Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
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Majinlea
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Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#1

Beitrag von Majinlea »

Hallo ihr Lieben,

folgende Situation: Ich bin Mutter eines Kindes, was beim anderen Elternteil lebt. Bisher bin ich alle zwei Wochen Freitag bis Dienstag dort hingefahren, damit ich Umgang mit dem Kleinen habe. Wir wohnen in unterschiedlichen Bundesländern mit ca. 6h Zugfahrt. Deshalb ist Freitag und Dienstag nur Anreisetag. Ist das mit der Ortsabwesenheit und Bürgergeld und vereinbar? 21 Tage wären schnell aufgebraucht, aber ich und vor allem aber der Kleine braucht den Umgang. Irgendwelche Ideen wie man das gegenüber dem Jobcenter kommuniziert?

Liebe Grüße,
Eva
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kleinchaos
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#2

Beitrag von kleinchaos »

Erstmal willkommen bei uns.

Umgangszeiten gehören nicht zu den Zeiten, in denen man verfügbar ist. Das ist jedenfalls meine Meinung und die vieler anderer. Sicher mit zunehmendem Alter des Kindes auch diskutabel. Möglich wäre auch eine Tätigkeit für 1 oder 2 Tage in diesem Ort. Vielleicht mal drüber nachdenken? Wenn das Kind Montag und Dienstag in der Schule ist, könntest du vielleicht paar Stunden dort arbeiten?
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#3

Beitrag von Majinlea »

Hallo und danke für das willkommen heißen :)

Also arbeitstechnisch will ich ohnehin dann nur Teilzeit machen von Dienstag bis Donnerstag und künftig dann Freitag bis Montag zum Kind fahren. Aber solange ich arbeitssuchend bin, muss ich ja ortsabwesend und verfügbar sein. Wenn ich das im Gespräch sage, hab ich Angst, die begrenzen meine Besuchsmöglichkeiten auf 21 Tage im Jahr, was für mich als Mutter ein Alptraum wäre. Wenn ich es verschweige und die auf den Kontoauszügen die Deutsche Bahn sehen, streichen die Leistungen... ich bin ehrlich gesagt verzweifelt, weil ich die Rechtslage nicht kenne :(
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kleinchaos
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#4

Beitrag von kleinchaos »

Ich sag mal so: wenn man im Arbeitsverhältnis steht, muss man sehen, ob die Arbeitszeit an anderen Tagen soweit komprimiert werden kann, dass die volle Umgngszeit ermöglicht wird.
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#5

Beitrag von Majinlea »

Ich bin noch in keinem Arbeitsverhältnis, sondern habe gerade erst Bürgergeld beantragt. Die Frage ist ob ich weiterhin alle zwei Wochen zum Kleinen kann über's Wochenende oder ob das als ortsabwesend gilt und ich nur 21 Tage im Jahr darf. Briefe oder Telefonate kann ich ja jederzeit empfangen, aber bin eben an diesen Wochenenden Freitag und Montag nicht Zuhause sondern beim Kind
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angel6364
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#6

Beitrag von angel6364 »

https://www.jobcenterkoeln.de/wp-conten ... _bfrei.pdf
Seite 8:
1.1.8. OAW aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit findet die EAO zudem ebenfalls keine Anwen-
dung, wenn sich leistungsberechtigte Personen z. B. zur Ausübung des Umgangsrechts am
Wochenende (in der Zeit von Freitagmittag bis Sonntagabend) außerhalb des zeit- und orts-
nahen Bereiches aufhalten.
Hab ich grad gefunden. Nur die Fahrtzeit, also vor allem den Montag, müsste man irgendwie wuppen - da bin ich grad noch überfragt.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#7

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts einen wichtigen Grund im Sinne des § 7b SGB II. Also Antrag auf Ortsabwesenheit stellen und eben dem JC mitteilen, dass Du in der Wahrnehmung des Umgangsrechts einen wichtigen Grund auch im Sinne des Kindeswohls siehst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#8

Beitrag von Majinlea »

Danke schon mal für die Antworten! Ich werde dann wohl das ansprechen müssen und es nicht drauf ankommen lassen oder? Puh, ich hab da echt Angst auf deren Reaktion. Zumal ich Freitag ja schon fahre und gar keine Erlaubnis von denen hab... anderseits bin ich morgen das erste Mal bei denen...
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angel6364
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#9

Beitrag von angel6364 »

Beantrage unbedingt vorab die Fahrtkosten: https://www.123recht.de/ratgeber/famili ... 09875.html
Du gehst hoffentlich nicht alleine dorthin? Ein Beistand wäre sehr gut. Das muss kein Profi sein, einfach jemand, der dabei ist und vielleicht auch Notizen macht.
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#10

Beitrag von Majinlea »

Geht das auch, wenn die Fahrt bereits gebucht ist? Weil muss immer mit einem gewissen Vorlauf buchen damit die Tickets günstiger sind.

Und doch ich gehe alleine hin mit einem äußerst unguten Gefühl :( Will nichts falsches sagen
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#11

Beitrag von Koelsch »

Sehen wir es mal pragmatisch:
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Freitag nach Deiner Abreise eine Einladung des JC für Montag eintrudelt? Also mach Dich nicht verrückt.
Ich habe Dir den "offiziellen" Weg gezeigt, aber ich würde mir gut überlegen, ob ich mir den Stress mit dem JC antun würde.
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#12

Beitrag von Majinlea »

Das ist in der Tat ziemlich unwahrscheinlich. Mit viel Pech findet ein Gespräch aber dennoch an einem der Freitage oder Montage statt und dann kann ich das Ticket nicht mehr stornieren. Buche die Tickets ja meist zwei Wochen vorher und die aktuelle Einladung kam eine Woche vorher.

Problem ist aber auch generell beim "drauf ankommen lassen", dass ich meinen Konto ja die Bahn abbucht. Das könnten die durchaus mal aufgreifen wenn sie die Kontoauszüge durchschauen und schwärzen darf man die PayPal Zahlungen vermutlich nicht weil die dann nicht mehr sehen wofür das war (was glaube gegeben sein muss)
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#13

Beitrag von Koelsch »

Das ist leider richtig, wenn man die regelmäßigen Tickets in den Kontoauszügen sieht, dann ist das Risiko leider doch recht hoch, dass JC "misstrauisch" wird. Dann also doch lieber den offiziellen Weg über Umgangsrecht = wichtiger Grund
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kleinchaos
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#14

Beitrag von kleinchaos »

Übrigens bezahlt das JC die Fahrkosten zum Kindesumgang
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#15

Beitrag von Majinlea »

Hallo ihr Lieben, nochmals vielen lieben Dank für euren Input!

Ich hatte heute das Gespräch und musste es einfach ansprechen, weil es zu verheimlichen nicht nur schwer, sondern mir einfach zu heiß war. Die Sachbearbeiterin war total entspannt und meinte, dass ich an den Wochenenden ruhig zu meinem Kind fahren soll und das auch nicht anmelden muss. Wenn wirklich mal Freitag eine Einladung rausginge für Montag, dann müsste ich die wahrnehmen, aber solange ich auch tatsächlich am Wohnort die meiste Zeit bin und nicht nur einmal die Woche den Briefkasten leere, dann geht das voll in Ordnung. Nochmal gut gegangen :)
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#16

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Hast Du auch die Übernahme der Fahrtkosten angesprochen?
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Re: Ortsabwesenheit und Umgangsrecht

#17

Beitrag von Majinlea »

Ja habe ich, die Leistungsabteilung ruft mich dann die Tage an 😊
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