Meine Frau hat auch nicht die Absicht dieses zu tun, zumal ich auch nicht denke das es dafür eine Rechtsgrundlage gibt.
Einladung im Jobcenter... Ehefrau
- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Ich bin bei der Suche immer nur auf die Pflicht sich zu bewerben gestoßen.marsupilami hat geschrieben: ↑Do 29. Nov 2018, 15:03 ...
...
Soweit ich weiß, gibt es keine Verpflichtung, einen solchen Bewerberaccount zu eröffnen und zu pflegen.
...
...
Bzw. dass die Verpflichtung, sich zu bewerben, über eine bestimmte Anzahl hinaus schon mal von Gerichten gerade gerückt wird.
Aber von der Verpflichtung, so einen Account zu eröffnen und zu führen und pflegen - wie schon gesagt - keine Verpflichtung gefunden.
Auch nicht auf der homepage der Arbeitsagentur selbst.
JC könnte sich latürnich auf die Argumentation versteifen, dass eLB alles zu tun hat, um aus dem Bezug zu kommen.
Und auch diesen Gummi-§ der Mitwirkungspflicht auffahren.
Da müsste man/vrau dann wohl widersprechen und klagen.
Aber soweit sind wir ja noch nicht.
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 29. Nov 2018, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Erst einmal ist es ja auch nur ein Vorladungstermin.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Im Fall, dass sich Arbeitgeber aus der Jobbörse mit einer Vollzeitstelle melden und diese Schimmys Ehefrau "überstülpen" wollen, muss das Jobcenter die schwierige Entscheidung treffen, ob die bisherige Friseusenstelle zugunsten der anderen Stelle aufgegeben werden muss. Dies gilt sogar für befristete Leiharbeit!
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Im Fall, dass sich Arbeitgeber (AG) aus der Jobbörse mit einer Vollzeitstelle melden ... könnten AG versuchen, Eingliederungszuschuss von bis zu 50 % und einer Dauer von bis zu 12 Monaten, abzustauben.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Meine Frau arbeitet 23 Jahre in dem Friseursalon und wird den Job bestimmt nicht kündigen/wechseln und in die Sanktionsfalle des Jobcenters Tappen.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Ich schlage vor, den Fred bis 14 Tage vor Termin ruhen zu lassen und dann werden wir hier eine angemessene Reaktion besprechen. Wenn wir jetzt alles durchkauen verpufft die Wirkung zum Termin.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Einverstanden.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Na gut.
Wann ist der frühestmögliche Weiterposttermin?
Wann ist der frühestmögliche Weiterposttermin?
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Ich hau keine Frauen, auch wenn sie mich noch so anflehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Noch 11 Tage bis zum Termin und Zeit sich vorzubereiten!
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
tss, tss immer diese Ungeduld der Jugend.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Die Finger lassen von dem Jobbörsen-Account!
Die Kommunikation mit dem Amt läuft dann darüber und ist rechtswirksam.
Einladungen, Vermittlungsvorschläge usw.
Es spart für die das Porto, und mal eben 10 sinnfreie VV einzuspeisen geht schneller, als wenn sie das über den Postweg laufen lassen würden.
Du hast doch gar keinen Computer zuhause, dachte ich?!
Die Kommunikation mit dem Amt läuft dann darüber und ist rechtswirksam.
Einladungen, Vermittlungsvorschläge usw.
Es spart für die das Porto, und mal eben 10 sinnfreie VV einzuspeisen geht schneller, als wenn sie das über den Postweg laufen lassen würden.
Du hast doch gar keinen Computer zuhause, dachte ich?!
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Natürlich gibt es so eine Pflicht nicht einmal ansatzweise, denn es gibt ja auch keine gesetzliche Vorgabe, dass man einen Internetzugang haben muss.
Und wenn es keine solche Vorgabe dazu gibt und man daher ggf. kein Internet hat, dann kann es logischerweise auch keinerlei Nutzungspflicht für etwas geben, wozu man einen Internetzugang benötigen würde.So einfach ist das.
Und wenn es keine solche Vorgabe dazu gibt und man daher ggf. kein Internet hat, dann kann es logischerweise auch keinerlei Nutzungspflicht für etwas geben, wozu man einen Internetzugang benötigen würde.So einfach ist das.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Kann man die Jobbörse auch bei Internet ablehnen?
- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Die "normale" Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bzw. Arbeitsagentur nicht.
https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vam ... aktiv=true
Denn das ist ja nichts anderes als eine Job-Suchmaschine die eben von der Arbeitsagentur betrieben wird und wo eben nur die Stellenangebote gelistet werden, die der Arbeitsagentur gemeldet wurden. (i.d.R. von Personaldienstleistern)
So, und das kann man/vrau - wenn "man" will, einfach finden weil's halt im öffentlichen Internet zugänglich ist.
Oder eben durch geeignete Suchwort-Eingabe bei Google ausschließen.
Was man - theoretisch - ablehnen kann, ist dass JC die Bewerberdaten dort veröffentlicht bzw. das Angebot, die Bewerberdaten überhaupt potentiellen Arbeitgebern zugänglich zu machen.
Egal, ob mit vollem Namen und Adresse oder erstmal anonym.
Ich bin aber überzeugt, dass der eine oder die andere SB dann zur Hochform aufläuft und was von Verhinderung der Arbeitsaufnahme murmelt.
Einen zumindest aber an die Mitwirkungspflicht erinnert, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden und das Schreckensszenario von Sanktionen in den Raum stellt.
https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vam ... aktiv=true
Denn das ist ja nichts anderes als eine Job-Suchmaschine die eben von der Arbeitsagentur betrieben wird und wo eben nur die Stellenangebote gelistet werden, die der Arbeitsagentur gemeldet wurden. (i.d.R. von Personaldienstleistern)
So, und das kann man/vrau - wenn "man" will, einfach finden weil's halt im öffentlichen Internet zugänglich ist.
Oder eben durch geeignete Suchwort-Eingabe bei Google ausschließen.
Was man - theoretisch - ablehnen kann, ist dass JC die Bewerberdaten dort veröffentlicht bzw. das Angebot, die Bewerberdaten überhaupt potentiellen Arbeitgebern zugänglich zu machen.
Egal, ob mit vollem Namen und Adresse oder erstmal anonym.
Ich bin aber überzeugt, dass der eine oder die andere SB dann zur Hochform aufläuft und was von Verhinderung der Arbeitsaufnahme murmelt.
Einen zumindest aber an die Mitwirkungspflicht erinnert, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden und das Schreckensszenario von Sanktionen in den Raum stellt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Das ist nicht meine mehrjährige Erfahrung. Seit ich in 2016 die Zugangsdaten zum Jobbörsen-Account der Jobbörse der BA auf gesonderte Anfrage erhielt, habe ich einen kleinen Überblick auf mehrere Aktivitäten der JC-FM.
Vgl. auch => http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... se#p487043
Die Kommunikation mit dem Jobcenter lief noch nie während meiner gesamten "Betreuungszeit" über diesen Account, sondern primär postalisch.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Was aber auch bedeutet, dass die Kommunikation zumindest sekundär/ergänzend über das Postfach der Jobbörse lief und man demnach verpflichtet ist, dieses Postfach mehr oder minder regelmässig zu kontrollieren. Oder?Die Kommunikation mit dem Jobcenter lief noch nie während meiner gesamten "Betreuungszeit" über diesen Account, sondern primär postalisch.
So ähnlich wie DE-Mail. Ist das DE-Mail-Konto angelegt, muss man täglich reinschauen. Denn wichtge Fristen beginnen mit Zustellung ins Postfach, nicht mehr mit tatsächlicher Kenntnisnahme.
- marsupilami
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Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Können wir die allgemeine Diskussion hier beenden?
Das hierist im Hilfebereich und für den Thread-Ersteller und sein eigentliches Problem sind diese allgemeinen Diskussionen nicht sonderlich zielführend.
Er hat sich ja auch schon geäußert:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 95#p505395
Das hierist im Hilfebereich und für den Thread-Ersteller und sein eigentliches Problem sind diese allgemeinen Diskussionen nicht sonderlich zielführend.
Er hat sich ja auch schon geäußert:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 95#p505395
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 5. Jan 2019, 10:32 Die "normale" Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit bzw. Arbeitsagentur nicht.
https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vam ... aktiv=true
Denn das ist ja nichts anderes als eine Job-Suchmaschine die eben von der Arbeitsagentur betrieben wird und wo eben nur die Stellenangebote gelistet werden, die der Arbeitsagentur gemeldet wurden. (i.d.R. von Personaldienstleistern)
So, und das kann man/vrau - wenn "man" will, einfach finden weil's halt im öffentlichen Internet zugänglich ist.
Oder eben durch geeignete Suchwort-Eingabe bei Google ausschließen.
Was man - theoretisch - ablehnen kann, ist dass JC die Bewerberdaten dort veröffentlicht bzw. das Angebot, die Bewerberdaten überhaupt potentiellen Arbeitgebern zugänglich zu machen.
Egal, ob mit vollem Namen und Adresse oder erstmal anonym.
Ich bin aber überzeugt, dass der eine oder die andere SB dann zur Hochform aufläuft und was von Verhinderung der Arbeitsaufnahme murmelt.
Einen zumindest aber an die Mitwirkungspflicht erinnert, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden und das Schreckensszenario von Sanktionen in den Raum stellt.
@Marsu... natürlich gibt es solche SB und solche SB, aber wie gesagt wir kennen auch unsere Rechte, ich selbst bin es gewohnt von unserem Mobbcenter das da mit Mitwirkungspflichten und Sanktionen gedroht wird, aber das sind Sachen die ich nicht an mich ran lasse. Die besagte SB die meine Frau betreut kenne ich auch schon über zwei Jahre und weiß wie sie tickt, sie hat mich bis Anfang 2018 auch noch betreut bevor sie mich einem anderen SB zugewiesen hat von dem ich bis heute selbst noch nichts gehört habe.
Und von einer Verhinderung einer Arbeitsaufnahme kann bei meiner Frau nicht die Rede sein,da sie in Arbeit ist
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Was haltet ihr davon eine Liste mit den wichtigsten Infos für den Termin zu fertigen als Gedächtnisstütze?
Habe mir gedacht ich schreibe mir die wichtigsten Infos auf und nehme die dann mit.
Habe mir gedacht ich schreibe mir die wichtigsten Infos auf und nehme die dann mit.
Re: Einladung im Jobcenter... Ehefrau
Gute Idee
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.