Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Luftaufsicht
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Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#1

Beitrag von Luftaufsicht »

Hallo,

Seit August 2016 sind ja die 15,33 Werbungskostenpauschale bei ALG II-Aufstockung weggefallen! Anstatt der Pauschale kann man ja die tatsächlichen Werbungskosten angeben. Werbungskosten sind ja alle Kosten, die für das Einkommen notwendig sind.

Dazu müsste doch theoretisch auch der Unterhalt/Betriebskosten des Autos zählen?!?!
dazu zählen Reparaturkosten, KFZ-Steuer!

Vorgestern habe ich bei der Suche über dieses Thema im Netz auch einen Urteil eines Sächsischen LSG gefunden, der einem Kläger die Betriebskosten des KFZ als Werbungskosten genehmigt hat. Allerdings hat das Gericht 20% dieser Kosten als private Nutzung des KFZ wieder abgezogen und nur 80% vom Einkommen abgezogen.

Das heisst, Jobcenter musste die Betriebskosten leider an den ALG II-Aufstocker zahlen.

Ein anderes Gericht in Bremen hat sie wohl abgelehnt.

Ich suche diese Internetseite schon seit Stunden wie verrückt und finde es nicht mehr. Könnt ihr mir dabei helfen, diese zu suchen?

Und überhaupt!!!! Was haltet ihr davon die Betriebskosten PKW (Steuer/reparaturen) mit anzugeben bei der Beantragung des Aufstockens als ersatz für die weggefallenen 15,33 € Werbungskostenpauschele??

Muss man doch mal eiskalt machen und klagen, falls abgelehnt.
Olivia
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#2

Beitrag von Olivia »

Es gibt auf jeden Fall einen Sockelbetrag von 100 €, bis zu dem gar nichts zusätzlich geltend gemacht werden kann. Dann gibt es eine Fallunterscheidung. Bis zu einem Verdienst von 400 € sind alle Werbungskosten pauschal mit dem Sockelbetrag abgegolten, über 400 € Verdienst können auf Antrag nachgewiesene höhere Kosten geltend gemacht werden. Allerdings nur insoweit, als sie 100 € übersteigen. Der Sockelbetrag muss auch für etwaige Altersvorsorge verwendet werden. Daneben gibt es eine Versicherungspauschale von 30 €.
Luftaufsicht
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#3

Beitrag von Luftaufsicht »

Nun wir wollen annehmen dass der Verdienst über 400 Euro ist. Sagen wir mal brutto 1200€ und netto 910 Euro !

30,00€ Vers-Pauschale
Xx,zz€ Kfz Haftpflicht
Xx,zz€ selbstbehalt
Yy,zz€ Fahrtkosten pkw xkm x 0,20 x zz Arbeitstage

Und hier fehlen die 15,33€ und anstatt die nehme ich jetzt Betriebskosten pkw Steuer und Reparaturen
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marsupilami
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#4

Beitrag von marsupilami »

@ Luftaufsicht: erstmal :willkommen: im Forum.

Willst Du nur einfach Deinem Unmut über diese Änderung Luft machen oder wie lautet die konkrete Frage?
Auf Dich und Deine persönlichen, betrieblichen Umstände bezogen.

Denn selbst Urteile der Landessozialgerichte sind Einzelfall-Entscheidungen!
Kein anderer Richter ist verpflichtet, selbst bei gleichen Umständen genau so zu entscheiden.
Mit entsprechender Begründung kann er völlig anders entscheiden.
Insbesondere die vom Kläger zu 1. mit 5.082,97 EUR bezifferten Betriebskosten für den gemischt genutzten Pkw erkannte der Beklagte überwiegend nicht an, sondern ermittelte die Betriebskosten anhand der von jenem eingereichten Belege.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive
Dabei betrügen die anteiligen Nebenkosten des Hauses 118,83 EUR bzw. 119,41 EUR, die Telefonkosten würden in Höhe von 80% anerkannt. Die Kosten für die Nutzung des PKW BMW seien nicht als Betriebsausgaben abzusetzen.
https://www.ra-kotz.de/mittelklassefahr ... tz_iv.htm/
Das Jobcenter lehnte die Anrechnung der Versicherungsbeiträge ab. Die Hartz-IV-Bezieherin sei keine Versicherungsnehmerin oder Halterin des Pkws.
In seinem Urteil vom 27. November 2015 gab das LSG der Klägerin jedoch recht.
https://www.gegen-hartz.de/news/kfz-haf ... v-anspruch

Dein spezielles Urteil habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, aber ich würde mich da auch nicht zu sehr dranhängen, wenn das nicht wirklich für Dich und Deine Umstände relevant wird.

Ansonsten vielleicht mal mit

LSG Sachsen Kfz Betriebskosten ALG II

googeln und sich durch das Ergebnis durcharbeiten.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#5

Beitrag von Olivia »

Luftaufsicht hat geschrieben: Mi 28. Nov 2018, 16:54 Und hier fehlen die 15,33€ und anstatt die nehme ich jetzt Betriebskosten pkw Steuer und Reparaturen
+ Schmierstoffe
+ Umweltplakette
+ Adblue
+ Ölwechsel inkl. 15W40
+ Scheibenwischerblätter
+ Service
+ Scheibenwaschflüssigkeit
+ Bremsflüssigkeit
+ Autowäsche
+ TÜV
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe als theoretischen Ansatz hier die R 9.5 LStR 2015.

Danach ist es zulässig, statt der km-Pauschale einen eigenen km-Satz zu ermitteln und diesen für die Werbungskosten zum Ansatz zu bringen. Es stellt sich dann doch die Frage, warum genau dies im Bereich des SGB II nicht zulässig sein sollte - Stichwort Ungleichbehandlung.

Siehe dazu auch: https://www.steuernetz.de/lexikon/tatsa ... zeugkosten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#7

Beitrag von Olivia »

Als Pauschbeträge sind abzusetzen :

5. von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.

https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html
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kleinchaos
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Die 30€ Versicherungspauschale sind in den 100€ Grundfreibetrag enthalten.
Die 30€ gelten nur, wenn man anderes als Erwerbseinkommen hat, also etwa Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Rente
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#9

Beitrag von Koelsch »

:arge:
Ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis
danke Oli, dass Du mal wieder gezeigt hast, wie klug und weise dieser Ausspruch doch ist.
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Luftaufsicht
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#10

Beitrag von Luftaufsicht »

Hallo zusammen,

Nein ich will nicht meinen Unmut zum Ausfruck bringen dass diese 15,33€ weggefallen sind sondern ich gedenke tatsächlich die Betriebskosten PKW als Werbungskosten abzusetzen. Und vorgestern hätte ich das Internet rauf und runter befragt und hatte dann eine Seite wo drin stand dass ein sächsisches Gericht die Betriebskosten als gültig erklärt hat. Und diese Internetseite finde ich nicht mehr trotz chronic-suche bei Firefox.

Und zwar seien wohl die Betriebskosten für das Auto nötig „um das Einkommen auch zu sichern“, sprich um überhaupt zur Arbeit gelangen zu können. Da das Gericht nicht glaubte dass die gesamten Betriebskosten dafür gelten, hat sie 20% an Betirebskosten oder auch Unterhaltskosten abgezogen und unterstellte diese 20% als Privates Autofahren. Als Betriebskosten —>Unterhaltskosten sind glaube ich mich zu erinnern Wartung, Reparatur und KFZ-steuer gemeint.

Und das Gesetz beschreibt ja Werbungskosten als nötige Ausgaben wegen dem Job. Und die Unterhaltskosten sind ja auch nötige Aisgaben um zum Job gelangen zu können, wenn denn schon auch die Fahrtkosten mit PKW angerechnet werden können

Wenn ich diese Seite finden wurde würde ich noch einmal genau durchlesen und dann es wagen beim Jobcenter diese als Werbunfskosten anzugeben ; als tatsächliche Werbungskosten
Luftaufsicht
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#11

Beitrag von Luftaufsicht »

Aha, ich hab es gefunden! Bei Wikipedia steht das drin.

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslo ... Verordnung

Und hier der Textabschnitt:

-------------------------------------------------------------------------------------------
§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge

§ 6 setzt Pauschbeträge fest für die nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 SGB II abzusetzenden Positionen. Dies sind die Versicherungspauschale sowie für die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben die Entfernungspauschale und die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen. Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit tritt an die Stelle dieser Pauschbeträge der Grundfreibetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II in Höhe von 100 EUR.
Versicherungspauschale

Nach Absatz 1 Nummer 1 sind vom Einkommen erwachsener Personen pauschal 30 Euro für private Versicherungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SGB II abzusetzen. Bei minderjährigen Personen kann die Pauschale nur geltend gemacht werden, wenn eine entsprechende Versicherung tatsächlich abgeschlossen wurde. Die Beurteilung, ob es sich bei einer Versicherung eines Minderjährigen um eine nach Grund und Höhe angemessene Versicherung handelt, muss immer im Einzelfall getroffen werden; für die vom Land Baden-Württemberg subventionierte Schülerzusatzversicherung in Höhe von 1 Euro pro Jahr wurde dies verneint.[4]

Darüber hinaus können Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen gesondert abgesetzt werden. Hierzu zählen z. B. die Kosten für eine private Krankenversicherung für nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtige Personen, ferner die Kosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn das Kfz für die Erwerbstätigkeit zwingend notwendig ist. Nicht absetzbar, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, sind die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung für gefährliche Hunde im Sinne des Landesrechts.[5]
Werbungskosten

Als Werbungskosten gemäß § 11b Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 SGB II sind abzusetzen:

Entfernungspauschale bei Benutzung eines Kfz in Höhe von 0,20 EUR für jeden Entfernungskilometer. Die Fahrtkosten sind auf die Kosten des zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittels gedeckelt.

Die Möglichkeit, eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 € abzusetzen, ist zum 1. August 2016 ersatzlos entfallen. Es ist allerdings weiterhin möglich, die tatsächlichen Kosten abzusetzen, soweit sie nachgewiesen werden.

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass es ausreicht, wenn die Ausgabe zum Einkommen in Beziehung steht.[6] Die Ausgaben müssen notwendig sein. Das sind sie, wenn sie durch die Einkommenserzielung bedingt sind und dem Grunde und der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen.[7]

Dazu können neben den Fahrten von und zur Arbeit auch Ausgaben zum „Unterhalt und Betrieb des PKW“ zählen;[8] ferner dessen Finanzierungskosten, zu denen – im einstweiligen Verfahren – sogar ausnahmsweise die Tilgung gehören kann.[9]

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2005 Ausgaben für KFZ-Steuer, TÜV sowie Reparatur und Wartung anerkannt, jedoch 20 % davon für die private Nutzung abgezogen. Reifen erkennt es prinzipiell an, allerdings nicht jährlich, TÜV-Nachprüfungen hält es nicht für notwendig.[10]

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg lässt die Absetzung von Autokrediten nicht zu.[11]


Mehraufwendungen für Verpflegung
Entsprechend der Verpflegungsmehraufwandpauschalen des Einkommensteuerrechts bestimmt Absatz 3 eine P
auschale für den Verpflegungsmehraufwand von Bürgern, die Einkommen aus Arbeit erzielen, für deren Erbringung sie mehr als 12 Stunden eines Kalendertages
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Und was sagt ihr dazu? KFZ-Steuer, Reparatur und Wartung als Werbungskosten geltend machen, ganz einfach oder nicht?
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Koelsch
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#12

Beitrag von Koelsch »

Richtig, mach es geltend
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Wegfall 15,33 € Werbungskostenpauschale-Als Ersatz KFZ-Unterhalt?

#13

Beitrag von Olivia »

So wie das lese, gilt auch der Kostendeckel der öffentlichen Verkehrsmittel nicht für die tatsächlich nachgewiesenen Kfz-Werbungskosten, d.h. diese können wohl zusätzlich zum Kostendeckel geltend gemacht werden.
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