Meine Klagen vor dem SG

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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#76

Beitrag von Koelsch »

Bei GruSi kann ich nix geltend machen, denn seit ich Rentner bin, hab ich kein anrechenbares Einkommen mehr
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#77

Beitrag von Olivia »

so ein Mist
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#78

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Mi 19. Dez 2018, 12:20so ein Mist
Das ist erträglich. Ich mache ja jedes Jahr einen Gewinn, der aber gem. § 82 Abs. 2 SGB XII nicht anrechenbar ist. Das Gewerbe deckt dabei die Betriebsausgaben, die z.B. durch das Betriebsfahrzeug verursacht werden.
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#79

Beitrag von Koelsch »

Zu dem Punkt des JC "Drucker im BWZ gekauft, Abbuchung erfolgte aber erst nach BWZ" also war Geld verfügbar = keine Betriebsausgabe

schwebt mir als Erwiderung vor, hier analog Umsatzsteuer zu argumentieren.

USt. ist Betriebseinnahme, wird in der EKS auch (wie im Steuerrecht) so gebucht.
Wenn ich aber diese USt. vorsätzlich nicht an das FA abführe in dem ich z.B. anderweitig über das Geld verfüge, mache ich mich einer Ordnungswidrigkeit nach § 26b UStG schuldig und werde bestraft.

Wo liegt der Unterschied zu einer nachweislich ebenfalls fälligen Abbuchung für einen Drucker? Auch dieser wird aus Betriebseinnahmen gezahlt, das Geld wird entsprechend "zurückgelegt".

Kommt man mit solch einem Verrhalten nicht sehr nahe an § 266 StGB Untreue. Muss ich nicht die Vermögensinteressen des Verkäufers nach Lieferung dahingehend wahren, dass ich das zur Rechnungsbegleichung vorgesehene Geld auch schön vorhalte, bis er abbucht.

(Gut ich erinnere mich an meinen alten Strafrechtler Prof. Rüping, der uns oft zu strafrechtlichen Problemen sagte: Einfach ist's, wenn Blut fließt. )
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#80

Beitrag von marsupilami »

Ich würde aber nicht "Vermögens"interessen sondern "berechtigte Eigentums"interessen oder "gesetzlich geschützte Eigentums"interessen schreiben.
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friys
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#81

Beitrag von friys »

tigerlaw hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 15:29 Sorry - hinsichtlich des Druckers tendiere ich zur Ansicht des JC: Die Abbuchung ist nach dem Monatswechsel erfolgt, also außerhalb des BWZ. Punktum. Schon aus Praktikabilitätsgesichtspunkten.
Ja, dieser Tendenz kann ich auch folgen. Vor allem wenn ich die strikte Anwendung von Zufluss-und Abflussprinzip bei der vereinfachten Gewinnermittlung nach der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) des SGB II zugrunde lege (Druckerrechnung über € 155,85 vom 03.03.2015, abgebucht am 02.04.2015)

Koelsch hat geschrieben: Mi 19. Dez 2018, 18:15 Zu dem Punkt des JC "Drucker im BWZ gekauft, Abbuchung erfolgte aber erst nach BWZ" also war Geld verfügbar = keine Betriebsausgabe

schwebt mir als Erwiderung vor, hier analog Umsatzsteuer zu argumentieren.

USt. ist Betriebseinnahme, wird in der EKS auch (wie im Steuerrecht) so gebucht.
Aber, da der Begriff "Steuerrecht" genannt wird:

Beim Zuflussprinzip kommt es grundsätzlich auf das Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, dem sog. Zufließen der Wirtschaftsgüter an. Jede Einnahme, die einem Empfänger zukommt, gilt zu einem bestimmten Zeitpunkt als zugeflossen, wenn dieser auch darüber verfügen kann. Die sog. Verfügungsmacht (vgl. UStAE) ist dann gegeben, wenn die Zahlung bereits erfolgt ist. Das ist m. E. auch dann der Fall, wenn z. B. eine Art Zahlungsversprechen per Scheck oder SEPA Lastschrift ausgestellt wurde.

Die Fälligkeit einer Zahlung ist somit nicht ausschlaggebend. Vielmehr ist entscheidend, wann der Empfänger die tatsächliche Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht innehat. Dabei handelt es sich um den Eintritt des Zahlungseingangs oder im Allgemeinen um die Möglichkeit, über das Geld zu verfügen.
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tigerlaw
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#82

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits könnte man ja auch insoweit eine Teilrücknahme erklären, ansonsten aber seine Linie weiterverfolgen?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#83

Beitrag von Koelsch »

Du meinst, akzeptieren, was JC akzeptiert und insoweit sie Klage zurückziehen und den Rest weiter streitig stellen?

Wenn das geht, dann mach ich das, spart der Richterin im Zweifel einige Zeilen.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#84

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Mi 19. Dez 2018, 19:26 Andererseits könnte man ja auch insoweit eine Teilrücknahme erklären, ansonsten aber seine Linie weiterverfolgen?
Damit wären schon mal die zugestandenen 512,19 € gesichert, oder?
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Koelsch
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#85

Beitrag von Koelsch »

:arge: Geht mir ja erst jetzt auf, das JC verlangt doch, dass ich bereits ausgegebenes Geld erneut ausgebe. Ob ich das noch als totschlagendes Argument vorbringen sollte? :kopfkratz:
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#86

Beitrag von marsupilami »

:never:
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#87

Beitrag von Olivia »

:never:
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Günter
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#88

Beitrag von Günter »

Was der Peter nicht kann, das muss der Koelsch auch nicht können.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#89

Beitrag von Olivia »

Peter hat doch aber das Argument vorgebracht.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#90

Beitrag von Günter »

Sag ich doch, Peter kann das Geld nicht zweimal ausgeben, dann muss Koelsch das auch nicht können.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#91

Beitrag von Olivia »

Falls doch noch jemand einen Weg findet Geld 2x auszugeben, bitte mitteilen.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#92

Beitrag von Koelsch »

JC hat geantwortet: "Auf den Quatsch antworten wir nicht" - auf behördisch klingt das dann so:
Eine Stellungnahme des Beklagten erfolgt nur, wenn der Vortrag der Gegenseite für das vorliegende Klageverfahren rechtlich erheblich ist.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#93

Beitrag von Olivia »

Hattest Du denn eine rechtsunerhebliche Stellungnahme abgegeben?
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#94

Beitrag von marsupilami »

Genug der Worte!
Laßt Waffen sprechen!!

Oder so ähnlich.

Also ist jetzt Richter*in dran!
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#95

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Sa 19. Jan 2019, 13:18 Hattest Du denn eine rechtsunerhebliche Stellungnahme abgegeben?
Anscheinend. Ich häng die morgen mal hier rein, hab ich ja anscheinend nicht gemacht.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#96

Beitrag von Olivia »

Kannst Du das nicht bitte noch heute machen? Bild

Hab das nur im Büro auf dem Rechner
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marsupilami
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#97

Beitrag von marsupilami »

Ist das denn nicht das, was hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 17#p500517
drinne steht?
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#98

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich schon, aber da gab's noch irgend ein Kuddelmuddel später. Da muss ich mal gucken. Vermutlich hab ich den Schrieb nur später erneut geschickt, weil JC und SG meinten, den nicht erhalten zu haben oder so.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#99

Beitrag von Koelsch »

Hier dann (noch mal) der rechtsunerhebliche Quatsch, den ich kurz vor Weihnachten erneut an's SG geschickt hab
Antwort auf Schreiben JC wg. Sitzungsprotokoll.odt
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Meine Klagen vor dem SG

#100

Beitrag von Olivia »

Dann solltest Du Widerspruch einlegen und die Stellungnahme des Jobcenters korrigieren. Bei dem Aufsatz handelt es sich keineswegs um rechtsunerheblichen Quatsch, sondern um einen substanziellen Beitrag zum Verfahren.
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