der Betriebsstätte vereinbart habe.
Eine Betriebsstätte ist eine jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Ist deine Praxis / Betriebsstätte mit deinem Wohnraum direkt verbunden und daher in deine häusliche Sphäre eingebunden oder ein außerhäuslicher Geschäftsraum?
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