Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1126

Beitrag von Olivia »

Die Frage ist, ob die Belegeinsicht rechtzeitig angeboten wurde, d.h. im damals laufenden Verwaltungsverfahren. Die Rechtzeitigkeit muss auch belegt werden können und nicht nur behauptet. Die Belegeinsicht nachzuschieben, nachdem der belastende Verwaltungsakt rechtskräftig geworden ist, reicht eben nicht!
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1127

Beitrag von Koelsch »

Nicht immer will JC die Belege sehen. Ich erinnere mich an einen eLB, da verzichtete JC auf die Vorlage der Belege und akzeptierte die Buchführung des StB. Ich war erstaunt und es keimte in mir der ganz leise Verdacht, dass diese Großzügigkeit des JC in Zusammenhang stand mit der Eigenart des Gewerbes des eLB. Vom StB wurde netterweise bestätigt, die durchschnittliche Rechnung, die er an seine Kunden gestellt hatte, lag bei knapp unter € 10,00 - also alles Kleckerskram. Damit hatte eLB im ersten halben Jahr nach Gründung des Gewerbes dann etwas über € 365.000 Umsatz gemacht und JC wollte nicht penibel Rechnung für Rechnung prüfen. Kam mir recht eigenartig vor. :unschuld: :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1128

Beitrag von Olivia »

Krass. :ohnmacht:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1129

Beitrag von Peterpanik »

Zu #1163 habe auch seit Jahren immer wieder um drei Termine gebeten beim Jobcenter,
aber das liegt an denen die im Jobcenter-Reden nicht gerne mit mir, habe ihnen nie was getan.
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1130

Beitrag von kleinchaos »

Geht ganz einfach: Man nehme einen Bratwurststand an exponierter Stelle und verkaufe wie böse Bratwürste mit Senf, Ketchup, Majo, Schranke, Pommes dazu oder Schrippe, noch Kaffee und Flaschenware. Nun stelle man sich vor, dieser Mensch schreibt immer eine Quittung. Dann verkauft er nur die Hälfte oder noch weniger. Registrierkasse wäre eine Möglichkeit, nimmt aber auch viel Zeit in Anspruch. Also alles in bar ohne Nachweis. Aber wenn er nun doch Quittungen schreiben würde, für jedes Bier, jedes Würstchen, dann kann man ahnen, dass er mit dem Handwagen zur Unterlagenabgabe kommt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#1131

Beitrag von Peterpanik »

Mein Beschwerde gegen den Beschluss S 5 AS 87/19 ER ( Der Beschluss liegt Tigerlaw vor und er kann ihn veröffentlichen.) hier :
95. LSG - Beschwerde.pdf
Wenn sich was tut werde ich weiter berichten hier.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#1132

Beitrag von tigerlaw »

Der Beschluss wird noch von Kölsch nachgeliefert.

Ich denke, dass das LSG Dir nicht die erbetene Hilfe geben wird, da die Entscheidung der Richterin m.E. zutreffend ist.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1133

Beitrag von Koelsch »

Hier isser
0.1.1 Beschluss - 10.04.2019_ano_2.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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der ratlose
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Re: Firmen - Ausgaben

#1134

Beitrag von der ratlose »

Der Beschluss ist mal wieder typisch, im Grunde genommen eine Frechheit.
Selbstverständlich ist der AS beschwert, er kann seinen betrieb nicht normal betreiben und liegt damit dem Staat auf der Tasche.

Ich kriege auch immer diesen Mist mit dem "der AS ist nicht beschwert" das ist schon unheimlich, die zahlen mir mittlerweile einfach völlig problemlos
das Geld und ich kann so keine EA erwirken weil das SG dann immer sagt das ich nicht beschwert sei da ich ja völles Geld bekomme.
Der neue Bewilligungsbescheid ist da, monatlich im Schnitt 1489,00 € , und ich kann machen was ich will,solange ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in DE behalte, aber selbst dafür möchte niemand mehr einen Nachweis sehen. Man möchte mich eigentlich gar nicht in dem JC sehen.

Und nun kann ich mir wieder überlegen ob ich einen neuen EA Antrag stelle oder einfach nur den ganzen Sommer mit den Kindern rumrocker und mir denke das die mich doch alle am Ar..h lecken sollen.
Meine einzigste Hoffnung ist nun, das die Unterhaltssicherungsbehörde nun mal Druck macht weil die keinen Bock auf solche Spielchen haben.
Aber Behörde gegen Behörde da ist wohl wenig Hoffnung.

Und die zentrale Frage will niemand beantworten.
Woher soll der Fragesteller wissen ob eine Betriebsausgabe angemessen,notwendig und unvermeitbar im Sinne des SGB II ist, wo kann er das nachschlagen, wo kann er das einsehen um sich rechtskonform zu verhalten ?
Das kann irgendwie niemand beantworten.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1135

Beitrag von Koelsch »

der ratlose hat geschrieben: Sa 13. Apr 2019, 09:08
Aber Behörde gegen Behörde da ist wohl wenig Hoffnung.

Und die zentrale Frage will niemand beantworten.
Woher soll der Fragesteller wissen ob eine Betriebsausgabe angemessen,notwendig und unvermeitbar im Sinne des SGB II ist, wo kann er das nachschlagen, wo kann er das einsehen um sich rechtskonform zu verhalten ?
Das kann irgendwie niemand beantworten.
Ja, viele Menschen verstehen diese unbestimmten Rechtsbegriffe nicht. Die Japaner, die haben's seinerzeit verstanden, genau wegen der dort endlich eingeführten unbestimmten Rechtsbegriffe haben die seinerzeit unser BGB praktisch kopiert. Aber das sind ja auch kluge Kerlchen die Japaner. (Und zumindest mein damaliger Prof. Flume hat von der Klugheit profitiert - sein Lehrbuch zum BGB wurde ins Japanische übersetzt und dort gut verkauft.)
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1136

Beitrag von marsupilami »

für die unbestimmten Rechtsbegriffe gibt es einen eigenen Thread.
Nutzt den bitte!!
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=77&t=24407
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#1137

Beitrag von tigerlaw »

der ratlose hat geschrieben: Sa 13. Apr 2019, 09:08 Der Beschluss ist mal wieder typisch, im Grunde genommen eine Frechheit.
Selbstverständlich ist der AS beschwert, er kann seinen betrieb nicht normal betreiben und liegt damit dem Staat auf der Tasche.

(...)
@Ratloser:

Hier ist weniger Richter-Bashing angesagt: PP´s Frage bzw. Problem mag ja sogar ein wenig bestehen, aber er stellt die Fragen bei der total falschen Stelle bzw. in der falschen Verfahrensart:

Die Frage (bzw, das Begehren, dass das JC die DSGVO in der Interpretation von PP anwenden soll) ist kein Gegenstand für ein ER-Verfahren! Und deshalb ist insoweit kein RS-Bedürfnis gegeben!

Und im übrigen drohen keine so großen Gefahren, dass die Begehren von PP nicht auch in einem ordentlichen (Klage)Verfahren behandelt werden könnten.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Firmen - Ausgaben

#1138

Beitrag von der ratlose »

Das ordentliche Klageverfahren findet doch erst in ein paar Jahren statt.

Im SGB II sind die rudimantärsten Dinge bei Selbständigen nicht geregelt. Wenn das dann mal im Hauptsacheverfahren geklärt wird können doch die Dinge die da über die Jahre gelaufen sind nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Und die Richter wissen das, und sie schieben, weil sie keine Lust haben Entscheidungen in heiklen Sachen zu fällen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1139

Beitrag von Peterpanik »

Nun mal eine Grundsatzfrage an alle hier : Gilt die DSGVO für alle Menschen nach Artikel 3 Satz 1 GG gleich in Deutschland für jeden ?

Habe in der Sache die Datenschutzbeauftrageten vom LSG Hessen, vom Land Hessen und die Datenschutzbeauftragte der BA eingeschaltet :
96. Datenschutz - BA.pdf
Die anderen zwei Schreiben sind genauso und wurden am 29.4 bzw. 1.5.2019 abgeschickt und es liegen mir keine Rückmeldungen vor bis Heute.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1140

Beitrag von Peterpanik »

Nun weiter in der Sache ich habe vollende Rechtshinweise ans LSG geschickt :
97. Rechtshinweise.pdf
Und dieselben Hinweise sind an mehre Personen im Jobcenter Korbach und an die 5 Kammer im SG - Marburg geschickt worden,
geht nur um diese zwei neuen Sätze in meinen überarbeiten Geschäftsbedingungen :

Die Datenschutzgrundverordnung gilt für unsere Kunden und Lieferanten immer .
Und Fragen von Dritten die Dritte betreffen werden von uns nicht beantworte .
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Re: Firmen - Ausgaben

#1141

Beitrag von Peterpanik »

Habe des weiteren vollenden Antrag gestellt bei meinen Jobcenter :
98. Antrag.pdf
Zur Prüfung von der ganzen Sachlage.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1142

Beitrag von Peterpanik »

Und weil ich denen nicht traue beim Jobcenter habe ich auch das SG eingeschaltet in der Sache :
99. EA beim SG.pdf
Wenn sich was tut in der Sache mit dem Datenschutz werde ich auch weiter hier berichten und die letzten vier Sachen gehören zusammen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1143

Beitrag von Olivia »

1.) Die BA kann nicht sicherstellen, wie das Gericht zu entscheiden hat. Die Rechtsprechung ist unabhängig.

2.) Die Abgabe von Firmenbelegen hat datenschutzgerecht zu erfolgen, d.h. Daten nichtleistungsberechtigter Dritter sind zu schwärzen. Insofern liegt weder ein Datenschutzverstoss noch eine Aufforderung dazu vor.

3.) Die DSGVO gilt für jedermann gleichermassen in Deutschland.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1144

Beitrag von Günter »

Du kannst da rumeiern wie du willst.

Rechtslage ist: Jeder Bedürftige hat unter bestimmten Voraussetzungen (Wohnort, Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsstatus, usw) Anspruch auf Hilfe des Staates. Wer Sozialleistungen beantragt, muss alle erforderlichen Beweise seiner Bedürftigkeit erbringen.

Wie du die Beweise erbringst ist deine Sache, aber es muss sichergestellt sein, dass sie echt sind.


Mit heutiger Technik ist es ein leichtes ein Angebot eines Händlers mit einem Scanner etwas Software-Kenntnissen und einem Farblaser in diverse Einkaufsrechnungen zu verwandeln. Und nun?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#1145

Beitrag von Peterpanik »

Günter nun sind wir wieder beim § 60 SGB I und daran will ich mich ja auch halten und alles vorlegen zur Einsichtnahme,
aber nur die vom Jobcenter wollen sich nicht an denn § 60 SGB I halten und was machen wir denn nun ........
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1146

Beitrag von marsupilami »

Das Geld nur einmal ausgeben.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1147

Beitrag von Günter »

Ja, aber dann gilt das Kölsche Grundgesetz.


Artikel 4: Wat fott es, es fott.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#1148

Beitrag von Peterpanik »

Habe mich entschlossen dieses nun so zu tun :
100. BSG.pdf
Denn ich denke es muss mal endgültig geklärt werden ob Menschen die wegen der ALG II Verordnung,
dem Jobcenter ja Geld zurückzahlen sollen also ob diese Rückzahlungen über Haupt berechtigt sind
und mit dem Artikel 3 Satz 1 GG vereinbar sind, wenn es vereinbar ist bin ich ein Sozialbetrüger.

Und wenn es nicht Vereinbar ist sind auch alle Rückforderungen die auf der ALG II Verordnung ja basieren Rechtswidrig in Deutschland.
Ich willst nun auch wissen und denke es wollen sehr viele auch noch wissen, mache diesen Schritt nun weil ich nichts mehr zu verlieren habe.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#1149

Beitrag von marsupilami »

Ich hab' mir die Mühe gemacht, das obige pdf herunterzuladen und zu lesen.

Zu meiner Schande muss ich gestehen: ich bin doof. :doof:
Begründung: weder mein IQ noch meine gefühlte Hirnmasse - ob überhaupt eine vorhanden ist, wage ich jetzt zu bezweifeln - können einen Zusammenhang zwischen dieser "zur Kenntnisnahmen" und dem verlinkten Grundgesetz-Artikel herstellen.

Abgesehen davon halte ich den Betreff für einen Selbst-Knieschuss.
Da steht: zur Kenntnisnahme.

Das hieße - wenn ich der Empfänger wäre - gut, ich nehme zur Kenntnis, ab in die Ablage damit.

Steht ja auch so im ersten Satz des Fließtextes.
So weit alles gut.

Nur: Zur Kenntnisnahme heißt: ich muss nichts tun.


Aber dann verließen sie ihn.
Die Guten Geister den Peterpanik.

"lch schulde dem Jobcenter nach eigener Aussage über 18000,- € und man zeigt mich nicht an als Sozialbetrüger. "
Das liest sich so, als ob Du, PP, selbst aufsummiert hättest und Du Dich jetzt darüber wunderst, dass die andere Seite ihr Geld nicht wiederhaben will.

Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wenn das JC auch nur ansatzweise einen Sozialbetrug sehen würde, hättest Du schon längst die Staatsanwaltschaft ernsthaft an den Hacken.


"lch erwarte das sie Herr XX nachdem Sie es wissen ab Heute das Sie mich
als Sozialbetrüger jetzt nun sofort umgehend bei der Staatsanwaltschaft Kassel auch anzeigen."

Ein Richter am BSG kann nicht einfach so Anzeige "erstatten".
Da erwartet man dann schon ein wenig mehr als: ich erstatte Anzeige gegen PP wg. Sozialbetrug.
Dann müsste sich der Herr Richter die Akten kommen lassen, sich da durchackern, rückfragen - vermutlich bei mehrereren Stellen.
Das ist nicht sein Job und auch nicht seine Zuständigkeit.

Anmerkung: ich halte diese Formulierung "Anzeige erstatten" für gewagt.
"erstatten" impliziert für mich, dass ich etwas weggeben habe und nun zurückbekomme.


Abgesehen davon würde vermutlich die Staatsanwaltschaft in Kassel dem Herrn Richter nahelegen:
Zieh die Anzeige zurück, wir haben bereits eine meter-dicke Akte, hier mal ein kurzer Überblick:
Und dann käme eine Liste von Aktenzeichen, mit kurzem Betreff und 2, 3 Sätzen Kommentar dazu.
Ich bin überzeugt, dass der Herr Bundessozialgerichtsrichter dem Wunsch der "Kollegen" in Kassel dann gerne nachkommen wird.

"Und ich erkläre noch persönlich das ich nie Geld an das Jobcenter Korbach zurückzahlen werde."
Sowas Lächerliches hab ich noch nicht mal im Witze-Fred gefunden.
Begründung: Alle beteiligten Institutionen - JC, SG, LSG, Staatsanwaltschaften, .... - wissen, dass aufgrund Deiner aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht mit einer Rückkehr irgendwelcher Gelder zu rechnen ist.
Im Gegenteil: man wird - Antragstellung und Vermögensverhältnisse vorausgesetzt - weiter Geld (Regelsatz, KdU) in Dich "reinbuttern".
Denn dazu ist man verpflichtet.
Finanzielle Hilfestellung auf Antrag.

Aber wehe, Du meldest Dich aus dem Bezug ab, stellst keinen WBA oder meldest gar ordnungsgemäß Geldeingang:
Dann wird man sich auf Dich stürzen wie die Geier auf's Aas.

"Wenn ich keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft Kassel kriege bis zum 31.05.2019
werde ich also Sie dann Anzeigen wegen decken eines Sozialbetrügers im Richteramt."
Mal abgesehen von der Formulierung: ich könnte mir vorstellen, dass der Anwalt des Herrn Bundessozialgerichtsrichters diese Anzeige in der Luft zerreißen wird und noch nicht mal ein Verfahren eröffnet werden wird.
Auch ist diese Fristsetzung nun doch ein wenig kurz um nicht zu sagen: unrealistisch.


Über die Rechtschreibung und Formulierung möchte ich mich nicht weiter auslassen.
Das tu' ich mir nun doch nicht an.


Ach ja, hätt' ich fast vergessen:
"....und noch was ich stehe ihnen jeder Zeit für ein Gespräch nach Terminabsprache zur Verfügung "
Bei diesem freiwilligen Angebot musst Du aber damit rechnen, dass Du die Fahrtkosten nicht erstattet bekommst. :unschuld:
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Re: Firmen - Ausgaben

#1150

Beitrag von Koelsch »

Danke für die ausführliche und korrekte Stellungnahme
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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