ALG und offener Gehaltsteil

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Kore7
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ALG und offener Gehaltsteil

#1

Beitrag von Kore7 »

Hallo alle,
stimmt das, daß die erste Zahlung von ALG ruht wenn der Arbeitgeber mir noch Urlaubstage bezahlen
muß und noch einen Gehaltsanteil? Da ich die letzten Wochen des Arbeitsverhältnisses krank war hat
der Arbeitgeber bei der Krankenkasse eine Anfrage gestellt wegen Zusammenrechnen können von
den Krankenscheinen vorher. Deshalb hat der Arbeitgeber mir nur einen Teil des Gehalts bezahlt bis
geklärt war ob die Lohnfortzahlung mir überhaupt zusteht oder nicht. Jetzt steht sie mir zu.

Bekomme ich deshalb jetzt kein ALG?
Bzw. ALG erst nach Zahlung des noch offenen Anspruches?
Ist die Höhe egal was der Arbeitgeber noch bezahlen muß was ALG angeht?
Das heißt, müßte ich dann Grundsicherung beantragen wenn das Geld nicht reicht vom Arbeitgeber und der
Anspruch auf ALG ruht?
:ka:
Hoffe ihr kennt den Sachverhalt und könnt mir sagen wie das läuft. Danke schon mal!
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tigerlaw
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#2

Beitrag von tigerlaw »

Wenn das Geld noch jetzt fehlt - umgehend zum Jobcenter und Überbrückungsantrag stellen, unter Beifügung aller Belege. JC kann dann die ALG-I-Beträge direkt von der BA zurückholen (natürlich nur in Höhe dessen, was sie geleistet haben).

JC muss jedenfalls dafür sorgen, dass Dein Existenzminimum nicht unterschritten wird.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Kore7
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#3

Beitrag von Kore7 »

Danke tigerlaw. Welche Belege muß ich da vorlegen? Ich habe nur eine unformale Email von der
Personalabteilung, mehr nicht. Ich weiß auch garnicht genau wieviel mir noch überwiesen wird vom
Arbeitgeber, da ich nicht weiß wieviel wert mein noch offener Urlaubsanspruch plus Überstunden sind.
Soll ich trotzdem Überbrückungsantrag stellen?

Was bedeutet BA?

Und in welcher Zeit muß ich den Onlineantrag auf Arbeitslosengeld stellen? Gibt es da eine Frist zum Einhalten?
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marsupilami
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#4

Beitrag von marsupilami »

BA = Bundesanstalt für Arbeit.

Mal auf der letzten ordentlichen Lohn-/Gehaltsabrechnung schauen, was da zum Thema Urlaub/Überstunden steht?
Kore7 hat geschrieben:Da ich die letzten Wochen des Arbeitsverhältnisses krank war
heißt das, dass das AV beendet wurde?

Dann erst recht Antrag so schnell wie möglich stellen!


Die letzten 3 Gehaltsabrechnung.

Was heißt "unformale E-Mail der Personalabteilung" ?
Wovon handelt die?
Signatur?
Muss das sein?
Kore7
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#5

Beitrag von Kore7 »

Das AV wurde beendet. Wie in meinem ersten Beitrag geschrieben mußte über die Krankenkasse noch geklärt werden ob ich die Lohnfortzahlung bekomme oder nicht. Das ist ja jetzt geklärt.
(wegen Kranksein in den letzten Arbeitswochen und Frage wegen Lohnfortzahlung oder nicht)

In der Email von der Dame der Personalabteilung stand drin, daß mir der Gehaltsanteil und die
noch offenstehenden Urlaubstage Ende des Monats ausbezahlt werden. Habe ich doch alles
geschrieben. Allerdings standen da keine Beträge drin mit denen ich zur BA gehen könnte wegen einem
evtl. Überbrückungsantrag. Verstehe das alles nicht ganz.

Soll ich jetzt den Arbeitgeber bitten mir den Gesamtbetrag des Geldes zu schreiben, damit ich
evtl schauen kann ob ich damit Überbrückungsantrag bei der BA stellen muß oder nicht?
Ich weiß auch nicht wie hoch das Existenzminimum ist. Ist das an Hartz 4 angelehnt?

Ich weiß gerade überhaupt nicht wie ich mich verhalten soll, da ich so einen Fall noch nicht hatte.
Help please!
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kleinchaos
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#6

Beitrag von kleinchaos »

Die erste Frage ist: bist du noch krankgeschrieben und erhältst du Krankengeld?
Dann musst du dich zwar erstmal bei der Arbeitsagentur melden, die schicken dich aber wieder heim und sagen, dass du wiederkommen sollst wenn du gesund bist. Dann erst wird ALG1 beantragt und gezahlt. Wichtig ist aber, dass du unmittelbar nach Erhalt der Kündigung bei der AA warst wegen der Sperrzeit.
ALG1 wird ab Datum Antragstellung bzw ab Datum der Arbeitslosigkeit gezahlt.
Beispiel: Dein Arbeitsvertrag endet zum 31.03. Du erhältst ab 01.04. ALG1. Bist du am 01.04. noch krank und am 15.04. wieder gesund, erhältst du ab 15. ALG1.
Wann der Urlaubsanspruch und der Restlohn und die Überstunden ausgezahlt werden, ist beim ALG1 egal. Es wird nicht angerechnet. Es ist nur dann interessant, wenn du noch mit ALG2 aufstocken musst
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#7

Beitrag von Kore7 »

Ich bin wieder gesundgeschrieben und war schon bei AA.
Den Antrag habe ich noch nicht online gestellt. Habe mich heute daran gemacht und dann ist die
Frage mit dem offenen Gehaltsteil gekommen. Ich habe gelesen, daß das ALG ruht wenn es noch
offene Gehaltsanspruch/Urlaubsanspruch gibt. Das ist was hier bei mir brennt von der Frage her.
Siehe meine erste Frage ganz oben. Du hast sehr schön das mit der Arbeitslosmeldung geschrieben, bzw.
ab wann ALG bezahlt wird. Ich bin aber schon einen Schritt weiter. Trotzdem danke kleinchaos! Sehr schön
klar geschrieben!
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tigerlaw
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#8

Beitrag von tigerlaw »

Ja, kc hat es schon richtig geschrieben.

Und wenn Du noch jetzt krank sein solltest, dann achte um Himmels willen darauf, die Krankschreibungen am besten "überlappend" zu bekommen. Es kann anderenfalls "tödlich" sein, wenn auch nur ein Tag Lücke dazwischen ist!

Ob Das Krankengeld Deinen/Euren nötigsten Lebenshaltungsbedarf abdeckt, kannst Du ermitteln, indem Du die Mietausgaben (ggf. zzgl Gaszahlung) und die Regelleistungen des SGB II für Eure Familie zusammenzählst. Die einzelnen Beträge (die abhängig sind vom Alter der Kinder) findet man im Internet an vielen Stellen, z.B. hier: https://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Wie gesagt: Wenn die KG-Zahlung größer ist als die Summe aus Regelleistungsbedarfen und Wohnkosten, braucht Ihr nicht zum JC.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Kore7
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#9

Beitrag von Kore7 »

NEIN ich bin nicht mehr krank. Bin schon gesundgeschrieben.
Kore7
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#10

Beitrag von Kore7 »

Es geht um den Gehaltsanteil von meinem Arbeitgeber, der noch offen ist. Ich bekomme kein Krankengeld, da ich ja im Beschäftigungsverhältnis krank war. Die Krankenkasse war nur deshalb Thema weil der Arbeitgeber während der Beschäftigung bei der Krankenkasse eine Anfrage gestellt hat, ob seine Lohnfortzahlung gerechtfertigt ist oder nicht, da ich vorher auch schon einige Male einen Krankenschein eingereicht hatte. Das kann bei gleichen Diagnosen dann evtl. von den Zeiten her zusammengerechnet werden, so daß die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers dann verkürzt gezahlt wird.
Seufz, irgendwie kann ich mich wohl nicht verständlich ausdrücken.

Ich bin gesund!!
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kleinchaos
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#11

Beitrag von kleinchaos »

Ok, jetzt hab ich das kapiert.
Du warst bereits mehrfach wegen zB Grippe krank, dann können die Zeiten zusammengezählt werden und wenn dann irgendwann 6 Wochen zusammengekommen sind, bekommst du bei der nächsten Grippe Krankengeld.

Die Sache mit dem ausstehenden Gehalt würde doch aber nur greifen, wenn du zB zum 30.04. gekündigt wirst aber faktisch schon ab 01.04. beurlaubt wirst, also eigentlich schon arbeitslos.
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#12

Beitrag von Kore7 »

Na so eine SCh.... aber auch. Sorry, ich bekomm gerade zuviel hier.
Danke für deine Antwort Wampe. Du hast das einigermaßen erfasst um was es hier geht.

Kleinchaos, du verbreitest wirklich etwas Chaos in meinen Gedanken. Der Gehaltsanspruch steht mir zu laut Krankenkasse, da keine Krankzeiten (wegen anderen Diagnosen) zusammengerechnet werden können. Die Frage ist nur wie die AfA das bewertet. Ich weiß erst was in der Arbeitsbescheinigung drinsteht, wenn die AfA mir den Durchschlag schickt. Und natürlich weiß ich gerade nicht wie hoch insgesamt meine Forderung gegenüber meinem Arbeitgeber ist, sodaß ich nicht weiß wieviel Geld ich eigentlich Ende des Monats bekomme von diesem.
Die Frage ist eben wie das mit dem Ruhen des ALG ist wenn ich noch einen Gehaltsanteil bekomme. Da ich nicht weiß wieviel mir der Arbeitgeber bezahlt, weiß ich garnicht was mir fehlen wird an Geld. Erst recht nicht wenn die AfA noch nichts bezahlt wegen Ruhen des ALG.
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Koelsch
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#13

Beitrag von Koelsch »

Für meine Begriffe kannst und solltest Du der BA deutlich machen, dass Dir jetzt Geld fehlt und Du "gerne" eventuell zu viel erhaltenes Geld zurückzahlen wirst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#14

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich es jetzt recht verstanden habe, weiß auch Dein AG nicht, was er Dir noch bezahlen muss bzw. was an Urlaub Dir zusteht.
Damit weißt auch Du nicht, ob überhaupt und wieviel da noch kommt.
Folge: können auch wir nicht wissen. :kristall_defekt:

Nächster Punkt: Wenn AfA/JC noch gar keinen Antrag vorliegen haben
Zitat aus http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 31#p514431
Kore7 hat geschrieben:Den Antrag habe ich noch nicht online gestellt. Habe mich heute daran gemacht und dann ist die
Frage mit dem offenen Gehaltsteil gekommen. Ich habe gelesen, daß das ALG ruht wenn es noch
offene Gehaltsanspruch/Urlaubsanspruch gibt. Das ist was hier bei mir brennt von der Frage her.
können auch die nichts Konkretes dazu sagen/schreiben/....

Also Antrag "online" stellen bzw. mit allen Unterlagen einreichen und dann mal schauen was kommt.

Was mich alten Sack irritiert ist dieses "online" stellen.
Wenn ich es noch recht im Kopp hab, muss für die letztendliche Einreichung des Antrages incl. aller Unterlagen der Delinquent immer noch persönlich aufschlagen und Perso parat haben. Oder ist das letztens klammheimlich geändert worden und ALG I/II-Anträge können tatsächlich online "gestellt" werden?
Selbst wenn, bin ich mir ziemlich sicher, dass dann ein Schreiben kommt, man möge bitte folgende Unterlagen einreichen und am [Datum] persönlich aufkreuzen.
:doof:
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Kore7
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Re: ALG und offener Gehaltsteil

#15

Beitrag von Kore7 »

:Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch: besten Dank für die Antworten, ich weiß sie zu schätzen.

Ich habe mich direkter informiert und habe verstanden, daß das ALG nur dann ruht wenn es Forderungen sind die
beim Amtsgericht noch durchgesetzt werden müssen. Das ist bei mir nicht der Fall. Von daher müsste ich wohl
ganz normal nach Antragstellung das ALG bekommen ohne Ruhen.

Also wieviele Fälle gibt es eigentlich zu dem Thema und die Feinabstimmung der Infos ist wohl das Wesentlichste
was hier rübergebracht und verstanden werden muß damit die wohlgemeinten Tipps von euch auch greifen können.
Das genaue Lesen ist auch wichtig von allen Einträgen, da viele Infos schon in der vorherigen Antwort drin waren und
trotzdem im nächsten Beitrag nochmal gefragt werden, was zu zuviel hin und her führt. Ich trage sehr gerne zur Verbesserung bei und reihe mich ein
mit meinen Tipps :-) Also wer umfassend lesen kann ist klar im Vorteil. :brilleputzen1:
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