Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr können mir bei meinem Problem weiterhelfen.
Ich hatte einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter gestellt. Es wurden aber immer noch weitere Unterlagen benötigt. U. A. habe ich durch ein Online Konto keine Kontoauszüge. Dabei habe ich für 6 Monate eine Umsatzübersicht beigelegt. Dies hatte meiner Sachbearbeiterin nicht gereicht, sie würde nicht den Anforderungen entsprechen und ich sollte die letzten 3 Monate in Kontoauszüge einreichen. Die ich dann kostenpflichtig beantragen musste bei meiner Bank.
Nach einigem Hin und Her bekam ich nun meinen Leistungsbescheid.
Allerdings ca 2 Tage später bekam ich von einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters ein Schreiben mit der Bitte um Erklärung, warum ich, wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe. Dazu möchte dieser Sachbearbeiter von Januar 2023 die Kontoauszüge. Die ich somit wieder kostenpflichtig beantragen muss. Dazu möchte der Sachbearbeiter den Verwertungsausschuss meiner Lebensversicherung sofern vorhanden, sonst den Rückkaufswert und die aktuelle Summe.
Dabei ist es keine Lebensversicherung, sondern eine Versicherung zur Altersvorsorge und nach dem neuen Bürgergeld Gesetz nicht relevant. So schrieb ich dies auch bereits der ersten Sachbearbeiterin. Auch auf dem beigefügten VM Antrag vom Sachbearbeiter bezüglich private Rentenversicherung steht dies den ich ausfüllen soll. Natürlich hab ich so einen Verwertungsausschuss, allerdings sollten sie ihn beim Jobcenter eh schon haben. Ich soll auch die letzte Jahresabrechnung vom Strom schicken.
Meine Frage, ist das alles rechtlich korrekt? Mein Bescheid und das Schreiben sind beide mit gleichem Datum, aber von unterschiedlichen Sachbearbeitern was mich wundert. Von der einen bekomme ich den Bescheid und von dem anderen neue Aufforderungen, die ich nicht ganz nachvollziehen kann, wie die Erklärung der Geldabholung außerhalb meiner Stadt. Mir war nicht klar, dass dies für einen Weiterbewilligungsantrag entscheidend ist. Auch die wiederholte Erwähnung um Nachweis für die Versicherung. Wozu denn die Stromrechnung, die nicht übernommen wird und Kontoauszüge für fast einem Jahr? Dachte 3 oder auch 6 Monate.
Ich hoffe, ihr können mir weiterhelfen, ob das alles so korrekt ist oder wie ich darauf reagieren sollte.
Vielen Dank.
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr können mir bei meinem Problem weiterhelfen.
Ich hatte einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter gestellt. Es wurden aber immer noch weitere Unterlagen benötigt. U. A. habe ich durch ein Online Konto keine Kontoauszüge. Dabei habe ich für 6 Monate eine Umsatzübersicht beigelegt. Dies hatte meiner Sachbearbeiterin nicht gereicht, sie würde nicht den Anforderungen entsprechen und ich sollte die letzten 3 Monate in Kontoauszüge einreichen. Die ich dann kostenpflichtig beantragen musste bei meiner Bank.
Nach einigem Hin und Her bekam ich nun meinen Leistungsbescheid.
Allerdings ca 2 Tage später bekam ich von einem anderen Sachbearbeiter des Jobcenters ein Schreiben mit der Bitte um Erklärung, warum ich, wie er auf den Auszügen gesehen hat, außerhalb meiner Stadt Geld abgeholt habe. Dazu möchte dieser Sachbearbeiter von Januar 2023 die Kontoauszüge. Die ich somit wieder kostenpflichtig beantragen muss. Dazu möchte der Sachbearbeiter den Verwertungsausschuss meiner Lebensversicherung sofern vorhanden, sonst den Rückkaufswert und die aktuelle Summe.
Dabei ist es keine Lebensversicherung, sondern eine Versicherung zur Altersvorsorge und nach dem neuen Bürgergeld Gesetz nicht relevant. So schrieb ich dies auch bereits der ersten Sachbearbeiterin. Auch auf dem beigefügten VM Antrag vom Sachbearbeiter bezüglich private Rentenversicherung steht dies den ich ausfüllen soll. Natürlich hab ich so einen Verwertungsausschuss, allerdings sollten sie ihn beim Jobcenter eh schon haben. Ich soll auch die letzte Jahresabrechnung vom Strom schicken.
Meine Frage, ist das alles rechtlich korrekt? Mein Bescheid und das Schreiben sind beide mit gleichem Datum, aber von unterschiedlichen Sachbearbeitern was mich wundert. Von der einen bekomme ich den Bescheid und von dem anderen neue Aufforderungen, die ich nicht ganz nachvollziehen kann, wie die Erklärung der Geldabholung außerhalb meiner Stadt. Mir war nicht klar, dass dies für einen Weiterbewilligungsantrag entscheidend ist. Auch die wiederholte Erwähnung um Nachweis für die Versicherung. Wozu denn die Stromrechnung, die nicht übernommen wird und Kontoauszüge für fast einem Jahr? Dachte 3 oder auch 6 Monate.
Ich hoffe, ihr können mir weiterhelfen, ob das alles so korrekt ist oder wie ich darauf reagieren sollte.
Vielen Dank.
Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
im Forum
Abhebungen "weit weg". Wie weit weg von zu Hause hast Du abgehoben. JC vermutet hier wohl nicht erlaubte Ortsabwesenheit.
Stromabrechnung, da würde ich um Begründung nachfragen, inwiefern Stromkosten für die Ermittlung des Bedarfs wichtig sind.
Kontoauszüge, stellt die Bank die nicht als PDF oder so zur Verfügung, die Du dann selbst ausdrucken kannst?
Abhebungen "weit weg". Wie weit weg von zu Hause hast Du abgehoben. JC vermutet hier wohl nicht erlaubte Ortsabwesenheit.
Stromabrechnung, da würde ich um Begründung nachfragen, inwiefern Stromkosten für die Ermittlung des Bedarfs wichtig sind.
Kontoauszüge, stellt die Bank die nicht als PDF oder so zur Verfügung, die Du dann selbst ausdrucken kannst?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Kontoauszüge zu verlangen ist albern.
Da steht nichts anderes drin als in der Umsatzliste.
Abgesehen davon: wenn die schon Kontoauszüge verlangen - haben die auch auf die Schwärzungsmöglichkeiten hingewiesen?
Vermutlich eher nicht.
Dann können JC-MA keine Rückschlüsse auf OA ziehen.
Abgesehen davon: es geht die JC-MA einen feuchten Kehrricht an, wo ich mein Geld abhebe solange ich dafür sorge, dass Post regelmäßig - täglich - gelesen wird bzw. mich jemand benachrichtig, dass was "vom Amt" vorliegt und ich entsprechend zeitnah reagiere.
Ich erlaube mir auf die div. Anleitungen hier
viewforum.php?f=22
zu verweisen.
Und wenn die einen Verwertungsausschluss nicht lesen können, der - hoffentlich nachweislich - eingereicht wurde, müssen sie sich entweder als blind oder als Analphabeten bezeichnen lassen.
Da steht nichts anderes drin als in der Umsatzliste.
Abgesehen davon: wenn die schon Kontoauszüge verlangen - haben die auch auf die Schwärzungsmöglichkeiten hingewiesen?
Vermutlich eher nicht.
Deswegen plädiere ich auch dafür, auf Kontoauszügen und Umsatzlisten die Daten zu (Bar-)Abhebungen zu schwärzen.
Dann können JC-MA keine Rückschlüsse auf OA ziehen.
Abgesehen davon: es geht die JC-MA einen feuchten Kehrricht an, wo ich mein Geld abhebe solange ich dafür sorge, dass Post regelmäßig - täglich - gelesen wird bzw. mich jemand benachrichtig, dass was "vom Amt" vorliegt und ich entsprechend zeitnah reagiere.
Ich erlaube mir auf die div. Anleitungen hier
viewforum.php?f=22
zu verweisen.
Und wenn die einen Verwertungsausschluss nicht lesen können, der - hoffentlich nachweislich - eingereicht wurde, müssen sie sich entweder als blind oder als Analphabeten bezeichnen lassen.
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- kleinchaos
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Umsatzliste wird deshalb nicht gern akzeptiert, weil man die bearbeiten kann
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Kontoauszüge auch.
a) direkt schwärzen
b) digitalisieren und dann bearbeiten
a) direkt schwärzen
b) digitalisieren und dann bearbeiten
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Verwertungsausschluss ist doch abgeschafft, im Gegenzug zur Freistellung von Altersvorsorge-Vermögen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Also Schreiben aufsetzen nach dem Motto:
Als Betreff in etwa: Kontoauszüge, Altersvorsorge
Liebe Leutz von die Jobzenteren!
1) welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffen sich sich von - für mich kostenpflichtigen - Kontoauszügen gegenüber den von der Bank zur Verfügung gestellten Umsatzlisten?
1a) warum haben Sie mich nicht auf die Schwärzungsmöglichkeiten auf Kontoauszügen bzw. Umsatzlisten aufmerksam gemacht?
2) mit welcher - rechtlich abgesicherten - Begründung verlangen sie Kontoauszüge ab Januar 2023?
Üblich sind 3 Monate vor Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag.
2a) wo genau ich Geld von meinem Konto abhebe ist für eine Leistungsgewährung nicht relevant.
3) bitte informieren Sie sich hausintern ausführlicher über das Thema "Freistellung von Altersvorsorge-Vermögen"!
Einschlägige Unterlagen zu meiner Altersvorsorge liegen Ihnen bereits vor.
4) Welchen Erkenntnisgewinn erhoffen Sie sich aus meiner Jahresabrechnung Strom?
Nach meinen Erkenntnissen und Erfahrungen muss ich den von mir verbrauchten Strom selbst aus dem Regelsatz bezahlen.
Hab' ich was vergessen?
Verteiler-Vermerk einfügen und parallel an JC, Regional-Direktion und Kundenreaktions-Management in Nürnberg schicken.
Als Betreff in etwa: Kontoauszüge, Altersvorsorge
Liebe Leutz von die Jobzenteren!
1) welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffen sich sich von - für mich kostenpflichtigen - Kontoauszügen gegenüber den von der Bank zur Verfügung gestellten Umsatzlisten?
1a) warum haben Sie mich nicht auf die Schwärzungsmöglichkeiten auf Kontoauszügen bzw. Umsatzlisten aufmerksam gemacht?
2) mit welcher - rechtlich abgesicherten - Begründung verlangen sie Kontoauszüge ab Januar 2023?
Üblich sind 3 Monate vor Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag.
2a) wo genau ich Geld von meinem Konto abhebe ist für eine Leistungsgewährung nicht relevant.
3) bitte informieren Sie sich hausintern ausführlicher über das Thema "Freistellung von Altersvorsorge-Vermögen"!
Einschlägige Unterlagen zu meiner Altersvorsorge liegen Ihnen bereits vor.
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- kleinchaos
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Wenn die Jahresrechnung nur 500kwh oder so beträgt, dann werden sie Abwesenheiten unterstellen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Und Bogus soll die Beweise liefern?
Durch Stromabrechnung und Kontoauszüge?
Durch Stromabrechnung und Kontoauszüge?
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Hallo zusammen. Erst einmal danke für eure Nachrichten und ich möchte mich für meine verspätete entschuldigen, habe keine Benachrichtigungen erhalten.
@koelsch Danke für die Begrüßung. :)
Ich habe Kontoauszüge von der Bank, allerdings für 3 Monate. Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Daher nicht nötig. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.
Ja bei der Stromrechnung hab ich mich auch gewundert, zumal meine Sachbearbeiterin auch einiges nach oder neu gefordert hatte, aber dann den Bescheid abgesegnet hat und nun jemand anderes, ein fremder Sachbearbeiter. Das ist es ja, habe nicht weit weg Geld abgehoben, sondern aus den Nachbarstädten, weil die Filiale meiner Bank in der Stadt einen defekten oder wenn, einen leeren Automaten hat, zum Ärger vieler Kunden und habe festgestellt, dass die Automaten in den Nachbarstädten dieses Problem nicht haben und das Geldabholen gewährleistet ist, somit wird es mit einem Einkauf oder ähnliches, wenn man unterwegs ist, verbunden. Man sollte aus den Auszügen auch sehen, dass es keine Ortsabwesenheit ist, da die Kürzel der Städte zu sehen sind.
@marsupilami
Meine Bank schreibt sogar in den AGBs dass Umsatzübersichten wie Kontoauszüge sind!
ich kann mich nicht erinnern oder an ein Schreiben, in dem auf Schwärzungsmöglichkeiten hingewiesen worden wäre. Dafür muss man, wenn überhaupt, auf die Seiten des Jobcenters gehen, denke ich.
Ich befürchte, dass wenn geschwärzt ist, dass dann auch Rückfragen kommen oder Forderungen, dass soviel nicht geschwärzt werden darf.
Ja ich bin auch der Meinung gewesen, wofür es wichtig ist, wo ich mein Geld abhole. Klar Ortsabwesenheit wäre ein Grund, aber wenn man sieht es sind Nachbarstädte, dann sollte es klar sein oder zumindest eine kurze Stellung dazu fordern, erst danach könnten weitere Nachweise verlangt werden.
@tigerlaw
Der Verwertungsausschluss ist eingereicht sollten sie haben, darum verstehe ich das nicht, dass geschrieben worden ist, dass sie Rückkaufswert und aktuelle Einzahlen sehen wollten, es sei denn es liegt ein Verwertungsausschluss vor, dann den. Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung und die Police liegt denen auch vor, dies sollte ja nun nicht mehr nach neuem Gesetz relevant sein und meiner Sachbearbeiterin habe ich das bereits mitgeteilt, darauf gab es den Bescheid, aber nun kommt ein unbekannter Sachbearbeiter und fordert weitere Unterlagen, obwohl ich nicht nur den Bescheid, sondern auch Geld überwiesen bekommen habe.
@kleinchaos
habe normale Rechnung, also da können sie mir nichts unterstellen, war ja auch nicht ortsabwesend.
@koelsch Danke für die Begrüßung. :)
Ich habe Kontoauszüge von der Bank, allerdings für 3 Monate. Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Daher nicht nötig. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.
Ja bei der Stromrechnung hab ich mich auch gewundert, zumal meine Sachbearbeiterin auch einiges nach oder neu gefordert hatte, aber dann den Bescheid abgesegnet hat und nun jemand anderes, ein fremder Sachbearbeiter. Das ist es ja, habe nicht weit weg Geld abgehoben, sondern aus den Nachbarstädten, weil die Filiale meiner Bank in der Stadt einen defekten oder wenn, einen leeren Automaten hat, zum Ärger vieler Kunden und habe festgestellt, dass die Automaten in den Nachbarstädten dieses Problem nicht haben und das Geldabholen gewährleistet ist, somit wird es mit einem Einkauf oder ähnliches, wenn man unterwegs ist, verbunden. Man sollte aus den Auszügen auch sehen, dass es keine Ortsabwesenheit ist, da die Kürzel der Städte zu sehen sind.
@marsupilami
Meine Bank schreibt sogar in den AGBs dass Umsatzübersichten wie Kontoauszüge sind!
ich kann mich nicht erinnern oder an ein Schreiben, in dem auf Schwärzungsmöglichkeiten hingewiesen worden wäre. Dafür muss man, wenn überhaupt, auf die Seiten des Jobcenters gehen, denke ich.
Ich befürchte, dass wenn geschwärzt ist, dass dann auch Rückfragen kommen oder Forderungen, dass soviel nicht geschwärzt werden darf.
Ja ich bin auch der Meinung gewesen, wofür es wichtig ist, wo ich mein Geld abhole. Klar Ortsabwesenheit wäre ein Grund, aber wenn man sieht es sind Nachbarstädte, dann sollte es klar sein oder zumindest eine kurze Stellung dazu fordern, erst danach könnten weitere Nachweise verlangt werden.
@tigerlaw
Der Verwertungsausschluss ist eingereicht sollten sie haben, darum verstehe ich das nicht, dass geschrieben worden ist, dass sie Rückkaufswert und aktuelle Einzahlen sehen wollten, es sei denn es liegt ein Verwertungsausschluss vor, dann den. Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung und die Police liegt denen auch vor, dies sollte ja nun nicht mehr nach neuem Gesetz relevant sein und meiner Sachbearbeiterin habe ich das bereits mitgeteilt, darauf gab es den Bescheid, aber nun kommt ein unbekannter Sachbearbeiter und fordert weitere Unterlagen, obwohl ich nicht nur den Bescheid, sondern auch Geld überwiesen bekommen habe.
@kleinchaos
habe normale Rechnung, also da können sie mir nichts unterstellen, war ja auch nicht ortsabwesend.
Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
das klingt schon echt gut.marsupilami hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 11:27 Also Schreiben aufsetzen nach dem Motto:
Als Betreff in etwa: Kontoauszüge, Altersvorsorge
Liebe Leutz von die Jobzenteren!
1) welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffen sich sich von - für mich kostenpflichtigen - Kontoauszügen gegenüber den von der Bank zur Verfügung gestellten Umsatzlisten?
1a) warum haben Sie mich nicht auf die Schwärzungsmöglichkeiten auf Kontoauszügen bzw. Umsatzlisten aufmerksam gemacht?
2) mit welcher - rechtlich abgesicherten - Begründung verlangen sie Kontoauszüge ab Januar 2023?
Üblich sind 3 Monate vor Antrag bzw. Weiterbewilligungsantrag.
2a) wo genau ich Geld von meinem Konto abhebe ist für eine Leistungsgewährung nicht relevant.
3) bitte informieren Sie sich hausintern ausführlicher über das Thema "Freistellung von Altersvorsorge-Vermögen"!
Einschlägige Unterlagen zu meiner Altersvorsorge liegen Ihnen bereits vor.
4) Welchen Erkenntnisgewinn erhoffen Sie sich aus meiner Jahresabrechnung Strom?
Nach meinen Erkenntnissen und Erfahrungen muss ich den von mir verbrauchten Strom selbst aus dem Regelsatz bezahlen.
Hab' ich was vergessen?
Verteiler-Vermerk einfügen und parallel an JC, Regional-Direktion und Kundenreaktions-Management in Nürnberg schicken.
Meine Frage dazu wäre jetzt, soll ich in dieser Form darauf antworten und dann gibt es wieder ein Hin und Her und möglicherweise wird der aktuelle Bescheid zurückgezogen und somit kommt kein Geld oder reiche ich alles ein was sie wollen und dazu deinen Fragenkatalog? Die Zeit ist eh knapp bemessen, daher wird die Zeit womöglich auch ein Faktor sein, ob ich alles zeitnah einreichen kann.
Ist in Nürnberg der Sitz?
Wie meinst du das mit Verteiler, als Vermerk auf meinen Brief schreiben und diesen Brief dann auch nach Nürnberg schicken?
- marsupilami
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Natürlich machtst Du mit so einem Schreiben "ein Fass auf" und der eine oder andere SB wird sauer reagieren.
In dem Du aber das gleiche Schreiben auch an die für Dein JobCenter zuständige Regional-Direktion (quasi Aufsichtsbehörde) und das Kundenreaktions-Management in Nürnberg schickst, besteht für die SB's - und möglicherweise auch für die Team-Leitung - die Gefahr, dass deren Tun bzw. Lassen "von oben" hinterfragt wird und sie deshalb etwas "zahmer" reagieren.
z.B.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bw/krm
Für Deinen Wohnort - den ich nicht weiß - musst Du halt suchen
Liste gibt's hier - ordentlich runterscrollen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... beschweren
Adressen für Beschwerden über das Jobcenter
Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit
BA-Service-Haus
Kundenreaktionsmanagement
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
Verteilervermerk:
https://tinyurl.com/ytldjhxu
https://de.wikipedia.org/wiki/Verteiler ... ftverkehr)
Die Entscheidung liegt letztendlich bei Dir.
In dem Du aber das gleiche Schreiben auch an die für Dein JobCenter zuständige Regional-Direktion (quasi Aufsichtsbehörde) und das Kundenreaktions-Management in Nürnberg schickst, besteht für die SB's - und möglicherweise auch für die Team-Leitung - die Gefahr, dass deren Tun bzw. Lassen "von oben" hinterfragt wird und sie deshalb etwas "zahmer" reagieren.
z.B.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bw/krm
Für Deinen Wohnort - den ich nicht weiß - musst Du halt suchen
Liste gibt's hier - ordentlich runterscrollen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... beschweren
Adressen für Beschwerden über das Jobcenter
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Die Entscheidung liegt letztendlich bei Dir.
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Jede vernünftige Bank bietet die Möglichkeit, sich digitale Kontoauszüge herunterzuladen. Bei welcher Bank bist du? Sparkasse? Dort findet man die Kontoauszüge im "Postfach". Geschwärzt werden können sie z.B. auch digital mit einem Bildbearbeitungsprogramm. Man kann sie aber auch ausdrucken, schwärzen und dann kopieren.Bogus hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 12:16 Ich habe Kontoauszüge von der Bank, allerdings für 3 Monate. Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Daher nicht nötig. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.
Ortsabwesenheit ist nach neuer Regelung nur, wenn du mehr als 2,5 Stunden brauchst, um nach Hause zu kommen. Wenn die Bank und der Geldautomat in der Nachbarstadt stehen, ist es in keinem Fall eine Ortsabwesenheit.Bogus hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 12:16 Das ist es ja, habe nicht weit weg Geld abgehoben, sondern aus den Nachbarstädten, weil die Filiale meiner Bank in der Stadt einen defekten oder wenn, einen leeren Automaten hat, zum Ärger vieler Kunden und habe festgestellt, dass die Automaten in den Nachbarstädten dieses Problem nicht haben und das Geldabholen gewährleistet ist, somit wird es mit einem Einkauf oder ähnliches, wenn man unterwegs ist, verbunden. Man sollte aus den Auszügen auch sehen, dass es keine Ortsabwesenheit ist, da die Kürzel der Städte zu sehen sind.
Was die "Lebensversicherung" betrifft, so würde ich auf jeden Fall noch einmal klarstellen, dass es sich eben nicht um eine Lebensversicherung, sondern um eine Altersvorsorge handelt. Diese sind, wie schon erwähnt, freigestellt.
Und wie marsu schon schrieb: Strom wird aus dem Regelsatz bezahlt. Daher gehen das JC die Stromabrechnung und die Stromkosten einen Scheißdreck an.
Und generell: Immer schwärzen, was möglich ist. Und nie telefonisch oder per Email mit dem Jobcenter kommunizieren, da dies nicht rechtssicher ist. Nur schriftlich kommunizieren und wichtige Sachen per Einschreiben schicken, denn im Jobcenter geht ganz gerne mal was "verloren" (was sich bei genauerem Hinsehen dann in den Akten findet, aber genau hinsehen will das JC oft nicht).
- kleinchaos
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Bei der Spaßkasse muss man das im Online-Banking extra beantragen, dass man die Kontoauszüge auch online erhalten will.
Da sind sie sehr pingelig.
Ansonsten würde ich auch das Kundenreaktionsmanagement einschalten. Und auch den Bundesdatenschutzbeauftragten informieren über die unzulässige Datenerhebungsversuche. Welche Daten für die Leistungsgewährung relevant sind, ergibt sich aus den Fachlichen Hinweisen zum Führen der Leistungsakte
Da sind sie sehr pingelig.
Ansonsten würde ich auch das Kundenreaktionsmanagement einschalten. Und auch den Bundesdatenschutzbeauftragten informieren über die unzulässige Datenerhebungsversuche. Welche Daten für die Leistungsgewährung relevant sind, ergibt sich aus den Fachlichen Hinweisen zum Führen der Leistungsakte
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
ich danke dir, auch für die Linksmarsupilami hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 12:46 Natürlich machtst Du mit so einem Schreiben "ein Fass auf" und der eine oder andere SB wird sauer reagieren.
In dem Du aber das gleiche Schreiben auch an die für Dein JobCenter zuständige Regional-Direktion (quasi Aufsichtsbehörde) und das Kundenreaktions-Management in Nürnberg schickst, besteht für die SB's - und möglicherweise auch für die Team-Leitung - die Gefahr, dass deren Tun bzw. Lassen "von oben" hinterfragt wird und sie deshalb etwas "zahmer" reagieren.
z.B.
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bw/krm
Für Deinen Wohnort - den ich nicht weiß - musst Du halt suchen
Liste gibt's hier - ordentlich runterscrollen.
https://www.gegen-hartz.de/news/buerger ... beschweren
Adressen für Beschwerden über das Jobcenter
Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit
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Verteilervermerk:
https://tinyurl.com/ytldjhxu
https://de.wikipedia.org/wiki/Verteiler ... ftverkehr)
Die Entscheidung liegt letztendlich bei Dir.
Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Daher verstehe ich auch nicht warum der ganze Aufwand, wenn das einzige Indiz der Auszug ist, mit den Geldautomaten. Ich bringe alles persönlich, teilweise in den Briefkasten, so ist die Zustellung mehr als gewiss. Darf ich soweit alles schwärzen, sprich Name, Vermerk usw sofern es sich um Abbuchungen handelt? Bei Eingängen muss natürlich alles sichtbar sein. Hätte nie gedacht, dass das Geldabheben mal so ins Gewicht fällt.jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 12:56Jede vernünftige Bank bietet die Möglichkeit, sich digitale Kontoauszüge herunterzuladen. Bei welcher Bank bist du? Sparkasse? Dort findet man die Kontoauszüge im "Postfach". Geschwärzt werden können sie z.B. auch digital mit einem Bildbearbeitungsprogramm. Man kann sie aber auch ausdrucken, schwärzen und dann kopieren.Bogus hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 12:16 Ich habe Kontoauszüge von der Bank, allerdings für 3 Monate. Benutze ein Banking Programm und ziehe mir so immer die Umsätze runter. Daher nicht nötig. Wenn ich allerdings ältere Auszüge dann brauche kosten sie, laut der Bank wären 4-10 Auszüge plus Porto 10,50 Euro.
Ortsabwesenheit ist nach neuer Regelung nur, wenn du mehr als 2,5 Stunden brauchst, um nach Hause zu kommen. Wenn die Bank und der Geldautomat in der Nachbarstadt stehen, ist es in keinem Fall eine Ortsabwesenheit.Bogus hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 12:16 Das ist es ja, habe nicht weit weg Geld abgehoben, sondern aus den Nachbarstädten, weil die Filiale meiner Bank in der Stadt einen defekten oder wenn, einen leeren Automaten hat, zum Ärger vieler Kunden und habe festgestellt, dass die Automaten in den Nachbarstädten dieses Problem nicht haben und das Geldabholen gewährleistet ist, somit wird es mit einem Einkauf oder ähnliches, wenn man unterwegs ist, verbunden. Man sollte aus den Auszügen auch sehen, dass es keine Ortsabwesenheit ist, da die Kürzel der Städte zu sehen sind.
Was die "Lebensversicherung" betrifft, so würde ich auf jeden Fall noch einmal klarstellen, dass es sich eben nicht um eine Lebensversicherung, sondern um eine Altersvorsorge handelt. Diese sind, wie schon erwähnt, freigestellt.
Und wie marsu schon schrieb: Strom wird aus dem Regelsatz bezahlt. Daher gehen das JC die Stromabrechnung und die Stromkosten einen Scheißdreck an.
Und generell: Immer schwärzen, was möglich ist. Und nie telefonisch oder per Email mit dem Jobcenter kommunizieren, da dies nicht rechtssicher ist. Nur schriftlich kommunizieren und wichtige Sachen per Einschreiben schicken, denn im Jobcenter geht ganz gerne mal was "verloren" (was sich bei genauerem Hinsehen dann in den Akten findet, aber genau hinsehen will das JC oft nicht).
Wie sollte ich nun reagieren? Meine Überlegung war jetzt, entweder alles einreichen was gefordert wird mit entsprechenden Nachweisen, gar keine Nachweise oder nur vertretbare, teilweise auf doppelte Datenerhebung verweisen und mit Verteiler, um sie milde zu stimmen. Sprich reiche alles oder fast alles ein mit entsprechenden Zweizeilern dazu?!
Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Sollte ich dann einfach eine Kopie an die Stellen senden oder ein extra Schreiben aufsetzen in denen ich das Verhalten hinterfrage? Was auch nach meiner Frist ja noch möglich wäre, oder?kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 28. Nov 2023, 18:06 Bei der Spaßkasse muss man das im Online-Banking extra beantragen, dass man die Kontoauszüge auch online erhalten will.
Da sind sie sehr pingelig.
Ansonsten würde ich auch das Kundenreaktionsmanagement einschalten. Und auch den Bundesdatenschutzbeauftragten informieren über die unzulässige Datenerhebungsversuche. Welche Daten für die Leistungsgewährung relevant sind, ergibt sich aus den Fachlichen Hinweisen zum Führen der Leistungsakte
- marsupilami
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Ich denke, wir haben genügend Alternativen für ein weiteres Vorgehen genannt.
Daher kann ich mich nur wiederholen:
Daher kann ich mich nur wiederholen:
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Ich würde Marsus Brief nehmen, ich halte nix von "klein, klein" machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Mit Verteiler, sonst bringt das nix.
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Re: Hilfe beim Weiterbewilligungsantrag
Alles klar.
Vielen Dank euch allen.
Ich hoffe dann geben sie endlich ruhig.
Vielen Dank euch allen.
Ich hoffe dann geben sie endlich ruhig.