Jemand der in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeitet erhält aufstockend Grusi. So weit so gut
Mit stösst hier übel auf der Abzug für's Mittagessen. Verstösst der Abzug nicht gegen § 92 Abs. 2 Satz 4 SGB XII ?
Der Betroffene sagte mir, der Abzug erfolge bei allen WfbM Mitarbeitern, er erfolge in Höhe von 50% der Essenskosten, die übrigen 50% würden von der LVR getragen.
Kommt das Gruselamt hier vielleicht auf die "kluge" Idee, diesen LVR-Zuschuss bei den Gruselbeziehern als Einkomman anzurechnen?
Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Andererseits - wie ist es denn mit den Kindern im Ganztag, da gibt es doch auch eine gewisse Selbstbeteiligung.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- angel6364
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Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Richtig. Mit einem Euro pro Mittagessen ist das zwar ein bisserl weniger als im vorliegenden Fall, aber der Regelsatz für Kinder ist ja auch niedriger und es handelt sich nur um vier Wochentage.
In den gebundenen Ganztagsklassen (im Gegensatz zu offenen Ganztagsklassen) ist die Teilnahme am Mittagessen Pflicht.
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"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Andererseits hat das BSG in dem Krankenhausverpflegungsurteil gesagt, der eHB kann den Krankenhausfraß nicht durch Verkauf in Geld umwandeln, daher keine Anrechnung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Wobei es bei dem Krankenhausurteil so ist, dass eben sehr wohl Grusel und Hartz getrennt wird. Ebenso beim Strom.
Ich würde Mehrbedarf nach § 30 Abs 4 SGB XII beantragen
Ich würde Mehrbedarf nach § 30 Abs 4 SGB XII beantragen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Werkstatt für behinderte Menschen - Anrechnung Mittagessen
Hab ich selbst noch nicht gelesen, aber möglicherweise interessant
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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