Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
HarzerUrvieh
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Re: Firmen - Ausgaben

#1101

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mo 1. Apr 2019, 16:47 Das richtet sich nach der Angemessenheit. Diese wiederum ist eine Ermessens- und Auslagungssache. Und diese ist verfassungsrechtlich anerkannt.
Soweit der Gesetzgeber auf abschließende Regelungen verzichtet, überträgt er die Verantwortung für die Sachrichtigkeit des Handelns auf die Behörde und erwartet von ihr, dass sie die Entscheidung trifft, die den besonderen Umständen des Einzelfalls am besten Rechnung trägt. Dass die gesetzliche Einräumung von Ermessen verfassungsrechtlich zulässig ist, ist allgemein anerkannt.[

https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen
Wobei es immer leichter ist, diese Entscheidung als SB zu treffen, denn als eLB.
Denn der SB entscheidet, über eine Anschaffung, nach der Anschaffung. Der eLB entscheidet darüber vor der Anschaffung.
Der SB kennt also die Folgen der Anschaffung. Der eLB konnte diese Folgen nur erahnen.
Beide sollten ihre Entscheidung aber auch gut begründen können, meine ich.
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Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1102

Beitrag von Olivia »

Deswegen muss sich der SB in die Lage des Hilfeemprängers vor der Anschaffung hineinversetzen! Seine Entscheidung darf nur überprüfen, war die jeweilige Ausgabe völlig abwegig oder konnte man sich einigen wirtschaftlichen Erfolg von ihr versprechen. Das Jobcenter muss sich auf eine Abwehr von Ausgabenmissbrauch beschränken.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1103

Beitrag von Peterpanik »

Olivia was ist den Ausgabenmissbrauch ?, das Wort höre ich zum ersten mal.

Ich habe immer nur das für die Firma gekauft was sein musste und nie mehr und trotzdem wollen sie soviel Geld von mir,
wie passt Es nun zusammen .........
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1104

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Di 9. Apr 2019, 17:19 Olivia was ist den Ausgabenmissbrauch ?, das Wort höre ich zum ersten mal
Ausgabenmissbrauch sind alle Ausgaben, die über eine Notversorgung hinausgehen. Bei der Notversorgung musst Du gebrauchte Angebote wählen, Ausgaben von vornherein unterlassen und alle restlichen Ausgaben aufschieben.
Ich habe immer nur das für die Firma gekauft was sein musste und nie mehr
Solange Du Sozialfall bist, darfst Du nicht frei wirtschaften, sondern musst Dich dem SGB II beugen. Dies bedeutet Notversorgung statt freier unternehmerischer Entscheidung.
trotzdem wollen sie soviel Geld von mir, wie passt Es nun zusammen .........
Du hättest Widerspruch einlegen müssen gegen den abschliessenden Bescheid und dann vor Gericht bei der auf den Widerspruch folgenden Klage jede einzelne Ausgabe akribisch begründen müssen. Das wäre der richtige Weg gewesen. Dieser wurde leider verpasst.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1105

Beitrag von Peterpanik »

Olivia das wurde nie verpasst zusammen sind 33 Klagen offen = 30 SG - 2 LSG - 1 BSG und die letzte habe Ich heute abgeschickt.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1106

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Di 9. Apr 2019, 15:49 Mein Beschwerde gegen den Beschluss S 5 AS 68/19 ER ( Der Beschluss liegt Tigerlaw vor und er kann ihn veröffentlichen.) hier : 93. LSG - Beschwerde.pdf

Wenn sich was tut werde ich weiter berichten hier.
Hier noch der angefochtete Beschluss
PP Beschluss 01.04.2019.pdf
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Re: Firmen - Ausgaben

#1107

Beitrag von Peterpanik »

Um nun genau zu Prüfen ob ich ein Straftäter bin habe ich gestern mal vollendendes abgeschickt :
94. Strafantrag.pdf
Nun wird sich wahrscheinlich vielleicht mal raus stellen was wirklich Sache ist
und ob diese ALG II Verordnung überhaupt vereinbar ist mit anderen Gesetzen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1108

Beitrag von Koelsch »

Das ist der falsche Weg - Du musst Selbstanzeige gegen Dich stellen
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1109

Beitrag von kleinchaos »

Hat er doch schonmal.

Peter, es ist einfach nicht mehr feierlich, wie du dich hier zum Löffel machst, bzw vor den diversen Gerichten und Staatsanwälten.
Blöderweise müssen die jedesmal deine Ergüsse lesen und dir antworten.
Meinst du nicht, dass die ihre Zeit viel sinnvoller mit wirklichen Verfahren, mit realen Schuldigen, mit realen Sozialrechtsfragen verbringen könnten?
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Re: Firmen - Ausgaben

#1110

Beitrag von der ratlose »

ne, so ganz doof ist das nicht.
Ich hatte mich auch mal bei der StA angezeigt , weil ich aus meiner Sicht keine Leistungen nach dem SGB II beziehen dürfte und meine das das JC mich begünstigt.
Das JC hat der StA erklärt das mein Leistungsbezug rechtmässig sei und ich auch nicht begünstigt werde obwohl ich teilweise ja mehrere Monate im Ausland bin und die Leistung weiter bekomme.
Und die StA hat mir dann erklärt wie doof ich doch bin wenn ich glaube das mehrmonatige Aufenthalte im Ausland Leistungen nach dem SGB II ausschließen würden.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1111

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1146 weist ich gehe freiwillig solche Risiken ein weil Ich nach über 6 Jahren das Gemache des Jobcenters so leid bin ...

Und das wird nun noch besser für den Zeitraum 01.04. - 30.09.2018 wollen die von mir 4444,-€ zurück haben ohne das das Jobcenter
es (Haben nie die Belege gesehen für den Zeitraum.) nachweisen kann wie sie auf diese Zahlen nun gekommen sind, aber einen Kunden
zu Erpressen ist doch einfach für die im Jobcenter, die Strafanzeige wegen Erpressung ist schon geschrieben und wird diese Woche abgeschickt.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1112

Beitrag von HarzerUrvieh »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 10. Apr 2019, 09:10 Zu #1146 weist ich gehe freiwillig solche Risiken ein weil Ich nach über 6 Jahren das Gemache des Jobcenters so leid bin ...

Und das wird nun noch besser für den Zeitraum 01.04. - 30.09.2018 wollen die von mir 4444,-€ zurück haben ohne das das Jobcenter
es (Haben nie die Belege gesehen für den Zeitraum.) nachweisen kann wie sie auf diese Zahlen nun gekommen sind, aber einen Kunden
zu Erpressen ist doch einfach für die im Jobcenter, die Strafanzeige wegen Erpressung ist schon geschrieben und wird diese Woche abgeschickt.
Das JC hat nie die Belege für den Zeitraum gesehen? Dann hat das JC eventuell geschätzt? Vermutlich auch berechtigt, oder?

Das JC erpresst seine Kunden? Wohl kaum. Eher wird Nötigung o.ä. der Fall sein.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1113

Beitrag von Olivia »

Bei Vorenthaltung der Belege gegenüber dem Jobcenter erfolgt eine vollständige Rückforderung der Leistungen. Bei den Belegen handelt es sich um eine Bringschuld. Wer die Belege nicht in Kopie abgibt, muss mit den finanziellen Nachteilen leben, die sich aus der Aufhebung der Leistungen ergeben!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1114

Beitrag von HarzerUrvieh »

Die Belege müssen in Kopie abgegeben werden oder reicht es aus, die Belege vorzulegen?
Soweit ich weiß, sollte Vorlage der Belege ausreichen, oder?
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1115

Beitrag von kleinchaos »

Vorlage aber nur, wenn auch Zeit ist, die zu prüfen an dem Termin. Das wäre bei einigen wenigen Belegen sicher kein Problem. Wenn ich aber jeden Bleistift, jede Briefmarke und jeden Umschlag mit einem Einzelbeleg kaufe, immer nur für 10€ tanke usw, dann kannst du dir vorstellen, was da nach 6 Monaten an Papier anfällt.
Ich vermute mal, da dürfte das JC auf der stärkeren Seite stehen, wenn es sagt, bitte Belege in Kopie zur Bearbeitung
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1116

Beitrag von marsupilami »

Was genau verstehst Du unter "Vorlage"?

Und was glaubst Du versteht das JC unter "Vorlage"?
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben

#1117

Beitrag von HarzerUrvieh »

Na ja, in sechs Monaten mache ich zwei 80mm-Ordner fast voll. Da ich bald den ersten BWZ "vorlegen" darf, werde ich wohl einen Termin gleich morgens um 8.00 vorschlagen. Dann hat SB den ganzen Tag Zeit :bravo:

Andererseits, wenn die Belege "eingereicht" werden, dann kommen doch sowieso zig Rückfragen von Seiten des SB. Also macht es doch sinn, egal wieviele Belege man hat, die zusammen mit dem SB durchzusehen. A) der SB kann direkt Fragen beantwortet bekommen. B) der SB kann direkt die Vorlage aller notwendigen Belege quittieren. So oder so, der SB wird sich jeden Beleg ansehen müssen, um die Vorlage oder Einreichung zu quittieren. Das wird was...

Vielleicht schlage ich einen Freitag zur Vorlage vor, da ist nach hinten raus noch Luft. Samstag und Sonntag störrt uns auch kein weiterer Kunde :lachen1:
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Re: Firmen - Ausgaben

#1118

Beitrag von HarzerUrvieh »

marsupilami hat geschrieben: Mi 10. Apr 2019, 10:28 Was genau verstehst Du unter "Vorlage"?

Und was glaubst Du versteht das JC unter "Vorlage"?
Ich verstehe unter Vorlage: ein Beleg wird zur Anschauung vor den SB gelegt und nach Anschauung wieder in meine Tasche gesteckt.
JC versteht unter Vorlage: keine Ahnung? Vermutlich meint JC damit das, was ich unter Einreichung verstehe?
Bei Streitigkeiten muss uns da ein Gericht den (geh)richtigen Weg weisen?

Ich gehe davon aus, dass ich alles aus dem BWZ zurück zahlen darf. Insoweit überlege ich auch, ob ich überhaupt den Aufwand betreibe und Belege drucke. Dazu muss ich in den nächsten Tagen/Wochen mal die Rechenmaschine befragen...
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Re: Firmen - Ausgaben

#1119

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1050 ich darf nichts abgeben denen habe meine Kunden und Lieferanten verboten und berufen sich auf § 13 DSGVO,
der gilt übrigens auch für jedes Jobcenter, aber sie alle erlauben mir nur die Vorlage zur Einsichtnahme in meinen Beisein,
aber das will das Jobcenter nicht machen und da die DSGVO für alle gleich gilt, ist es leider eine Erpressung aus meiner Sicht.

Und das alles muss nun schlicht und einfach die Staatsanwaltschaft - Kassel mal prüfen, denn die kennen doch die Gesetze, oder ...


Wenn ein Leistungsempfänger wegen Wutausbruch im Jobcenter zu 400 € Strafe verurteilt wird,
warum wird dann ein vorsätzlicher Sozialbetrüger wie ich der 13333,- € seit Jahren dem Jobcenter
schuldet nicht Angezeigt..?, kann mir das mal einer von euch einfach erklären..!, denn ich weiß es nicht.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 10. Apr 2019, 11:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1120

Beitrag von marsupilami »

Huch!
Es läßt wirklich nach!
Eigentlich wollte ich in diesem Thread nie wieder was schreiben.
Hab mich durch den anderen user-namen dazu verleiten lassen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben

#1121

Beitrag von HarzerUrvieh »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 10. Apr 2019, 10:55 Zu #1050 ich darf nichts abgeben denen habe meine Kunden und Lieferanten verboten und berufen sich auf § 13 DSGVO,
der gilt übrigens auch für jedes Jobcenter, aber sie alle erlauben mir nur die Vorlage zur Einsichtnahme in meinen Beisein,
aber das will das Jobcenter nicht machen und da die DSGVO für alle gleich gilt, ist es leider eine Erpressung aus meiner Sicht.

Und das alles muss nun schlicht und einfach die Staatsanwaltschaft - Kassel mal prüfen, denn die kennen doch die Gesetze, oder ...


Wenn ein Leistungsempfänger wegen Wutausbruch im Jobcenter zu 400 € Strafe verurteilt wird,
warum wird dann ein vorsätzlicher Sozialbetrüger wie ich der 13333,- € seit Jahren dem Jobcenter
schuldet nicht Angezeigt..?, kann mir das mal einer von euch einfach erklären..!, denn ich weiß es nicht.
:ironiea: die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1122

Beitrag von Peterpanik »

Hier mal ein Ausschnitt aus meinen Geschäftsbedingungen an die ich mich Halten muss, verstoße ich dagegen mache ich mich Strafbar.
§ 1 . Allgemeines

1. Die nachstehenden , allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Dienstleistungen der Firma ------------------.
Und für jeden der mit dieser Firma es rechtlich zu tun hat .
Bei Auftragsbestätigung gelten unsere Geschäftsbedingungen .

2. Entgegenstehende Vertragsänderungen des Kunden bedürfen zu ihrer
Verbindlichkeit unsere schriftliche Bestätigung . Zu ihren Ausschluss
bedarf es ansonsten immer keines ausdrücklichen Widerspruchs unserseits .

3. Daten von Kunden und Lieferanten unter liegen dem Datenschutz – Art.1 Abs.2 DSGVO .
Fragen von Dritten zu der Sache werden nicht beantworte und zurückgewiesen .

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr , gilt auch für die Buchführung .

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden ,
wird der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt .

6. Jeder Kunde kann die Geschäftsbedingungen auf Anfrage erhalten .

Und diese Sache liegt dem Jobcenter auch vor und nach dem Inkrafttreten der DSGVO gilt für jeden das er Gewerbe und Privat auch trennen muss.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1123

Beitrag von kleinchaos »

Deine Geschäftspartner/Kunden können natürlich der Weitergabe IHRER Daten widersprechen.
Aber irgendwas verstehst du wohl nicht, bzw WILLST es nicht verstehen.
Du gibst bei Vorlage ans JC nicht die Daten deiner Kunden preis (sofern du die Rechnungen entsprechend schwärzt). Beim Finanzamt musst du ja auch Belege "vorlegen". Ich glaub nicht, dass die SB im Finanzamt sich einen ganzen Tag Zeit nehmen, um in deinem Ordner alles abzuhaken, was du ihnen persönlich vorlegst.
Im Gegenzug müssen deine Kunden ja auch ihre Steuererklärung machen und deine Belege vorlegen.

Im übrigen scheinst du den Unterschied zwischen einem Betrüger (Vorsatz) und einem Schuldner wegen Überzahlung immer noch nicht zu begreifen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1124

Beitrag von Koelsch »

Eine weitere Sache versteht PP nicht:

Er ist derjenige, der gegenüber dem JC "Beweis" antreten muss. Wenn er meint, ok das heißt aber nicht, dass ich dem JC irgendwelche Belege zeige - völlig ok. Interessant wäre dann lediglich zu erfahren, welche rechtssichere Methode er denn ansonsten "im Ärmel" hat, um den Beweis anzutreten.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1125

Beitrag von Peterpanik »

Meine Rechnungen kann ich vorlegen weil ich sie immer doppelt schreibe also kein Problem.
Aber die Ausgabenbelege kann ich nur im Original vorlegen zur Einsichtnahme und das wollen
sie nicht und ich habe ihnen angeboten sie aufzuarbeiten zum abgeben und gesagt das kostet ihnen Geld
da ich in meinen Gewerbe nicht umsonst arbeitet, aber sie wollten nicht zahlen, ergo bleibt nur die Einsichtnahme übrig.
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