Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

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HarzerUrvieh
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Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

ich habe wieder Fragen...

Wir haben Anhörungen wegen jeweils eines Meldeversäumnisses erhalten. Die Termine waren uns unbekannt, da wir keine Einladungen erhalten haben. Am "Meldetag" hatte ich Kundentermine und vermutlich hätten sich die Termine dann üerschnitten (die Uhrzeit des Meldetermins ist unbekannt). Die weitere Person der BG hat am "Meldetag" für einen Einstellungstest gelernt.

Reicht es aus, wenn wir in den Anhörungen schreiben, dass uns der Termin unbekannt ist/war?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#2

Beitrag von marsupilami »

Nichts erzählen was Ihr getan habt, getan hättet, Überschneidung, .....

Einfach nur Termin war unbekannt.

Die müssen nachweisen, dass sie Einladung verschickt haben und dass sie bei Euch angekommen ist.
Denn der Aktenvermerk "Einladung verschickt" im "System" heißt noch lange nicht, dass das auch bei Euch (Briefkasten) angekommen ist.
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HarzerUrvieh
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Orgeln mag ich auch nicht; das habe ich schon aus einem anderen Faden erlesen. Danke!

Nachtrag:
ich gehe davon aus, dass es zur Sanktion kommt. Wir sind aber im letzten Monat des BWZ. WBA muss ich derzeit nicht stellen. Eventuell aber in den kommenden Monaten.

Wie lange wäre eine Sanktion gültig?
Endet die Sanktion mit Verlassen des JC?
Und gilt die Sanktion dann noch, wenn man z.B. ein, zwei oder drei Monate später einen neuen Antrag stellt?
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marsupilami
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#4

Beitrag von marsupilami »

Ich glaube, das hier
https://www.arbeitsagentur.de/wissensda ... sanktionen

beantwortet Deine Fragen.

ABER!
Erstmal den/die Anhörungsbogen mit entsprechendem Eintrag: Einladung nicht erhalten! wegschicken und abwarten, was da kommt.
Kommt tatsächlich Sanktion, kann man der widersprechen und auch dagegen klagen.
Nochmal: die müssen nachweisen, dass die Einladungen bei Euch angekommen sind!!
Wenn die mit der normalen Briefpost verschickt wurden, wird das schwierig.


Und man könnte beantragen, die Sanktion auszusetzen, bis das Verfassungsgericht in der Sache entschieden hat.
Also Zeit schinden noch und nöcher.
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Olivia
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#5

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 2. Mai 2019, 11:56 ich gehe davon aus, dass es zur Sanktion kommt. Wir sind aber im letzten Monat des BWZ. WBA muss ich derzeit nicht stellen. Eventuell aber in den kommenden Monaten
Das nennt sich dann" Entlassung per Sanktion". Quasi ein Tritt in den Hintern zum Verlassen des Leistungsbezuges.
Wie lange wäre eine Sanktion gültig?
Endet die Sanktion mit Verlassen des JC?
Und gilt die Sanktion dann noch, wenn man z.B. ein, zwei oder drei Monate später einen neuen Antrag stellt?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Jobcenter die Sanktion bei einem Weiterbewilligungsantrag wieder aufleben lässt. Als Weiterbewilligungsantrag wertet das Jobcenter auch erneute Anträge, die innerhalb von 183 Tagen nach dem Verlassen des Leistungsbezuges gestellt werden (Halbjahresgrenze). Die Sanktion wäre dann während der Unterbrechung des Leistungsbezuges nur ruhend gestellt und würde sich zum Nachteil auswirken, sobald wieder Hilfebedürftigkeit eintritt.
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Koelsch
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#6

Beitrag von Koelsch »

Das reicht völlig, Ihr habt keine Einladung erhalten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, der link zur Wissensdatenbank hat meine Fragen beantwortet. Vielen Dank!

"Unser" JC nimmt nach 90 Tagen "Neu-Anträge" an.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#8

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 2. Mai 2019, 12:56 "Unser" JC nimmt nach 90 Tagen "Neu-Anträge" an.
Auf welcher Rechtsgrundlage? Das "Handbuch Neukundenprozess" sieht eine Neuantragsstellung erst ab mindestens 183 Tagen Unterbrechung des Leistungsbezuges vor, siehe Zeile 10 auf S. 8 hier in diesem PDF https://harald-thome.de/media/files/Han ... 3.2010.pdf
HarzerUrvieh
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Das Handbuch ist der Geschäftsführung eventuell sch...egal? Die halten sich auch sonst kaum ans "Recht". ausser das ihre natürlich.

Meiner Meinung nach muss man bereits nach einem Monat als Neukunde gelten. Denn ein Handbuch interessiert mich ungefähr gar nicht. Denn, das Handbuch ist nun mal auch keine Rechtsgrundlage, gelle?

Des Weiteren, je früher man als Neukunde gilt, desto besser, oder? Welchen Vorteil hätte es denn, noch nach 182 Tagen als Altkunde zu gelten?
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Olivia
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Re: Meldeversäumnis, Anhörung und dann?

#10

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 2. Mai 2019, 16:33 Des Weiteren, je früher man als Neukunde gilt, desto besser, oder?
Überwiegend ist das wohl besser. Als Neukunde läuft die verwaltungsinterne Vermittlungsfrist und der statistische Zähler wohl von vorn, was grundsätzlich von Vorteil für die Vermittlungsarbeit sein sollte.
Welchen Vorteil hätte es denn, noch nach 182 Tagen als Altkunde zu gelten?
  • erneutes Coaching könnte bei Bestandskunden entfallen, bei Neukunden wäre es hingegen noch einmal zu absolvieren
  • die bereits vorgelegten Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden
  • ein bereits durchgeführtes berufliches Profiling wäre weiter gültig
  • die Kundenkontaktdichtefrequenz wäre auf "Bestandskunde" (alle 3 bis 12 Monate) statt "Neukunde" (alle 1-4 Wochen)
  • Einschränkungen bei der Beantragung von Ortsabwesenheit für Neukunden gelten nicht für Bestandskunden
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