Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#226

Beitrag von Olivia »

Aha, danke für die Info.
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#227

Beitrag von keep_it_real »

Hallo Leute!

Ich habe hier die Nachricht geschrieben vor 1h und finde sie nicht mehr.
Wollte nur kurz Bescheid geben, dass der Richter meine Erläuterungen plausibel findet. Er schreibt jedoch, dass der Vergleich unter beiden Parteien empfohlen werde. Ausserdem geht er davon aus, dass der Widerspruch wahrscheinlich im Namen aller Familienmitglieder geschrieben wurde, jedoch aber der Widerspruchsbescheid nur an mich gerichtet ist. Da bittet er um Klärung.

LG
Michael
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#228

Beitrag von Koelsch »

Sieht doch gut aus, keine Ahnung, wo die erste Nachricht ab geblieben ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#229

Beitrag von friys »

keep_it_real hat geschrieben: Mo 2. Apr 2018, 22:52Hallo Leute! Ich habe hier die Nachricht geschrieben vor 1h und finde sie nicht mehr.
Michael, hast Du schon mal im "Persönlichen Bereich" unter "Gespeicherte Entwürfe verwalten" nachgesehen? Vielleicht bist Du versehentlich auf dem Button "Entwurf speichern" statt "Absenden" gelandet...
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#230

Beitrag von keep_it_real »

Hallo Team!

Habe gerade vor 10 min hier irgendwo schon geschrieben, finde aber meine Nachricht wieder nicht.
Vom Sozialgericht habe ich keine Info erhalten, wie es weiter geht. Heute kam der Brief von Inkasso, dass ich das Geld bis zum 24.01.2019 überweisen muss, sonst ziehen die es ein. Obwohl der Betrag etwas höher ist (um die 100 €), im vgl. zum Bescheid, wie ich es verstehe, geht es um den Zeitraum der Klage. Inkasso war damals von mir informiert, dass ich zum Gericht gehe. Für meine Frau und Sohn ist noch nichts gekommen, aber ich denke es kommt dann auch noch.
Was soll ich da tun? Schriftlich mitteilen, dass die Klage noch läuft? Es gab ja noch keine Entscheidungen.

Danke
Viele Grüße
Michael
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Günter
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#231

Beitrag von Günter »

Kurzes Anschreiben

Sehr verquertes Inkassobüro,

der Fall liegt vor Gericht, AZ ...... solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, sind ihre Mahnungen rechtswidrig. Sollten sie Zwangsmaßnahmen gegen mich einleiten, werde ich Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

Mit Faust in der Tasche .....
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#232

Beitrag von keep_it_real »

Oh Super danke!!!
Genauso will ich auch schreiben, denn ich finde es schon aufdringlich zu schreiben : "Die Zahlung in Höhe von 1178,06 € erwarte ich spätestens bis..."
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#233

Beitrag von Koelsch »

Habe gerade auch so was mitbekommen. Ehemalige eLB erhät "böse" Mahnung aus Recklinghausen, obwohl die Sache per Gerischtsbeschluss bereits in 2012 "gegessen" war. JC pflegt Recklinghausen nicht zu informieren, denn jede, auch eine unberechtigte Mahnung erzeugt den hochwillkommenen Druck.
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Senga
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#234

Beitrag von Senga »

Strafantrag stellen wegen Nötigung im Amt. Dann Presse und Petitionsauschuss informieren. Meinst wie schnell der Druck aus dem Kessel ist :gunni: :gunni: :mrgreen2:
"Regierungen wechseln, aber die Lügen ändern sich nicht."
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keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#235

Beitrag von keep_it_real »

Hallo Leute!

Habe den Brief schon geschrieben. Wollte aber noch anrufen und es mündlich noch sagen. Die Frau am Telefon sagte mir, dass ich mich da direkt an das Job Center wenden muss, dann werden die es weiter auf Pause stellen. Wieso soll ich denn Job Center anrufen? Die müssen es doch unter sich klären...Ich habe gesagt " Sie erwarten von mir die Zahlung bis zum 24.01, sonst werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Sie wissen aber, wie langsam Job Center arbeitet"...da meinte sie zu mir, dass es ganz schnell geht....naja...ich warte dann erstmal bis der Brief Inkasso direkt erreicht hat...ich will Job Center nicht mehr anrufen...wir klagen ja...außerdem will da die schlafende Hunde nicht wecken...die haben mir bis heute weitere abschließende Bescheide nicht geschickt.
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#236

Beitrag von Koelsch »

Anrufen beim JC :angel: :angel:
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Günter
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#237

Beitrag von Günter »

Ich würde eine Kopie des Inkassoschreibens und deine Antwort an das Gericht schicken und zusätzlich beantragen das Gericht möge das JC verurteilen, während des laufenden Verfahrens weitere Inkassomaßnahmen einzustellen.
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Olivia
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#238

Beitrag von Olivia »

Ein Anruf beim Jobcenter hat überhaupt keine Beweiskraft.
der ratlose
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#239

Beitrag von der ratlose »

Moin,
bei mir hat der SG Richter sich mal selbst an das Inkassobüro (Zoll) gewandt und daraufhingewiesen das das sofort einzustellen sei.
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tigerlaw
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#240

Beitrag von tigerlaw »

der ratlose hat geschrieben: Di 15. Jan 2019, 18:36 Moin,
bei mir hat der SG Richter sich mal selbst an das Inkassobüro (Zoll) gewandt und daraufhingewiesen das das sofort einzustellen sei.
Nee, @ Ratloser, das sind zwei verschiedene Stellen.

Wenn der Regionalinkasso nicht mehr weiterkommt,, dann schaltet er das HZA ein, gleichsam als Gerichtsvollzieher. Wenn man bei denen dann anruft, sind die vernünftig und halten erst mal ein, sagen aber auch, dass sie dann auf neue Weisungen vom Inkasso warten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
der ratlose
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#241

Beitrag von der ratlose »

Moin,
mein Fehler es kann auch sein das es das Inkasso der BA war.
Ich hatte eine zahlungsaufforderung bekommen und eine EA beantragt in der das Gericht verfügt das dieses sofort eingestellt wird.
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#242

Beitrag von keep_it_real »

Guten Morgen!

Ich habe den Brief vom Sozialgericht bekommen.
Jetzt gibt es die neue Richterin. Das ist schon der vierte Wechsel.
Daher denke ich die lange Dauer.
Letztes Mal im April hat der Richter geschrieben, dass er eigentlich mehr auf meiner Seite ist, jedoch ein Vergleich unter uns beiden empfehlt. Ich habe ihm geschrieben, dass ich grundsätzlich nichts dagegen habe, jedoch möchte ich, dass alle meine Ausgaben akzeptiert werden.

Die neue Richterin schrieb, dass sie sich dem alten Richter anschließt und ein Vergleich empfehlt. Sie schreibt, dass der Kläger (ich glaube das bin ich in dem Fall) Interesse zum Vergleich signalisiert hat. Jetzt muss der Beklagte sich dazu äußern, damit wir einen Termin vereinbaren.

Ich überlege gerade, dass ich vielleicht gegen ein Vergleich stimmen müsste, odeR? nicht dass die jetzt sagen ok machen wir 50/50.

Genauer geschrieben von Richterin " Um eine möglichst zügige Beendigung des REchtsstreits zu erreichen, wird der Beklagte nochmals um Mitteilung gebeten, ob eine vergleichsweise Einigung denkbar erscheint. Der Kläger hat seinerseits Vergleichsbereitschaft bereits im Schreiben vom 08.04.2018 signalisiert".

Bezüglich der Mahnung vom Inkasso, hat mir Soz. Gericht die KOpie der Abschrift zugesandt:
"Im Rechtstreit..... wird offenbar Forderungseinzug in der hier rechtshängigen Sache betrieben. Ich weise darauf hin, dass es sich bei einer endgültigen Bewilligungsetscheidung nicht um eine Aufhebung i.S.d. § 39 Nr 1 SGB II handelt.
Die Klage hat daher aufschiebende Wirkung. Ich erwarte Ihre Mitteilung, dass der Forderungseinzug gestoppt wurde, binnen zwei Wochen.
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marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#243

Beitrag von marsupilami »

Also scheint dem Inkasso erst mal Zügel angelegt und angezogen zu sein.

Was den Vergleich angeht: hast Du denn tatsächlich am 08.04.2018 ein Schreiben an das Gericht rausgelassen, aus dessen Inhalt man bzw. Richter*in herauslesen kann, dass Du einem Vergleich zustimmen würdest?

Wenn Du natürlich sagst: nein, kein Vergleich, hab ich so nie geschrieben - dann natürlich entsprechende Nachricht an's Gericht.

Ansonsten sehe ich da - so wie Du schreibst bzw. zitierst - noch lange kein fiffty-fiffty auf dem Tisch liegen.
Es geht erstmal darum, ob ein Vergleich für beide Parteien denkbar ist.
Denn wenn eine der Parteien sagt: nö, kein Vergleich, ich will Urteil, dann gibt es auch keinen Vergleich.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#244

Beitrag von Günter »

Ich würde mir die Ausgaben an deiner Stelle noch mal genau ansehen und dann hinter jede Ausgabe eine genaue Begründung schreiben.

Und dann vielleicht 20 % der Ausgaben als Bagatelle für den Vergleich anbieten. Nicht mehr und nicht weniger.
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tigerlaw
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#245

Beitrag von tigerlaw »

1. Das Gericht hat dem JC eine ganz hübsch gesalzene Ohrfeige verpasst. Denn JC hätte den Inkassoservice auf Widerspruch/Klage hinweisen müssen, die aufschiebende Wirkung haben.

2. Wenn ein "Gericht" eine Linie zu erkennen gibt und es später einen Personalwechsel gibt, dann hält sich der neue Richter meistens weiterhin an diese Linie. Das hatte ich auch schon mal vor 17 Jahren in einer Zivilsache vor dem LG so erlebt, als ich im Termin darauf hinwies, dass die Richterbank inzwischen ganz anders besetzt wäre, und da kam dann diese Antwort. Warum soll es beim SG anders sein?

3. Ansonsten stimme ich Günter zu: Bei jeder (vom JC gestrichenen) Ausgabenposition überlegen, ob sie absolut zwingend ist, und sich als absolute Obergrenze ein "Einknicken" von ca. 20 % vornehmen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#246

Beitrag von keep_it_real »

Danke das denke ich mir auch so Prozentweise. Wobei alle Ausgaben waren notwendig gewesen.
Aber soweit ich weiß mögen die Richter, wenn man zum Vergleich neigt.

Hier meine Mitteilung vom April:

"Ich bin damit einverstanden eine Einigung mit dem Job Center Pankow zu treffen, allerdings ist es mir wichtig, dass das Job Center Pankow die Ausgaben, die ich in den Zeiträumen hatte (Ausgaben für die Ferienwohnung und an Herr XXXX) akzeptiert. Weil dieses Geld habe ich nicht erhalten und man darf es als Einkommen nicht berücksichtigen. Ich habe mich in dieser Zeit stark bemüht meine wirtschaftliche Lage zu verbessern, was mir nach dem in Kraft getretenen Zweckentfremdungsgesetz schwer fiel, da ich viele Kunden verloren habe. Wir haben nur Teilleistungen vom Job Center erhalten und es kann nicht sein, dass das Job Center Pankow unfairerweise meine Ausgaben, die ich belegt habe unberücksichtigt lässt."

Zwar mit Fehlern geschrieben, aber irgendwie so gemeint.

Viele Grüße
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#247

Beitrag von keep_it_real »

Hallo Leute,

habe ein Brief erhalten von Sozialgericht. Brauche Eure Hilfe.
Ich mache mal ein Foto davon, weil es etwas komplizierter ist. Die Sache ist. Die Richterin hat gewechselt mal wieder und diese Richterin scheint jetzt etwas strenger zu sein.
Die letzte Richterin schrieb, dass sie dazu neigt mir Recht zu geben für die ganze Sache. Diese Richterin möchte jetzt Erklärung zur Abschrift vom Job Center.
Die letzte Richterin schrieb, dass der Kläger wahrscheinlich im Namen aller Mitglieder den Widerspruch geschrieben hat und geklagt hat. Der Job Center hat sich dagegen gewehrt und die neue Richterin möchte, dass meine Frau für den Bescheid selbst die Klage einreicht, wenn sie will....
Meine Frage an Euch, was soll ich als nächstes tun, den ich handle ja ohne Anwalt und habe da nicht so viel Ahnung.

Die Bilder vom Brief lade ich hier gleich hoch.
Wollte noch kurz erinnern:
1. Ich verwaltete die Ferienwohnung und zu meinen Aufgaben gehörte Organisation der Ein- und Abreisen, Kommunikation. Problembeseitigung, da der Eigentümer im Ausland wohnt.
2. Da ich nen Nebenjob hatte und mein Bruder auch auf Job Center war, habe ich ihm eine Kundin von mir gegeben, da ich wegen Nebenjob und Verwaltung der Wohnung für die Kundin keine Zeit hatte. Ich habe ihr weiter Rechnungen geschrieben, aber Geld eins zu eins meinem Bruder gegeben, weil er die Mieter (Touristen) selbst gesucht hat über diverse Internetportale. Quittungen gibt es. Sein JOb Center hat ihm am Ende das verdiente Geld abgezogen von Leistungen.
Das sind so die großen Streitpunkte.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#248

Beitrag von keep_it_real »

Da Argumentiert JOb Center.
Für mich stellt sich die Frage, wenn Barquittungen ab 2017 nicht mehr gelten, der Zeitraum um den wir uns streiten ist aber 2015, da hat es ja noch keine Regelung gegeben, auf welche Weise man jemanden bezahlt.
Außerdem wenn mein Bruder auch hilfebedürftig war, warum konnte ich ihm für 6 Monate mit einem Kunden nicht helfen.

Viele Grüße
Michael
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#249

Beitrag von Koelsch »

Warum "Fremdarbeiten" vergeben wurden, hast Du ja schon dargelegt, schreib das noch mal an's SG: Also Putzarbeiten etc. gehören nicht zu meinem Aufgabenbereich, diese könnte ich aus Zeitgründen (eigener zusätzlicher Job) auch nicht erledigen.

Barzahlungen sind insbesondere unter engen Verwandten durchaus nicht unüblich. Es kann nicht Deine Aufgabe sein, für das JC die Gründe zu erforschen, warum Dein Bruder das Geld in bar haben wollte. Theoretische, nachvollziehbare Gründe hierfür sind: Konto überzogen = Bank würde bei Überweisung sofort "zuschlagen", laufende Pfändungen = Pfändungsgläubiger würde sofort "zuschlagen".

Selbst wenn dies rechtlich bedenklich sein sollte, so ist es keineswegs Deine Rechtspflicht, die ordnungegemäße Verwendung der gezahlten Barbeträge zu überwachen und sicherzustellen. Deine Pflicht erschöpft sich in Zahlung des Betrages,.
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tigerlaw
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#250

Beitrag von tigerlaw »

Nächstes Argument: Du schreibst, dass Deine Barzahlungen bei deinem Bruder vom JC als Einnahmen berücksichtigt wurden? Das ist doch ein klassisches "gegensätzliches Verhalten" (die ollen Latriniker würden sagen "venire contra factum proprium")!

Was Partnerin und Kind anbelangt: Natürlich hat jeder gekürzte Euro im Rechenwerk EKS auch unmittelbare Auswirkungen auf diese, denn der Ertrag wird ja proportional zum restlichen Bedarf auf alle BG-Mitglieder aufgeteilt. Diese Feinheiten auch im Widerspruchs- und Klageverfahren präzise schriftlich darzulegen und die entsprechenden Personen als Widerspruchsführer bzw.Kläger mit anzugeben, kann von Dir als juristischem Laien nicht verlangt werden!

Vorsorglich sollten sie natürlich noch einen Überprüfungsantrag einreichen (es sei denn, dass dies bereits am 24.01.2017 geschehen ist).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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