schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Das schlüssige Konzept ist also spätestens mit der sog. "Flüchtlingswelle" ungültig geworden.
Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Da das Gericht ja im Aktenfundus mit ausreichendem Material durch das JC versorgt wurde, würde ich das Gericht mal höflichaufordern die Unterlagen anzufordern.
Etwa so.
Das Gericht und der Kläger haben ein Anrecht auf die Akteneinsicht in das Gutachten und die dazugehörigen Fakten. Es kann doch nicht Aufgabe des Gerichtes sein, die erforderlichen Unterlagen im Archiv einer anderen Kammer zu suchen und für den Kläger zu kopieren.
Der Kläger beantragt daher dass der Beklagte die Unterlagen komplett in doppelter Ausfertigung für das Gericht und den Kläger übergibt.
Die Antwort des JC ist gelinde gesagt ne Frechheit.
Etwa so.
Das Gericht und der Kläger haben ein Anrecht auf die Akteneinsicht in das Gutachten und die dazugehörigen Fakten. Es kann doch nicht Aufgabe des Gerichtes sein, die erforderlichen Unterlagen im Archiv einer anderen Kammer zu suchen und für den Kläger zu kopieren.
Der Kläger beantragt daher dass der Beklagte die Unterlagen komplett in doppelter Ausfertigung für das Gericht und den Kläger übergibt.
Die Antwort des JC ist gelinde gesagt ne Frechheit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Dazu hat sich jetzt auch das BSG geräuspert - http://alg-ratgeber.de/kosten-der-unter ... 18530.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Das ist doch juristische Wortklauberei!
Für mich - nach meiner Auffassung - ist eine "Aufforderung" etwas zu tun oder zu lassen, insbesondere wenn diese Aufforderung von einer Behörde kommt, doch immer mit einem "oder" verbunden.
"oder" wir zahlen nicht; nicht mehr; nicht mehr die volle Miete.
Somit bin ich beschwert.
Zwar erst in Zukunft, aber der Zeitraum ist ja gesetzlich bestimmt - 6 Monate maximum.
Ziemlich abgehoben, finde ich.
Für mich - nach meiner Auffassung - ist eine "Aufforderung" etwas zu tun oder zu lassen, insbesondere wenn diese Aufforderung von einer Behörde kommt, doch immer mit einem "oder" verbunden.
"oder" wir zahlen nicht; nicht mehr; nicht mehr die volle Miete.
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Zwar erst in Zukunft, aber der Zeitraum ist ja gesetzlich bestimmt - 6 Monate maximum.
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Muss das sein?
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- kleinchaos
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Aber erst wenn man tatsächlich beschwert ist kann man klagen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Das ist doch in dem Fall hinfällig schon von vorneherein.
Das eine Mitglied der BG ist doch zu 100 % behindert, Merkzeichen "G".
Die kriegt doch nirgendwo im Umkreis eine entsprechende Wohnung, eine Wohnung, die die "Angemessenheitskriterien" des JC erfüllt und die ihrer Behinderung auch nur ansatzweise gerecht wird.
Ich werde den Verdacht nicht los, dass das JC Machtspielchen betreibt und das BSG sich darum drückt, das JC in seine Schranken zu weisen oder wenigstens zu sagen: in diesem speziellen Falle - Einzelfall-Entscheidung - müsst ihr, liebes JC mal fünfe gerade sein lassen.
Basta!
Das eine Mitglied der BG ist doch zu 100 % behindert, Merkzeichen "G".
Die kriegt doch nirgendwo im Umkreis eine entsprechende Wohnung, eine Wohnung, die die "Angemessenheitskriterien" des JC erfüllt und die ihrer Behinderung auch nur ansatzweise gerecht wird.
Ich werde den Verdacht nicht los, dass das JC Machtspielchen betreibt und das BSG sich darum drückt, das JC in seine Schranken zu weisen oder wenigstens zu sagen: in diesem speziellen Falle - Einzelfall-Entscheidung - müsst ihr, liebes JC mal fünfe gerade sein lassen.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Ich warte in der Rhein-Erft-Sache jetzt mal ab, ob sich das JC zu dem Urteil äußert. Da läuft ja nix weg. Im Januar kommt dann vermutlich die tatsächliche Kostensenkung und dagegen kann man sich ja wehren - braucht aber auch 'nen langen Atem.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
marsupilami hat geschrieben:Das ist doch juristische Wortklauberei!
Für mich - nach meiner Auffassung - ist eine "Aufforderung" etwas zu tun oder zu lassen, insbesondere wenn diese Aufforderung von einer Behörde kommt, doch immer mit einem "oder" verbunden.
"oder" wir zahlen nicht; nicht mehr; nicht mehr die volle Miete.
Somit bin ich beschwert.
Zwar erst in Zukunft, aber der Zeitraum ist ja gesetzlich bestimmt - 6 Monate maximum.
Ziemlich abgehoben, finde ich.
Nein, Marsu, ist es nicht. Ich kann die Argumentation gut nachvollziehen. Besonders relevant sind die Absätze 14, 18 und 22. Die Kostensenkungsaufforderung ist nur die ANkündigung, dass die Behörde absenken wird. SIe kann es sich auch noch anders überlegen. Deshalb würde eine Anfechtungsklage oder Anfechtungs- und Leistungsklage hier noch nicht greifen.
Aber dieser Satz in Abs. 14:
bringt es auf den Punkt.... denn es ist den Hilfebedürftigen auch mit Rücksicht darauf, dass existenzsichernde Leistungen im Streit stehen, nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann der Beklagte tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt (Nachweise) ...
Genau das ist die Situation, und bisher war man dazu verdammt, entweder trotz allem zu suchen, oder aber auch nicht zu suchen, aber auf jeden Fall erst dann rechtlich wirksame Schritte ergreifen zu können, wenn das Geld reduziert wurde. Und bis dann ein Widerspruch und Klage (und Berufung) durch sind, ja da fließt schon viel Wasser den Neckar runter.
Das Klageziel ist, festzustellen, dass keine Obliegenheit besteht (aus deren Nichtbeachtung sonst die Leistungsreduzierung erfolgen würde). Dies wird dann in Abs. 18 schön ausführlich weiter aufgedröselt.
Allerdings darf man nicht, wenn heute die Kostensenkungsaufforderung ins Haus flattert, bereits morgen die entsprechende Feststellungsklage an das SG abschicken, vorher hat man sich zuerst mit dem JC über dessen Forderung auseinanderzusetzen und dabei seine Gründe vorzutragen. Erst wenn das erfolglos bleibt, darf man zum SG laufen (da kein Bescheid, bedarf es nicht des Widerspruchsverfahrens!) (so in Abs. 22 dargelegt).
Ob die Klage dann Erfolg hat, ist jeweils eine Frage des EInzelfals. Da muss man dann genau darlegen, warum man die Kosten nicht senken kann (vgl Abs. 23 ff). Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob es Grenzen der ANgemessenheit gibt (schlüssiges Konzept), und dann wird geprüft, aus welchen Gründen im konkreten Einzelfall diese Grenzen nicht eingehalten werden können.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Urteil ist da - http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... dl#p503714
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Die Mieten sind seit 2012 gesunken - - das gibts ja fast nirgends.
Ist die Zulassung der Berufung gut oder nicht so gut?
Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
- das kann man beantworten, wenn/falls ein Urteil des LSG vorliegt.
Hieße ich "Rhein-Erft" mit Vornamen, so würde ich , dass das Urteil nicht allzu bekannt wird.
Die vermutlich entscheidende Frage: Wie viele weitere Fälle gegen dieses Konzept sind beim SG Köln anhängig und sind diese Fälle bei anderen Kammern anhängig? Ich weiß von einem weiteren Fall, der aber meines Wissens nicht bei der 43. Kammer liegt.
Angeblich soll es aber "sehr viele" Fälle geben, so tönte jedenfalls mir gegenüber sehr laut der Vorsitzende der LINKE im Kreis Rhein-Erft. Auf konkrete Nachfragen erhielt ich aber keinerlei Anwtort, also auch nur ein Politiker, der's Maul aufreisst wenn die Presse anwesend ist (war es, als er das verkündete) und ansonsten nix tut.
Hieße ich "Rhein-Erft" mit Vornamen, so würde ich , dass das Urteil nicht allzu bekannt wird.
Die vermutlich entscheidende Frage: Wie viele weitere Fälle gegen dieses Konzept sind beim SG Köln anhängig und sind diese Fälle bei anderen Kammern anhängig? Ich weiß von einem weiteren Fall, der aber meines Wissens nicht bei der 43. Kammer liegt.
Angeblich soll es aber "sehr viele" Fälle geben, so tönte jedenfalls mir gegenüber sehr laut der Vorsitzende der LINKE im Kreis Rhein-Erft. Auf konkrete Nachfragen erhielt ich aber keinerlei Anwtort, also auch nur ein Politiker, der's Maul aufreisst wenn die Presse anwesend ist (war es, als er das verkündete) und ansonsten nix tut.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Das ist zwar richtig, die Wahrscheinlichkeit, dass dies bei einem LSG-Urteil erfolgt, ist aber ungleich größer und gewichtiger.
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- marsupilami
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Ist denn schon sicher, dass das JC eine Stufe höher - also LSG - erklimmt?
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Keineswegs
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Ich kann ja mal am 14.01.2019 beim SG anrufen, ob Berufung eingelegt worden ist.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Wäre interessant, aber im Zweifel erfahren wir's ja ohnehin
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- marsupilami
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Kriegt man das nicht mitgeteilt?
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Info bekommt man vom SG nur dann, wenn Rechtsmittel eingelegt wurde.
Außerdem: Wie sagte doch ein Freundin früher immer so schön?
"Ich bin gar nicht neugierig, wenn ich alles weiß!"
Außerdem: Wie sagte doch ein Freundin früher immer so schön?
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
@Koelsch 05.01.2019 Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, bisher ohne Begründung > http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 98#p505498
Wie errechnet sich denn der Streitwert bzw. Gegenstandswert bei so einem Verfahren? Der ist ja für die Vergütung der Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht ohne Bedeutung, oder?
Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
In SG Verfahren geht's meines Wissens nicht um Streitwerte o.ä.
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Das ist richtig, wenn Kläger ein Versicherter/Leistungsempfänger etc. ist. Dann gibt es "Betragsrahmengebühren". Die "Mittelgebühr" ist das arithmetische Mittel aus Ober- und Untergrenze und wird angesetzt, wenn eine Sache in jeder Hinsicht "durchschnittlich" ist. Der Anwalt hat einen Ermessensspielraum, mit verschiedenen Kriterien (die in § 14 RVG niedergelegt) sind) die konkrete Gebühr festzusetzen. Wenn aber ein Dritter die dem Mandanten berechnete Gebühr erstatten muss, dann ist er dazu nur insoweit verpflichtet, als die Bemessung nicht "unbillig" ist, wobei ein Überschreiten von 20 % noch zu tolerieren ist. Diese Entscheidung trifft dann ein Mitarbeiter beim Gericht, und zwar zuerst ein Rechtspfleger. Wenn man mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man den Richter anrufen, der dann endgültig entscheidet.
In H-4-Sachen ist die Mittelgebühr in der Regel bereits bei niedrigen dreistelligem Wert angemessen.
(Exkurs: In PKH-Sachen gibt es dann noch die Beschwerdemöglichkeit an das LSG, dort ist dann endgültig Schluss)
Je nach Verfahrensstufe sind die Gebühren unter verschiedenen Abschnitten im Vergütungsverzeichnis zum RVG ("VV") definiert:
2302,
3102, 3106,
1005/1006,
1008,
3204,3205,
3212, 3213
Fundstelle: https://www.buzer.de/s1.htm?a=anlage+1& ... II&ag=3415
@fryis hat allerdings insoweit recht: Eine Berufung gibt es nicht immer, sondern nur, wenn der wirtschaftliche Wert > 750 € ist, oder wenn das SG sie zulässt, oder wenn eine "Nichtzulassungsbeschwerde" erfolgreich ist.
(Das gleiche gilt dann für die Revision zum BSG).
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Gut gelernt, Olivia!
Ich will mich aber manchmal doch etws bremsen und nicht allzu sehr mit Begriffen um mich werfen, die zum Teil in der Normalsprache eine ganz andere Bedeutung haben (wie gerade das Wort "Erinnerung").
Ich will mich aber manchmal doch etws bremsen und nicht allzu sehr mit Begriffen um mich werfen, die zum Teil in der Normalsprache eine ganz andere Bedeutung haben (wie gerade das Wort "Erinnerung").
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Re: schlüssiges Konzept? - Gegenargumente gesucht
Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor, so der Rhein-Erft-Kreis: "Gemeinsam erfolgreich. Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis, April 2016"
17-Seiten als PDF => https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/d ... achten.pdf
17-Seiten als PDF => https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/d ... achten.pdf