1. Betriebsstätte

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Gekko
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1. Betriebsstätte

#1

Beitrag von Gekko »

Liebe Experten,

Ich habe mich als IT-Berater selbständig gemacht. Nun will das Finanzamt meine Fahrten zu Kunden nicht als Reisekosten anerkennen, bei denen ich mehr als 3 Monate tätig war. D.h. z.B. Hotelkosten wären mein Privatvergnügen.

M.E. ist die Auslegung der FA nicht korrekt. Ich beziehe mich vor allem auf https://www.gulp.de/knowledge-base/rech ... osten.html:
• Ich habe ein separates Büro (Büro komplett von der Privatwohnung abgetrennt und separat zugänglich). Das ist deshalb m.E. meine 1. Betriebsstätte.
• Ich bin in der Tat mehr als 2 Tage pro Woche beim Kunden, aber auch mindestens 2 Werktage pro Woche in meinem Büro.
• Meine Verträge werden lediglich über 3 Monate geschlossen (und dann ggf. verlängert).
• Ich habe beim Kunden keinen Arbeitsplatz. Ich kann mich dort hinsetzen, wo frei ist.

Liege ich mit meiner Argumentation richtig?

Weiter wird in dem Artikel geschrieben: „Erfahrungsgemäß ist das Kriterium der Dauerhaftigkeit - also die Tatsache, dass Sie auf Dauer und im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber tätig sind - nur in Ausnahmefällen erfüllt. Hinzu kommt, dass Gerichte in der Vergangenheit wiederholt entschieden haben, dass Arbeitsplätze beim Kunden keinen umfassenden Betriebsstätten-Charakter haben. Schließlich dürfen hier nur kundenbezogene Tätigkeiten ausgeübt werden. Deshalb kommt es nur selten vor, dass sich die erste Betriebsstätte eines IT-Freelancers an einem Kunden-Standort befindet.“

Kennt jemand diese Urteile oder andere Quellen? Ich habe Krudewig - Reise- und Bewirtungskosten 2017 zu Rate gezogen, aber meine Situation nicht gefunden.

Viele Dank im Voraus

Gekko
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Koelsch
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Re: 1. Betriebsstätte

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Ich sehe es genau wie Du und wie der Artikel - guck auch mal hier https://www.computerwoche.de/a/fahrten- ... ig,3061370
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: 1. Betriebsstätte

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum

Ich mach mal den Bösen, den mit dem Schwarze Hut:

Da es sowohl in den Quellen des Threaderstellers als auch in dem von Koelsch verlinkten Artikel vorrangig "nur" um Fahrtkosten und um den Begriff Arbeitsstätte geht, wage ich die Frage, wie der Threadersteller dann auf die Idee kommt, dass Hotel- bzw. Übernachtungskosten ebenfalls voll abzugsfähig sind.

Ist denn der Kunde soweit weg, dass Übernachten billiger ist als jeweils fahren?
Dann sollte sich das doch mit einem kleinen Rechenbeispiel z.Hd. des Fi-Amtes - zusammen mit dem Quell der Weisheit von Koelsch - belegen lassen.

Sagt denn das Fi-Amt tatsächlich definitiv und explizit: Fahrtkosten, Hotelkosten, beides nicht okay?
Oder druckst es nur rum und stört sich eben an den Hotelkosten?
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Re: 1. Betriebsstätte

#4

Beitrag von Gekko »

Das FA erlaubt lediglich den Ansatz der Entfernungspauschale, da länger als 3 Monate im Projekt.

Nein, eine Hin- und Herfahrt fähre auch physikalisch nicht möglich gewesen, da einfach 4 Stunden Fahrtzeit.
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Re: 1. Betriebsstätte

#5

Beitrag von Gekko »

Vielen Dank für den Link.

Der Streitfall ist jedoch aus 2008.

In der Zwischenzeit gab es jedoch das BMF-Schreiben vom 30.9.2013 zur "Reform des steuerlichen Reisekostenrechts" wirksam zum 1.1.14.

Ist dann Dein Artikel immer noch wirksam?
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Koelsch
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Re: 1. Betriebsstätte

#6

Beitrag von Koelsch »

Das kann ich leider nicht sagen - aber er ist auf jeden Fall als Argument nutzbar
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marsupilami
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Re: 1. Betriebsstätte

#7

Beitrag von marsupilami »

Ich denke schon, den in dem Artikel von Koelsch wird ja der § 9 EStG erwähnt.
Ab 1.1.2014 wird nach der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts durch das UntSt/ RKVereinfG vom 20. 2. 2013 der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte durch die "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich definiert (§ 9 Abs. 4 EStG).
Der wiederum besagt in Absatz 1.4
.... ein höherer Betrag als 4.500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. ....
https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62212.htm
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Koelsch
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Re: 1. Betriebsstätte

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich glaub Marsu sieht das korrekt, das gilt auch für "frühere" Zeiträume, weil es sich da um eine "Klarstellung" handelt, die in 2014 getroffen wurde
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marsupilami
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Re: 1. Betriebsstätte

#9

Beitrag von marsupilami »

Wo ich noch ein wenig Bauchweh habe:
Dort ist überwiegende von Fahrtkosten die Rede.
Ob das alles auch auf Übernachtungskosten angewandt werden kann - :1:

Man müsste also sehr auf die 4 h für einfache Wegstrecke abstellen und das entsprechend breit auswalzen (Übermüdung, mangelnde Konzentration, Gefährdung anderer Autofahrer auf der Heimfahrt - daher Übernachtung im Hotel vor Ort.)
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Re: 1. Betriebsstätte

#10

Beitrag von trixi »

Moin hab ein bisserl durchgelesen, gehts um das?

wenn nicht sorry, steht aber nicht da von wann der Artikel ist

https://www.erfolg-als-freiberufler.de/ ... ngskosten/
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber nicht denselben Horizont...Bild
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Koelsch
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Re: 1. Betriebsstätte

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja, aber da werden sich Begründungen finden lassen ...... manche Termine dauern ja, oder beginnen erheblich verspätet, oder beides
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Re: 1. Betriebsstätte

#12

Beitrag von marsupilami »

"doppelte Haushaltsführung" kann man heutzutage sicherlich mit den hohen Mieten und Wohnung finden überhaupt abbügeln.
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Re: 1. Betriebsstätte

#13

Beitrag von Gekko »

marsupilami hat geschrieben: Mo 15. Jul 2019, 07:52 Man müsste also sehr auf die 4 h für einfache Wegstrecke abstellen und das entsprechend breit auswalzen (Übermüdung, mangelnde Konzentration, Gefährdung anderer Autofahrer auf der Heimfahrt - daher Übernachtung im Hotel vor Ort.)
Wo hast Du das mit den 4 Stunden her? Habe ich etwas überlesen?
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Re: 1. Betriebsstätte

#14

Beitrag von Gekko »

Vielleicht sollte ich nochmals betonen: ich habe lediglich ein Problem "AB 3 MONATEN". Davor werden alle Reisekosten (Verkehrsmittel, Hotel, Verpflegungspauschale) als Betriebsausgaben anerkannt. Danach nur nur als Pendlerpauschale mit einfacher Entfernung zu 30 ct.
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Koelsch
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Re: 1. Betriebsstätte

#15

Beitrag von Koelsch »

Welche Begründung gibt denn das FA? Die werden doch irgendwelche Rechtsgrundlage nennen
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Re: 1. Betriebsstätte

#16

Beitrag von Gekko »

Koelsch hat geschrieben: Mi 17. Jul 2019, 21:34 Welche Begründung gibt denn das FA? Die werden doch irgendwelche Rechtsgrundlage nennen
Es wurden keine Anspruchsgrundlagen genannt. Eigentlich wurden nur Fragen gestellt und bei einem persönliche Gespräch angegeben, dass hinsichtlich dieser Tätigkeit eine Prüfung notwendig ist, ob dieser Ort die 1. Tätigkeitstätte bildete und ggf. ab welchem Zeitpunkt.
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Re: 1. Betriebsstätte

#17

Beitrag von Gekko »

trixi hat geschrieben: Mo 15. Jul 2019, 08:02 Moin hab ein bisserl durchgelesen, gehts um das?
wenn nicht sorry, steht aber nicht da von wann der Artikel ist
https://www.erfolg-als-freiberufler.de/ ... ngskosten/
Vielen Dank nochmals für den Link. "Der freiberufliche Journalist F. List ist in München tätig, gibt aber in Berlin regelmäßige Seminare. Er hat in Berlin eine regelmäßige Betriebsstätte und kann die Fahrtkosten geltend machen. Übernachtungskosten kann er jedoch nicht ansetzen. Möglich wäre hier nur die Beantragung einer doppelten Haushaltsführung. Dann allerdings reicht es nicht, gelegentlich in einem Hotel zu übernachten, denn dies wird nicht als Wohnen am Beschäftigungsort anerkannt. Damit wäre die wichtigste Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung nicht gegeben. Die Regelmäßigkeit des Übernachtens am Ort der Betriebsstätte ist hier ausschlaggebend." Es könnte sein, dass diese Beispiel für mich analog zutrifft. Das wäre natürlich fatal. Ich verstehe nur nicht, wenn der Journalist dort mal arbeiten muss, wo er dann wohnen soll. Er hat ja ein Zuhause und braucht die zusätzliche Wohnung lediglich, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ansonsten würde er auch mehr Kosten verursachen und wäre ständig übermüdet.
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