Papa zahlt neues Auto
Papa zahlt neues Auto
Bürgergeldbezieher jobt nebenher und hat dadurch Anspruch auf erheblichen Rabatt beim Autokauf.
Genau der ist geplant, Bezahlung erfolgt aber vom Papa direkt an den Verkäufer. Kann das Probleme mit dem JC geben?
Genau der ist geplant, Bezahlung erfolgt aber vom Papa direkt an den Verkäufer. Kann das Probleme mit dem JC geben?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Papa zahlt neues Auto
Nein, nicht mehr. Geldwerte Zuwendungen sind seit einigen Jahren anrechnungsfrei. Dies sollte insbesondere für ein Kfz gelten, von dem angenommen wird, dass es den beruflichen Wiedereinstieg fördert.
Das Auto muss angemessen sein, d.h. der Wert darf 15.000 € nicht überschreiten. Falls das Auto mehr wert ist, kann das allgemeine Schonvermögen hinzugezogen werden: das Auto darf dann max. 30.000 € wert sein, wenn sonst gar nichts mehr auf den Konto ist (also 2 x 15.000 €). Im ersten Jahr eines Bürgergeldbezuges könnte das Auto demnach sogar bis zu max. 55.000 € wert sein, da das Schonvermögen bei 40.000 € liegt (zzgl. dem Kfz-Freibetrag).
Das Auto soll auch kein Rennwagen sein und keine wertvolle Rarität.
Das Auto muss angemessen sein, d.h. der Wert darf 15.000 € nicht überschreiten. Falls das Auto mehr wert ist, kann das allgemeine Schonvermögen hinzugezogen werden: das Auto darf dann max. 30.000 € wert sein, wenn sonst gar nichts mehr auf den Konto ist (also 2 x 15.000 €). Im ersten Jahr eines Bürgergeldbezuges könnte das Auto demnach sogar bis zu max. 55.000 € wert sein, da das Schonvermögen bei 40.000 € liegt (zzgl. dem Kfz-Freibetrag).
Das Auto soll auch kein Rennwagen sein und keine wertvolle Rarität.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35708
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Papa zahlt neues Auto
ELB muss angeblich Käufer und damit auch Eigentümer sein, sonst kein Rabatt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12408
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Papa zahlt neues Auto
Ich schließe mich Marsu an.
Das ist der sicherste Weg. Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter müssen nicht zwingend dieselbe Person sein.
Ist bei mir auch so: Auto gehört dem Sohn, ist aber auf mich angemeldet. Dafür steht es den Söhnen bei Bedarf auch zur Verfügung, nicht nur mir.
Nachtrag, hab jetzt erst den letzten Beitrag gesehen: Das ist blöd.
Das ist der sicherste Weg. Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter müssen nicht zwingend dieselbe Person sein.
Ist bei mir auch so: Auto gehört dem Sohn, ist aber auf mich angemeldet. Dafür steht es den Söhnen bei Bedarf auch zur Verfügung, nicht nur mir.
Nachtrag, hab jetzt erst den letzten Beitrag gesehen: Das ist blöd.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Papa zahlt neues Auto
Das Auto wird gewerblich genutzt von eLB. Meines Erachtens muss das neue Auto dem JC nicht mal gemeldet werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30984
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Papa zahlt neues Auto
Wertverlust von 55.000 auf 30.000 in einem Jahr ist ganz einfach: Fiat kaufen oder Lancia.
Oder irgendwas anderes und damit ein halbes Jahr Pizza ausfahren. Unverkäuflich
Oder irgendwas anderes und damit ein halbes Jahr Pizza ausfahren. Unverkäuflich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35708
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Papa zahlt neues Auto
https://tinyurl.com/22pjftptEmpfänger von Bürgergeld dürfen ein Auto besitzen, das bis zu 15.000 Euro wert ist. In diesem Fall wird beim Antrag auf Bürgergeld der Auto-Wert nicht zum Vermögen hinzugerechnet.
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsich ... d-art.htmlEin Auto oder Motorrad ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzichtbar, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Daher wird ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Beziehenden nicht als Vermögen berücksichtigt. Zur Prüfung der Angemessenheit ziehen die Jobcenter unter anderem die Größe der Bedarfsgemeinschaft heran, die Anzahl der Kfz in der Bedarfsgemeinschaft und den Zeitpunkt des Erwerbs.
Autos, deren Verkauf weniger als 15.000 Euro einbrächte, gelten von vornherein als angemessen.
Das ist die Argumentation, die es braucht.
Ich brauche ein Auto, um zur Arbeit bzw. zu meinen Kunden zu kommen.
Ich brauche ein zuverlässiges Auto, das nicht all Nase lang in der Werkstatt steht und wg. Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen womöglich wochenlang nicht zur Verfügung steht.
Das ist mit einem Neuwagen mit der entsprechenden höheren Gewährleistung (Stichwort "Mobilitätsgarantie") geboten.
Das Fahrzeug ist ein solider Mittelklassewagen und kein Oberliga-Fahrzeug á la Porsche oder Mercedes-Oberklasse bzw. ähnliches.
Diese Argumentation latürnich nicht auf einmal verballern, sondern scheibchenweise nachlegen, wenn sie rumzicken.
Wie sieht es auf der anderen Seite aus?
Also in der Beziehung Spender - Finanzamt?
Nicht dass es da Probleme gibt.
Nachtrag:
Ansonsten halt machen, das Auto im Bogen VM angeben - erstmal ohne Wert
Und sich auf einen intensiven Schriftverkehr mit dem JC einstellen.
Rumdrucksen und womöglich vorab beim JC fragen: darf mir mein Pappa ein Auto kaufen? führt zu nix bzw. zur Ablehnung und eLB kommt so nicht aus dem Quark.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 4193
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Papa zahlt neues Auto
Wird das Auto für das Gewerbe des eLB oder für das Gewerbe seines Arbeitgebers genutzt?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Papa zahlt neues Auto
Ja, wird für eigenes Gewerbe genutzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4193
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: Papa zahlt neues Auto
Mein betriebliches KFZ habe ich z.B. nicht in der Anlage VM eingetragen, da kein "Privatvermögen". Den Warenbestand, Betriebsausstattung, Werkzeug und Maschinen habe ich ja auch nicht als "Vermögen" angegeben. Da notwendig, um den Lebensunterhalt zu erwirtschaften.
Ich würde es nicht melden. Erst mal nutzen und Geld verdienen. Darum streiten kann man später...
Aber ja, das kann Probleme mit dem JC geben. Wie immer.
Ich würde es nicht melden. Erst mal nutzen und Geld verdienen. Darum streiten kann man später...
Aber ja, das kann Probleme mit dem JC geben. Wie immer.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35708
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Papa zahlt neues Auto
Dann aber gleich von Anfang an Fahrtenbuch führen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?