Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

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Stefan78
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Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#1

Beitrag von Stefan78 »

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig bzgl. Hilfe zur Pflege.

Ich musste für meine Vollmachtgeberin (Mitte 90, dement, seit einigen Monaten im Pflegeheim) einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen und habe zwei Fragen bzgl. der geforderten Unterlagen an euch:

Das zuständige Sozialamt gibt sich nicht mit den ersten beiden von mir bereits eingereichten Seiten des MDK-Gutachtens zur Einstufung des Pflegegrades zufrieden und verlangt das komplette Gutachten.

Ist das mit dem Datenschutz vereinbar? Im MDK-Gutachten über die Pflegekasse sind ja diverse sehr persönliche Daten erfasst: Diagnosen, Hilfebedarf zb. bei Intimhygiene, Essen etc., Größe, Gewicht, Orientierung etc.
Es geht hier ja auch nicht um die Beurteilung einer Arbeitsfähigkeit o.ä.
Es wurde auch verlangt, einen Höherstufungsantrag zu stellen, der jedoch von der Pflegekasse abgelehnt wurde. Also wozu braucht ein medizinischer Laie aka SB diese ganzen Daten?

Auch möchte man die Adresse eines weiteren Verwandten zwecks Überprüfung der Leistungsfähigkeit. Dieser Verwandte ist seit knapp 16 Jahren unbekannt verzogen, was ich auch so mitgeteilt habe. SB beharrt aber auf der Nennung der Adresse. Durch den Datenschutz erhalte ich diese Adresse aber nirgends und auch ein anderes Sozialamt ist vor einigen Jahren beim Versuch gescheitert, die aktuelle Adresse herauszufinden.

In der Rechtsfolgenbelehrung steht natürlich, dass der Antrag bei fehlender Mitwirkung abgelehnt wird. Was ratet ihr mir zu den beiden Punkten MDK-Gutachten und Adresse?

Vielen Dank!
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Koelsch
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#2

Beitrag von Koelsch »

Eine Dir unbekannte Adresse kannst Du nicht weitergeben. Teil das dem Amt mit. Ebenso teil denen mit, dass das MDK Gutachten vertrauliche Daten enthält, die nach Deiner Meinung aus Datenschutzgründen nicht weitergeleitet werden dürfen. Teil denen ebenso mit, dass Erhöhung des Pflegegrads abgelehnt wurde. Kopie des Bescheides beifügen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#3

Beitrag von kleinchaos »

Ich denke auch, dass nicht verlangt werden kann, was nicht nachweisbar ist. Man kann natürlich beim Einwohnermeldeamt den Antrag auf Aufenthaltsermittlung einer Person stellen, der ist mit Kosten verbunden und viel Aufwand deinerseits. Das Sozialamt hat da viel einfachere und weitreichendere Möglichkeiten, die muss es nutzen und nicht auf dich abwälzen.
Pflegegutachten ist Blödsinn. Die Zusammenfassung reicht. Oder wollen die etwa die Medis zahlen und die Behandlungen, die nicht von der KK oder PV gezahlt werden?
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Aurora
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#4

Beitrag von Aurora »

Auch wir haben dieses Problem mit dem JC.

Das JC will freundlich formuliert seine Arbeit tun und nach § 10 SGB II Abs 4, die Zumutbarkeit einer Arbeit überprüfen.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/10.html

Was das JC für die Prüfung genau braucht, geht aus Gesetz allerdings nicht hervor.

Laut FM-Aussage kann nur bei PG 4 und 5 von der zusätzlichen Arbeitsaufnahme freigestellt werden.
Mehr Hinweise wollte er dazu nicht geben, sondern forderte das Anschreiben der Pflegekasse an mich aus dem hervorgeht,
dass die Rentenkasse mich als Pfleger anerkannt hat und der PG der Pflegebedürftigen Person genannt wird.
Das Ganze will er ungeschwärzt: Also auch mit Klardaten der Pflegebedürftigen.

Zusätzlich wird das MDK-Gutachten gefordert.

Warum das Gutachten gefordert wird, wird klar wenn man die Fachlichen Hinweise zu § 10 SGB II liest.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 015846.pdf

Allerdings sei hierzu auch bemerkt, bei Fachlichen Hinweisen und Handlungsvorgaben der Arbeitsagentur handelt es
sich um keine Rechtsgrundlagen.
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Koelsch
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#5

Beitrag von Koelsch »

In den fachlichen Hinweisen steht aber, solche Gutachten sind vom medizinischen Dienst auszuwerten und nicht vom SB
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#6

Beitrag von kleinchaos »

Und dann war da der Fall der selbst schwerbehindert und an MS erwerbsunfähig erkrankten Mutter, die ihren schwerstbehinderten Sohn pflegte (geistige Fähigkeiten bei Nullkommanulleins, körperliche Fähigkeiten bei 1,01 er konnte das Gesicht zu Grimassen verziehen und unkontrolliert mit Armen und Beinen wackeln, PG5) bei der die Vermittlerin freudig meinte, dass sie doch am Vormittag, wenn der Sohn die Schule besucht (brandenburgische Bildungspflicht bis 18 egal wie ) so richtig schön sozialversicherungspflichtig arbeiten könne. Das wäre doch soooo toll und es würde sie aufbauen, neue Kontakte und neuen Mut und bisschen mehr Geld usw usf ... blablubb. Als wir ihr erklärten, dass sie dann öfter mal von der Arbeit weg muss, wenn die Schule anruft, weil die Windel voll ist oder der Junge sich bekotzt hat oder keine Lust hat usw, da sagte doch die olle Schachtel, dass das ja viele Pflegende auch irgendwie hinbekommen würden und sie solle sich doch mal eine Selbsthilfegruppe suchen und nicht so viel jammern.

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Aurora
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#7

Beitrag von Aurora »

Tja, jeder SB ließt etwas anderes aus seinem Buchstaben-Süppchen.
Aurora
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#8

Beitrag von Aurora »

Koelsch hat geschrieben: Sa 27. Jan 2024, 09:24 In den fachlichen Hinweisen steht aber, solche Gutachten sind vom medizinischen Dienst auszuwerten und nicht vom SB
Richtig.

Aber:
Das MDK-Gutachten ist persönlich an den Pflegebedürftigen gerichtet, nicht an die im Bürgergeldbezug stehende Pflegeperson.
Und wenn der Pflegebedürftige keine Grundsicherung/Bürgergeld bezieht, was bitte tun?
Nur der Pflegebedürftige kann die Entscheidung treffen, sein Gutachten ihm unbekannten Dritten zur Verfügung zu stellen.

Das Ganze erinnert ein bisschen an die Schweigepflichtsentbindung von Ärzten - ist ja freiwillig ;))
Nur hierbei geht es ausschließlich um Angelegenheiten des eLB, bei Pflegegutachten allerdings geht es um Dritte, keine Leistungen beziehen.

Vertrauensverlust ist der Pflege Todesstoß!
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Koelsch
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#9

Beitrag von Koelsch »

Dann teil das genau so dem lieben JC mit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stefan78
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#10

Beitrag von Stefan78 »

Bei uns ist der Fall ja aber anders gelagert.

Es geht nicht darum, zu schauen, inwieweit die Pflegeperson ggf. noch arbeiten gehen kann. Da verstehe ich das ja noch bedingt.

Bei uns ist der Pflegebedürftige im Heim, es gibt also keine Pflegeperson mehr in dem Sinne.

Und der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird für den Pflegebedürftigen gestellt, weil die Rente viel viel zu gering ist.
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Koelsch
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe hier nur, Sozialamt kann nichts anfordern, was Du nicht liefern kannst und es hat auch keinen Anspruch auf Einblick in das komplette MDK Gutachten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Stefan78
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#12

Beitrag von Stefan78 »

ok, danke euch, so sehe ich das auch!
Aurora
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#13

Beitrag von Aurora »

Sehe ich wie Koelsch.
Viel Erfolg Stephan :Daumen:
Uschi1987
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#14

Beitrag von Uschi1987 »

Hier wird einiges durcheinander geworfen. Nicht das JC fordert das Gutachten an, sondern das Sozialamt und es geht ganz sicher nicht um die Arbeitsfähigkeit.
Vermutlich soll geprüft werden, ob die stationäre Pflege notwendig ist oder ambulante Pflege ausreicht. Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegekasse muss das für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 65 in jedem Pflegegrad positiv festgestellt werden.
Bzgl der Anschrift würde ich mitteilen, dass man diese nicht ermitteln konnte, die letzte bekannte Anschrift angeben und auf die Pflicht zur Amtsermittlung hinweisen.
Stefan78
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#15

Beitrag von Stefan78 »

Was bedeutet das hier genau: "Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegekasse muss das für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 65 in jedem Pflegegrad positiv festgestellt werden."

Kann es passieren, dass die Pflegebedürftige mit ihren Mitte 90 und ihrer Demenz (PG3) wieder nach Hause muss, wo sie nicht adäquat versorgt werden kann? Es ist leider extrem komplex bei uns... Aber alleine die vielen Treppen, die mehrfachen Stürze zuhause, die nächtliche Rumlauferei, kein Platz für zwei professionelle Pflegepersonen (da 24-Stunden-Betreuung nötig wäre), keine Umbaumöglichkeiten des 200 Jahre alten Hauses etc.
Das kann doch wohl keiner ernsthaft verlangen, oder?

Bzw. wer entscheidet letztlich darüber? Die Sachbearbeiter des Sozialamts?
Uschi1987
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#16

Beitrag von Uschi1987 »

Stefan78 hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 15:12 Was bedeutet das hier genau: "Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegekasse muss das für Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 65 in jedem Pflegegrad positiv festgestellt werden."
Naja, die Pflegekasse bezahlt ab Pflegegrad 2 ohne weitere Prüfung für stationäre Leistungen, das Sozialamt nur, wenn die stationäre Pflege notwendig ist. Das ist in jedem Einzelfall festzustellen.
Stefan78 hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 15:12 Kann es passieren, dass die Pflegebedürftige mit ihren Mitte 90 und ihrer Demenz (PG3) wieder nach Hause muss, wo sie nicht adäquat versorgt werden kann?
Theoretisch ja, dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.
Stefan78 hat geschrieben: So 28. Jan 2024, 15:12 Bzw. wer entscheidet letztlich darüber? Die Sachbearbeiter des Sozialamts?
Ja, zunächst die, später eventuell das Sozialgericht. Wobei natürlich nicht entschieden wird, dass jemand nach Hause muss, die Entscheidung bezieht sich darauf, ob der Fehlbetrag übernommen wird.
Ob sich der Aufwand mit dem Gericht rentiert, muss man selbst entscheiden. Bei der chronischen Überlastung der Sozialgerichte ist die Gefahr hoch, dass die Dame den Ausgang nicht mehr erlebt.
Man könnte auch anderweitig versuchen, nachzuweisen, dass ambulante Pflege nicht mehr ausreicht, zB durch ärztliches Attest.
Stefan78
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Re: Hilfe zur Pflege - MDK-Gutachten an Sozialamt

#17

Beitrag von Stefan78 »

Ok, danke dir ganz herzlich, dann hab ich das auch auf dem Schirm. Ich hatte ja sowas schon befürchtet...
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