Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Hallo zusammen,
ich habe für einen Slav**** (Leiharbeit) gearbeitet, hatte diesen nach Beendigung schriftlich per Einwurf Einschreiben gebeten mir eine Arbeitsbescheinigung zuzusenden, leider Erfolglos. Es kam nix.
Nun wurde mir dieses Schreiben bei der Agentur für Arbeit mitgegeben.
Kann mich bitte jemand auf "Fallstricke" beim Ausfüllen aufmerksam machen.
Danke Topas
ich habe für einen Slav**** (Leiharbeit) gearbeitet, hatte diesen nach Beendigung schriftlich per Einwurf Einschreiben gebeten mir eine Arbeitsbescheinigung zuzusenden, leider Erfolglos. Es kam nix.
Nun wurde mir dieses Schreiben bei der Agentur für Arbeit mitgegeben.
Kann mich bitte jemand auf "Fallstricke" beim Ausfüllen aufmerksam machen.
Danke Topas
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- marsupilami
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Vergleiche die geforderten Angaben mit denen hier:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013358.pdf
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013140.pdf
Und lad Dir doch dieses Formulare herunter und schick das mal an den AG.
Vielleicht reagiert der dann!
Notfalls mit Anwalt drohen, da er ja zum Ausstellen der Bescheinigung verpflichtet ist.
Ich selbst würde heftig darüber nachdenken, ob ich dem JC nicht mitteile, dass ich bei dem AG bereits - mehrfach - vergeblich angefragt habe und man möge doch bitte von Amts wegen per entsprechendem Formular anfragen.
https://www.hartz4.org/arbeitsbescheinigung-jobcenter/
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013358.pdf
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013140.pdf
Und lad Dir doch dieses Formulare herunter und schick das mal an den AG.
Vielleicht reagiert der dann!
Notfalls mit Anwalt drohen, da er ja zum Ausstellen der Bescheinigung verpflichtet ist.
Ich selbst würde heftig darüber nachdenken, ob ich dem JC nicht mitteile, dass ich bei dem AG bereits - mehrfach - vergeblich angefragt habe und man möge doch bitte von Amts wegen per entsprechendem Formular anfragen.
https://www.hartz4.org/arbeitsbescheinigung-jobcenter/
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Hallo Marsu,
Danke für Deine Antwort, es geht um ALG1 und nicht Jobcenter.
Ja, Sie sind gesetzlich verpflichtet, aber nur die Arbeitsagentur kann dagegen eine Strafe verhängen, ich selber kann nix machen.
Und Denen nochmal schreiben nö, von wegen das gute Geld nicht dem schlechten hinterher werfen oder so.
Die Fallstricke nach denen ich gefragt habe sind damit aber leider immer noch nicht beantwortet.
Hat jemand von Euch sowas schonmal ausgefüllt @kleinchaos ?
Mit der bitte um Unterstützung
Danke für Deine Antwort, es geht um ALG1 und nicht Jobcenter.
Ja, Sie sind gesetzlich verpflichtet, aber nur die Arbeitsagentur kann dagegen eine Strafe verhängen, ich selber kann nix machen.
Und Denen nochmal schreiben nö, von wegen das gute Geld nicht dem schlechten hinterher werfen oder so.
Die Fallstricke nach denen ich gefragt habe sind damit aber leider immer noch nicht beantwortet.
Hat jemand von Euch sowas schonmal ausgefüllt @kleinchaos ?
Mit der bitte um Unterstützung
venceremos
Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
In dem Formular sehe ich keine Fallstricke
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Das ein ehemaliger AG keine Bescheinigung ausfüllen wollte, hatte ich auch schon...
Bei der Krankenkasse den Versicherungsnachweis anfordern. Darin sind eigentlich alle Daten enthalten, welche die BA zur Berechnung von ALG 1 benötigt. Die KV kann das direkt in ihrer Niederlassung, quasi bei Dir um die Ecke, ausfüllen und Dir mitgeben.
Viel Erfolg...
Nachtrag: ich, danach wurde nicht gefragt, es könnte aber dennoch hilfreich sein ;-)
Bei der Krankenkasse den Versicherungsnachweis anfordern. Darin sind eigentlich alle Daten enthalten, welche die BA zur Berechnung von ALG 1 benötigt. Die KV kann das direkt in ihrer Niederlassung, quasi bei Dir um die Ecke, ausfüllen und Dir mitgeben.
Viel Erfolg...
Nachtrag: ich, danach wurde nicht gefragt, es könnte aber dennoch hilfreich sein ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- kleinchaos
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Ich seh da auch keine Fußangeln.
Ich hatte das auch schon mehrfach, dass AG das nicht ausfüllen, ALG1 daraufhin nicht gezahlt wurde, ALG2 natürlich auch nicht, die eLB wurden massivst aufgefordert unter Androhung aller SGB-Foltermethoden, diese Bescheinigungen zu beschaffen. Ich musst den SB mehrfach erklären, wo die Grenzen der Mitwirkung liegen
Ich hatte das auch schon mehrfach, dass AG das nicht ausfüllen, ALG1 daraufhin nicht gezahlt wurde, ALG2 natürlich auch nicht, die eLB wurden massivst aufgefordert unter Androhung aller SGB-Foltermethoden, diese Bescheinigungen zu beschaffen. Ich musst den SB mehrfach erklären, wo die Grenzen der Mitwirkung liegen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Danke Euch allen, war bei der KV und habe die Bescheinigung problemlos erhalten. Ein Arbeitgeber hat mir die Bescheinigung zugesendet der andere leider nicht. Nun soll sich die Behörde mit dem rumärgern.
venceremos
- marsupilami
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Und JC akzeptiert ohne Murren diese KV-Bescheinigung?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Ja, der Vorschlag kam ja von der Agentur für Arbeit. Nicht Jobcenter. VG
venceremos
Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Ja, haben Sie genommen und ich habe einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten, den einen Arbeitgeber wollen Sie bzgl. der Arbeitsbescheinigung anschreiben. Muss ich den endgültigen Bewilligungsbescheid extra schriftlich beantragen ? VG
venceremos
Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
ävver sischer is sischer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
kaum gibt's den § 41a SGB II, verlier ich den § 328 SGB III aus dem Auge, weil der ja im SGB II praktisch nicht mehr anwendbar ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Ist das nicht doppelt gemoppelt?
Gut, der 41a ist detaillierter, aber sonst ...
Gut, der 41a ist detaillierter, aber sonst ...
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Unterschiedliche Rechtskreise. ALG I und ALG II
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Nee, bis zur Einführung des § 41a SGB II in 2016 war auch für ALG II Empfänger der § 328 SGB III "zuständig", so stand's damals noch im § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II
(2) Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften des Dritten Buches über
1. die vorläufige Entscheidung (§ 328) mit der Maßgabe, dass auch dann vorläufig entschieden werden kann, wenn die Gültigkeit einer Satzung oder einer anderen im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift, die nach § 22a Absatz 1 und dem dazu ergangenen Landesgesetz erlassen worden ist, Gegenstand eines Verfahrens bei einem Landessozialgericht, dem Bundessozialgericht oder einem Verfassungsgericht ist;
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Aber es geht um ALG I, da gilt das SGB II nicht. Es handelt sich beim ALG I um Versicherungsleistungen und nicht um Almosen der Herren Schröder und Nachfolger.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Ersatz der Arbeitsbescheinigungen
Natürlich. Nur meinte Kölsch, dass ihm der § 328 SGB III voll aus dem Blick geraten ist, seitdem er - für den Rechtskreis SGB II - nicht mehr aktuell ist, da § 41a SGB II eine eigenständige Regelung im SGB II enthält und somit § 40 II Nr. 1 SGB II aufgehoben ist.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!