LSG Berlin-Brandenburg- L 32 AS 248/23 B ER PKH - vorläufige Einstellung der Leistung

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Olivia
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LSG Berlin-Brandenburg- L 32 AS 248/23 B ER PKH - vorläufige Einstellung der Leistung

#1

Beitrag von Olivia »

Aus dem Urteilstext:
Im Juli 2022 übersandte die Antragstellerin dem Antragsgegner einen Einkommenssteuerbescheid adressiert an Herrn und Frau S, der ein Guthaben von 12.608,64 € für das Jahr 2018 auswies. Aus dem Einkommensteuerbescheid 2018 sei erkennbar, dass das Guthaben auf ein Konto ausgezahlt werde, über das sie nicht verfügungsberechtigt sei.
Eigenartiger Fall. Hat die Betroffene das Konto geändert und das Geld direkt zur Schuldentilgung verwendet? Normalerweise gehen Erstattungen doch auf das eigene Konto zurück.
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marsupilami
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Re: LSG Berlin-Brandenburg- L 32 AS 248/23 B ER PKH - vorläufige Einstellung der Leistung

#2

Beitrag von marsupilami »

Wann erhalte ich meine Erstattung?
Erstattungsbeträge können erst ausgezahlt werden, wenn der entsprechende Steuerbescheid an Sie versandt wird und die Höhe des Erstattungsbetrages damit feststeht.

Haben Sie in Ihrer Steuererklärung eine Bankverbindung angegeben, erfolgt die Erstattung grundsätzlich automatisch auf dieses Konto. Dies geschieht zeitgleich mit dem Versand des Steuerbescheides, also an dem Tag des Bescheiddatums. Durch Verzögerungen auf dem Bankweg kann es allerdings einige Tage dauern, bis die Gutschrift auf Ihrem Bankkonto erfolgt.
Wenn Sie keine Bankverbindung in der Erklärung angegeben haben oder diese maschinell nicht verarbeitet werden konnte, enthält der Bescheid einen entsprechenden Hinweis. In diesem Fall werden Sie gebeten, Ihrem Finanzamt die erforderliche Bankverbindung schriftlich oder elektronisch über Mein ELSTER (www.elster.de) mitzuteilen. Sollten Sie den schriftlichen Weg wählen, sind die Angaben mit Ihrer persönlichen Unterschrift zu bestätigen. Bitte geben Sie in diesem Fall unbedingt auch die Steuernummer oder IdNr. an, um eine Zuordnung zu erleichtern. Bei zusammenveranlagten Ehegatten bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sind die Unterschriften beider Personen notwendig, da eine Erstattung ansonsten nicht möglich ist. Wenn Sie die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über Mein ELSTER nutzen, ersetzt die Authentifizierung die erforderliche(n) Unterschrift(en).
https://lstn.niedersachsen.de/steuer/ha ... 96953.html
Es muss also nicht das "eigene" Bankkonto sein.
Wenn da eine Bankverbindung angegeben ist, hinterfragt das FA offenbar nicht, wem das Konto gehört, wer evtl. Verfügungsberechtigt ist, ob und wer evtl. Anspruch auf das Geld hätte.
Signatur?
Muss das sein?
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