eLB erhielt Strom- und Gasabrechnungen, bei resultierend mit drastischer Erhöhung der Vorauszahlung. Wie am Besten reagieren?
Gaspreis
17,15 / kWh neu .9,48 alt .7,67 Steigerung = ca. 81%
Vorauszahlung
287,00 € / Monat neu .41 € alt also Steigerung 600%
Strompreis
38,48 / kWh neu
24,17 alt[/u]
14,31 Steigerung = ca. 59%
Vorauszahlung
162,00 € / Monat neu .42 € alt also Steigerung 286%
Jahresrechnung_Vertragskonto_ano.pdf
Jahresrechnung_Vertragskonto_Strom ano.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Beim Strom klare Regelsatzüberschreitung, Mehrbedarf beantragen. Beim Gas hoffen, dass das JC das zahlt.
Wobei JC mitunter komisch sind, oder jeder SB was anderes macht? Ich hatte kürzlich einen, bei dem wurde der neue Abschlag nicht anerkannt. Nur der alte. Der eLB soll doch dann mit der Jahresrechnung wiederkommen. Halte ich für ziemlich gewagt, weil der Versorger spätestens nach 4 Monaten den Gashahn zudrehen wird
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die EDV bei dem Energieanbieter wohl "spinnt". Die Abschläge sind nicht korrekt und nict nachvollziehbar.
Bei einem Gasverbrauch von 8.789 kWh komme ich auf 1.507,31 € voraussichtlichen Verbrauchspreis für die kommende Abrechnungsperiode. Dabei ist der Gaspreisdeckel noch nicht berücksichtigt. Dieser liegt bei 12 Cent pro kWh. Also ergeben sich 1.054,68 € zzgl. Grundpreis von 90,52 € = 1.145,20 €.
Die Gasabschläge werden auf Basis des Vorjahresverbrauchs ermittelt. Also 1.145,20 € geteilt durch 12. Macht dann 96 € neuen monatlichen Abschlag.
Diesen neuen Abschlag schriftlich per Brief, Fax und ggf. persönlich im Servicecenter geltend machen und der Abrechnung insofern widersprechen.
Tarifwechsel und Anbieterwechsel prüfen! Sonderkündigungsrecht wahrnehmen! Verivox und Check24 bemühen.
---> Bei Verivox wäre der günstigste "seriöse" Gastarif ohne Sofortbonus (der wäre weg, da er angerechnet wird), aber mit Neukundenbonus (kann behalten werden): Niederrhein NEW Energie für 9,51 Ct/kWh und 6,24 € mtl. Grundpreis, macht dann 875,69 € im ersten Jahr und 910,69 € in den Folgejahren. Monatlicher Abschlag = 73 €. Statt 96 € bei den Düsseldorfer Stadtwerken.
Daraus folgt ein monatlicher Abschlag von 62 € neu.
Ebenfalls Tarifwechsel, Anbieterwechsel und Sonderkündigungsrecht prüfen! Da gibt es viel günstigere Anbieter als die Stadtwerke Düsseldorf. Nochmal Verivox und Check24 bemühen.
---> Bei Verivox wäre der günstigste "seriöse" Stromtarif ohne Sofortbonus (der wäre weg, da er angerechnet wird), aber mit Neukundenbonus (kann behalten werden): E.ON für 28,10 Ct/kWh und 7,10 € mtl. Grundpreis, macht dann 510,91 € im ersten Jahr und 560,91 € in den Folgejahren. Monatlicher Abschlag = 43 €. Statt 62 € bei den Düsseldorfer Stadtwerken.
Genau das dürfte bei laufender Inso nicht so einfach sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antrag HK-?bernahme ist dem JC zugefaxt worden, ebenso ein Antrag auf ?bernahme Mehrbedarf f?r den Strom
Antrag auf Mehrbedarf
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich nach ? 21 Abs. 6 SGB II einen regelm??igen monatlichen Mehrbedarf f?r Strom in H?he von ? 121,27
Der Betrag ergibt sich aus ? 162,00 Stromabschlag minus ? 40,73 Stromkosten im Regelsatz = ??121,27 Mehrbedarf.
Begr?ndung:
Es ist allgemein bekannt, dass z.B. die Lebensmittelpreise seit 2022 um ca. 20,2% gestiegen sind (https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... ftemangel.) Es ist aber kaum m?glich, f?r diesen Bedarf einen festen, tats?chlich zu zahlenden Betrag festzulegen, hier wird es immer jeden Monat Schwankungen geben.
Anders aber sieht es bei den Stromkosten aus, hier ist ein monatlicher, fester Abschlag zu zahlen und wenn dieser regelm??ig deutlich ?ber den im Regelsatz f?r mich vorgesehenen ? 40,73 liegt, ist dieser Mehrbedarf nach ? 21 Abs. 6 SGB II zus?tzlich zeitnah zu decken. Hierbei ist zu ber?cksichtigen, dass, wie schon erw?hnt, die Lebensmittelpreise deutlich st?rker gestiegen sind als der Regelsatz. Das aber hei?t, eventuell vorhandene Ansparbetr?ge aus dem Regelsatz bzw. die Nutzung anderer Verbrauchspositionen werden bereits anderweitig aufgebraucht.
Das LSG Hamburg z.B. hat ?keine Zweifel, dass bei einem regelm??igen monatlichen Aufwand von - mindestens - 20 Euro ein erhebliches Abweichen von dem durchschnittlichen Bedarf besteht? (LSG Hamburg, 5.8.2021 - L 4 AS 25/20, Rn 58). Der beantragte Betrag ist also von Ihnen zu ?bernehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Eventuell gleich die Wechselablehnung von Verivox beilegen, zusammen mit einem "Schufa-Auszug" bzw. einem Beleg über die Überschuldung? Sonst verweist das Jobcenter auf diese Selbsthilfemöglichkeit, den Strompreis durch einen Anbieterwechsel zu verbilligen.
Bringt nix, die lehnen auf jeden Fall ab. Kann man sich für Widerspruch oder eher noch für die Klage aufheben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Dann soll das Jobcenter den Mehrbedarf fix genehmigen. 121,27 € monatliche Unterdeckung des Existenzminimums sind 24% vom Regelsatz, da sollte das Jobcenter schnell reagieren.
1.674 kWh sind auch absolut im Rahmen. Das ist weder wenig noch viel und man muss berücksichtigen, dass Jobcenter-Kunden meistens den ganzen Tag über zu Hause sind.
Meine Vermutung, man wird auf die Strompreisbremse verweisen und dass damit der Mehrbedarf bereits gedeckt wäre.