was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
HarzerUrvieh
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was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

ich habe die 1. Einladung meines JC-Sachbearbeiters erhalten.
Nun bin ich unsicher, ob ich die geforderten Unterlagen wirklich mitbringen muss, wer die Erstellung der Unterlagen bezahlt, nur vorlegen oder übergeben usw.

Eigentlich möchte ich meine Zeit sinnvoller (für´s Geschäft) nutzen, als mit der Dokumentation der Vergangenheit.

Gefordert wird / Auszug aus der Einladung:

Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen.

Im Rahmen der notwendigen Prüfungen der Förderfähigkeit Ihrer selbständigen Tätigkeit, bringen sie bitte zu dem Termin folgende Unterlagen mit:
a) aktualisierter Businessplan mit Planrechnungen
b) Bericht über die bisherige Geschäftsentwicklung (insbesondere: was war die ursprüngliche Geschäftsplanung und warum konnte diese nicht realisiert werden?).
c) Angaben zu den tatsächlich erzielten Betreibsergebnissen ab 01.06.2018 (z.B. Einnahmen-/Überschussrechnungen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen, bitte in monatlicher Darstellung ab 01.06.2018 bis heute) mit.
d) Beachten Sie bitte auch, dass alle geforderten Unterlagen im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten beizubringen sind.

Dies ist eine Einladung nach § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 Abs. 1 SGB III.

Ich würde mich sehr über eure Tipps freuen. Vielen Dank!
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marsupilami
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#2

Beitrag von marsupilami »

Rein theoretisch könnte man schon an dem Satz:
"Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle berufliche Situation besprechen." rummeckern.
Denn das was da nachfolgend verlangt wird, ist nichts anderes als ein Geschäftsbericht der Geschäftsleitung an die Aktionäre.
Und das ist deutlich mehr, als die aktuelle berufliche Situation.
Damit wird aber der Zweck der Einladung zumindest falsch formuliert.
Ob ein solch detaillierter - schriftlicher - Bericht verlangt werden kann, wage ich zu bezweifeln.

Wg. solch falsch formulierten Zweck der Einladung wurden - wenn ich es recht im Kopf habe - schon erfolgreich Klagen geführt.

Frage ist halt: was bringt's?
Dann gibt's einen neuen Termin, mit etwas besserer Formulierung, der Zweck ist letztendlich der selbe.


zu a.1 wenn Du sowas schon mal abgegeben hast, dann nimmst Du das, setzt ein anderes Datum rein und änderst ein paar Formulierungen.
Planrechnungen gehen aus der vEKS hervor.

zu a.2 und b Planrechnung und die Geschäftsentwicklung geht aus den Zahlen der EKS hervor.

zu c. wirst Du nicht drumherum kommen.


Wenn die Zahlen es hergeben, dann bastelst Du in Excel ein kleines Diagramm aus den Zahlen, aus dem - zumindest tendenziell - hervorgeht, dass der Leistungsbedarf sinkt aufgrund steigenden Umsatzes und damit letztendlich Gewinns.
Ordentlich und aussagekräftig beschriften (Achsen, Einheiten), (farbig) ausdrucken und mit vorlegen.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
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Koelsch
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#3

Beitrag von Koelsch »

c) ist die aEKS. Dafür muss Dir eine angemessene Zeit (z.B. 2 Monate zur Verfügung gestellt werden. Alle anderen Punkte, da wüsste ich nicht, wo sich die gesetzliche Grundlage findet, so etwas überhaupt zu haben. Das möge SB'chen doch mal klarer nennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Vielen Dank!

zu#2

Wegen der Einladungsbegründung möchte ich (noch) nicht rumklagen. Das bringt wohl noch nichts.

Ich habe bisher noch keinen Geschäftsplan abgeben müssen. Der Plan wäre auch relativ einfach zu erstellen, da er nur aktualisiert werden muss. Und die vEKS kann ich ja mitnehmen oder ich frage mal, ob sie die verbummelt haben... :-)

zu #3
eine aEKS würde sich "nur" über den Zeitraum 01.06. bis 31.07.2018 erstrecken. Zwischen 01.08. und eventuell 01.12.2018 war ich kein Leistungsempfänger.

zu c) Muss ich nu die Zahlen liefern oder nicht?
Und sollte ich für die anderen Punkte mal die gesetzliche Grundlage abfragen?
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marsupilami
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#5

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du tatsächlich nur 2 Monate Leistungsempfänger warst, würde ich mir erlauben nachzufragen, mit welchen rechtlichen Grundlagen dieser Aufwand gerechtfertigt wird.

Was sich mir jetzt nicht erschließt:
Warum überhaupt Einladung um über die berufliche Situation zu sprechen, wenn Du derzeit gar keine Leistungen beziehst?
Auch das könnte man hinterfragen.

Also entsprechen mal zurückfragen.


SgDuH,
herzlichen Dank für Ihre (sanktionsbewehrte?) Einladung vom [Datum].
Sie wollen an diesem Termin mit mir über meine berufliche Situation sprechen.
Dazu kann ich Ihnen sagen, dass ich voll und ganz in meiner Selbstständigkeit als [Bezeichnung] eingespannt bin um Aufträge zu akquirieren und abzuarbeiten.
Da ich derzeit - genauer gesagt seit dem (Datum) - keine Leistungen aus Ihrem Hause beziehe, wollen Sie bitte so freundlich sein, mir eine etwas substanziellere Begründung für diese Einladung nachzureichen als nur die Nennung der einschlägigen §§.
Auch die Erstellung/Beibringung der von Ihnen in dem genannten Schreiben geforderten Unterlagen sehe ich im Hinblick auf den Zeitraum der Leistungsbeziehung von gerade mal 2 Monaten keinerlei Aussagekraft.
Und für Zeiten, in denen ich keine Leistungen aus Ihrem Hause beziehe, bin ich nicht zur Offenlegung von Geschäftsdaten verpflichtet.

mfg

Oder so ähnlich.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

ok, da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Leistungsbezug von Feb. bis Juli 2018. Keine Leistungen seit Aug. 2018.

Eventuell bekomme ich Leistungen ab 01.12.2018. Das ist aber noch gar nicht entschieden, da ich bisher nur den Antrag gestellt habe.
Einen Termin in der Leistungabteilung habe ich erst in KW 01.19. Dann wird mir vermutlich auch mitgeteilt, welche Unterlagen sie brauchen, um den Antrag zu bearbeiten und eine eventuelle Leistung zu berechnen.

Welchen Status ich jetzt habe, weiß ich nicht.
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marsupilami
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#7

Beitrag von marsupilami »

Dann kannst Du das obige Konzept vergessen.

Dann beruht die Forderung nach den Unterlagen auch auf der Basis: wovon hast Du vor Antragstellung gelebt?
Vergleichbar mit dem Verlangen nach den Gehaltsabrechnungen/EK-Steuererklärungen bei soz.vers.pfl. AN, die ALG beantragen.

Dann würde ich sagen:
Den Plan und eine aEKS aus dem 1. Halbjahr 2018 bzw. aus dem von Dir genannten Bewilligungszeitraum plus ein vEKS verbunden mit der Frage, ob man die bereits vorgelegte verbummelt hat?
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#8

Beitrag von HarzerUrvieh »

Den Geschäftsplan kann ich liefern, der bezieht sich aber auf die Zukunft. Beinhaltet aber natürlich auch Grundlegende Informationen über das Geschäft.

Einen Bericht über die bezugsfreie Zeit kann ich liefern. Da würde ich die betrieblichen Kosten gegenüber den betrieblichen Einnahmen darstellen.
Die Differenz ist der Gewinn vor Steuern und damit kann ich belegen, wovon ich gelebt habe.

Eine aEKS musste ich noch nicht vorlegen. Die fehlt mir noch, da ich mich nicht ohne Not damit aufhalten mag. Ich kann aber Zahlen liefern, da würde ich mein Buchhaltungsprogramm nutzen.

Muss ich dem SB die Unterlagen übergeben oder reicht es, wenn er sie einsehen kann?
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schimmy
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#9

Beitrag von schimmy »

Geh wenn möglich mit einem Beistand zum Termin.

Beistand muss zugelassen werden Paragraph 13 SGB X.
schimmy
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#10

Beitrag von schimmy »

Ich würde die Unterlagen nur zur Einsicht überreichen und nicht mehr.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke!
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

Da der Termin nun kurz bevor steht, habe ich mir noch einmal die Einladung vom FM angesehen.

Es wird dort nach den tatsächlich erzielten "Betriebsergebnissen" vor der Antragstellung gefragt. Hier im Fred wurde ja schon geschrieben, dass ich diese Zahlen wohl liefern "muss". Da ich damit nachweisen soll, wovon ich vor Antragstellung gelebt habe.

Aber...
...diese Frage hätte doch die Leistungsabteilung stellen müssen, oder? Die hat aber nicht gefragt, bzw. hat sich mit der Einsicht in die Kontoauszügen begnügt.
...was genau ist "Betriebsergebnissen" gemeint? Da kann ich im Termin mal fragen?

Muss ich mit Nachteilen rechnen, wenn ich keine Angaben zu "Betriebsergebnissen" machen kann?
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Koelsch
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#13

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich nicht, Betriebsergebnis ist der Gewinn/Verlust.
Hast Du eine halbwegs "junge" Einkommensteuererklärung? Da müsste dazu eine Zahl stehen (Anlage EÜR in der Steuererklärung)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#14

Beitrag von HarzerUrvieh »

Meine letzter Einkommenssteuerbescheid ist von 2016.
Die Erklärung für 2017 ist in Bearbeitung. Sehr spät, ich weiß.
Die Erklärung für 2018 folgt der 2017er.

Das wir beide wissen, was mit Betriebsergebnis gemeint ist, setze ich voraus. Aber, was meint der JC-Muckel damit? Die haben ja auch eine spezielle Meinung zum Begriff "Tragfähigkeit" :-)

Ich kann per Buchhaltung meine Umsätze (Einnahmen/Ausgaben) nummerisch und grafisch darstellen. Aber, muss ich das? Ich habe eigentlich keine Lust, da irgendwas zu zeigen, dass eventuell gegen mich verwendet wird.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#15

Beitrag von Koelsch »

Dann sag denen einfach, Du bist mit der EÜR "noch nicht fertig" und reichst denen den Steuerbescheid sofort nach Erhalt unaufgefordert ein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#16

Beitrag von HarzerUrvieh »

*grins* ja, ist ja auch wahr. Der will das alles sowieso nicht sehen, wette ich. Ich werde berichten...

Aber was soll er auch sonst anfragen? Etwa: "na, wie läuft´s? Was geht ab, Alter?" Das wäre zumindest mal lustig und nicht weniger sinnvoll...
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#17

Beitrag von schimmy »

Nehme wenn möglich einen Beistand mit zum Termin, Beistand muss zugelassen werden Paragraph 13 SGB X.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#18

Beitrag von HarzerUrvieh »

#17
Vielen Dank, das Du mich so unermüdlich an den Beistand erinnerst.
Ich nehme einen Beistand mit. Das gehört für mich zu den Grundregeln bei JC-Besuchen.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#19

Beitrag von schimmy »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 19. Jan 2019, 19:56 #17
Vielen Dank, das Du mich so unermüdlich an den Beistand erinnerst.
Ich nehme einen Beistand mit. Das gehört für mich zu den Grundregeln bei JC-Besuchen.
Perfekt! :Daumenhoch:
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#20

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 19. Jan 2019, 19:20 Das wir beide wissen, was mit Betriebsergebnis gemeint ist, setze ich voraus. Aber, was meint der JC-Muckel damit? Die haben ja auch eine spezielle Meinung zum Begriff "Tragfähigkeit" :-)
:ironiea: Da die Steuererklärungen der letzten beiden Jahre noch fehlen, ist das Betriebsergebnis im Sinne des Antrags auf Leistungen nach dem SGB II: alle aktuell reinkommenden Umsätze, die für den Lebensunterhalt umgewidmet und verfressen werden können.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#21

Beitrag von HarzerUrvieh »

#20
mittlerweile habe ich die Daten aus meinem Buchhaltungsprogramm in eine Tabelle gebracht.
Nur Umsatzzahlen, also Summen der eingegangen Rechnungen und der ausgegangen Rechnungen pro Monat. Damit kann ich den Guten Willen zeigen. Über das heilige Prinzip von Zu- und Abfluss sagt das aber nichts aus...
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#22

Beitrag von Koelsch »

OK, das sollte reichen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#23

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das sehe ich auch so.
Ach, das ist irgenwie spannend. Wie ein JCler aus dem Zahlenwust auf die Förderfähigkeit meiner Selbständigkeit schließen mag? Bin gespannt...
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#24

Beitrag von Olivia »

Wie lange planst Du, im Leistungsbezug zu bleiben? Handelt es sich um eine längerfristige Krise, die sich über Jahre hinziehen könnte, oder wirst Du den Absprung schon bald wieder schaffen? Das Jobcenter macht übrigens eine Rahmenvorgabe von einem Jahr bei Bestandsselbständigkeiten, innerhalb derer diese wieder raus sein sollen aus ALG II.
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marsupilami
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Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?

#25

Beitrag von marsupilami »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 19. Jan 2019, 21:30 #20
mittlerweile habe ich die Daten aus meinem Buchhaltungsprogramm in eine Tabelle gebracht.
Nur Umsatzzahlen, also Summen der eingegangen Rechnungen und der ausgegangen Rechnungen pro Monat. Damit kann ich den Guten Willen zeigen. Über das heilige Prinzip von Zu- und Abfluss sagt das aber nichts aus...
Stell das doch in Excel auch grafisch dar.
Ein schönes Linien-Diagramm aus Monaten und den Umsätzen, bisken mit Farbe, Linienstärke, ... "rumspielen" (formatieren).

Wobei - mit Farbe rumspielen bringt latürnich nur dann was, wenn Du das auch farbig ausdrucken kannst.

Jetzt aber kommt das Sahne-Häubchen: Trendlinie einfügen.
D.h. Rechts-Klick auf die Umsatzlinie, aus dem Kontext-Menü "Trendlinie hinzufügen...." auswählen und eine einfache, lineare Trendlinie einfügen lassen. Die auch noch ein wenig chick machen, das Diagramm halbwegs A4-füllend ausdrucken und vorlegen.
Sieht auf die Schnelle so aus:
Trendlinie.JPG
Bringt aber nur dann was, wenn die Trendlinie auch wirklich nach oben zeigt!!!
Und: je mehr Daten - also längerer Zeitraum - desto besser und eindeutiger ist der Trend.
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