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Re: Firmen - Ausgaben
Lieferst du dich jetzt selbst in der Anstalt ab, oder wartest du, bis du abgeholt wirst?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Günter ich weiß es nicht ..., auch weiß ich nicht was er so jetzt tun wird, werde es irgendwann noch erleben ........
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Re: Firmen - Ausgaben
Nach dem ihr alle mir klar gemacht habt wie ihr die Sache sieht, habe ich mir gedacht das sollten die auch wissen im BSG :
Und das denen so Nachgereicht.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Da das Jobcenter misch bis Heute nicht aufgefordert hat mein Firmenunterlagen für den letzten Bewilligungszeitraum vorzulegen zur Einsichtnahme habe ich mich entschlossen selbst nun einen Antrag auf Vorlage zur Einsichtnahme zu stellen bei meinen Jobcenter :
Und habe auch das SG eingeschaltet in der Sache da ich mich an die Vorgaben halten will, werde weiter berichten hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Nachtrag zu #1191, hier noch das Schreiben ans SG - Marburg :
Wenn was passiert sage ich es hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Nun hat man Festgestellt das ich keinen Betrug bzw. auch keine Straftat begannen habe gegen über dem Jobcenter,
das heißt alle meine Firmenausgaben waren immer berechtigt und wichtig und richtig zum Zeitpunk der Ausgabe,
habe also ja sofort alles auch ordnungsgemäß meinen Jobcenter immer mitgeteilt und hier ist es zum lesen :
das heißt alle meine Firmenausgaben waren immer berechtigt und wichtig und richtig zum Zeitpunk der Ausgabe,
habe also ja sofort alles auch ordnungsgemäß meinen Jobcenter immer mitgeteilt und hier ist es zum lesen :
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Re: Firmen - Ausgaben
Und? Was beweist das? Außer dass die Staatsanwaltschaft feststellt, es gibt keinen Hinweis auf strafbare Falschangaben, nix.
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Re: Firmen - Ausgaben
Doch Günter es heißt das meine Firmenausgaben korrekt waren und auch heute noch sind,
wenn das Jobcenter es anders sieht muss es jetzt konkrete Beweis vorlegen mir und Gerichten.
Denn Vermutungen wie in der Vergangenheit reichen nicht mehr aus für irgend welche Unterstellungen.
wenn das Jobcenter es anders sieht muss es jetzt konkrete Beweis vorlegen mir und Gerichten.
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Re: Firmen - Ausgaben
Du kapierst nix.
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Re: Firmen - Ausgaben
Richtig, Du vergleichst Äpfel mit Johannisbeeren oder so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Wenn das JC dir hätte Betrug unterstellen wollen, dann wäre das schon längst geschehen.
Du hast praktisch einen Vorschuss bekommen. Nach 6 Monaten wurde festgestellt, dass du den in dieser Höhe nicht gebraucht hast, weil du Einkommen erwirtschaftest hast in einer Höhe, die angerechnet werden darf. Und diese Differenz zu dem Vorschuss willdas JC zurückhaben.
Du hast praktisch einen Vorschuss bekommen. Nach 6 Monaten wurde festgestellt, dass du den in dieser Höhe nicht gebraucht hast, weil du Einkommen erwirtschaftest hast in einer Höhe, die angerechnet werden darf. Und diese Differenz zu dem Vorschuss willdas JC zurückhaben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben
Leute wir drehen uns im Kreis und ich habe kein Einkommen erwirtschaftet so wie ihr das sieht,
denn Einkommen ist Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn und diesen Gewinn darf das Jobcenter auch mir anrechnen,
also wenn ich wie vor Jahren ja 1500,00 € Gewinn machte ist mein Freibetrag 1200,00 € und der Überschuss von 300,00 € steht ihnen zu.
Aber nicht mehr und das hat auch nur die Staatsanwaltschaft bestätigt direkt bzw. indirekt in ihrer Entscheidung und sonst auch nichts. Wenn
das Jobcenter die Sache nicht begreift kann ich auch nicht da für und wenn das Jobcenter was anders sieht hat es da für Beweise vorzulegen mir.
denn Einkommen ist Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn und diesen Gewinn darf das Jobcenter auch mir anrechnen,
also wenn ich wie vor Jahren ja 1500,00 € Gewinn machte ist mein Freibetrag 1200,00 € und der Überschuss von 300,00 € steht ihnen zu.
Aber nicht mehr und das hat auch nur die Staatsanwaltschaft bestätigt direkt bzw. indirekt in ihrer Entscheidung und sonst auch nichts. Wenn
das Jobcenter die Sache nicht begreift kann ich auch nicht da für und wenn das Jobcenter was anders sieht hat es da für Beweise vorzulegen mir.
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
De Staatsanwaltschaft hat gar nichts entschieden. Sie hat lediglich festgestellt.
Einkommen ist grundsätzlich erstmal alles was reinkommt. Wie es angerechnet, versteuert usw wird ist ne andere Sache.
1200€ Freibetrag hätte wohl jeder gern, ist aber nicht.
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1200€ Freibetrag hätte wohl jeder gern, ist aber nicht.
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Re: Firmen - Ausgaben
Kleinchaos der Freibetrag = 1200,-€ ist zusammen gerechnet so hoch aber das weist du doch ...,
es sind die 100,00 € Freibetrag im Monat und die habe ich nur als Jahresfreibetrag zusammen gefasst, nun verstanden ?
Und sie hat festgestellt alles was reinkommt an Einkommen ist auch anrechnen bar vom Jobcenter und das ist auch richtig so,
und ihr lagen alle meine Steuerbescheide auch vor und sie hat auch alle meine Firmenausgaben anerkannt ohne wenn und aber.
Das heißt die Staatsanwaltschaft hat alle meine Firmenausgaben anerkannt und da mit klar gemacht das Artikel 3 Satz 1 GG gilt fürs Jobcenter.
es sind die 100,00 € Freibetrag im Monat und die habe ich nur als Jahresfreibetrag zusammen gefasst, nun verstanden ?
Und sie hat festgestellt alles was reinkommt an Einkommen ist auch anrechnen bar vom Jobcenter und das ist auch richtig so,
und ihr lagen alle meine Steuerbescheide auch vor und sie hat auch alle meine Firmenausgaben anerkannt ohne wenn und aber.
Das heißt die Staatsanwaltschaft hat alle meine Firmenausgaben anerkannt und da mit klar gemacht das Artikel 3 Satz 1 GG gilt fürs Jobcenter.
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Die Staatsanwaltschaft hat gar nix anerkannt, ja sie äußert sich nichtmal zur Einkommenssituation oder zu den Absetzbeträgen. Wann kapierst du das endlich mal? Die Staatsanwaltschaft bestätigt lediglich, dass es aus bisheriger Sicht keinerlei Vermutung zu einer Straftat gibt
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Re: Firmen - Ausgaben
Da werden viele Sachen komplett durcheinander gebracht.
Fakt ist, das Jobcenter wird über die Zulässigkeit von Betriebsausgaben entscheiden, denn jeder Leistungsempfänger im SGB II unterliegt besonders strengen Einschränkungen, was deren Zulässigkeit angeht. Diese Zulässigkeit wurde im hier beschriebenen Fall überschritten. Aus diesem Grund wird es eine hohe Rückforderung geben, die dann über mehrere Jahre in Raten vom Existenzminimum abgezogen wird.
Fakt ist, das Jobcenter wird über die Zulässigkeit von Betriebsausgaben entscheiden, denn jeder Leistungsempfänger im SGB II unterliegt besonders strengen Einschränkungen, was deren Zulässigkeit angeht. Diese Zulässigkeit wurde im hier beschriebenen Fall überschritten. Aus diesem Grund wird es eine hohe Rückforderung geben, die dann über mehrere Jahre in Raten vom Existenzminimum abgezogen wird.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und wann kapierst du kleinchaos das meine Firmenausgaben alle durch das Finanzamt schon geprüft wurden ........
Da du so schlau bist erkläre mir mal warum die Jobcenter alle Kindergeldbescheide, Behindertenbescheide und Rentenbescheide
von anderen Behörden immer auch korrekt anerkennen nach Artikel 3 Satz 1 GG.
Und warum werden keine Steuerbescheide vom Jobcenter anerkennt kannst du mir das erklären obwohl ich doch auch ein Bürger
bin wie die anderen Bürger von denen die Kindergeldbescheide, Behindertenbescheide und Rentenbescheide anerkannt werden, du
bis also dafür das mich mein Jobcenter diskriminieren darf, was es schon tut weil es meine Steuerbescheid nicht anerkennt und da
durch bewusst und vorsätzlich mich diskriminieren tut weil man mich anders behandelt im Jobcenter als mir zusteht nach Artikel 3 Satz 1 GG.
Zu #1203 bist du da für das das Jobcenter sich nichts ans Grundgesetz halten muss und seine Kunden einfach so diskriminieren kann ohne Grund.
Da du so schlau bist erkläre mir mal warum die Jobcenter alle Kindergeldbescheide, Behindertenbescheide und Rentenbescheide
von anderen Behörden immer auch korrekt anerkennen nach Artikel 3 Satz 1 GG.
Und warum werden keine Steuerbescheide vom Jobcenter anerkennt kannst du mir das erklären obwohl ich doch auch ein Bürger
bin wie die anderen Bürger von denen die Kindergeldbescheide, Behindertenbescheide und Rentenbescheide anerkannt werden, du
bis also dafür das mich mein Jobcenter diskriminieren darf, was es schon tut weil es meine Steuerbescheid nicht anerkennt und da
durch bewusst und vorsätzlich mich diskriminieren tut weil man mich anders behandelt im Jobcenter als mir zusteht nach Artikel 3 Satz 1 GG.
Zu #1203 bist du da für das das Jobcenter sich nichts ans Grundgesetz halten muss und seine Kunden einfach so diskriminieren kann ohne Grund.
Re: Firmen - Ausgaben
Das hat nichts mit der Einzelbelegprüfung durch das Jobcenter zu tun. Dem Jobcenter sind sozialdatengerecht geschwärzte Belege in Kopie einzureichen, damit es diese Prüfung vornehmen kann. Dies wurde hier unterlassen und deswegen wird nun der Gesamtbetrag zurückgefordert.Peterpanik hat geschrieben: ↑Fr 17. Mai 2019, 08:27 Und wann kapierst du kleinchaos das meine Firmenausgaben alle durch das Finanzamt schon geprüft wurden ........
Weil es gesetzlich so vorgesehen ist. Betriebsausgaben bilden eine gesonderte Kategorie, für die die Geltung des Steuerrechts kategorisch ausgeschlossen ist. Die unangemessenen Betriebsausgaben wird das Jobcenter auf jeden Fall streichen und vom künftigen Existenzminimum abziehen. Im Raume steht auch eine vollständige Streichung aller Leistungen, weil bestimmte Fristen verpasst und mangelnd mitgewirkt wurde (Verletzung der Mitwirkungspflicht).Da du so schlau bist erkläre mir mal warum die Jobcenter alle Kindergeldbescheide, Behindertenbescheide und Rentenbescheide
von anderen Behörden immer auch korrekt anerkenne
Weil die Rechtslage 2008 geändert wurde. Es gab Leute, die haben unangemessene Ausgaben getätigt und da hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben. Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun.Und warum werden keine Steuerbescheide vom Jobcenter anerkennt
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Das ist ungefähr so ähnlich wie:Peterpanik hat geschrieben: ↑Fr 17. Mai 2019, 07:13 Das heißt die Staatsanwaltschaft hat alle meine Firmenausgaben anerkannt und da mit klar gemacht das Artikel 3 Satz 1 GG gilt fürs Jobcenter.
Ich geh auf den Markt, kauf 5 Äpfel, bezahl die, nehm dann aber noch eine Banane extra aus der Auslage ohne zu zahlen und kau die runter.
Der Standbetreiber ruft die Bullerei und sacht: Diebstahl!! Gib die Banane wieder her!!
Ich sach: Mundraub!! Außerdem: was mal in meinen Kaldaunen ist, kann ich nicht wieder hergeben.
Außerdem gilt § 1 Abs. 2 StVO.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Na was soll's jeder von euch sieht es aus seiner siecht und ich es eben aus meiner siecht,
was Richtig ist wisst ihr nicht und ich ja auch nicht, denn so lange diese ALG II Verordnung
nicht geprüft ist vom Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit mit Artikel 3 Satz 1 GG.
Hat jeder von uns einfach immer auch Recht aus seiner Sicht, denn wir alle sehen es schon richtig.
was Richtig ist wisst ihr nicht und ich ja auch nicht, denn so lange diese ALG II Verordnung
nicht geprüft ist vom Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit mit Artikel 3 Satz 1 GG.
Hat jeder von uns einfach immer auch Recht aus seiner Sicht, denn wir alle sehen es schon richtig.
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Auch das Finanzamt kann unter Umständen Betriebsausgaben nicht anerkennen.
Außerdem ist die Prüfung des JC eben gerade vom Steuerrecht abgekoppelt. Aber das weißt du ja selber.
Das JC erkennt den Steuerbescheid schon an, aber es prüft deine Kosten eben nach den eigenen Richtlinien.
Aber mach du mal weiter. Wird schon werden
Außerdem ist die Prüfung des JC eben gerade vom Steuerrecht abgekoppelt. Aber das weißt du ja selber.
Das JC erkennt den Steuerbescheid schon an, aber es prüft deine Kosten eben nach den eigenen Richtlinien.
Aber mach du mal weiter. Wird schon werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben
Kleinschaos du schreibst nach eigen Richtlinien wenn du die Hast gebe sie mir bitte,
denn ich kenne sie leider nicht und diese Frage da zu liegt auch schon beim BSG
und vielleicht klären wir es im BSG noch bevor ich 2021 in meine Rente gehe.
denn ich kenne sie leider nicht und diese Frage da zu liegt auch schon beim BSG
und vielleicht klären wir es im BSG noch bevor ich 2021 in meine Rente gehe.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier eine LSG -PKH - Ablehnung (1.Teil) zum lesen :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier eine LSG -PKH - Ablehnung (2.Teil) zum lesen :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier die LSG - PKH - Ablehnung also jetzt der 3.Teil zum lesen :
nommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt, er hat daraus allerdings nicht die von dem Kläger gewünschten Schlussfolgerungen gezogen. Mit der Anhörungsrüge kann aber nur die entscheidungserhebliche Verletzung rechtlichen GehÖrs, nicht dagegen eine nach Auffassung des Klägers fehlerhafte Sachentscheidung gerügt werden.
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 SGG. Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG unanfechtbar.
nommen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt, er hat daraus allerdings nicht die von dem Kläger gewünschten Schlussfolgerungen gezogen. Mit der Anhörungsrüge kann aber nur die entscheidungserhebliche Verletzung rechtlichen GehÖrs, nicht dagegen eine nach Auffassung des Klägers fehlerhafte Sachentscheidung gerügt werden.
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 SGG. Dieser Beschluss ist gemäß § 177 SGG unanfechtbar.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 18. Mai 2019, 11:12, insgesamt 2-mal geändert.