Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Liegt denn die Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze über dem Regelsatz + KdU?
Re: Firmen - Ausgaben
offensichtlich nicht, siehe den Verweis des Richter auf die Unbilligkeitsverordnung.
Ich würde dem Kläger dringend raten, dem Rat des Richters zu folgen. Rücknahme des Antrags auf eA und gleichzeitige Klage mit Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Parallel dazu würde ich die DRV auf den Rechtsstreit hinweisen und beantragen den Antrag des JC bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen.
Entsprechendes Schreiben ans Gericht und an das JC.
Aber da PP seinen eigenen Kopf hat, wird er vermutlich einen anderen Weg gehen.
Ich würde dem Kläger dringend raten, dem Rat des Richters zu folgen. Rücknahme des Antrags auf eA und gleichzeitige Klage mit Anordnung der aufschiebenden Wirkung.
Parallel dazu würde ich die DRV auf den Rechtsstreit hinweisen und beantragen den Antrag des JC bis zur gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen.
Entsprechendes Schreiben ans Gericht und an das JC.
Aber da PP seinen eigenen Kopf hat, wird er vermutlich einen anderen Weg gehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Peterpanik hat geschrieben: ↑So 14. Okt 2018, 09:56 tigerlaw danke für deine Auskunft und nur die Nr. 1 von dir passt auf mich, also kriegt niemand was wenn Ich in Rente gehe von mir.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #940
Weil da im EA - Antrag vollendendes steht :
Sehr geehrte Damen und Herrn ,
Ich möchte Sie darauf hinweisen das auf Grund des Schreibens – 11.12.2018 von Jobcenter ein Antrag gestellt
wurde bei meiner Rentenversicherung gegen mein Willen und er warte das Sie den Antrag sofort aussetzen ,
bis über meine anhängige Klage mit dem Aktenzeichen S 5 AS 1 / 18 abschließend entschieden wurde .
Ich weise das Gericht auf meine Rentenklage vom 01.01.18 mit dem Aktenzeichen S 5 AS 1 / 18 hin .
Ich beantrage ,
1. das das Jobcenter mir auch weiterhin meinen Regelsatz ab 01.01.2019 auszahlt ohne Einschränkungen ,
bis über meine anhänge Rentenklage mit dem Aktenzeichen S 5 AS 1 / 18 abschließend entschieden ist .
2. das das Jobcenter seinen Antrag vom 11.12.2018 sofort aussetzt bzw. zurück-nimmt bis Ich 65 Jahre bin .
3. das das Jobcenter mir mal erklärt warum Ich früher als mit 65 Jahren in Rente gehen soll ohne Grund .
Begründung
zu 1
Ich brauche auch meinen Regelsatz zum Leben , um meine Gesundheit wegen der Diabetes nicht zu gefährden .
zu 2
Ich als normaler Mensch kann diesen Antrag so nicht nachvollziehen , werde aber mit 65 Jahren in Rente gehen .
Aus rechtlichen Gründen also Verpflichtungen die Verträge der Firma betreffen kann Ich nicht er in Rente gehen .
zu 3
Kann man laut dem Gesetzt nicht selbst das Renteneintrittsalter bestimmen , oder habe Ich was verpasst .
Es ist jetzt zu Prüfen ob das Grundgesetz hier Art. 1 Satz 3 und Art. 3 Satz 1 GG auch eingehalten wurde .
Mit freundlichen Grüßen
Weil da im EA - Antrag vollendendes steht :
Sehr geehrte Damen und Herrn ,
Ich möchte Sie darauf hinweisen das auf Grund des Schreibens – 11.12.2018 von Jobcenter ein Antrag gestellt
wurde bei meiner Rentenversicherung gegen mein Willen und er warte das Sie den Antrag sofort aussetzen ,
bis über meine anhängige Klage mit dem Aktenzeichen S 5 AS 1 / 18 abschließend entschieden wurde .
Ich weise das Gericht auf meine Rentenklage vom 01.01.18 mit dem Aktenzeichen S 5 AS 1 / 18 hin .
Ich beantrage ,
1. das das Jobcenter mir auch weiterhin meinen Regelsatz ab 01.01.2019 auszahlt ohne Einschränkungen ,
bis über meine anhänge Rentenklage mit dem Aktenzeichen S 5 AS 1 / 18 abschließend entschieden ist .
2. das das Jobcenter seinen Antrag vom 11.12.2018 sofort aussetzt bzw. zurück-nimmt bis Ich 65 Jahre bin .
3. das das Jobcenter mir mal erklärt warum Ich früher als mit 65 Jahren in Rente gehen soll ohne Grund .
Begründung
zu 1
Ich brauche auch meinen Regelsatz zum Leben , um meine Gesundheit wegen der Diabetes nicht zu gefährden .
zu 2
Ich als normaler Mensch kann diesen Antrag so nicht nachvollziehen , werde aber mit 65 Jahren in Rente gehen .
Aus rechtlichen Gründen also Verpflichtungen die Verträge der Firma betreffen kann Ich nicht er in Rente gehen .
zu 3
Kann man laut dem Gesetzt nicht selbst das Renteneintrittsalter bestimmen , oder habe Ich was verpasst .
Es ist jetzt zu Prüfen ob das Grundgesetz hier Art. 1 Satz 3 und Art. 3 Satz 1 GG auch eingehalten wurde .
Mit freundlichen Grüßen
Re: Firmen - Ausgaben
Wenn die Rente kleiner als 850 € ist, kann PP mit 62 Jahren vom Jobcenter in Rente geschickt werden!
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #939
Günter das was du schreibst ist schon lange geschehen und die DRV hat das in ihren System vermerkt.
Günter das was du schreibst ist schon lange geschehen und die DRV hat das in ihren System vermerkt.
Re: Firmen - Ausgaben
Aber seit Januar 2017 darf doch das Jobcenter eine Zwangsverrentung nicht fordern, wenn der Betroffene als Folge auf die Grundsicherung im Alter angewiesen wäre, was in diesem Fall der Fall wäre.
Re: Firmen - Ausgaben
Das gilt doch aber nur dann, wenn der Grundsicherungsbezug durch eine vorzeitige Verrentung ausgelöst werden würde. Bei PP ist die Rente jedoch so niedrig, dass er auch mit 67 nicht über Regelsatz + KdU liegen würde.
Re: Firmen - Ausgaben
Verstehe das so ...
Seit dem 01.01.2017 regelt der § 6 SGB II Unbilligkeitsverordnung - Verordnung die Hilfsbedürftigkeit im Alter. Unbillig ist die Inanspruchnahme danach auch dann, wenn Leistungsberechtigte dadurch hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung im Alter werden würden. Wenn also die Altersrente so gering ausfallen würde, dass zusätzlich Leistungen der Grundsicherung erforderlich würden, müssen Betroffene keine vorzeitige Rente beantragen.
Konkret ist in der Verordnung dazu folgendes geregelt: "Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Unbilligkeit maßgebende Bedarf der leistungsberechtigten Person nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch."
=> https://www.harald-thome.de/fa/harald-t ... sV-ndV.PDF
Seit dem 01.01.2017 regelt der § 6 SGB II Unbilligkeitsverordnung - Verordnung die Hilfsbedürftigkeit im Alter. Unbillig ist die Inanspruchnahme danach auch dann, wenn Leistungsberechtigte dadurch hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung im Alter werden würden. Wenn also die Altersrente so gering ausfallen würde, dass zusätzlich Leistungen der Grundsicherung erforderlich würden, müssen Betroffene keine vorzeitige Rente beantragen.
Konkret ist in der Verordnung dazu folgendes geregelt: "Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Betrag in Höhe von 70 Prozent der bei Erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II zu erwartenden monatlichen Regelaltersrente niedriger ist als der zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Unbilligkeit maßgebende Bedarf der leistungsberechtigten Person nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch."
=> https://www.harald-thome.de/fa/harald-t ... sV-ndV.PDF
Re: Firmen - Ausgaben
Aha, also muss die zu erwartende Rente zum jetzigen Zeitpunkt kleiner als 0,7 x 850 € = 595 € sein, damit die Inanspruchnahme unbillig wäre. Ist die zu erwartende Rente nun kleiner als 595 €?
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Re: Firmen - Ausgaben
Olivia also wahrscheinlich 3 € weniger würde reichen ...
Zuletzt geändert von Peterpanik am Fr 4. Jan 2019, 17:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Eben gerade nicht, es müsste ein Euro mehr sein.
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Re: Firmen - Ausgaben
Man hat mal wieder festgestellt das kein Anspruch bestand und ich habe zum wiederholten male Widerspruch eingelegt :
Na geht jetzt wieder alles seinen Weg und irgendwann gibst auch mal ein Urteil da zu.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Du kapierst den Unterschied zwischen einer juristischen und einer natürlichen Person immer noch nicht. Du besitzt keine Firma im Sinne des HGB. Zum Rest sag ich nix mehr, das haben wir schon 1.000 mal durchgehechelt. Das kann jetzt in den Häcksler.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Ja Günter ist nur ein Gewerbe ok ...
Re: Firmen - Ausgaben
An den TE, was er mit den Daten seiner Kunden zu machen hat:
Damit ist das anhängige Gerichtsverfahren hinfällig und kann zurückgezogen werden!!!Was mache ich als Selbstständiger mit den Daten meiner Kunden und Geschäftspartner in den Kontoauszügen?
Dem Jobcenter müssen Sie zur abschließenden Berechnung Ihres Einkommens aus Selbstständigkeit Nachweise erbringen. Aus den Unterlagen müssen sich der geschäftliche Charakter einer Buchung sowie deren Zeitpunkt und Höhe ergeben. Um dies im Hinblick auf die personenbezogenen Daten Ihrer Geschäftspartner datenschutzkonform zu tun, reicht es in der Regel aus, wenn Ein- und Ausgaben einem Geschäftsvorfall zugeordnet werden können, zum Beispiel unter Verwendung von Kunden- und Rechnungsnummern.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Fr ... table.html
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=59&t=24027
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #954, wir sind in dem Punkt schon weiter laut Richterin kann man alles anonymisieren und mein Jobcenter erkennt auf ein mal Einkommensteuerbescheide an. Aber da Ich immer sorgfältig aus Rechtsgründen alles Trenne zwischen Privat und Gewerbe und da mein Gewerbe für niemanden umsonst arbeitet haben wir schon das nächste Problem wer bezahlt mein Gewerbe für diese Dienstleistung für das Jobcenter ?
Ein dementsprechender Antrag liegt meinen Jobcenter vor und mein Gewerbe ist gegen Endgeld bereit die Belege zu anonymisieren und einzureichen, denn mein Gewerbe arbeite für niemanden umsonst, auch für das Jobcenter nicht. Es ist dem Jobcenter als kostenlose Alternative angeboten worden die kostenlose Einsichtnahme, nun kann das Jobcenter ganz alle entscheiden wie es nun weiter geht.
Ein dementsprechender Antrag liegt meinen Jobcenter vor und mein Gewerbe ist gegen Endgeld bereit die Belege zu anonymisieren und einzureichen, denn mein Gewerbe arbeite für niemanden umsonst, auch für das Jobcenter nicht. Es ist dem Jobcenter als kostenlose Alternative angeboten worden die kostenlose Einsichtnahme, nun kann das Jobcenter ganz alle entscheiden wie es nun weiter geht.
Re: Firmen - Ausgaben
Du willst dem Jobcenter eine Rechnung stellen dafür, dass Du die gewünschten Belege einreichst? Ist das Dein Ernst???
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Das ist sein Ernst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
@ peterpanik: jetzt mal ernsthaft:
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass - wenn es nach Deinem Gedankengang ginge - jede Firma, egal ob VW-Konzern oder kleine 2-Mann-Schreinerei Rechnung stellen könnte/müsste an Finanzamt, Krankenversicherungen, Pflegeversicherung, .... für die Erfassung und Erstellung der Steuer- und Versicherungsdaten der Angestellten und die Übermittlung, die Kosten für die Bank-Transfers der entsprechenden Bei- und Beträge, etc.
Dazu kommt noch die Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung statistischer Daten.
Hast Du jemals schon gelesen, gehört, gefacebookt,...... dass die Unternehmen das tun?
Wenn nein, warum wohl nicht?
Hast Du schon mal darüber nachgedacht, dass - wenn es nach Deinem Gedankengang ginge - jede Firma, egal ob VW-Konzern oder kleine 2-Mann-Schreinerei Rechnung stellen könnte/müsste an Finanzamt, Krankenversicherungen, Pflegeversicherung, .... für die Erfassung und Erstellung der Steuer- und Versicherungsdaten der Angestellten und die Übermittlung, die Kosten für die Bank-Transfers der entsprechenden Bei- und Beträge, etc.
Dazu kommt noch die Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung statistischer Daten.
Hast Du jemals schon gelesen, gehört, gefacebookt,...... dass die Unternehmen das tun?
Wenn nein, warum wohl nicht?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Firmen - Ausgaben
Ich vermute, PP überlegt derzeit auch, wie er der KV die Wegekosten zum Arzt und zur Apotheke im Krankheitsfall aufbürden kann.
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- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Aber nur wenn das Gewerbe zum Doc geht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg