Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

wagga
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Re: Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

#26

Beitrag von wagga »

Koelsch hat geschrieben: Di 4. Jul 2023, 22:41 Es fehlt da m.E. die Unterschrift
Wenn ich den per PDF einlege mit eingescanntem Schreiben mit Unterschrift müsste das doch gültig sein.
Ich habe es aber auch nochmals per Fax geschickt.
wagga
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Re: Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

#27

Beitrag von wagga »

Bekam jetzt Antwort auf meine E-Mail wegen der Frist.
Sehr geehrter Herr wagga,
wir haben Ihren Widerspruch erhalten. Wie Sie bereits selbst feststellten, gilt eine Bearbeitungszeit von drei Monaten als angemessen (§ 88 Abs. 2 SGG). Selbstverständlich werden wir uns bemühen, Ihren Widerspruch innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist zu bearbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Frau Jobcenter

Sachgebiet S ? Existenzgründer und Selbständige

Mit freundlichen Grüßen,
wagga
Olivia
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Re: Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

#28

Beitrag von Olivia »

Also wird innerhalb der nächsten 14 Tage ein Widerspruchsbescheid erlassen werden.
wagga
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Re: Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

#29

Beitrag von wagga »

Olivia hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 16:42 Also wird innerhalb der nächsten 14 Tage ein Widerspruchsbescheid erlassen werden.
Und dann kann ich damit direkt zum Sozialgericht oder muss ich dem auch nochmal widersprechen?
Danke
schimmy
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Re: Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

#30

Beitrag von schimmy »

Die haben drei Monate Zeit den Widerspruch zu bearbeiten, du kannst jetzt erst einmal nur abwarten und wenn die Bearbeitung länger wie drei Monate dauern sollte Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.
Olivia
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Re: Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

#31

Beitrag von Olivia »

Sobald der Widerspruchsbescheid da ist, kann Klage erhoben werden. Zum Beispiel in der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts.
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tigerlaw
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Re: Widerspruch Hinzuverdienstregelung,Bürgergeld

#32

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 20:16 Sobald der Widerspruchsbescheid da ist, kann Klage erhoben werden. Zum Beispiel in der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts.
Richtig Olivia, aber wagga hat etwas anders gefragt:
wagga hat geschrieben: Do 6. Jul 2023, 19:13 Und dann kann ich damit direkt zum Sozialgericht oder muss ich dem auch nochmal widersprechen?
In dieser Situation musst Du zum Sozialgericht gehen.

Noch mal das "Grundschnittmuster"

Nach unserer Verfassung kann man sich gerichtlich gegen Behördenmaßnahmen wehren.

Allerdings muss man in den meisten Fällen vorab der Behörde die Möglichkeit einräumen, zu überdenken, ob sie nicht doch einen Fehler gemacht haben (und Abhilfebescheide, also erfolgreiche Widersprüche, sind gar nicht so selten ...). Erst wenn die Behörde meint, sie hätte keine (oder nur geringere) Fehler gemacht, werden einem dann die Türen zum Gericht geöffnet.

Wenn Du erneut Widerspruch gegen die Widerspruchsentscheidung einlegen wölltest, und die Behörde Dir übel mitspielen wöllte, würde sie Dir erst nach Ablauf der Klagefrist mitteilen, das der erneute Widerspruch unzulässig sei, Du mögest Dich doch bitte an das SG wenden.

Im Übrigen: Jede Widerspruchsentscheidung enthält die Rechtmittelbelehrung, bis wann und wo die Klage einzureichen ist.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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