Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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marsupilami
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Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#1

Beitrag von marsupilami »

Da ich gute Chancen sehe, mich mit dem Vermieter wg. überzogener Forderungen in der Nebenkostenabrechnung auch vor Gericht zu zoffen, stellt sich mir als armer Schlucker bzw. Grusi-Empfänger die Frage, ob ich mir bei Gericht einen Beratungsschein (gibt's das überhaupt noch) hole und mich von einem in Mietrecht kundigen Anwalt beraten lasse.

Also 1. Frage:
Gibt's Beratungsschein überhaupt noch?

2. Frage: gilt das auch für Mietrecht?

3. Wo Antrag stellen

3 b mit welchen Unterlagen?
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kleinchaos
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Bei uns muss man den ganzen Schriftkram mitnehmen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate und dann bekommt man mit bissel Glück auch den Beratungsschein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#3

Beitrag von Koelsch »

Wie kc schrub, und klopf auch mal beim Gruselamt an, vielleicht übernehmen die den Mieterverein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#4

Beitrag von Olivia »

Wohnt der Vermieter im gleichen Haus?
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#5

Beitrag von marsupilami »

kc, koelsch - danke
olivia - nein - außerdem ist das egal.
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Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#6

Beitrag von Olivia »

Ein Glück wohnt er woanders. Ein Rechtsstreit mit einem Vermieter im gleichen Haus ist bestimmt wenig prickelnd.
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kleinchaos
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#7

Beitrag von kleinchaos »

So wäre es bei mir, da wohnt er im gleichen Haus. Ist allerdings im Ernstfall auch immer greifbar.

Mieterverein, da würd ich mich aber vorher erstmal erkundigen wie fit die wirklich sind. Bei uns machen die nur die Nahles und sonst nix
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angel6364
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#8

Beitrag von angel6364 »

Mietervereine haben doch auch längere Wartezeiten nach dem Beitritt für ihren Einsatz, oder?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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tigerlaw
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#9

Beitrag von tigerlaw »

Gerade deshalb, wenn notwendig, bald anmelden, damit die Karenzzeit (wohl drei Monate) rechtzeitig abgelaufen ist.

--> 2 Alternativen: Entweder zum Mieterverein, oder aber Beratungshilfe (die dürfte gewährt werden).

Auch wenn die 1. Alternative ergriffen wird und die Karenzzeit noch nicht abgelaufen ist, greift Beratungshilfe ein. Erst wenn der Mieterverein tatsächlich Schutz bietet, ist kein Platz mehr für Beratungshilfe!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#10

Beitrag von marsupilami »

Danke für die bisherigen Antworten.

Ich stecke noch in der Formulierung für den Widerspruch an den Vermieter.
Noch will ich ja höflich und vor allem sachlich bleiben. :unschuld:

Dann mal schauen, was kommt.
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#11

Beitrag von marsupilami »

Kann man das so abschicken?
Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung 2017

Sehr geehrter Vermieter,

zuerst möchte ich Ihnen und Ihrer Familie ein glückliches, erfolgreiches und mit Gesundheit gesegnetes Neues Jahr wünschen.

Der Anlaß zu diesem Schreiben ist ein unangenehmer:
Eine Nachzahlung in dieser Höhe – gestiegen um das 10-fache des letztjährigen Betrages – verlangt nach meiner Auffassung eine genauere Prüfung der einzelnen Positionen in der Abrechnung Die von MobilMess erstellte und von Ihnen weitergereichte Nebenkostenabrechnung für 2017 weist nach meiner Auffassung eklatante Fehler auf und bietet Grund zu Nachfragen.

Begründung:

Die Preissteigerungsraten von bis zu 130 % innerhalb eines Jahres bei den Dienstleistungen von MobilMess sind definitiv inakzeptabel.
NK-Abrechnung.JPG

Weiter wird in der Betriebskostenabrechnung die Position „Gartenarbeiten“ aufgeführt.
Um einen Betrag in dieser Größenordnung nachzuvollziehen, erbitte ich mir eine Kopie der entsprechenden Rechnungen.

Somit erbitte ich mir eine neue, möglichst fehlerfrei Nebenkostenabrechnung und die gewünschten Informationen .

Trotz der Unannehmlichkeiten verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#12

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Mi 2. Jan 2019, 12:34 Kann man das so abschicken?
Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung 2017

Sehr geehrter Vermieter,

zuerst möchte ich Ihnen und Ihrer Familie ein glückliches, erfolgreiches und mit Gesundheit gesegnetes Neues Jahr wünschen.

Der Anlaß zu diesem Schreiben ist ein unangenehmer:
Eine Nachzahlung in dieser Höhe – gestiegen um das 10-fache des letztjährigen Betrages – verlangt nach meiner Auffassung eine genauere Prüfung der einzelnen Positionen in der Abrechnung. Die von MobilMess erstellte und von Ihnen weitergereichte Nebenkostenabrechnung für 2017 weist nach meiner Auffassung eklatante Fehler auf und bietet Grund zu Nachfragen.

Begründung:

Die Preissteigerungsraten von bis zu 130 % innerhalb eines Jahres bei den Dienstleistungen von MobilMess sind definitiv inakzeptabel.

NK-Abrechnung.JPG


Weiter wird in der Betriebskostenabrechnung die Position „Gartenarbeiten“ aufgeführt.
Um einen Betrag in dieser Größenordnung nachzuvollziehen, erbitte ich mir eine Kopie der entsprechenden Rechnungen.

Somit erbitte ich mir eine neue, möglichst fehlerfreie Nebenkostenabrechnung und die gewünschten Informationen .

Trotz der Unannehmlichkeiten verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
1.) Die Übersendung von Kopien kann kostenpflichtig sein (Aufwandsersatz). Ist der Vermieter am gleichen Ort ansässig, braucht er nur Einblick in die Unterlagen zu gewähren. Eine Bitte um eine Kopie kann natürlich trotzdem ergehen.
2.) Der Vermieter hat wirtschaftlich zu haushalten. Eine Kostensteigerung von 130% ist definitiv unwirtschaftlich, wenn nicht wichtige Gründe dafür sprechen. https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 64545.html
3.) Wäre es denkbar, dass der Vermieter Provisionen der Preissteigerungen erhält? Dies wäre aus meiner Sicht nicht erlaubt.
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Günter
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#13

Beitrag von Günter »

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/me ... 91629.html

https://www.heizspiegel.de/heizkosten-v ... stleister/

Ich glaube ich mach mich mal über das Thema sachkundig und frag mal die SPD nach ihrer werten Meinung, denn die Grundguten kämpfen ja um preiswerte Wohnungen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#14

Beitrag von Koelsch »

Die Preissteigerungen sind in der Tat "erklärungsbedürftig"

Gegen Marsu's Schreiben hab ich nix, das ist schön klar. Olivia bringt's dann sogar noch auf den Punkt :zwinker:
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#15

Beitrag von Olivia »

Äh, wie hoch sind denn die Gesamtkosten für Heizen und Warmwasser? Davon 15% sind die oberste Grenze für die Ablese- und Mietkosten für die Zähler. Liegen die Heizkosten also unter 2.244,73 €, dann sind die Kosten zu hoch!
Nach einem Gerichtsurteil vor einigen Jahren dürfen es nicht regelmäßig mehr als 15 Prozent der Gesamtkosten für Heizen und Warmwasser sein – weswegen dieser Wert in der Ablesebranche als Grenzwert betrachtet wird. Der Ista-Sprecher sagt, der Anteil variiere von Rechnung zu Rechnung stark, abhängig unter anderem von Ausstattung und Technik der Wohnung. Im Schnitt liege er aber „knapp unter der Hälfte“ der 15 Prozent. Interpretiert man das mal als rund sieben Prozent, so heißt das: Wer für 1000 Euro im Jahr heizt, zahlt im Schnitt 70 Euro an Ista. Verbraucherschützer Weinreuter stieß bei einer Auswertung von Ableserechnungen auf eine Spanne von vier bis 19 Prozent – also 40 bis 190 Euro je 1000 Euro Heizkosten.
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friys
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#16

Beitrag von friys »

Der Ablesemarkt in Deutschland ist speziell (auf Abzocke getrimmt).

Frontal 21 hat im Sommer 2018 berichtet: "Die Macht der Ablesedienste - Wenig Wettbewerb, viel Ärger".

In der MediathekWeb wie immer in 3 Qualitätsstufen (noch) abzurufen => https://mediathekviewweb.de/#query=ablese

"Abrechnungen sind häufig falsch oder klärungsbedürftig". "Doch nur jede dritte Heizkostenabrechnung wird korrekt erstellt. Zu diesem Ergebnis kommt der Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen in einer mehrjährigen Untersuchung, über die Frontal 21 exklusiv berichtet."

Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/d ... e-100.html
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#17

Beitrag von marsupilami »

Danke für die Links.

Aber erstmal geht es um die Formulierung des Widerspruchs.
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Koelsch
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#18

Beitrag von Koelsch »

Die Formulierung ist absolut ok nach meiner Meinung. Eben bis auf den "Oli-Punkt".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#19

Beitrag von marsupilami »

Welchen Oli-Punkt?
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Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#20

Beitrag von Olivia »

die beiden Tippfehlerkorrekturen oben im Text, also einmal das Satzschlusszeichen und einmal das fehlende e in einem Wort
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#21

Beitrag von marsupilami »

Das ist doch schon längst erledigt.

:arge:

Jetzt geht mir ein :lichtauf:

Hab mich dafür nicht mal bedankt.
:verlegen:
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schimmy
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#22

Beitrag von schimmy »

Dann Weg mit dem Schreiben,liest sich gut.

Auf die Antwort des Vermieters darf man gespannt sein.
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#23

Beitrag von marsupilami »

@ schimmy: mal langsam mit den jungen Pferden! Ich hab ja erst vorgestern den anderen Mietern gesteckt, dass ich "rebellieren" will.
Vielleicht kommt ja noch einer auf die Idee, bei mir nachzufragen, ob er/sie nicht mitmachen kann!?

@ Wampe: Dank auch für Deinen Link, der schon in meiner Favoritensammlung schlummert.
Da müsste aber wirklich ein Jurist ran, um zu sagen, was von den in Rechnung gestellten Gartenarbeiten umgelegt werden kann/darf.
Und das "sichtbare" Ergebnis der Gartenarbeiten ist nach meiner Ansicht keine 1.000 Tacken wert.
Solange ich aber keine Details habe ....

Abgesehen davon: gerade die Gartenarbeiten waren früher nie ein Thema. Dass er sie jetzt plötzlich geltend macht, halte ich ebenfalls für angreifbar.

Ich denke, ich werde den Schrieb Ende nächster Woche auf den Weg bringen.
Dann kommt er zu einem Zeitpunkt an, wo er auf's Konto kukkt, ob die Nachzahlungen schon eingetrudelt sind. :unschuld:
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Olivia
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#24

Beitrag von Olivia »

Welche Firma rechnet denn die Gartenarbeiten ab? Der Sohn des Vermieters?
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marsupilami
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Re: Beratungsschein bei Mietstreitigkeiten möglich?

#25

Beitrag von marsupilami »

:1:
Deshalb will ich ja Rechnungskopie!
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