Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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laluna333
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Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#1

Beitrag von laluna333 »

Hi ihr Lieben,

leider muss ich hier mal wieder etwas erfragen. Da ihr mir früher immer so gute Tips gegeben habt, dachte ich, ich frag euch!


Mir ging es vor ein paar Monaten (und auch schon vorher) sehr schlecht.
Mein Arzt stellte ein Attest aus, dass Massnahmen nicht sinnvoll sind und gewisse Jobs gesundheiltlich nicht gehen.
(Ich möchte zu meiner Selbständigkeit noch was arbeiten, aber gewisse Dinge gehen eben nicht)
Darauf hin gab sie sich zufrieden, das passt so.
Jetzt hat der Chef wohl über sämtliche Akten geschaut, und ich musste kommen.
Sie meint, sie zweifelt das Attest an. Ich müsste zum Amtsarzt.
Hab ich kein Problem damit.
Dann sagte sie aber, ne, ich müsse wahrscheinlich nicht hin, aber sie bräuchte sämtliche Schweigepflichtsentbindungen.
Sie wollte, dass ich alles gleich unterschreibe, was ich nicht machte. Ich liess mir Bedenkzeit.
Widerwillig liess sie sich darauf ein. Sie sagte mir, sie möchte das im Guten, aber wenn ich nicht unterschreibe dann macht sie das per Verwaltungsakt oder wie das heisst, sprich, sie droht mit Leistungskürzung wenn ich es nicht mach. Das wäre ihr letztes Mittel und sie hofft sie brauct das nicht.

Ich hab recherchiert und gelesen, dass sie das nicht darf....richtig?

ABER: Problem ist ja ein anderes, wie soll der Amtsarzt dann feststellen, was ich kann oder nicht?
Also ich wäre bereit, zusammen zu arbeiten. Aber ich möchte halt nicht alles preisgeben...
Ich hab gelesen, es gibt so "eingeschränkte" Schweigepflichtsentbindungen....kann man das so amchen? Lassen die sich in der Regel darauf ein?
Und kann ich zB auch sagen, ich möchte zB die Rentenkasse oder Krankenkasse (Reha) nicht von der Schweigepflicht entbinden?

Von meinem Problem weiß nur dieser eine Facharzt, deswegen möchte ich nur von ihm diese "Zusammenarbeit" mit dem Amtsarzt.

Ach ja, und so einen Bogen soll ich noch ausfüllen, was ich für Krankheiten hab...

Die SB war soweit eigentlich immer ok, bis auf jetzt....
Ich will auch keinen unnötigen Ärger, aber auch nicht alles blind unterschreiben...
Dieser Arzt kann ja sein Gutachten machen, vielleicht ist das garnicht schlecht,aber ich möchte nciht dass die von früher bis Zukunft ALL! meine Krankheiten wissen...
versteht ihr, was ich mein?

Was mach ich denn jetzt am Besten? Wie sollte ich vorgehen?

Ich hab so keine Ahnung...
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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Koelsch
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#2

Beitrag von Koelsch »

Du entscheidest, was Du unterschreibst. Wenn Du also 1 Arzt als "ausreichend" ansiehst, dann Schweigepflichtsentbindung nur für diesen Arzt.
Und Fragebogen, welche Krankheiten Du hast - teil denen mit, Du seist kein Arzt und könntest daher dazu keine sachkundige Auskunft erteilen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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laluna333
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#3

Beitrag von laluna333 »

Danke!!!

ok, das heisst, die kann nicht sagen, da sie weiß dass ich in Reha war, sie will auch eine Schweigepflichtsentbindung der Rentenversicherung?
Oder der Krankenkasse, da ich in Mutter-Kind Kur war?

Sanktionert werden kann nichts, wenn man die nicht unterschreibt?
Und auch nicht wenn ich den Gesundheitsbogen nicht ausfüll?
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laluna333
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#4

Beitrag von laluna333 »

und meinst du, ich sollte für dieses arzt die orginal von denen ausfüllen, oder so eine "geänderte"?
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Koelsch
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#5

Beitrag von Koelsch »

Richtig, Schweigepflichtsentbindung ist frewillig und kann nicht sanktioniert werden.

Lies auch mal https://www.datenschutz-wiki.de/Datensc ... tbinden.3F

und hier https://www.juraforum.de/forum/t/darf-e ... en.610403/
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Günter
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#6

Beitrag von Günter »

Mir ist bekannt, dass die Schweigepflichtentbindungserklärung freiwillig abgegeben wird und widerrufen werden kann. Mir ist ebenfalls bekannt, dass im
Falle einer nicht erteilten Schweigepflichtentbindung im Rahmen der Amtsermittlungspflicht Untersuchungen durch den ärztlichen Dienst erforderlich wären.
Ich entbinde die nachfolgend aufgelisteten Ärztinnen/Ärzte, Krankenhäuser
bzw. Kliniken von der Schweigepflicht:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015574.pdf


Sollte die drohen, Strafanzeige wegen Nötigung stellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#7

Beitrag von marsupilami »

Günter's Variante liest sich gut.
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laluna333
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#8

Beitrag von laluna333 »

ok, danke.

den einen Link in dem Forum hab ich auch schon entdeckt.
Hab jetzt alles nochmal durchgelesen, hört sich gut an.

@Günter: Bei mir sieht das Formular ganz anders aus...

Sollte man mit seinem Arzt vorher mal noch reden? Dass der Bescheid weiss?
Ich hab da null Erfahrung damit...

Und hat eigentlich jemand ne Ahnung wie das Ganze abläuft?
Sie meinte, ich soll ihr das eben alles unterschrieben schicken, dann schickt sie es dem Amtsarzt, der würde mit meinen Ärzten Kontakt aufnehmen, und sie würde dann an den Amtsarzt Fragen stellen, zB wieviel und in welchem Umfang ich was machen kann. Dann schreibt der zB nur sitzend, oder keine Schicht usw. Und nur das würde sie bekommen, keine Infos über meine Krankheiten. Stimmt das?
Und frägt der Amtsarzt das dann meinen Arzt oder entscheidet der das selber, aufgrund der Unterlagen?
Aber welche Unterlagen bekommt der denn von meinem Arzt überhaupt?
Fragen über Fragen....
Ich möchte einfach vorbereitet sein...
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Koelsch
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#9

Beitrag von Koelsch »

Richtig - Amtsarzt bkommt den Schweigewisch und fragt dann Deinen Arzt. Was er aus den Auskünften des Arztes für Schlüsse zieht, ist aber sein Bier.

Du kannst (und solltest) ggf. die Schweigepflichtsentbindung für Deinen Arzt einschränken. Also etwas rein schreiben wie "Auskunft nur zu Fragen, die zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit erforderlich sind".

Warum?
Der schlecht verheilte Beinbruch mit Permamenthumpeln ist wichtig für die Arbeitsfähigkeit, nicht aber, dass der Hausarzt Dich schon 3 mal wegen Geschlechtskrankheiten mit Medis vollpumpen musste und Du zudem auch noch Raucher bist.
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marsupilami
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#10

Beitrag von marsupilami »

Mit dem eigenen Arzt reden kann nicht schaden.
Wenn Du mit dem zufrieden bist oder gar ein gutes "Verhältnis" hast ...

Halt eben nicht versuchen, ihn zu beeinflussen.
Einfach: hallo Doc, vermutlich kommt da in nächster Zeit eine Anfrage vom Amtsarzt.
Mach mich nicht gesünder - aber auch nicht kränker als ich bin.
Danke.
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laluna333
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#11

Beitrag von laluna333 »

Richtig - Amtsarzt bkommt den Schweigewisch und fragt dann Deinen Arzt. Was er aus den Auskünften des Arztes für Schlüsse zieht, ist aber sein Bier.
na super, dann kann der ja schreiben was er will....und wenn er der Meinung ist, man kann zB mit gebrochenen Bein nen Stabhochsprung machen, obwohl der Hausarzt für nen Gips ist.... :1:
Du kannst (und solltest) ggf. die Schweigepflichtsentbindung für Deinen Arzt einschränken. Also etwas rein schreiben wie "Auskunft nur zu Fragen, die zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit erforderlich sind".
Ja genau, das dachte ich eben auch. Ich kann das ja einfach handschriftlich auf den WIsch von denen mit drauf schreiben, oder?
Dann hat sie "ihr Formular".


ja, bin ich eigentlich.
Ja genau, so dachte ich das auch. Dann weiß er schonmal Bescheid.
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Koelsch
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#12

Beitrag von Koelsch »

Das ist bei Gutachtern, und nix anderes ist der Amtsarzt, leider üblich. Ich kenne einen Fall, da baestätigt der Gutachter zig-Allergien, schreibt, dass unbedingt diverse Vitamine regelmäßig zusätzlich in Tablettenform zu nehmens sind, aber das alles bedeutet keinen Mehbedarf - sagt er.

Und handschriftlicher Zusatz reicht
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laluna333
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#13

Beitrag von laluna333 »

hm....dann ist das alles ja eh umsonst, wenn der schreibt was er will....warum braucht er dann ne Schweigepflichtsentbindung?
Wenn ich das richtig versteh, entscheidet der Amtsarzt dann eh im Sinne des Jobcenters, egal was der behandelnde Arzt sagt....

Kann man da was gegen machen?
Ich mein, dass kann es ja nicht sein.
Aber nix unterschreiben ist ja auch keine Lösung.

Der Amtsarzt kennt einen ja nicht. Dann sollte er sich doch an die Empfehlung, die der Arzt, der einen seit über zehn Jahren kennt, halten....

ok, dann schreib ich das einfach noch dazu.
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Koelsch
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#14

Beitrag von Koelsch »

laluna333 hat geschrieben: So 14. Apr 2019, 23:21 hm....dann ist das alles ja eh umsonst, wenn der schreibt was er will....warum braucht er dann ne Schweigepflichtsentbindung?
Wenn ich das richtig versteh, entscheidet der Amtsarzt dann eh im Sinne des Jobcenters, egal was der behandelnde Arzt sagt....
Das siehst Du falsch. Der Amtsarzt ist keineswegs an Vorgaben des JC gebunden und er redet dem auch nicht nach dem Maul.
Ich hatte z.B. als Beistand eine Begutachtung bei einem Amtsarzt, da ging's auch um Arbeitsfähigkeit. Im Laufe des Gesprächs erwähnten wir beiläufig, dass die Wohnung des eLB leider unangemessen sei und da also vermutlich bald auch noch Wohnungssuche und Umzug käme.

Ergebnis: Das ginge ja gar nicht, Wohnungswechsel sei auch medizinischen Gründen nicht zumutbar, arbeitsfähig aber schon mit den von uns genannten Einschränkungen. Arbeitsfähigkeit in dem Sinne wollten wir, die Wohnung war eine durchaus willkommene Zugabe. Und bisher ist keine Kostensenkungsaufforderung gekommen.
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Olivia
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#15

Beitrag von Olivia »

BA will neuerdings unzulässige Schweigepflichtentbindungserklärungen: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-i ... entbindung
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laluna333
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#16

Beitrag von laluna333 »

achso....

ich steig da jetzt irgendwie nicht wirklich durch...
hab euch mal ein paar Formulare eingestellt:

JB1 is klar, hab das in mehrfacher Ausfertigung für sämtliche Ärzte, Rentenversicherung, MDK, Rehabilationseinrichtung usw. wahrscheinlich standart.

JB2 check ich schon nicht mehr so....
den ärztlichen DIenst befreien...????

JB3 und JB4 schon garnicht mehr:
Ich versteh das so, dass ich den Amstazt von der Schweigepflicht entbinde, damit er der Dame vom JB meine Krankheiten sagen darf....?
Aber sie sagte zu mir, meine Krankheiten erfährt sie nicht, nur das Ergebnis, wie es sich auf meine Erwerbsfähigkeit auswirkt....???
Diese Formulare hat sie sogar angekreuzt....

Ich versteh das jetzt alles nicht.

Ich hab dann auch noch nen sieben seitigen Gesundheitsfragebogen, der ist auch noch dabei...

hier mal diese Formulare:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#17

Beitrag von Koelsch »

Steht auch da drin, der Gutachter teilt dem FM nur das Ergebnis mit.

Ich muss aber auch sagen, ein derartiges Kuddelmuddel hab ich noch nie gesehen. Ich kenne es so, Ich sage meinem Arzt, Du kannst meine erforderlichen Unterlagen an den ärztlichen Dienst des JC geben und gut ist's.
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marsupilami
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#18

Beitrag von marsupilami »

Langsam mit den jungen Pferden!
Ich würde das so auch nicht alles unterschreiben.

Schon garnicht die Schweigepflicht-Entbindung des ÄD des JC gegenüber dem Gesundheitsamt!!!
Oder stehen da meldepflichtige Erkrankungen zur Diskussion oder Arbeit im Gastro- und/oder Gesundheitswesen?


Außerdem sind die Dinger für meine Lesart so formuliert, dass ÄD tatsächlich Ergebnisse, Gutachten, etc an den/die FM weiter gibt.

Fängt mit dem ersten Bild schon an:
Nicht der ÄD des JC untersucht und entscheidet, sondern es geht an einen externen DRITTEN Doc.
Und der entscheidet dann nach Aktenlagen?
Warum nicht der ÄD des JC?

Im 2. Teil soll dann der namentlich genannte 3. Doc von der Schweigepflicht entbunden werden, damit der wiederum dem ÄD berichten darf.

Im 2. Bild wird dann - wie oben schon geschrieben - nach meiner Lesart der ÄD entbunden und darf Ärztliches Gutachten an FM übergeben.
Da steht nix von wegen Einschränkung dass eben nur über Arbeitsfähig ja/nein, 6 h täglich Ja/nein, heben, tragen, stehen etc. entschieden wird und übermittelt werden darf.


Im 3. Bild kommt dann das Gesundheitsamt in's Spiel.
Befreiung des ÄD des JC, dass die an's Gesundheitsamt übermitteln und im 2. Teil dann umgekehrt.
Warum?
Das würde ich auf gar keinen Fall unterschreiben solange nicht in Gastronomie vermittelt/gearbeitet werden soll/darf ....

Das letzte Bild ist die eigentlich übliche Schweigepflicht-Entbindung.
Was mir nicht schmeckt, dass die einfach 3 Jahre gültig sein soll und dass offenbar wirklich ALLES von dem jeweiligen Doc abgefragt werden kann.
Und dann ".... soweit dies für die Feststellung ..... "
Diese Formulierung halte ich für eine klammheimliche Erpressung.


Was in dem Gesundheitsfragebogen alles abgefragt wird, weiß ich nicht.
Aber ich wäre da mit dem Ausfüllen sehr vorsichtig - auf keinen Fall irgend einen Arzt namentlich benennen.


eine (1) Schweigepflichtentbindung für einen (1) relevanten (Fach-)Arzt muss reichen.
Und darauf drängen, dass in der Rück-Entbindung des ÄD gegenüber FM wirklich nur arbeitsfähig Ja/Nein, wie lange pro Tag, stehen, heben, tragen, etc. drinne steht. Keine Diagnose, keine Krankengeschichte, keine Gutachten, ....

Ich würde bei dem Sachverhalt dazu neigen, einen Fach-Anwalt zu konsultieren.
Oder wenigstens Beratungsschein holen mit der Begründung: die verlangen die Zeichnung von Formularen aus dem persönlichen Gesundheitsbereich, die ich nicht verstehe und erklären tun sie mir nix.
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich tendiere dazu, den gesamte Klumpatsch dem Bundesdatenschutzbeautragten zur Beurteilung vorzulegen und das JC lapidar zu informieren. Ich hab das alles dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt, unterschrieben wird erst nach dessen positiver Stellungnahme.
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#20

Beitrag von marsupilami »

Oder so.
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#21

Beitrag von laluna333 »

oje, ich habs befürchtet....
aber das macht alles so komplizert...

Ich muss aber auch sagen, ein derartiges Kuddelmuddel hab ich noch nie gesehen. Ich kenne es so, Ich sage meinem Arzt, Du kannst meine erforderlichen Unterlagen an den ärztlichen Dienst des JC geben und gut ist's.
Aber kann ich es nicht einfach so machen?
Dass ich das dem Arzt sage?
Und es gibt doch so vorlagen im Internet, die nur zwei WOchen lang gültig sind, und wo drinsteht, dass nur das was zur Klärung der Erwerbsfähigkeit notwendig ist weiter gegeben darf usw.
Kann ich der nicht so eine geben? Das MUSS ihr dann doch eigentlich reichen....

Morgen hab ich den Arzttermin, ich werd auf jeden Fall mal mit ihm reden....
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#22

Beitrag von Koelsch »

Das geht nach meiner Meinung auch.
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#23

Beitrag von marsupilami »

Versuch macht kluch.
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#24

Beitrag von laluna333 »

Also, ich war heute ja beim Arzt.
Er meinte, ja dann soll der halt nachfragen. Er versteht das eh nicht, er sagt, er hat ja in diese Bestätigung alles reingeschrieben, und wo denn jetzt da das Problem von der sei.Ich muss sagen, er hat mir diese Bestätigung schon öfter geschrieben, weil es der SB nie gepasst hat.
Also mein Arzt steht gottseidank voll hinter mir.
Ja und letztes mal stand es dann genau drin, was ich kann und was nicht, dann meinte sie ja auch, das passt jetzt, und jetzt....wisst ihr ja.

Jedenfalls sagte er dann, er schreibt mich jetzt krank (also diese typische Krankschreibung), solange wie notwendig.

Was macht das jetzt eigentlich für einen Unterschied? Also dass ich krank geschrieben bin?
Hatte davor ja schon die Bestätigung, was ich eben kann und was nicht...was die ja anzweifelt.

Mit diesem Bundesdatenschutzbeauftragten was du geschrieben hast, da kann ich jetzt einfach die ganzen Formulare einscannen und hinschicken?
Einfach so??

Also mein Plan wäre jetzt der, dass ich der SB sag, ich unterschreib so eine eingeschränke Schweigepflichtsentbindung für diesen Arzt, und wenn ihr das nicht reicht, mache ich es wie ihr gesagt habt, dann sage ich ihr, ich schick das da hin zur Überprüfung. Ich würde ihr das dann auch gleich so mitteilen.Also entweder das reicht, oder ich schick es zu überprüfung dorthin.
Also gibt sie sich entweder damit zufrieden,
oder es wird überprfüft (wenn die das dann auch wirklich machen, weil sonst steh ich ja voll blöd da... :-( )

Aber kann die mich/uns (BG) dann kürzen?
Also wenn ich das ganze Formularzeug nicht unterschreib?Weil ich hab ja ne Frist (1.5), bis dahin will sie die Formulare alle! und wenn nicht gibt sie es an die Leistungsabteilung, so sagte sie....
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Re: Schweigepflichtsentbindung....was unterschreiben?

#25

Beitrag von Koelsch »

Es kann nicht gekürzt werden - und mach das so, wie beschrieben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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