Ortsabwesenheit

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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laluna333
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Ortsabwesenheit

#1

Beitrag von laluna333 »

Noch eine Frage...das Verhältnis zu meiner SB ist ja derzeit nicht sooo toll, weiß nicht wie es noch wird (wisst ihr ja von meinem anderen Thread)

Mein Lebensgefährte und ich möchten gerne unserem Sohn zuliebe in den Pfingstferien mal wegfahren. Nichts großes, einfach auf nen Campingplatz, aber halt weg. Einfach, dass unserer Sohn auch mal nen kleinen Familienurlaub hat, und in der SChule mal mitreden kann.
Er kann ja nix für die Situation. Wir würden ihn diesen Wünsch so gerne einmal erfüllen!

Wie ist das, SB kann das ja verweigern, soviel ich weiß, oder? Man hat kein REcht auf Urlaub, oder?
Wie ist das bei AUfstocker? Und ab wann zählt man als Aufstocker?

WIe ist es, wenn man krank geschrieben ist? Aber so, dass man nicht bettlägrig ist (keine Grippe).

Und WAS dürfte in einer BG (2 Erwachsene, 1 Kind) gekürzt werden, wenn man einfach trotzdem fährt?
Darf Miete, ANteil Kind, Krankenversciherung auch gekürzt werden?
Wieviel Prozent, wielang?
Weiß das jemand?
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit

#2

Beitrag von Koelsch »

Es darf bei nicht gemeldeter OA "alles" eingstellt werdem. Nur hast Du ja gute Gründe für den Kurzurlaub genannt. Ich sehe da keine große Gefahr, dass SB mit dem Kopf schüttelt. Ich würde es beantragen und gut ist's.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit

#3

Beitrag von Günter »

Die EAO https://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung ist kein Selbstzweck sondern dient dazu die Vermittlung in Arbeit oder in Maßnahmen zu ermöglichen. Das ist in deinem Fall während der AU nicht möglich. Kinder fallen ohnehin nicht unter die Vorschrift, Eltern haben die Verpflichtung die Aufsichtspflicht auch während der Urlaubsreise der Kinder auszuüben, da du krank bist, muss auch der Vater ,mitfahren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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laluna333
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Re: Ortsabwesenheit

#4

Beitrag von laluna333 »

Echt??? kein Kürzung, komplett ALLES! inklusive Krankenkasse?

Das ist heftig...


Ja klar, so habe ich es ja vor, aber es könnte zB gerade der Termin beim Amtsarzt in der Zeit sein....Und verschieben können wir nicht, da wir auf die Ferien angewiesen sind...
Es darf bei nicht gemeldeter OA "alles" eingstellt werdem
und wenn man es meldet, und es wird abgelehnt ist wohl das Gleiche, oder?

ja ok, dann probier ich es einfach so, und hoffe, dass es klappt...
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laluna333
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Re: Ortsabwesenheit

#5

Beitrag von laluna333 »

@Günter: Haben wohl gleichzeitig gepostet...

Heisst dann, krank geschrieben könnte ich fahren, bzw wir alle fahren??? Ohne Abzüge?
Kinder fallen ohnehin nicht unter die Vorschrift,
dann dürfte sein "Anteil" soweiso nicht gekürzt werden?

Natürlich probier ich es auf jeden Fall erstmal ganz normal, erklär das, und hoff, dass es klappt!
Nur für den Fall wenn nicht, möchte ich mich informieren...
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Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann! :ohnemich:
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit

#6

Beitrag von Günter »

AO beantragen, wenn die ablehnt, Antrag auf eA. Viel Erfolg.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit

#7

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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