Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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Stubenhocker1
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Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

#1

Beitrag von Stubenhocker1 »

Hallo,

ich bin seit dem 02.01.18 arbeitsunfäig erkrankt, aber weiterhin ungekündigt (Öffentl. Dienst). Am 01.07.19 endet mein Anspruch auf Krankengeld, so dass ich Anfang dieser Woche bei der AfA Arbeitslosengeld I ab dem 02.07.19 beantragt habe. Die Frage nach dem Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Antrag habe ich verneint. Erst nach Antragstellung habe ich recherchiert, dass ich für 2018 tatsächlich einen Anspruch auf Abgeltung von 30 Tagen nicht in Anspruch genommenen Urlaub habe.

Meine Frage:
Wird die (noch nicht beantragte) Abgeltung zum Ruhen meines Anspruches auf ALG I führen, obwohl der Bezug erst in 2 Monaten erfolgen soll?

Vielen Dank im Voraus!
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Koelsch
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Re: Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Nach § 157 SGB III ruht Dein Anspruch auf ALG II für die Zeit, für die Du Urlaubsabgelung erhältst. Ich befürchte, für die Zeit wärst Du dann auch nicht krankenversichert, bzw genauer, hättest Du die Krankenkasse selbst zu zahlen

Lies Dich auch mal durch die Anweisungen der BA zu dem Thema: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015164.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stubenhocker1
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Re: Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

#3

Beitrag von Stubenhocker1 »

Koelsch hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 14:48Nach § 157 SGB III ruht Dein Anspruch auf ALG II für die Zeit, für die Du Urlaubsabgelung erhältst. Ich befürchte, für die Zeit wärst Du dann auch nicht krankenversichert, bzw genauer, hättest Du die Krankenkasse selbst zu zahlen
Danke. Mir geht es um meinen zukünftigen ALG I Bezug (nicht ALG II, falls das einen Unterschied macht). Dass ich mich (ungekündigt) und bis zum 01.07.19 durch den Bezug von Krankengeld entsprechend krankenversichert evtl. 30 (Werk-) Tage selbst versichern muss... und dazu das Ruhen meines Anspruchs auf ALG I... ist schwer verdaulich ;)

Ich bin im März vor dem Hintergrund meiner Schwerbehinderung (GdB 50) dem VdK beigetreten. Vielleicht macht eine Rechtsberatung Sinn?
HarzerUrvieh
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Re: Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo erstmal,

was ist denn mit dem Urlaubsanspruch aus 2019? Der liegt am 02.07.19 bei 15Ttagen, richtig? Oder sehe ich das falsch?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
HarzerUrvieh
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Re: Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 14:48 :willkommen: bei uns im Forum

Nach § 157 SGB III ruht Dein Anspruch auf ALG II für die Zeit, für die Du Urlaubsabgelung erhältst. Ich befürchte, für die Zeit wärst Du dann auch nicht krankenversichert, bzw genauer, hättest Du die Krankenkasse selbst zu zahlen

Lies Dich auch mal durch die Anweisungen der BA zu dem Thema: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015164.pdf
Das verstehe ich nicht so ganz!?
Wenn TE seinen Urlaubanspruch einlöst, dann ist TE doch "ganz normal" im Urlaub. In der Zeit müsste der Arbeitgeber doch die Lohnfortzahlung eventuell plus Urlaubsgeld zahlen, oder? Dann wäre TE auch weiter versichert. Oder bin ich auf Holzweg?
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Stubenhocker1
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Re: Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

#6

Beitrag von Stubenhocker1 »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 15:39 Hallo erstmal,

was ist denn mit dem Urlaubsanspruch aus 2019? Der liegt am 02.07.19 bei 15Ttagen, richtig? Oder sehe ich das falsch?
Hallo,

das kommt wohl ungefähr hin... Allerdings bin ich weiterhin ungekündigt, so dass der Anspruch auf den Jahresurlaub 2019 (theoretisch) bis 31.03.20 besteht.

https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... losengeld/

Was mich etwas irritiert ist die Tatsache, dass auch hier von einer "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" ausgegangen wird, was für mich bisher ja nicht zutrifft. Zudem scheint es unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Krankengeld und ALG I zu geben. Dem Beitrag nach sollten Urlaubsabgeltungen während des Bezuges von Krankengeld nicht zum Ruhen des Anspruches führen, oder sehe ich das falsch?
HarzerUrvieh
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Re: Urlaubsabgeltung vor ALG I Bezug

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann erklärt das meine Fragen aus #5.

Ich verstehe das so:

Ab 02.07.2019 bist Du im "Urlaub". Dein Arbeitgeber (AG) zahlt Dir für die Zeit Deines Urlaubs Dein (Netto)-Gehalt aus. Das müsste der AG ja auch, wenn Du vorm Urlaub nicht AU gewesen wärst. Eventuell zzgl. Urlaubsgeld.
Dein AG zahlt aber auch die Beiträge an die Sozialversicherungen usw. Also (Brutto)-Gehalt. Ganz normal, als wärst Du vor dem Urlaub nicht AU gewesen.

Nach dem Urlaub kannst Du dann ALG 1 erhalten. Die BA sollte dann auch Deine KV-Beiträge zahlen.

Aber, ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist nur meine laienhafte Meinung zu dem Thema.
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