wie lange sind Hinweise des JC gültig?
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Irgenwie ist das alles für den A....
Wenn ich in eine "angemessene Wohnung" umziehe, was mache ich dann mit dem Betrieb?
Derzeit nutzt mein Betrieb die Kelleräume (unentgeldlich) und die Garage. Das sind rund 80qm Nutzfläche. Die müsste ich dann ja auch irgenwie ersetzen.
Wenn ich in eine "angemessene Wohnung" umziehe, was mache ich dann mit dem Betrieb?
Derzeit nutzt mein Betrieb die Kelleräume (unentgeldlich) und die Garage. Das sind rund 80qm Nutzfläche. Die müsste ich dann ja auch irgenwie ersetzen.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Und genau das ist dann ein klares Argument gegenüber dem JC. Du kannst einen Teil der Unterkunftskosten (den unangemessenen Teil) mit dem Argument meines Erachtens als Betriebsausgabe von den Betriebseinnahmen absetzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
#27 Ja nein :-)
Ich verstehe Dich so:
ich "bewohne" nur den angemessenen Teil der Wohnung. Der unangemessene Teil ist dann der betrieblich genutzte. Ich kann dann alle Kosten, oberhalb des angemessenen Teils, in der EKS verarbeiten. Richtig?
Dann müsste ich eine neue EKS abgeben. Kann ich ja auch, oder?
Nur, erst behaupte ich, dass ich keinen bezahlten qm betrieblich nutze (mit dem Ziel die vollen Kosten vom JC zu erhalten).
Dann bekomme ich das Geld nicht und argumentiere neu, angepasst an die Situation.
Da würden bei mir alle Alarmlampen angehen, wenn ich ein JC-Muckelchen wäre.
Ich verstehe Dich so:
ich "bewohne" nur den angemessenen Teil der Wohnung. Der unangemessene Teil ist dann der betrieblich genutzte. Ich kann dann alle Kosten, oberhalb des angemessenen Teils, in der EKS verarbeiten. Richtig?
Dann müsste ich eine neue EKS abgeben. Kann ich ja auch, oder?
Nur, erst behaupte ich, dass ich keinen bezahlten qm betrieblich nutze (mit dem Ziel die vollen Kosten vom JC zu erhalten).
Dann bekomme ich das Geld nicht und argumentiere neu, angepasst an die Situation.
Da würden bei mir alle Alarmlampen angehen, wenn ich ein JC-Muckelchen wäre.
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Trotzdem würde ich das genauso machen. Argument eben genau wie Du schreibst. So lange die KdU angemessen sind, kann ich keine Betriebsausgaben dafür geltend machen, dann würde das ja doppelt gezahlt vom JC.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Ja, dann bleibt immer noch eine größere Liquiditätslücke.
Allmählich packt mich der blanke Hass...
Das kann einfach nicht sein, dass dieser "Hinweis zur Senkung der KDU" von Anno-Pief noch gültig ist. Das will einfach nicht in meinen Kopf.
Das hat der JC-Muckel im Herbst 2018 selbst gesagt, dass bei diesem JC nach 3 Monaten, ausserhalb des Bezugs, alles auf Null gesetzt wird. Und jetzt doch nicht!?
Es sind ja noch weitere, nicht nachvollziehbare Korrekturen im Bescheid. Dazu erbete ich mir eine Aufschlüsselung durch das JC.
Und parallel dazu bereite ich eine neue vEKS vor.
Allmählich packt mich der blanke Hass...
Das kann einfach nicht sein, dass dieser "Hinweis zur Senkung der KDU" von Anno-Pief noch gültig ist. Das will einfach nicht in meinen Kopf.
Das hat der JC-Muckel im Herbst 2018 selbst gesagt, dass bei diesem JC nach 3 Monaten, ausserhalb des Bezugs, alles auf Null gesetzt wird. Und jetzt doch nicht!?
Es sind ja noch weitere, nicht nachvollziehbare Korrekturen im Bescheid. Dazu erbete ich mir eine Aufschlüsselung durch das JC.
Und parallel dazu bereite ich eine neue vEKS vor.
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Deswegen ja der usprüngliche Hinweis: Widerspruch mit dem Argument Neues Spiel Neues Glück.
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
:-) mir dreht sich der Kopf...
Widerspruch ist gestern raus.
Eine Erklärung/Aufschlüsselung der Korrekturen im Bescheid habe ich gerade gefaxt.
Eine neue vEKS ist in Bearbeitung.
Habe ich etwas vergessen?
Ja! Vielen Dank für eure Unterstützung!
Widerspruch ist gestern raus.
Eine Erklärung/Aufschlüsselung der Korrekturen im Bescheid habe ich gerade gefaxt.
Eine neue vEKS ist in Bearbeitung.
Habe ich etwas vergessen?
Ja! Vielen Dank für eure Unterstützung!
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Ich seh nix Vergessenes.
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 21.09.2018 - L 12 AS 346/18HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Mo 14. Jan 2019, 15:30 Derzeit nutzt mein Betrieb die Kelleräume (unentgeldlich) und die Garage. Das sind rund 80qm Nutzfläche.
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 03/2019 hat geschrieben: Orientierungssatz ( Redakteur )
Kosten für Stellplätze und Garagen fallen grundsätzlich nicht unter die Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II, da solche Einrichtungen nicht unmittelbar der Unterkunft von Menschen dienen.
Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Ich würd trotzdem so argumentieren
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
#34
Also...
Die Garage ist in der EKS eingetragen. Die Kosten werden im Mietvertrag separat ausgewiesen. Die Kosten für die Garagenmiete sind vom JC als Betriebsausgabe anerkannt worden. Die Garage wird zu 100% betrieblich genutzt. Das akzeptiert sogar das Finanzamt.
Die Flächen im Keller sind nirgendwo aufgeführt. Weder im Mietvertrag, noch in der EKS. Das sind keine KDU, da es eben auch überhaupt keine Kosten verursacht.
#35
ja, na klar. Sobald ich tatsächlich "nur" die angemessenen KDU erhalte, sind alle weiteren Kosten selbstverständlich betrieblich verursacht. Und damit kommt das JC noch sehr gut weg. Wie heißt es so schön; wer das eine will, muss das andere mögen ;-)
Also...
Die Garage ist in der EKS eingetragen. Die Kosten werden im Mietvertrag separat ausgewiesen. Die Kosten für die Garagenmiete sind vom JC als Betriebsausgabe anerkannt worden. Die Garage wird zu 100% betrieblich genutzt. Das akzeptiert sogar das Finanzamt.
Die Flächen im Keller sind nirgendwo aufgeführt. Weder im Mietvertrag, noch in der EKS. Das sind keine KDU, da es eben auch überhaupt keine Kosten verursacht.
#35
ja, na klar. Sobald ich tatsächlich "nur" die angemessenen KDU erhalte, sind alle weiteren Kosten selbstverständlich betrieblich verursacht. Und damit kommt das JC noch sehr gut weg. Wie heißt es so schön; wer das eine will, muss das andere mögen ;-)
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
#36
Gibt es wirklich ein Verständigungsproblem?
Es ist doch klar: Wenn Kosten für eine Garage nicht unter die KdU fallen, vgl. #34, dann sind anfallende Kosten bei 100% betrieblicher Nutzung der Garage durch einen SGB-II-Selbständigen als Kostenfaktor in der EKS und EÜR zu berücksichtigen. Nichts Gegenteiliges wurde behauptet.
Gibt es wirklich ein Verständigungsproblem?
Es ist doch klar: Wenn Kosten für eine Garage nicht unter die KdU fallen, vgl. #34, dann sind anfallende Kosten bei 100% betrieblicher Nutzung der Garage durch einen SGB-II-Selbständigen als Kostenfaktor in der EKS und EÜR zu berücksichtigen. Nichts Gegenteiliges wurde behauptet.
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
kleines update...
Widerspruch wurde abgelehnt. Klage eingereicht. Verfahren läuft bzw. schleicht ;-)
Mal andersrum gedacht. Wenn JC behauptet, nach xy Monaten gilt der Hinweis "KdU sind zu hoch" noch, dann könnte/müsste JC doch auch mitteilen können, wie lange dieser Hinweis gilt bzw. wann er nicht mehr gilt, oder?
Wäre man einmal eLB gewesen, müsste man sonst bis ans Ende seiner Tage diesen Hinweis im Gedächtnis behalten!?
Nachtrag:
Wenn man das JC mal nach einer Gültigkeitsdauer ragen mag, was sollte man dabei berücksichtigen?
Widerspruch wurde abgelehnt. Klage eingereicht. Verfahren läuft bzw. schleicht ;-)
Mal andersrum gedacht. Wenn JC behauptet, nach xy Monaten gilt der Hinweis "KdU sind zu hoch" noch, dann könnte/müsste JC doch auch mitteilen können, wie lange dieser Hinweis gilt bzw. wann er nicht mehr gilt, oder?
Wäre man einmal eLB gewesen, müsste man sonst bis ans Ende seiner Tage diesen Hinweis im Gedächtnis behalten!?
Nachtrag:
Wenn man das JC mal nach einer Gültigkeitsdauer ragen mag, was sollte man dabei berücksichtigen?
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- marsupilami
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Ich hab das so im Kopf:
Selbstständig, ALG II beantragt, irgendwann sagt JC: KdU absenken bis zum [Datum].
eLB meldet sich vor diesem Datum ab bzw. fällt wg. zu viel Gewinn aus dem Leistungsbezug VOR diesem Datum -> dann hat sich das erledigt.
Wenn später dann doch wieder ALG II beantragt wird -> neues Spiel, neues Glück -> JC muss diese ihre Auffassung von KdU erneut ermitteln/verschicken/....
Ich würde nicht nach einer Gültigkeitsdauer fragen.
Man weckt keine schlafenden Hunde.
Selbstständig, ALG II beantragt, irgendwann sagt JC: KdU absenken bis zum [Datum].
eLB meldet sich vor diesem Datum ab bzw. fällt wg. zu viel Gewinn aus dem Leistungsbezug VOR diesem Datum -> dann hat sich das erledigt.
Wenn später dann doch wieder ALG II beantragt wird -> neues Spiel, neues Glück -> JC muss diese ihre Auffassung von KdU erneut ermitteln/verschicken/....
Ich würde nicht nach einer Gültigkeitsdauer fragen.
Man weckt keine schlafenden Hunde.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
Ich habe gerade einen Fall, da wurde vor 6 Jahren ohne Zusicherung umgezogen. KdU lag im angemessenen Bereich, war aber etwas höher als vorher. Die Differenz wurde die ganze Zeit nicht gezahlt. Die nun erhaltene Mieterhöhung wird auch nicht gezahlt, obwohl immer noch im angemessenen Bereich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: wie lange sind Hinweise des JC gültig?
#39 Es war etwa so:
Im 1. BWZ alle Formalien erfüllt, damit die KdU voll ausgezahlt werden. BWZ endet. Dann vier Monate kein ALG2-Bezug.
Neuantrag gestellt.
KdU wird nur im "angemessenen" Rahmen gezahlt. Begründung: Aufforderung zur Kostensenkung liegt ja aus dem 1. BWZ vor und ist noch gültig.
Widerspruch abgelehnt, da Aufforderung noch gültig. eA auch abgelehnt. Klage eingereicht. Gericht tendiert dazu, dass die Kostensenkungsaufforderung noch gültig ist.
BWZ-2 endet.
Seit Juni raus aus dem ALG2-Bezug...
So, ab wann wäre denn dann die Kostensenkungsaufforderung nicht mehr gültig? Müsste ja irgendwo geschrieben stehen, oder?
Im 1. BWZ alle Formalien erfüllt, damit die KdU voll ausgezahlt werden. BWZ endet. Dann vier Monate kein ALG2-Bezug.
Neuantrag gestellt.
KdU wird nur im "angemessenen" Rahmen gezahlt. Begründung: Aufforderung zur Kostensenkung liegt ja aus dem 1. BWZ vor und ist noch gültig.
Widerspruch abgelehnt, da Aufforderung noch gültig. eA auch abgelehnt. Klage eingereicht. Gericht tendiert dazu, dass die Kostensenkungsaufforderung noch gültig ist.
BWZ-2 endet.
Seit Juni raus aus dem ALG2-Bezug...
So, ab wann wäre denn dann die Kostensenkungsaufforderung nicht mehr gültig? Müsste ja irgendwo geschrieben stehen, oder?
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